Selbstständig machen als Steuerberater

Deutschland gilt weltweit gesehen als das Land mit dem komplexesten Steuersystem. Vor allem die Flut an Regelungen, Neuerungen und Ausnahmetatbeständen stellen viele Privatleute, Selbstständige und Unternehmen vor Probleme. So wundert es nicht, dass nur noch die wenigsten in der Lage sind, steuerliche bzw. buchhalterische Aufgaben selbst zu erledigen. Es ist fast schon zur Normalität geworden, einen erfahrenen Steuerberater zu konsultieren. Er sorgt dafür, dass alle Steuern gesetzeskonform abgeführt und individuelle Einsparpotenziale geprüft werden. Angesichts der großen Nachfrage scheint es sich bei der Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Steuerberater’ um eine vielversprechende berufliche Option zu handeln. Diese soll im folgenden Beitrag anhand erfolgskritischer Themen für die Existenzgründung kompakt beleuchtet werden.
Spar-Tools für Gründer
- Kein Gewerbe ohne Haftpflicht!Betriebshaftpflicht mit Gründernachlass. Kostenloses Angebot anfordern
- Fördermittel-Finder für GründerÜber 1.000 Zuschüsse & Startgeld – Ihre Vorauswahl in 2 Minuten
- Krankenversicherung als SelbstständigerWas ändert sich bei der Gründung? GKV oder PKV – jetzt entscheiden
Herausforderungen für die Selbstständigkeit als Steuerberater?
Jede Existenzgründung ist mit einem gewissen finanziellen Risiko verbunden. Wer sich selbstständig machen will, muss dieses Risiko eingehen. Eine ganzheitliche Planung ist eine wichtige Voraussetzung, um Risiken zu minimieren und Erfolgschancen zu maximieren. Ermutigend für die Selbstständigkeit als Steuerberater ist aber die Tatsache, dass die Abbruchquote deutlich niedriger liegt als in vielen anderen Gründungsbranchen. Der Grund liegt in der Natur des Geschäfts: Mandate sind wiederkehrend, die Nachfrage ist von Konjunktur weitgehend unabhängig, und der Zugang zum Beruf ist durch die Prüfung stark begrenzt. Es handelt sich um begehrte Fachkräfte, die auch in Zukunft stark gebraucht werden.
Kritisch zu sehen ist allerdings, dass viele Steuerberater nicht die geborenen Unternehmer sind. Unternehmertugenden sind aber nötig, um mit den technologischen und prozessorientierten Chancen der Zeit gehen zu können. Es gilt, für Mandanten optimale Prozesse sicherzustellen, die auf Vertrauen und Transparenz basieren. Zudem müssen Steuerberater in ihrer Rolle als Chef gute Führungsqualitäten mitbringen. Mitarbeiter müssen langfristig motiviert werden und in Bezug auf die fachliche Arbeit sind höchste Qualitätsstandards umzusetzen. Fehler können für Mandanten sehr teuer werden und ein schlechtes Licht auf das Image werfen. Abgesehen von der fachlichen Qualifikation, um Steuerberater werden zu können, sollten angehende Existenzgründer frühzeitig an ihren unternehmerischen Fähigkeiten arbeiten. Das erhöht die Erfolgsaussichten der Existenzgründung immens. Generell ist es als Herausforderung in Zeiten des Fachkräftemangels zu sehen, geeignetes Personal zu finden.
Analyse der Ausgangslage: Steuerberater in Deutschland
Die Analyse der Ausgangslage muss direkt am Standort beginnen. Zu analysieren ist, wie viele potenzielle Mandanten die Dienste eines erfahrenen Steuerberaters nutzen würden. Gibt es viele Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler? Und wie gestaltet sich die Konkurrenzsituation? Wie viele Steuerberater bzw. Kanzleien gibt es schon im Umkreis? Wie ist es um deren Auslastung bestellt? Eventuell ergeben sich hier bereits Anzeichen für mögliche Kooperationen! Konkurrenz kann das Geschäft beleben und muss nicht sofort negativ gesehen werden.
