Was ist eine Abschreibung (AfA)?

Zuletzt aktualisiert: 04.08.2026

Der Begriff Abschreibung ist in Zusammenhang mit materiellen und immateriellen Gütern aus dem Anlagevermögen eines Unternehmens zu sehen. Grundsätzlich ist damit gemeint, dass die Güter mit der Zeit an Wert verlieren. Diese Wertminderung erklärt sich konkret durch Abnutzung (man denke an Maschinen oder Fahrzeuge) oder auch durch den stetigen technischen Fortschritt. Solche Wertminderungen müssen buchhalterisch und auch kalkulatorisch erfasst werden, damit die Bilanzen von Unternehmen stets aktuell sind bzw. reale Werte widerspiegeln. Würden Unternehmen keine Abschreibungen vornehmen, so würden beispielsweise 10 Jahre alte Maschinen in der Bilanz immer noch mit den Anschaffungskosten erfasst werden, was natürlich nicht der Realität entspricht. Es geht also darum, Bilanzen nicht zu verfälschen. Zudem haben Abschreibungen als Aufwand einen direkten Einfluss auf die Gewinnsituation und Steuerlast eines Unternehmens. Eine große Hilfe in der Unternehmenspraxis sind die sogenannten AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung), die häufig verwendete Anlagegüter enthalten. Viele Unternehmen nutzen die darin enthaltenen und allgemein anerkannten Werte, um Abschreibungen korrekt vorzunehmen.

Abschreibungsrechner 2026

Wie wird ein Wirtschaftsgut steuerlich abgeschrieben?

Sofortabzug, GWG, Sammelposten, lineare AfA, degressive AfA nach dem Investitions-Booster oder Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge? Der Rechner ordnet die Anschaffung den geltenden Methoden zu, berücksichtigt die zeitanteilige Berechnung im Anschaffungsjahr und prüft, ob der Investitions-Booster (§ 7 Abs. 2 EStG n. F.) anwendbar ist.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Dieser Rechner ist eine schematische Orientierung über die gesetzlichen Abschreibungsregelungen und keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG. Eine Würdigung des konkreten Einzelfalls findet nicht statt.
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Daten zur Anschaffung

Anschaffungskosten und Datum der Anschaffung. Das Datum ist relevant für den zeitlichen Anwendungsbereich des Investitions-Boosters: Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 sieht das Gesetz die degressive AfA bis 30 % vor.

Hinweis für Kleinunternehmer (§ 19 UStG): Ohne Vorsteuerabzug ist der Bruttobetrag zugleich der Anschaffungswert. Bruttobetrag eingeben und „Netto" wählen – dann werden die GWG-Grenzen korrekt angewendet.

Art des Wirtschaftsguts

Auswahl typischer Wirtschaftsgüter aus der amtlichen AfA-Tabelle des BMF. Die Nutzungsdauer wird automatisch gesetzt – im Einzelfall kann sie nach den tatsächlichen betrieblichen Verhältnissen abweichen.

Mögliche Abschreibungsmethode nach geltendem Recht
Methode

Abschreibungsverlauf

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Definitorische Annäherung und Grundlagen zur Abschreibung

Unter dem Begriff Abschreibung versteht man also eine Methode, um die konkrete Wertminderung des Anlagevermögens zu erfassen. Ein Gegenstand wird dabei mit einer der noch näher erläuterten Methoden über die Zeit seiner spezifischen Lebensdauer abgeschrieben. Im Hintergrund ist dabei zu beachten, dass Abschreibungen als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung anzusetzen sind, in der Kostenrechnung handelt es sich entsprechend um Kosten. Abschreibungen mindern also tendenziell den Gewinn. Rein kalkulatorisch sind sie mit Blick auf Preise zu berücksichtigen, da natürlich auch wieder Gewinne erwirtschaftet werden müssen, um finanzielle Spielräume für Reinvestitionen zu erlangen.

Abschreibungen verschaffen Selbstständigen und Unternehmern Steuergestaltungsmöglichkeiten. Das Grundprinzip der Abschreibungsvorschriften lautet: „Sofort bezahlen und nach und nach von der Steuer absetzen." Dieses „Nach-und-nach" kann unter Umständen Jahrzehnte dauern. Je nachdem, um welche Art Wirtschaftsgut es sich handelt, nimmt es viel Zeit in Anspruch, bis Sie die ursprüngliche Investition vollständig steuerlich geltend gemacht haben.

