Mitarbeiterkosten-Rechner: Was kostet ein Mitarbeiter wirklich?

Zuletzt aktualisiert: 07.05.2026

Bevor Sie als Selbstständiger den ersten Mitarbeiter einstellen, sollten Sie wissen, was am Ende wirklich auf Sie zukommt. Das Bruttogehalt ist nur ein Teil der Wahrheit. Sozialversicherungsbeiträge, Umlagen, Berufsgenossenschaft und Sonderzahlungen kommen obendrauf – und je nach Beschäftigungsform unterschiedlich. Mit unserem Mitarbeiterkosten-Rechner sehen Sie in 30 Sekunden die tatsächliche monatliche Belastung, die Jahreskosten und den echten Stundensatz pro produktiver Arbeitsstunde.

Krankenkassen-Nachzahlungen vermeiden

Wie Selbstständige das Risiko hoher GKV-Nachforderungen reduzieren können.

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Mitarbeiterkosten-Rechner · Edition 2026

Was kostet Ihr Mitarbeiter wirklich?

Brutto, Lohnnebenkosten, Sonderzahlungen und der echte Stundensatz – alles in einem Rechner. Mit aktuellen Sozialversicherungssätzen 2026 für Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Midijob und Werkstudent.

1 Beschäftigungsform & Eckdaten
i
Mitarbeiter ist privat krankenversichert? Dann entfällt die 13 % Pauschal-KV – Sie sparen rund 78 € pro Monat (bei 603 €).
Bruttogehalt / Monat
3.500
500 €12.000 €
Wochenstunden
40 h / Woche
5 h45 h
KV-Zusatzbeitrag (Kasse)
2,9 %
0,9 %Ø 2,9 %4,5 %
Berufsgenossenschaft (Branche)
Weihnachtsgeld
0 Monatsgehälter
00,51
Urlaubsgeld
0 Monatsgehälter
00,51
→ Ergebnis erscheint unten
2 Ihr Ergebnis
Vollzeit · Tatsächliche Belastung
Sie zahlen für diesen Mitarbeiter monatlich
4.235
Pro Jahr: 50.820 €
Faktor zum Brutto
×1,21
Pro 1 € Brutto: 1,21
Echter Stundensatz
30,40
Pro produktive Arbeitsstunde
⚠ Orientierung
Diese Werte dienen der Orientierung und ersetzen keine Lohnabrechnung oder Steuerberatung. Tatsächliche Beträge variieren je nach Krankenkasse, individuellem BG-Tarif, Bundesland (Sachsen abweichend bei Pflegeversicherung) und gewähltem U1-Wahltarif. Für verbindliche Berechnungen wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter.
Aufschlüsselung pro Monat
i
Beachten Sie indirekte Kosten: Recruiting, Onboarding, Equipment, Schulungen, anteilige Arbeitsplatzkosten und Verwaltung sind hier nicht enthalten – sie kommen in den ersten Monaten oft nochmal mit mehreren tausend Euro hinzu, einmalig pro Stelle.
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Berechnungsgrundlage: Die Werte sind Schätzungen auf Basis der durchschnittlichen Sozialversicherungssätze 2026. Sie ersetzen keine Steuer- oder Lohnberatung.
  • Vollzeit / Teilzeit / Midijob: RV 9,3 %, AV 1,3 %, KV 7,3 % + halber Zusatzbeitrag, PV 1,8 % (AG-Anteile). Beitragsbemessungsgrenzen 2026: KV/PV 5.812,50 € · RV/AV 8.450 €.
  • Minijob (gewerblich, GKV-Mitarbeiter): Pauschal-RV 15 %, Pauschal-KV 13 %, Pauschsteuer 2 %, U1 0,8 %, U2 0,22 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %. Gesamt: 31,17 % zzgl. BG.
  • Minijob (PKV-Mitarbeiter): Pauschal-KV von 13 % entfällt. Gesamt: 18,17 % zzgl. BG.
  • Midijob: Aus AG-Sicht identisch zu Vollzeit/Teilzeit – nur der AN profitiert vom reduzierten Eigenanteil im Übergangsbereich.
  • Werkstudent: nur RV-Pflicht 9,3 % (AG-Anteil) und Insolvenzgeldumlage 0,15 %. KV/PV/AV/U1/U2 entfallen wegen Werkstudentenprivileg.
  • Umlagen reguläre Beschäftigung: U1 1,3 % (50 %-Erstattung Standard – kann je nach Wahltarif 2,1 % oder 3,2 % betragen), U2 0,44 %, Insolvenzgeldumlage 0,15 %.
  • Berufsgenossenschaft: Branchen-Mittelwerte. Tatsächliche Beiträge ergeben sich aus dem individuellen Gefahrtarif Ihrer BG.
  • Sachsen: AG-Anteil zur Pflegeversicherung beträgt nur 1,3 % (statt 1,8 %) – AN trägt 2,3 %. Hier nicht differenziert.
  • Echter Stundensatz: Berechnet auf Basis von 42 produktiven Wochen / Jahr (52 Wochen abzgl. ~6 Wochen Urlaub, ~9 Feiertagen, statistisch ~11 Krankheitstagen). Bei 40 h/Woche entspricht das ca. 1.680 produktiven Stunden / Jahr.