Ein Blick auf die Berufsstatistik der Bundessteuerberaterkammer ordnet das Umfeld ein. Die Steuerberaterkammern zählten zuletzt 105.953 Mitglieder (Stand 1. Januar 2026); zehn Jahre zuvor lag die Zahl noch deutlich darunter. Davon führen 59.519 eine eigene Praxis, 30.817 sind angestellt tätig. Die Selbstständigenquote liegt damit bei 65,9 Prozent – und sie ist seit Jahren leicht rückläufig. Der Beruf wird also nicht weniger attraktiv, aber die Anstellung gewinnt an Bedeutung, unter anderem weil größere Einheiten planbare Arbeitszeiten und Spezialisierung bieten.
Für Gründer ist eine andere Zahl aus derselben Statistik noch wichtiger: 45,8 Prozent aller Berufsangehörigen sind 56 Jahre oder älter. In den kommenden Jahren steht damit ein erheblicher Teil der Kanzleien vor der Nachfolgefrage – bei gleichzeitig sinkender Zahl neuer Ausbildungsverträge im Steuerfachbereich. Für eine Übernahme ist das eine günstige Ausgangslage, weil auf einen abgabewilligen Inhaber vielerorts kein Bewerberandrang folgt. Zu prüfen ist in diesem Sinne die strategische Option der Übernahme einer Kanzlei (mehr dazu weiter unten).
Auch wenn es sich um einen stark gefragten Beruf handelt, so sollten sich Existenzgründer keine Illusionen machen. Denn bis sich gerade eine neue Kanzlei einen guten Ruf erarbeitet hat, kann es einige Jahre dauern. Das heißt aber nicht, dass nicht auch direkt zu Beginn gutes Geld mit zufriedenen Mandanten als Steuerberater verdient werden kann. An vielen Standorten kann sich aus der hohen Kanzleidichte allerdings auch eine angespannte Konkurrenzsituation ergeben. Daher muss der Standort für eine Gründung oder Übernahme einer Kanzlei wohl durchdacht sein.
Voraussetzungen, um sich als Steuerberater selbstständig zu machen
Wie bereits eingangs erwähnt, sind neben fundierten Fachkenntnissen heutzutage vor allem Unternehmertugenden sowie Organisationstalent als selbstständiger bzw. freiberuflicher Steuerberater gefragt. Wenn nicht gleich zu Beginn, dann werden Steuerberater im Laufe der Zeit selber zum Chef. Irgendwann wird die Arbeit allein nicht mehr zu bewältigen sein. Ein Steuerberater muss zudem alle Prozesse service- und kundenorientiert in der Kanzlei planen. Was nützt die akribischste Arbeit, wenn sie für Mandanten zu spät abgeliefert wird (bei vielen Steuerangelegenheiten sind Fristen zu wahren). Betriebswirtschaftliche Kenntnisse, Führungskompetenz und ein ganzheitliches Kanzleimanagement dürfen als wichtige persönliche Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Steuerberater gelten.
Steuerberaterprüfung als Voraussetzung
Um selbstständig als Steuerberater arbeiten zu können, muss die Steuerberaterprüfung erfolgreich absolviert worden sein. Die Zulassungsvoraussetzungen regelt § 36 des Steuerberatungsgesetzes. Es gibt zwei Grundwege, wobei die praktische Tätigkeit jeweils im Bereich der von Bundes- und Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und mit mindestens 16 Wochenstunden ausgeübt worden sein muss:
| Vorbildung | Erforderliche Praxiszeit danach |
|---|---|
| Wirtschafts- oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium, Regelstudienzeit mindestens 8 Semester | 2 Jahre |
| Entsprechendes Hochschulstudium mit Regelstudienzeit unter 8 Semestern | 3 Jahre |
| Kaufmännische Ausbildung, z. B. Steuerfachangestellter, oder gleichwertige Vorbildung | 8 Jahre |
| Zusätzlich bestandene Prüfung zum Steuerfachwirt oder Geprüften Bilanzbuchhalter | 6 Jahre |
Die für eine Kanzleiübernahme oder Gründung notwendige Steuerberaterprüfung ist für das gesamte Bundesgebiet einheitlich geregelt. Zuständig ist die Steuerberaterkammer im jeweiligen Bundesland. Zu meistern sind drei Klausuren und eine mündliche Prüfung. Die Steuerberaterprüfung gilt als anspruchsvoll bzw. eine der schwierigsten überhaupt – regelmäßig besteht nur rund die Hälfte der Kandidaten, und ein erheblicher Teil scheidet bereits nach dem schriftlichen Teil aus. Erst nach erfolgreich bestandener Prüfung ist es erlaubt, die geschützte Berufsbezeichnung Steuerberater zu tragen. Eine Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit als Steuerberater ist erst möglich, wenn eine Bestellung vorliegt. Hierfür ist die zuständige Steuerberaterkammer der richtige Ansprechpartner.