Für die meisten Unternehmer ist es wichtig, dass die getätigten Investitionen zeitnah steuerliche Berücksichtigung finden. Deshalb wählen sie in der Regel Abschreibungsarten, bei denen der Abschreibungsbetrag möglichst hoch und die Laufzeit somit kürzer ist. Darüber hinaus schöpfen sie alle Möglichkeiten für Sonderabschreibungen oder andere Abzüge vollständig aus, denn Abschreibungen mindern den Gewinn und senken die Steuerlast.

Netto oder brutto: Von welchem Wert wird abgeschrieben?

Diese Frage entscheidet über jeden weiteren Rechenschritt und wird häufig falsch beantwortet. Die Regel richtet sich danach, ob Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind:

Ihre SituationBemessungsgrundlage der AfA
Regelbesteuerung, vorsteuerabzugsberechtigtNettobetrag — die Umsatzsteuer holen Sie sich als Vorsteuer zurück, sie gehört nicht zu den Anschaffungskosten (§ 9b EStG)
Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder umsatzsteuerfreie Tätigkeit (z. B. Heilberufe)Bruttobetrag — ohne Vorsteuerabzug ist die Umsatzsteuer echter Kostenbestandteil und wird mit abgeschrieben

Dieselbe Unterscheidung gilt für die Wertgrenzen: Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist, prüft die 800-Euro-Grenze am Nettobetrag. Ein Gerät für 900 Euro brutto kostet netto 756,30 Euro und ist damit noch ein geringwertiges Wirtschaftsgut — wer am Bruttobetrag prüft, verschenkt den Sofortabzug.

Abschreibungsvorschriften zu kennen ist sinnvoll

Sich mit den Abschreibungsvorschriften richtig gut auszukennen, kann dazu beitragen, die Steuerbelastung in einem gewissen Grad zu beeinflussen. Allerdings lohnt es sich nur, dass Sie sich intensiv damit beschäftigen, wenn Sie sehr hohe Investitionen planen und Ihre persönliche Steuerbelastung sehr hoch ist. In diesen Fällen ist es ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Er kennt sich damit bestens aus und weiß genau, wie und wo Sie Steuern sparen können, mit der richtigen Abschreibungsmethode.

Der Grund dafür ist der progressive Tarif: Eine Abschreibung wirkt sich mit Ihrem persönlichen Grenzsteuersatz aus. Wer 42 Prozent Grenzsteuersatz hat, spart bei 10.000 Euro Abschreibung rund 4.200 Euro Steuern; bei einem Grenzsteuersatz von 20 Prozent sind es 2.000 Euro. Insofern ist die Frage, in welchem Jahr eine Abschreibung landet, für Gutverdiener bares Geld wert.

Einkommensteuerrechner: Ihren Grenzsteuersatz ermitteln

Der Wertverlust steht im Mittelpunkt

Steuerliche Abschreibungsvorschriften sind meistens sehr kompliziert. Die Grundüberlegung ist dennoch immer gleich, und sie ist einleuchtend: Ein neuer Firmenwagen oder andere größere Investitionen kosten das Unternehmen viel Geld, wenn Sie sie anschaffen oder herstellen. Allerdings mindert der Geldabfluss am Anfang erst einmal nicht das Betriebsvermögen. Andererseits bleibt zumindest am Anfang der Gegenwert für diese Investition im Unternehmen erhalten, und zwar in voller Höhe. Sie können das betriebliche Anlagegut, das Sie angeschafft haben, meistens mehrere Jahre für Ihre betrieblichen Zwecke nutzen.

Daraus folgt eine Konsequenz, die vielen Gründern erst in der ersten Steuererklärung auffällt: Gewinn und Liquidität laufen auseinander. Im Anschaffungsjahr ist das Geld weg, der Gewinn sinkt aber nur um die erste Jahresrate. In den Folgejahren ist es umgekehrt — Sie zahlen nichts mehr, mindern aber weiter den Gewinn. Wer seine Steuerrücklage am Kontostand ausrichtet statt am Gewinn, gerät genau hier in Schwierigkeiten.

