Rechnung schreiben in 2 Minuten: kostenlose Online-Vorlage

Mit dieser kostenlosen Rechnungsvorlage erstellen Sie online eine vollständige Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG – ohne Anmeldung, ohne Word- oder Excel-Download. Die Vorlage unterstützt die Regelbesteuerung, die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) und Reverse-Charge (§ 13b UStG) und liefert eine druckfertige PDF im A4-Format.
So nutzen Sie die Rechnungsvorlage
- Steuerstatus oben wählen – Regelbesteuerung (Standard), Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Reverse-Charge nach § 13b UStG. Die Auswahl steuert automatisch, ob und wie Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
- Ihre Stammdaten eintragen – Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Bankverbindung. Über „Stammdaten speichern" werden die Daten lokal im Browser hinterlegt und sind bei der nächsten Rechnung automatisch wieder da.
- Empfänger und Rechnungsdaten erfassen – Rechnungsnummer (fortlaufend), Rechnungs- und Leistungsdatum, Zahlungsziel. Bei Reverse-Charge zusätzlich die USt-IdNr. des Empfängers.
- Positionen anlegen – pro Position Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz. Über „+ Position hinzufügen" lassen sich beliebig viele Posten ergänzen; Summen werden nach Steuersätzen aufgeschlüsselt.
- Drucken oder als PDF speichern – über „Rechnung drucken / als PDF speichern". Im Druckdialog des Browsers lässt sich „Als PDF speichern" auswählen und die fertige Rechnung anschließend per Mail versenden.
Praxishinweis zur Rechnungsnummer: Die Nummer muss fortlaufend und einmalig sein. Parallel-Nummernkreise (etwa pro Jahr: 2026-001, 2026-002 …) sind zulässig, dürfen innerhalb des Kreises aber keine Lücken aufweisen.
Steuerstatus
Absender (Ihre Daten)
Bankverbindung
Rechnungsempfänger
Rechnungsdaten
Rechnungspositionen
Rechnung erstellen
Im Druckdialog Ihres Browsers können Sie auch „Als PDF speichern" wählen.
Rechtlicher Hinweis
Dieses Tool dient als Hilfsmittel und ersetzt keine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall ist der Nutzer verantwortlich.
Eine Rechnung muss insbesondere die in § 14 Abs. 4 UStG genannten Pflichtangaben enthalten. Die Rechnungsnummer ist fortlaufend und einmalig zu vergeben. Rechnungen sind seit 2025 acht Jahre aufzubewahren (§ 14b UStG).
Live-Vorschau (A4)
LiveWer regelmäßig Rechnungen schreibt
Für gelegentliche Rechnungen, Privatkunden-Geschäft und Kleinunternehmer-Konstellationen ist diese Online-Vorlage letztlich vollkommen ausreichend. Wer dagegen monatlich mehrere Rechnungen erstellt, im B2B-Bereich tätig ist oder spätestens ab 2028 strukturierte E-Rechnungen (XRechnung / ZUGFeRD) ausstellen muss, fährt mit einer Buchhaltungssoftware in puncto Zeitersparnis und Rechtssicherheit deutlich besser.
Passende Buchhaltungssoftware finden
Hinweis: Dieses Tool dient als Hilfsmittel und ersetzt keine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall ist der Nutzer verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten oder branchenspezifischen Sonderregelungen empfiehlt sich eine Klärung mit dem Steuerberater.
Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden
Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.
Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen.