Wer die Prüfung neben dem Beruf angeht, sollte die Vorbereitungszeit nicht unterschätzen. Üblich sind ein- bis zweijährige Lehrgänge, und die Kosten für Vorbereitung, Prüfungsgebühr und Arbeitszeitreduzierung summieren sich zu einem fünfstelligen Betrag. Das gehört in die Finanzplanung, wenn Prüfung und Gründung zeitlich dicht aufeinanderfolgen sollen.
Status als Steuerberater
Steuerberater arbeiten in der Regel freiberuflich, sodass sie nicht der Pflicht zur Gewerbeanmeldung unterliegen. Der Beruf ist in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausdrücklich als Katalogberuf genannt. Das bedeutet: keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer und keine IHK-Pflichtmitgliedschaft. Eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung reicht im Regelfall aus, eine Bilanzierungspflicht besteht für Freiberufler unabhängig von der Umsatzhöhe nicht – aber das wissen fachlich versierte Experten ohnehin selbst am besten.
Aufmerksamkeit verdient allerdings die Rechtsformwahl im Zusammenspiel mit dem Status. Wird die Kanzlei als GmbH oder als Steuerberatungsgesellschaft in Form einer Kapitalgesellschaft geführt, sind die Einkünfte kraft Rechtsform gewerblich und damit gewerbesteuerpflichtig. In einer Sozietät oder Partnerschaftsgesellschaft bleibt es bei den freiberuflichen Einkünften, solange alle Gesellschafter die persönliche Berufsqualifikation mitbringen. Nimmt ein Berufsfremder Gesellschafterstellung ein, drohen die Abfärbung nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG und damit die Gewerblichkeit der gesamten Einkünfte.
Diese Statusfrage ist der zentrale Ausgangspunkt jeder Planung, weil sie über Steuerlast, Anmeldewege und Buchführungspflichten mitentscheidet.
Passende Rechtsform für die Kanzlei ermitteln
Berufshaftpflichtversicherung als formale Voraussetzung
Eine Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater ist zwingend vorgeschrieben, wie ein Blick in Paragraf 67 des Steuerberatungsgesetzes zeigt. Sie darf auf keinen Fall vergessen werden, um seine Bestellung als Steuerberater nicht zu riskieren. Die Mindestversicherungssumme beträgt nach der Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz 250.000 Euro für den einzelnen Versicherungsfall; bei größeren Mandaten ist eine höhere Deckung dringend anzuraten, weil Beratungsfehler im Steuerrecht schnell weit darüber hinaus wirken. Der Versicherungsnachweis ist Voraussetzung für die Bestellung, nicht bloß eine Formalie danach.
Formal vorgesehen ist ebenfalls, dass die Tätigkeit als Steuerberater spätestens vier Wochen nach der Aufnahme beim Finanzamt anzuzeigen ist. Wer die selbstständige Tätigkeit als Steuerberater in einer Mietwohnung durchführen will, muss prüfen, ob der Mietvertrag dies grundsätzlich erlaubt oder ob auf andere Räumlichkeiten auszuweichen ist. Hinzu kommen die berufsrechtlichen Anforderungen an die Kanzlei selbst: Nach § 34 StBerG muss eine berufliche Niederlassung unterhalten werden, die für Mandanten und Behörden erreichbar ist und in der die Verschwiegenheitspflicht gewahrt werden kann. Ein reiner Küchentisch-Arbeitsplatz genügt dem nicht.