Steuerrücklagen-Rechner: Rücklage am Gewinn ausrichten

Wertverlust entsteht beim betrieblichen Einsatz

Die Nutzung des Wirtschaftsgutes, also der betriebliche Einsatz, führt zu Wertverlust – auch Wertverzehr genannt – und mindert über die Zeit den zu versteuernden Gewinn. Genau dieser Wertverzehr durch die Abnutzung während der Nutzung im Betrieb steht im Mittelpunkt der allgemeinen steuerrechtlichen Abschreibungsvorschriften. Zu finden sind diese Vorschriften im Einkommensteuergesetz unter § 7 EStG unter der Überschrift „Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung" – auch AfA genannt. Dieser Begriff stellt den steuerrechtlichen Fachbegriff für betriebliche Abschreibungen dar.

Beachten Sie: Es gibt bestimmte Investitionen, bei denen der Gesetzgeber unterstellt, dass es zu keiner Abnutzung kommt. Diese dürfen Sie nicht abschreiben. Das gilt beispielsweise für Grundstücke. Beim bebauten Grundstück ist deshalb aufzuteilen: Der Gebäudeanteil wird abgeschrieben, der Grund und Boden nicht.

In der Regel haben Sie die „Pflicht zur planmäßigen Abschreibung über die betriebliche Nutzungsdauer", wobei bestimmte Wertgrenzen gelten. Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gibt es vereinfachte Vorschriften. Außer der planmäßigen Abschreibung gibt es noch eine ganze Reihe von Sonderabschreibungen, außergewöhnlichen und außerplanmäßigen Abschreibungen.

Ein praktischer Punkt, der oft übersehen wird: Im Jahr der Anschaffung wird zeitanteilig (pro rata temporis) abgeschrieben. Wer eine Maschine im September kauft, setzt im ersten Jahr nur vier Zwölftel der Jahres-AfA an. Der Rest verschiebt sich ans Ende der Nutzungsdauer.

Im internen Rechnungswesen haben Unternehmen mehr Freiheiten, beispielsweise in der Kosten- und Leistungsrechnung oder bei der Investitionsrechnung. Dort sind Abschreibungen wichtige Instrumente. Der Wertverlust einer Anlage macht eine Ersatz- oder Neubeschaffung notwendig. Die Abschreibung ist dabei keine bloße steuerliche Berechnung, sondern real. Deshalb muss der reale Wertverlust der betrieblichen Güter in die Kalkulation der Preise einfließen. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es für die kalkulatorischen Abschreibungen im internen Rechnungswesen keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Bei der steuerlichen Betrachtung sind zwingend die Abschreibungsvorschriften der Steuergesetzgebung zu berücksichtigen. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten müssen nach ganz bestimmten Regeln berechnet werden. Im internen Rechnungswesen legen die Unternehmen meist die tatsächlichen Kosten für die Wiederbeschaffung zugrunde. Bei der Nutzungsdauer gilt etwas Ähnliches. Im Steuerrecht liegen Tabellen der Nutzungsdauer zugrunde. Im Betrieb orientieren sich die Zahlen an der tatsächlichen Laufzeit einer Anlage oder eines Wirtschaftsgutes. Deshalb kommt es sehr häufig zu gravierenden Unterschieden zwischen den handelsrechtlichen und den steuerrechtlichen Abschreibungswerten.

Im Steuerrecht hängt die Höhe der Abschreibung von folgenden Bedingungen und Merkmalen ab:

  • Welcher Art ist das Wirtschaftsgut?
  • Auf welche Art wurde es in das Betriebsvermögen aufgenommen?
  • Welchen Wert hat das Wirtschaftsgut? Werden die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der Einlagewert angesetzt?
  • Wie lange ist die Nutzungsdauer?
  • Welche Abschreibungsmethode ist zulässig?

Zu den Anschaffungskosten zählen dabei nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Anschaffungsnebenkosten: Fracht, Montage, Installation, Zölle. Skonti und Rabatte mindern sie umgekehrt. Wer die Nebenkosten sofort als Aufwand bucht, statt sie zu aktivieren, macht einen der häufigsten Buchungsfehler bei Investitionen.

Abschreibungsmethoden in der kompakten Übersicht

Die lineare Abschreibung ist im deutschen Steuerrecht die Regel und auch am einfachsten zu handhaben. Dabei wird der Wert eines Anlagegutes linear, also gleichmäßig, über eine bestimmte Zeit abgeschrieben. Bei einem Auto mit einem Anschaffungswert von 20.000 Euro ergäbe sich bei einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren also jedes Jahr ein Abschreibungsbetrag von 2.000 Euro.