Was der Rechner bietet

Andere Tools rechnen mit pauschalen 21 Prozent auf das Brutto und nennen das „Lohnnebenkosten". Unser Rechner geht in die Tiefe und berücksichtigt die tatsächlichen Besonderheiten jeder Beschäftigungsform:

  • 5 Beschäftigungsformen in einem Tool: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, Midijob und Werkstudent – jede mit korrekten Beitragssätzen, Pauschalen und Besonderheiten.
  • Aktuelle Sozialversicherungssätze 2026: inklusive der zum 1. Januar 2026 gesenkten U1-Umlage und der angehobenen Insolvenzgeldumlage.
  • Echter Stundensatz: Was kostet eine wirklich produktive Arbeitsstunde? Berechnet abzüglich Urlaub, Feiertagen und durchschnittlichen Krankheitstagen.
  • Live-Aufschlüsselung: Sie sehen sofort, wie sich Ihre Kosten auf Brutto, Sozialversicherung, Umlagen und Berufsgenossenschaft verteilen – mit Prozent-Anteilen.
  • Sonderzahlungen einrechenbar: Weihnachts- und Urlaubsgeld als Bruchteile eines Monatsgehalts hinzufügen und sehen, wie sich der Faktor verändert.
  • PKV-Option beim Minijob: Ist Ihr Minijobber privat krankenversichert, entfällt die 13-Prozent-Pauschal-KV automatisch.

So nutzen Sie den Rechner

In vier Schritten zum Ergebnis. Nach dem ersten Klick auf „Berechnen" werden alle Werte automatisch live aktualisiert, sobald Sie einen Schieberegler bewegen.

  1. Beschäftigungsform wählen: Klicken Sie auf eine der fünf Karten. Eine Info-Box erklärt sofort, was die jeweilige Form auszeichnet und worauf Sie achten müssen.
  2. Eckdaten eingeben: Bruttogehalt, Wochenstunden, KV-Zusatzbeitrag der Krankenkasse (Standard 2,9 Prozent) und Branche für die Berufsgenossenschaft.
  3. Optional Sonderzahlungen: Klappen Sie den Bereich „Sonderzahlungen & Zusatzleistungen" auf und tragen Sie Weihnachts- und Urlaubsgeld ein, falls relevant.
  4. Berechnen klicken: Der grüne Button zeigt das Ergebnis – Monatskosten, Jahreskosten, Faktor zum Brutto und der echte Stundensatz mit visueller Aufschlüsselung.

Werte dienen der Orientierung. Die Berechnungen sind Schätzungen auf Basis der durchschnittlichen Sozialversicherungssätze 2026. Tatsächliche Beträge können je nach Krankenkasse, individuellem BG-Tarif, Bundesland (Sachsen weicht bei der Pflegeversicherung ab) und gewähltem U1-Wahltarif abweichen. Für eine verbindliche Lohnabrechnung wenden Sie sich an einen Steuerberater oder Lohnbuchhalter.

Die fünf Beschäftigungsformen im Überblick

Welche Anstellungsform für Sie als Arbeitgeber wirklich günstig ist, hängt nicht nur vom Brutto ab. Hier die wichtigsten Unterschiede aus AG-Sicht im direkten Vergleich:

BeschäftigungsformVerdienstgrenzeAG-BelastungBesonderheit
Vollzeitunbegrenztca. 21–25 %Volle SV-Pflicht, alle Beiträge
Teilzeitunbegrenztca. 21–25 %Wie Vollzeit, nur weniger Stunden
Minijob (gewerblich, GKV-Mitarbeiter)bis 603 € / Monat31,17 % PauschalenBrutto = Netto für AN
Minijob (PKV-Mitarbeiter)bis 603 € / Monatca. 18 % Pauschalen13 % Pauschal-KV entfällt
Midijob603,01 – 2.000 € / Monatca. 21–25 %AN-Vorteil, aus AG-Sicht wie Teilzeit
Werkstudentmax. 20 h / Wocheca. 10 %Nur RV-Pflicht, sehr günstig