Die Verschwiegenheitspflicht nach § 57 StBerG hat unmittelbar praktische Folgen für die Kanzleiausstattung: verschließbare Aktenbereiche, getrennte IT-Nutzung und Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern. Wer Mandantendaten in der Cloud verarbeitet, muss die datenschutz- und berufsrechtlichen Anforderungen bereits bei der Softwareauswahl mitdenken, nicht erst im laufenden Betrieb.
Gründungsfahrplan für die eigene Steuerkanzlei
Der folgende Fahrplan bündelt die Schritte in ihrer üblichen Reihenfolge. Er ist als Orientierungshilfe gedacht und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
- Zulassungsvoraussetzungen nach § 36 StBerG mit der Steuerberaterkammer abklären.
- Steuerberaterprüfung ablegen und Bestellung bei der zuständigen Kammer beantragen.
- Berufshaftpflichtversicherung abschließen, Deckungssumme an die geplante Mandatsstruktur anpassen.
- Zwischen Neugründung, Übernahme und Partnerschaft entscheiden.
- Standort und Konkurrenzsituation im Umkreis analysieren.
- Fachliche Schwerpunkte und Zielmandantschaft definieren.
- Bei Übernahme: Kanzleien am Markt sichten und Bewertungsunterlagen anfordern.
- Businessplan mit Investitions-, Kosten- und Liquiditätsplanung aufstellen.
- Kapitalpuffer für die Anlaufphase einplanen, in der die Honorare noch schwanken.
- Finanzierung mit Bank klären; Kaufpreis bei Übernahme gegebenenfalls in Raten strukturieren.
- Förderprogramme und Beratungszuschüsse des Bundeslandes prüfen.
- Rechtsform wählen und gesellschaftsrechtliche Verträge aufsetzen.
- Räume anmieten, die Verschwiegenheit und Mandantenempfang ermöglichen.
- Kanzleisoftware, Dokumentenmanagement und IT-Sicherheit einrichten.
- Tätigkeit innerhalb von vier Wochen beim Finanzamt anzeigen.
- Datenschutzkonzept und Auftragsverarbeitungsverträge aufsetzen.
- Personalbedarf aus der geplanten Mandatszahl ableiten.
- Arbeitgeberpflichten klären: Betriebsnummer, Meldungen, Lohnabrechnung.
- Bei Übernahme: Gespräche mit dem bestehenden Team frühzeitig führen.
- Berufliches Netzwerk aktivieren und Kooperationen mit Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aufbauen.
- Website mit Schwerpunkten und Kontaktweg aufsetzen, Local SEO bedienen.
- Google-Unternehmensprofil pflegen und Bewertungen aktiv einholen.
- Ablauf für Erstgespräch und Mandatsannahme standardisieren.
Die Checkliste dient als unverbindliche Orientierung und ist kein rechtssicherer Leitfaden. Berufsrechtliche Anforderungen können je nach Kammerbezirk und gewählter Rechtsform abweichen.
Strategische Optionen für die Existenzgründung als Steuerberater
Wer sich mit der notwendigen Qualifikation selbstständig machen möchte, muss zwischen den folgenden drei Optionen abwägen:
| Option | Vorteil | Hauptrisiko |
|---|---|---|
| Eigene Kanzlei gründen | Freie Wahl von Standort, Ausrichtung und Mandatsstruktur | Längste Anlaufzeit, Umsatz muss vollständig neu aufgebaut werden |
| Bestehende Kanzlei übernehmen | Mandantenstamm und laufende Erträge ab dem ersten Tag | Hoher Kaufpreis, Mandantenabwanderung nach dem Inhaberwechsel |
| Partnerschaft oder Einstieg | Geteilte Kosten und Risiken, breiteres fachliches Spektrum | Abhängigkeit von der Vertragsgestaltung und der Rollenverteilung |
Partnerschaft als selbstständiger Steuerberater eingehen
Aktuell ist es so, dass sich gerade viele jüngere Steuerberater bewusst für eine Partnerschaft entscheiden, da Kosten und Risiken geteilt werden können. Auf der anderen Seite besteht die Möglichkeit, Mandanten durch ein breiteres fachliches Knowhow eine ganzheitliche Form der modernen Steuerberatung anbieten zu können. Damit eine Partnerschaft aber reibungslos funktioniert, sollte vertraglich alles Wesentliche geregelt werden. Wer in eine vorhandene Kanzlei als Partner einsteigt, hat den großen Vorteil, nicht bei Null anzufangen und sich einen Kundenstamm aufbauen zu müssen. Das funktionierende Grundgerüst ist bereits nutzbar!