Die degressive Abschreibung ist derzeit wieder zulässig. Sie war zwischenzeitlich abgeschafft, wurde aber als konjunkturpolitisches Instrument mehrfach befristet wieder eingeführt. Mit dem Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm („Investitions-Booster") gilt sie für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 angeschafft oder hergestellt werden: höchstens das Dreifache des linearen Satzes, gedeckelt auf 30 Prozent (§ 7 Abs. 2 EStG). Bei der degressiven Methode werden die Beträge jedes Jahr vom Rest-Buchwert ermittelt — die Abschreibung ist am Anfang also deutlich höher. Möglich ist der einmalige Wechsel von der degressiven zur linearen Abschreibung; umgekehrt geht es nicht.

Bei der leistungsbezogenen Abschreibung wird mit Blick auf die konkrete Inanspruchnahme eines Gutes abgeschrieben, sodass sich anders als bei der linearen Form ungleiche Anteile ergeben. Sie setzt voraus, dass Sie die Leistung nachweisen können, etwa über gefahrene Kilometer oder Betriebsstunden. Eine genaue zeitbezogene Abschreibung ist mit der tages- bzw. monatsgenauen Abschreibung möglich. Für geringwertige Wirtschaftsgüter ist eine Poolabschreibung möglich, indem man mehrere Güter zusammenfasst.

Welche Methode für eine konkrete Anschaffung zulässig ist und was sie im Jahr bringt, hängt von Anschaffungsdatum, Wert und Art des Wirtschaftsguts ab. Der Rechner am Anfang dieses Beitrags ordnet Ihre Anschaffung den geltenden Methoden zu und prüft auch, ob der Investitions-Booster greift.

Außerplanmäßige Abschreibungen als Sonderfall

Im Gegensatz zu den vorangegangenen planmäßigen Abschreibungen sind die außerplanmäßigen Abschreibungen zu erwähnen. Diese dürfen aber nur dann vorgenommen werden, wenn die Wertminderung von dauerhafter Natur ist. Kommt es z. B. zu einem Wertverlust von Wertpapieren im Anlagevermögen, so kann eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden, um quasi auf die Situation betriebswirtschaftlich sinnvoll zu reagieren. Sollte sich herausstellen, dass die gebuchten Wertminderungen doch nicht dauerhafter Natur sind, so muss eine Zuschreibung oder Wertaufholung vorgenommen werden.

Steuerrechtlich heißt dieses Instrument Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Zu beachten ist der Unterschied zum Handelsrecht: Handelsrechtlich muss bei dauernder Wertminderung abgeschrieben werden, steuerlich ist es ein Wahlrecht. Beide Rechenwerke können hier also auseinanderlaufen.

Abschreibungen für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Geringwertige Wirtschaftsgüter verbleiben in der Regel einen längeren Zeitraum im Unternehmen und werden länger als ein Jahr genutzt. Dennoch dürfen Sie die Anschaffungskosten bereits im Jahr der Anschaffung vollständig abschreiben und damit steuerlich geltend machen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter sind gemäß § 6 Absatz 2 EStG:

  • alle abnutzbaren, beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens,
  • die sich selbstständig nutzen lassen und
  • deren Einlagewert oder Anschaffungs- und Herstellungskosten den Wert von 800 Euro nicht überschreiten.

Sie gelten als laufende Betriebsausgaben, und Sie dürfen sie im Jahr der Anschaffung, der Herstellung oder der Einlage vollständig abschreiben. Der genaue Zeitpunkt der Anschaffung spielt hier keine Rolle, sodass eine monatsgenaue Berechnung nicht notwendig ist.

Das Merkmal der selbstständigen Nutzbarkeit ist dabei die häufigste Streitfrage. Ein Drucker allein ist nicht selbstständig nutzbar — er funktioniert nur am Rechner und ist deshalb kein GWG, selbst wenn er 200 Euro kostet. Ein externes Kombigerät mit eigener Kopierfunktion dagegen schon. Auch Software gilt grundsätzlich als immaterielles Wirtschaftsgut, wird aber bis 800 Euro netto wie ein GWG behandelt.