Tipp: Minijob mit privat versichertem Mitarbeiter spart richtig Geld. Wenn Ihr Minijobber bereits privat krankenversichert ist – etwa über die Eltern als Familienversicherte oder als Beamtenkind in der Beihilfe – entfällt die 13-Prozent-Pauschal-KV komplett. Das spart bei einem 603-Euro-Minijob rund 78 Euro pro Monat, also etwa 940 Euro im Jahr. Aktivieren Sie dazu im Rechner einfach den PKV-Schalter, der bei Auswahl der Beschäftigungsform „Minijob" erscheint.

Was der Rechner nicht abbildet

Lohnnebenkosten sind nur ein Teil der tatsächlichen Personalkosten. Bevor Sie eine Einstellungsentscheidung treffen, sollten Sie folgende Posten zusätzlich kalkulieren:

Indirekte Kosten pro Mitarbeiter

  • Recruiting und Onboarding: Stellenanzeigen, Bewerbungsgespräche, Einarbeitung – bei einer regulären Stelle schnell 2.000 bis 5.000 Euro einmalig.
  • Equipment und Arbeitsplatz: Laptop, Software-Lizenzen, Schreibtisch, Bürostuhl, Telefon. Pro Arbeitsplatz initial 1.500 bis 3.000 Euro, jährlich rund 1.000 Euro Folgekosten.
  • Schulungen und Weiterbildung: Branchenüblich 500 bis 2.000 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Bis zu 6 Wochen volle Lohnzahlung. Ein Teil davon wird über die U1-Umlage erstattet (50, 70 oder 80 Prozent je nach Wahltarif).
  • Verwaltungsaufwand: Lohnabrechnung, Steuermeldungen, SV-Meldungen – entweder eigene Zeit oder Steuerberater-Honorar (typisch 15 bis 30 Euro pro Lohnabrechnung).

Häufige Fragen zum Mitarbeiterkosten-Rechner

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten 2026 wirklich?

Die Arbeitgeberanteile zu den Sozialversicherungen liegen 2026 bei rund 21 Prozent des Bruttogehalts: 9,3 Prozent Rentenversicherung, 1,3 Prozent Arbeitslosenversicherung, 7,3 Prozent Krankenversicherung plus halber Zusatzbeitrag (Ø 1,45 Prozent), 1,8 Prozent Pflegeversicherung. Hinzu kommen Umlagen U1 (1,3 Prozent Standard), U2 (0,44 Prozent), Insolvenzgeldumlage (0,15 Prozent) sowie der branchenabhängige BG-Beitrag von 0,5 bis 6 Prozent. In Summe also typischerweise 23 bis 28 Prozent zusätzlich zum Brutto.

Was kostet ein Minijobber 2026?

Bei einem gewerblichen Minijob mit gesetzlich versichertem Mitarbeiter zahlen Sie 31,17 Prozent Pauschalabgaben an die Minijob-Zentrale (15 Prozent RV, 13 Prozent KV, 2 Prozent Pauschsteuer, 0,8 Prozent U1, 0,22 Prozent U2, 0,15 Prozent Insolvenzgeldumlage), zuzüglich BG. Bei 603 Euro Brutto sind das rund 791 bis 800 Euro Gesamtkosten pro Monat. Ist der Mitarbeiter privat versichert, entfällt die 13-Prozent-Pauschal-KV und die Belastung sinkt auf etwa 18 Prozent.

Was ist der Unterschied zwischen Minijob und Midijob?

Der Minijob (bis 603 €) wird vom Arbeitgeber pauschal abgerechnet – einfach, aber prozentual teuer. Der Midijob (603,01 € bis 2.000 €) liegt im sogenannten Übergangsbereich: Hier zahlt der Arbeitnehmer reduzierte Sozialabgaben, der Arbeitgeber jedoch von Anfang an den vollen Anteil. Aus AG-Sicht ist ein Midijob also genauso teuer wie eine reguläre Teilzeitstelle – der Vorteil liegt allein beim Mitarbeiter.

Lohnt sich ein Werkstudent für mich als Selbstständiger?

Werkstudenten sind aus Arbeitgebersicht die mit Abstand günstigste Beschäftigungsform: Sie zahlen nur 9,3 Prozent Rentenversicherung plus Insolvenzgeldumlage und BG – KV, PV und AV entfallen wegen des Werkstudentenprivilegs. Der Mitarbeiter darf während der Vorlesungszeit jedoch maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sind mehr Stunden möglich.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist


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