Zu regeln sind dabei vor allem die Punkte, über die später gestritten wird: die Gewinnverteilung und ihre Anpassung bei ungleicher Mandatsentwicklung, Entnahmerechte, Vertretungsbefugnisse, der Umgang mit Mandaten beim Ausscheiden eines Partners sowie Kündigungsfristen und Abfindungsregeln. Als Rechtsform bietet sich häufig die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB) an: Sie beschränkt die Haftung für Berufsfehler auf das Gesellschaftsvermögen, setzt dafür aber eine erhöhte Berufshaftpflichtdeckung voraus.
Übernahme einer Steuerberater-Kanzlei
Auch wenn dieser Schritt im Einzelfall mit hohen Kosten verbunden ist, so kann er sich schnell und vor allem auch langfristig auszahlen: Mit der Kanzlei wird der komplette Mandantenstamm übernommen, sodass die Arbeit sofort beginnen kann. Natürlich ist am Anfang sehr viel Fingerspitzengefühl gefragt, was auch für eventuell übernommenes Personal gilt. Ein neues Gesicht wird in der Kanzlei nicht von heute auf morgen alles nach seinen Wünschen ändern können. Insofern werden Existenzgründer mit der Übernahme einer Kanzlei gewissermaßen in ein Korsett gezwängt, das behutsam gelöst werden muss. Hat sich der neue Steuerberater das Vertrauen seiner Mandanten erarbeitet, so wird er auch Neuerungen durchsetzen können.
Für die Preisfindung hat sich am Markt die Umsatzmethode etabliert: Der Kaufpreis wird als Vielfaches des nachhaltig erzielbaren Jahresumsatzes gebildet. Marktüblich liegen die Multiplikatoren etwa zwischen 0,8 und 1,4, je nach Kanzleigröße, Standort, Mandatsstruktur und Abhängigkeit von der Person des Übergebers. Die Bundessteuerberaterkammer hat für die Wertermittlung eigene Hinweise veröffentlicht; der so ermittelte Wert ist ausdrücklich kein objektiver Unternehmenswert, sondern ein Ausgangspunkt für die Verhandlung.
Entscheidend für den tatsächlichen Wert ist die Frage, wie übertragbar die Mandate sind. Eine Kanzlei, deren Mandanten seit Jahrzehnten wegen des Inhabers persönlich kommen, verliert nach dem Wechsel spürbar mehr Mandate als eine, die über ein eingespieltes Team und standardisierte Prozesse läuft. Deshalb sind eine Übergangsphase mit dem Übergeber und eine kaufpreisliche Absicherung über Ratenzahlung oder eine umsatzabhängige Komponente in der Praxis üblich und sinnvoll.
Bei der Prüfung einer Kanzlei lohnt der Blick auf die Altersstruktur der Mandanten und auf die Umsatzkonzentration. Wenn ein einziges Mandat einen zweistelligen Prozentanteil des Umsatzes trägt, hängt der Kaufpreis faktisch an dessen Verbleib. Ebenso aufschlussreich ist die Frage, wie viele Mandate über eine Pauschalvereinbarung laufen und wie lange die Honorare zuletzt nicht angepasst wurden.
Kanzlei gründen als Steuerberater
Hierbei handelt es sich um die Alternative, die mit den höchsten bürokratischen Hürden verbunden ist und wohl die mit Abstand längste Planungs- und Vorlaufzeit in Anspruch nehmen dürfte. Dafür sind Steuerberater aber völlig frei bei der Wahl eines Standortes und der Räumlichkeiten. Es kann gezielt ein Standort gesucht werden, an dem die Konkurrenz sich in sehr überschaubaren Grenzen hält, wodurch die Akquise deutlich einfacher wird. Nicht zu leugnen ist allerdings die Erfahrung, dass es einige Zeit braucht, bis ein guter Ruf erarbeitet wurde. Hierzu braucht es auch je nach Größe der Kanzlei fähiges Personal, das erstmal gefunden werden muss. Die Suche nach Personal sollte also möglichst früh ganz oben auf der Agenda stehen.