Wichtig ist, dass die Sofortabschreibung freiwillig ist. Sie haben die Wahl und können das GWG auch ganz normal über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben. Verzichten Sie im Jahr der Anschaffung auf die Sofortabschreibung, sind Sie über die gesamte Abschreibungsdauer an diese Methode gebunden. Es ist nicht zulässig, den vollständigen Restwert im Folgejahr abzuschreiben. Dies gilt für GWG mit einem Wert von 250,01 bis 800 Euro. Liegt der Wert eines Wirtschaftsgutes bei 250 Euro oder darunter, können Sie es ohne besondere Aufzeichnungspflicht sofort als Aufwand buchen.

Aufzeichnungspflicht beachten: GWG über 250 Euro müssen in ein besonderes, laufend zu führendes Verzeichnis aufgenommen werden, wenn die Angaben nicht schon aus der Buchführung ersichtlich sind (§ 6 Abs. 2 Satz 4 EStG). Fehlt das Verzeichnis, kann das Finanzamt den Sofortabzug allein aus formalen Gründen streichen.

Alternativ können Sie für Wirtschaftsgüter zwischen 250,01 und 1.000 Euro einen Sammelposten bilden, der über fünf Jahre gleichmäßig aufzulösen ist (§ 6 Abs. 2a EStG). Das Wahlrecht gilt einheitlich für alle Anschaffungen eines Jahres in diesem Wertbereich: Entweder Sie nutzen die GWG-Sofortabschreibung bis 800 Euro, oder Sie bilden den Sammelposten — beides nebeneinander im selben Jahr ist nicht zulässig.

Buchführungspflicht-Check: Gilt für Sie EÜR oder Bilanz?

Abschreibungen und Buchhaltung: Wie sind Buchungen vorzunehmen?

Bei jeder Abschreibung wird das Anlagevermögen direkt betroffen, da eine Wertminderung vorliegt. Da Abschreibungen in diesem Sinne Aufwendungen für einen Betrieb darstellen, müssen sie in der Gewinn- und Verlustrechnung auftauchen, und zwar unter „Abschreibungen auf Sachanlagen". Abschreibungen haben also einen direkten Einfluss auf den Gewinn eines Unternehmens und die zu zahlende Steuerlast. Insofern dürfte deutlich werden, dass eine kluge Abschreibungsstrategie betriebswirtschaftliche Handlungsspielräume eröffnet, indem neue finanzielle Mittel für Ersatz- oder Erweiterungsinvestitionen gewonnen werden. Dies setzt aber voraus, dass die Kosten für Abschreibungen in den kalkulierten Produktpreisen bereits enthalten sind.

Stundensatz-Rechner: Abschreibungen in den Preis einkalkulieren

In der Einnahmen-Überschuss-Rechnung gilt dasselbe Prinzip, nur ohne Bilanz: Die AfA wird in der Anlage EÜR als Betriebsausgabe erfasst, die Wirtschaftsgüter führen Sie im Anlageverzeichnis. Die Abschreibung ist damit die wichtigste Ausnahme vom Zufluss-Abfluss-Prinzip: Sie wirkt sich verteilt aus, obwohl das Geld auf einen Schlag geflossen ist.

Rechen- und Buchungsbeispiele: Der Zusammenhang zwischen Abschreibungen, Gewinn und Steuern

Wird ein Pkw über 50.000 Euro angeschafft und über 5 Jahre linear abgeschrieben, so wird er zunächst mit 50.000 Euro auf dem Konto Fuhrpark gebucht, auf dem Bankkonto dementsprechend ein Zahlungsausgang. Jedes Jahr ergibt sich in der Buchhaltung dann der Buchungssatz Abschreibungen 10.000 Euro an Fuhrpark 10.000 Euro (Soll an Haben). Hieraus folgt, dass für die Abschreibungen natürlich ein eigenes Konto nötig ist. Nach dem ersten Jahr steht das Fahrzeug nur noch mit 40.000 Euro im Fuhrpark, in Jahr 2 mit 30.000 Euro, bis es schließlich nach 5 Jahren komplett abgeschrieben ist. Natürlich darf es auch nach diesem Zeitraum noch genutzt werden.

Zur Einordnung des Beispiels: Die amtliche AfA-Tabelle sieht für Pkw eine Nutzungsdauer von sechs Jahren vor. Fünf Jahre sind nur dann anzusetzen, wenn die kürzere tatsächliche Nutzung nachgewiesen werden kann. Ist das Fahrzeug nach Ablauf der Nutzungsdauer noch im Betrieb, bleibt es mit einem Erinnerungswert von einem Euro in den Büchern stehen, bis es ausscheidet. Wird es dann verkauft, ist der gesamte Erlös Betriebseinnahme — ein Punkt, der bei der Steuerplanung gern vergessen wird.