Ein Zwischenweg, der in der Praxis häufig unterschätzt wird, ist der Start als freier Mitarbeiter für andere Kanzleien. Wer zunächst Überlaufarbeit für etablierte Kollegen übernimmt, hat vom ersten Monat an Umsatz, ohne Mandanten akquirieren zu müssen, und kann den eigenen Mandantenstamm parallel aufbauen. Zu beachten ist dabei die Abgrenzung zur abhängigen Beschäftigung: Wer dauerhaft überwiegend für einen einzigen Auftraggeber tätig ist, in dessen Räumen und mit dessen Software arbeitet, riskiert eine Einstufung als sozialversicherungspflichtig Beschäftigter.
Scheinselbstständigkeit in 12 Fragen prüfen
Kosten: Planung der Finanzen
Erfahrungen anderer Steuerberater zeigen, dass bei einer Neugründung in den ersten Jahren Schwankungen beim Einkommen normal sind. Ein Kapitalpuffer für die Anlaufphase gehört daher in jede Planung. Vom eigentlichen Preis her ist die Übernahme einer Kanzlei meistens teurer. So werden für den Verkaufspreis auch immaterielle Werte wie der Mandantenstamm oder das Personal einbezogen. Im Businessplan müssen die Finanzen daher neben der Standortanalyse für einen Steuerberater eine Schlüsselrolle spielen. Nur wenn der Businessplan in dieser Hinsicht überzeugt, dürften sich Banken oder andere Geldgeber leicht überzeugen lassen. Grundsätzlich bringen Steuerberater einen großen Bonitätsvertrauensvorschuss mit, handelt es sich doch um eine Tätigkeit mit überdurchschnittlichen Verdienstmöglichkeiten. Eine eingehende Marktanalyse und die Prüfung von vorhandenen Angeboten für die Übernahme einer Kanzlei werden zeigen, mit welchem Kostenrahmen selbstständige Steuerberater zu rechnen haben.
Die laufenden Kostenblöcke einer Kanzlei sind gut kalkulierbar, aber in der Summe erheblich: Miete, Kanzlei- und Buchhaltungssoftware samt Rechenzentrumsgebühren, Fachliteratur und Datenbanken, Kammerbeitrag, Berufshaftpflicht, Fortbildung und – als mit Abstand größter Posten, sobald das Team wächst – die Personalkosten. Wer den Übergang vom Einzelkämpfer zur Kanzlei mit Angestellten plant, sollte die tatsächliche Belastung durchrechnen, bevor die erste Stelle ausgeschrieben wird.
Was ein Mitarbeiter wirklich kostet
Für die Finanzierung kommen neben dem klassischen Bankkredit auch Förderprogramme in Betracht, die je nach Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sind – etwa zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften oder Beratungszuschüsse.
Passende Fördermittel kostenlos ermitteln
Wer die Kanzleigründung aus einer Anstellung heraus plant und dazwischen Arbeitslosengeld I bezieht, sollte den Gründungszuschuss prüfen, bevor der Restanspruch zu weit abgeschmolzen ist.
Anspruch auf Gründungszuschuss prüfen
Für den Aufbau der Zahlen selbst hilft eine strukturierte Vorlage. Eine Übersicht der Bestandteile bietet die Checkliste zum Businessplan, die sich auch auf eine Kanzleigründung übertragen lässt.
Mandanten gewinnen als freiberuflicher Steuerberater
Erfahrene Steuerberater, die den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben, berichten, dass vor allem das Netzwerken zu Beginn wichtig ist. Wer gut in der Branche verknüpft ist und viele Kontakte hat, wird in der Regel schneller an Mandanten kommen. Eine erstklassige und serviceorientierte Arbeitsweise ist dann eine wichtige Voraussetzung, um zufriedene Kunden für die Werbung in eigener Sache zu ‚aktivieren‘. Denn wer gute Erfahrungen mit einem Steuerberater gemacht hat, wird ihn bei Kollegen oder im Bekanntenkreis sicher gerne empfehlen. Und mit jeder Empfehlung wächst das Netzwerk und somit die Reichweite des selbstständigen Steuerberaters!
Besonders ergiebig sind Kooperationen mit Berufen, die dieselbe Mandantschaft betreuen, ohne im Wettbewerb zu stehen: Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Unternehmensberater. Aus solchen Verbindungen entstehen wechselseitige Empfehlungen, die deutlich verlässlicher tragen als klassische Werbung.
Kunden im Internet gewinnen
Abgesehen von dieser realen Form des Marketings muss eine optimierte Internetseite für virtuelle Sichtbarkeit sorgen. Als Steuerberater sollte insbesondere das Handlungsfeld ‚Local SEO‘ in puncto Marketing ganz oben auf der Agenda stehen. Es gilt, für alle Mandanten präsent zu sein, die gezielt einen erfahrenen Steuerberater am Standort bzw. konkret in einer Stadt suchen. Um für möglichst viele Mandanten attraktiv zu sein, sollte das Beratungsangebot ganzheitlich aufgestellt sein. Generell müssen es Steuerberater schaffen, aus einem ersten Beratungsgespräch ein Mandat werden zu lassen. Viele Steuerberater berichten, dass das in der Mehrheit der Fälle auch gelingt. Schließlich suchen potenzielle Mandanten einen fachlich versierten Profi von sich aus auf, da sie selber in der komplexen Steuermaterie verloren sind. Ziel muss es sein, Kunden mit Ehrlichkeit, Transparenz und Zuverlässigkeit von sich zu überzeugen.
Zu beachten ist dabei der berufsrechtliche Rahmen: Werbung ist Steuerberatern erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist (§ 57a StBerG). Sachliche Angaben zu Schwerpunkten, Qualifikationen und Arbeitsweise sind damit unproblematisch; reißerische Erfolgsversprechen oder der Vergleich mit namentlich genannten Kollegen sind es nicht.
Tücken und häufige Fehler bei der Kanzleigründung
- Honorare unter Wert: Wer zum Start über den Preis in den Markt geht, korrigiert das später kaum noch. Bestandsmandate lassen sich nur mühsam anheben, und günstige Honorare ziehen genau die Mandate an, die den meisten Rückfrageaufwand verursachen.
- Fristenmanagement unterschätzt: Versäumte Erklärungs- oder Einspruchsfristen sind der klassische Haftungsfall im Beruf. Ein sauberes Fristenkontrollsystem gehört zum ersten Tag, nicht zum zweiten Jahr.
- Alles selbst machen wollen: Wer neben der fachlichen Arbeit auch Buchhaltung, IT und Sekretariat übernimmt, deckelt seine verrechenbare Zeit. Auslagerung ist meist günstiger als der entgangene Honorarumsatz.
- Zu späte Digitalisierung der Belegwege: Mandanten erwarten inzwischen digitale Übergabe. Wer weiter Pendelordner verwaltet, verliert Zeit und wirkt auf jüngere Unternehmer nicht anschlussfähig.
- Kaufpreis ohne Übergangsphase: Eine Übernahme ohne begleitete Übergabe durch den Übergeber führt regelmäßig zu höherer Mandatsabwanderung, als im Kaufpreis eingepreist war.
- Private Vorsorge aufgeschoben: Die Beiträge zum Versorgungswerk und die eigene Absicherung werden in der Anlaufphase gern vertagt – und später teuer nachgeholt.
Verdienst als selbstständiger Steuerberater
Generell verdienen selbstständige Steuerberater mehr als angestellte Kollegen, tragen dafür aber das unternehmerische Risiko und sämtliche Kosten der Kanzlei. Das Einkommen steigt in diesem Beruf mit zunehmender Erfahrung und wachsendem Mandantenstamm deutlich. Angestellte Steuerberater erreichen je nach Region, Kanzleigröße und Verantwortung Bruttogehälter im oberen vierstelligen Bereich pro Monat. Bei Selbstständigen ist die Spannbreite erheblich größer: Sie reicht von Werten unterhalb eines Angestelltengehalts in der Aufbauphase bis zu deutlich fünfstelligen Monatsergebnissen bei gut ausgelasteten Kanzleien mit mehreren Mitarbeitern.