Firmenwagenrechner: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch?

Abschreibungsgründe und die wichtigsten Arten von Abschreibungen

Gemäß der angeführten Beispiele sind natürlich technische Ursachen wie Verschleiß in der Praxis der wichtigste Grund für die zu erfassende Wertminderung. Mit Blick auf wirtschaftliche Ursachen lassen sich Nachfrageeinbrüche und auch Fehlinvestitionen anführen. Hier greifen oftmals außerplanmäßige Abschreibungen, die von dauerhafter Natur sein müssen. Natürlich sind auch rechtliche Ursachen denkbar, wenn beispielsweise im Zuge gesetzgeberischer Maßnahmen der Ablauf von Verträgen oder Schutzrechten wie Patenten oder Konzessionen geändert wird. Es gilt, sich immer auf dem Laufenden zu halten und das maximale Abschreibungspotenzial voll auszuschöpfen.

Neben den hier dargestellten planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen inklusive Methoden, die sich auf das Handelsrecht stützen, spielen in der betrieblichen Praxis vor allem auch die kalkulatorischen Abschreibungen eine wichtige Rolle: Hierbei handelt es sich um eine Abschreibungsart aus dem Bereich der Kostenrechnung. Ziel eines jeden Unternehmens muss es sein, seine Substanz langfristig zu erhalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Im Gegensatz zu den in diesem Beitrag erläuterten handelsrechtlichen Abschreibungen, die einen Höchstwert ansetzen, geht man bei den kalkulatorischen Abschreibungen von den Wiederbeschaffungskosten als Ausgangssumme aus. Diese können natürlich durchaus höher sein als die Anschaffungskosten, was bei der Kalkulation von Preisen konsequent mit einbezogen werden sollte.

Abschreibungen von Forderungen in der Bilanz

In einer Bilanz werden neben dem Anlagevermögen auch Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens bewertet. In diesem Kontext kommt es in der Wirtschaftspraxis nicht selten auch zu Abschreibungen auf Forderungen. Solche Abschreibungen entstehen typischerweise durch Insolvenzen oder nicht zahlungswillige Kunden. Wird bekannt, dass eine Forderung tatsächlich ausfällt, so muss sie endgültig abgeschrieben werden. Zuvor wird sie meistens auf einem Konto gesammelt, um ihren Status getrennt nachvollziehen bzw. Forderungen überwachen zu können (Stichwort Forderungsmanagement).

Zu unterscheiden sind dabei die zweifelhafte und die uneinbringliche Forderung: Solange nur Zweifel bestehen, wird auf den voraussichtlich realisierbaren Wert abgeschrieben; erst beim endgültigen Ausfall wird vollständig ausgebucht. Umsatzsteuerlich ist wichtig: Erst wenn die Forderung uneinbringlich ist, dürfen Sie die bereits abgeführte Umsatzsteuer nach § 17 UStG berichtigen. Wer die EÜR führt, hat dieses Thema nicht — dort wirkt sich ein Ausfall schlicht dadurch aus, dass die Einnahme nie gebucht wird.

Tücken und häufige Fehler bei Abschreibungen

  • Falsche Bemessungsgrundlage: Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto, Kleinunternehmer brutto. Wer das vertauscht, rechnet die gesamte Nutzungsdauer über falsch.
  • Anschaffungsnebenkosten sofort gebucht: Fracht, Montage und Installation gehören zu den Anschaffungskosten und werden mit abgeschrieben.
  • Zeitanteilige AfA im ersten Jahr vergessen: Wer im Oktober kauft, darf nicht die volle Jahresrate ansetzen.
  • Drucker als GWG behandelt: Nicht selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter fallen nicht unter die GWG-Regel, unabhängig vom Preis.
  • GWG-Verzeichnis nicht geführt: Über 250 Euro ist die gesonderte Aufzeichnung Voraussetzung des Sofortabzugs.
  • Grund und Boden mit abgeschrieben: Beim bebauten Grundstück ist der Bodenanteil herauszurechnen.
  • Verkaufserlös nach Ablauf der AfA übersehen: Ein voll abgeschriebenes, aber verkauftes Wirtschaftsgut erhöht den Gewinn in voller Höhe des Erlöses.