Entscheidend ist die Unterscheidung zwischen Umsatz und Gewinn: Vom Honorarumsatz gehen Personal-, Raum-, Software- und Versicherungskosten ab, bevor überhaupt vom Verdienst die Rede sein kann. Bei einer Kanzlei mit Angestellten liegt der Personalkostenanteil regelmäßig im Bereich eines Drittels bis knapp der Hälfte des Umsatzes. Aussagekräftig ist deshalb allein der Gewinn vor Steuern – und davon gehen anschließend noch Einkommensteuer, Beiträge zum Versorgungswerk und die Krankenversicherung ab.
Steuerlast auf den geplanten Gewinn berechnen
Die Frage, welcher Umsatz nötig ist, um Kosten und den kalkulierten Unternehmerlohn zu decken, gehört an den Anfang der Planung – nicht ans Ende.
Grundlage der Abrechnung: die Vergütungsverordnung
Grundlage für den Verdienst als Steuerberater ist die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die je nach Gegenstandswert Rahmengebühren mit Unter- und Obergrenzen festlegt. Sie gilt automatisch, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Für die Erstberatung von Verbrauchern setzt § 21 StBVV eine klare Grenze: Beschränkt sich die Tätigkeit auf ein erstes Beratungsgespräch, darf der erstmals in Anspruch genommene Steuerberater höchstens 190 Euro berechnen; diese Gebühr ist auf ein späteres Honorar in derselben Sache anzurechnen.
In der Praxis rechnen viele Kanzleien Dauermandate über Pauschalvereinbarungen ab, weil das die Liquidität planbar macht und den Abrechnungsaufwand senkt. Zulässig ist das nach § 14 StBVV, allerdings nur schriftlich, für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr und nicht für alle Leistungsarten – die Erstellung von Gutachten und die Vertretung in außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind ausgenommen. Wer über der gesetzlichen Vergütung abrechnen will, braucht ohnehin eine Vergütungsvereinbarung in Textform.
Wer mehr über die konkreten Verdienstmöglichkeiten erfahren möchte, sollte einen Blick in die Gebührentabellen der Verordnung werfen. So lässt sich nachvollziehen, welcher Ertrag mit bestimmten Tätigkeiten verbunden ist. In jedem Fall darf Steuerberatung nicht kostenlos erbracht werden – ein unentgeltliches Tätigwerden ist berufsrechtlich nur in engen Ausnahmefällen zulässig.
Zusammenfassung für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Steuerberater‘
- Durch die Komplexität des deutschen Steuerrechts sind viele Firmen, Selbstständige und Freiberufler auf die Fachberatung eines Steuerberaters angewiesen.
- Rund zwei Drittel aller Steuerberater in Deutschland sind selbstständig tätig – die Quote liegt bei 65,9 Prozent und ist leicht rückläufig.
- Die Rahmenbedingungen für eine Existenzgründung sind gut: Fast die Hälfte der Berufsangehörigen ist 56 Jahre oder älter, entsprechend viele Kanzleien stehen vor der Nachfolge.
- Für die Selbstständigkeit ergeben sich drei strategische Grundoptionen: vorhandene Kanzlei übernehmen, eigene Kanzlei gründen oder eine Partnerschaft eingehen.
- Wer sich als Steuerberater selbstständig machen will, muss die Steuerberaterprüfung ablegen. Zugelassen wird nur, wer die Vorbildungs- und Praxiszeiten nach § 36 StBerG erfüllt.
- Die Berufshaftpflichtversicherung ist Voraussetzung für die Bestellung, nicht bloß eine Formalie danach.
- Die Verdienstmöglichkeiten sind überdurchschnittlich, die Spannbreite aber groß – entscheidend sind Auslastung, Mandatsstruktur und die Kostenseite der Kanzlei.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...