Fazit: Die Materie der Abschreibungen erfordert gewisse Erfahrungswerte

Die landläufige Meinung, Unternehmer dürften alles von der Steuer absetzen, ist ein Märchen. Viele steuerliche Vorschriften in Bezug auf die Abschreibung stellen für die Unternehmen häufig eine finanzielle Belastung dar. Gerade für Existenzgründer kann dies problematisch werden. Anfangs dürfen Sie die Anschaffungskosten nicht in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend machen. Lediglich der zu versteuernde Gewinn lässt sich in einem gewissen Umfang beeinflussen, beispielsweise durch den Investitionsabzugsbetrag, mit dem sich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorziehen lassen (§ 7g EStG). Ein einmal gewähltes Abschreibungsverfahren müssen Sie in der Regel über die gesamte Abschreibungsdauer beibehalten, egal wie sich das Unternehmen entwickelt. Lediglich unter ganz bestimmten Voraussetzungen haben Sie das Recht zu Sonderabschreibungen.

Für Gründer, die größere Anschaffungen vor sich haben, lohnt vorab der Blick auf Zuschüsse und zinsgünstige Programme — die günstigste Investition ist die, für die es einen Zuschuss gibt.

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Die große Vielfalt an Methoden und gesetzlichen Regelungen macht das Thema Abschreibungen zu einer komplexen Materie, die versierte Unternehmer aber beherrschen sollten. Schließlich muss es darum gehen, das Anlagevermögen in der Bilanz stets aktuell anzugeben, was mit Abschreibungen bzw. Wertminderungen möglich ist. Dass Abschreibungen einen wichtigen Stellenwert mit Blick auf die Finanzen eines Unternehmens haben, zeigt sich daran, dass sie den Gewinn und die Steuerlast direkt beeinflussen. Insofern sollte hier nichts dem Zufall überlassen und bei Bedarf externe Profihilfe genutzt werden. Von zentraler Bedeutung mit Blick auf die Bewertung des Anlagevermögens ist, dass einmal gewählte Bewertungsmethoden nicht einfach gewechselt werden dürfen. Insofern ist es nicht möglich, ständig zwischen verschiedenen Abschreibungsarten zu wechseln. Für geringwertige Wirtschaftsgüter und außerplanmäßige Vorkommnisse stehen allerdings Erleichterungen zur Verfügung.

Welche Wirtschaftsgüter Selbstständige in der Praxis am häufigsten ansetzen, haben wir unter diese Dinge können Selbstständige steuerlich abschreiben zusammengestellt. Wie sich die AfA in die Gewinnermittlung einfügt, lesen Sie unter Gewinnermittlung; die laufenden Bürokosten behandeln wir gesondert unter Bürokosten.

Praxiswissen kompakt zusammengefasst: Das Wichtigste zu Abschreibungen auf einen Blick

  • Abschreibungen verfolgen das Ziel, Wertminderungen des Anlagevermögens zahlenmäßig zu erfassen
  • in der Bilanz eines Unternehmens spiegeln sich also dank Abschreibungen auf das Anlagevermögen stets aktuelle Werte wider
  • in den meisten Fällen begründet sich die Wertminderung durch Verschleiß oder auch technischen Fortschritt
  • neben den handelsrechtlichen Abschreibungen spielen die kalkulatorischen im Bereich der betrieblichen Kostenrechnung eine Rolle (Abschreibungen werden so in Produktpreise mit einberechnet)
  • abgeschrieben wird vom Nettobetrag, sofern Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind; Kleinunternehmer rechnen brutto
  • die lineare Abschreibung (konstant über einen bestimmten Zeitraum) ist die einfachste und gängigste Methode in der Unternehmenspraxis
  • die degressive Abschreibung ist für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027 wieder zulässig — höchstens das Dreifache des linearen Satzes, maximal 30 Prozent
  • der einmalige Wechsel von der degressiven hin zur linearen Abschreibungsmethode ist möglich, umgekehrt nicht
  • bei besonderen Vorkommnissen sind außerplanmäßige Abschreibungen möglich
  • Wirtschaftsgüter bis 250 Euro können ohne besondere Aufzeichnung sofort als Aufwand gebucht werden
  • Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto können als geringwertiges Wirtschaftsgut sofort abgeschrieben werden
  • alternativ können Güter zwischen 250,01 und 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear aufgelöst werden
  • auch Forderungen aus dem Umlaufvermögen können abgeschrieben werden, wenn sie endgültig ausfallen
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