Rechnung für Kleinunternehmer: Vorlage oder Buchhaltungsprogramm?

Wer als Selbstständiger nach der Kleinunternehmerregelung arbeitet, muss bei der Rechnungserstellung einige wichtige Vorschriften beachten. Dabei entfällt der Ausweis der Umsatzsteuer, jedoch ist ein Hinweis gemäß §19 UStG zwingend erforderlich. Zu den Pflichtangaben gehören u.a. Name, Anschrift, Steuernummer, Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer sowie die Beschreibung der Leistung. Professionelle Lösungen helfen, Zeit zu sparen und Fehler zu vermeiden, da alle rechtlichen Anforderungen bereits berücksichtigt werden. Sie ermöglichen eine einfache Individualisierung, automatische Summierung der Beträge und sorgen so für eine korrekte, effiziente und seriöse Rechnungsstellung.
Wer Leistungen für Kunden erbringt, muss diese natürlich auch in Rechnung stellen. Und Selbstständige tun dies logischerweise im eigenen Namen bzw. auf eigene Rechnung. Wer zu Beginn mit eher geringen Umsätzen rechnet, kann die Kleinunternehmerregelung nutzen und so auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichten.
Zur Orientierung: Maßgeblich sind die Umsatzgrenzen gemäß §19 UStG. Entscheidend ist dabei der Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Selbstständige müssen jedoch viele formale Details beachten, um korrekte Rechnungen zu erstellen. Paragraf 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) beschreibt die Pflichtbestandteile, die in Rechnungen enthalten sein müssen.
Auch wenn die Umsatzsteuer auf Rechnungen von Kleinunternehmern nicht ausgewiesen wird, so hat ein entsprechender Hinweis auf Paragraf 19 UStG unbedingt zu erfolgen. Dies kann z.B. in folgender Form erfolgen:
„Gemäß §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
Selbstständige müssen also viele formale Details beachten, sodass unerfahrene Gründer auf professionelle Unterstützung bei der Rechnungserstellung zurückgreifen sollten, um Fehler zu vermeiden und rechtssicher zu arbeiten.
Mindestanforderungen an Rechnungen aus dem Blickwinkel der Buchhaltung
Ein besonderes Merkmal von Rechnungen, die die Kleinunternehmerregelung nutzen, ist der Verzicht auf den Ausweis der Umsatzsteuer mit einem dementsprechenden, expliziten Hinweis. Abgesehen davon aber haben auch weitere Pflichtangaben in geordneter Form zu erscheinen.
Unverzichtbar für eine den formalen Anforderungen entsprechende Rechnung sind:
- Name und Anschrift des Selbstständigen
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
- Rechnungsdatum
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der gelieferten Produkte/Dienstleistungen
- Entgelt für die Leistung
Natürlich ist auch anzugeben, auf welches Konto der Rechnungsbetrag bis zu welchem Zahlungsziel überwiesen werden muss, wobei individuelle Absprachen getroffen werden können. Etwaige Rabatte und Sonderkonditionen sind ebenfalls auszuweisen.
Reichen klassische Rechnungsvorlagen heute noch aus?
Mit einer professionellen Rechnungsvorlage auf Basis der Kleinunternehmerregelung können auch unerfahrene Selbstständige schnell Rechnungen erstellen, die den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und darüber hinaus einen guten Eindruck hinterlassen. Wenige Klicks und Angaben reichen aus, um eine Rechnung individuell anzupassen. Einzelpreise bzw. erbrachte Leistungen können in aller Regel in dafür vorgesehenen Feldern aufgelistet werden.
Solche Vorlagen werden auf Grundlage der aktuellen Gesetzeslage entwickelt, sodass sie sich als nützlich erweisen. Zudem ist ein hohes Maß an Kosteneffizienz gegeben, da eine Vorlage immer wieder individualisiert werden kann. Eine besonders hilfreiche Unterstützung ist es, wenn die Kostenpunkte automatisch summiert werden und dadurch Rechenfehler vermieden werden.
Allerdings stoßen klassische Word- oder PDF-Vorlagen zunehmend an ihre Grenzen. Seit 2025 gelten im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen neue Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung). Rechnungen müssen künftig in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format erstellt und archiviert werden. Eine einfache Vorlage erfüllt diese Anforderungen in der Regel nicht vollständig.
Auch Themen wie GoBD-konforme Archivierung, automatische Rechnungsnummernvergabe, revisionssichere Dokumentenspeicherung oder die direkte Übergabe an den Steuerberater lassen sich mit herkömmlichen Vorlagen nur eingeschränkt umsetzen.
Buchhaltungsprogramme als zukunftssichere Lösung für Kleinunternehmer
Moderne Buchhaltungsprogramme ermöglichen es, Rechnungen rechtssicher und effizient zu erstellen. Sie unterstützen:
- die Erstellung gesetzeskonformer E-Rechnungen (z.B. XRechnung oder ZUGFeRD)
- automatische Vergabe fortlaufender Rechnungsnummern
- integrierte Summen- und Steuerberechnung
- GoBD-konforme Archivierung
- digitale Belegverwaltung
- einfache Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
Gerade für Kleinunternehmer, die ihre Buchhaltung von Beginn an professionell strukturieren möchten, kann der Einsatz einer geeigneten Software langfristig Zeit sparen und rechtliche Risiken reduzieren.
Tipp: Kleinunternehmer sollten eine einfache und zugleich kostengünstige Lösung nutzen
Gerade für Kleinunternehmer sollte die Rechnungsstellung so unkompliziert wie möglich ablaufen. Ihr Fokus gehört Ihrem Kerngeschäft – nicht zeitaufwendigen Verwaltungsaufgaben, manuellen Berechnungen oder formalen Unsicherheiten. Gleichzeitig müssen gesetzliche Anforderungen zuverlässig erfüllt werden. Einfache Vorlagen können den Einstieg erleichtern, stoßen jedoch schnell an ihre Grenzen – insbesondere bei GoBD-konformer Archivierung, strukturierter Buchführung oder den neuen Anforderungen rund um die E-Rechnung. Eine spezialisierte Buchhaltungssoftware bietet hier langfristig deutlich mehr Sicherheit und Effizienz. In unserem Vergleich stellen wir drei geeignete Programme vor. Eine der Lösungen überzeugt insbesondere durch eine intuitive Bedienung, eine faire monatliche Gebühr und einen klaren Funktionsumfang ohne unnötige Komplexität. Rechnungen lassen sich schnell erstellen, Zahlungseingänge verbuchen, offene Posten im Blick behalten und wiederkehrende Rechnungen automatisieren. Der entscheidende Vorteil liegt in der Zeitersparnis, der rechtlichen Sicherheit und einer professionellen Außenwirkung gegenüber Ihren Kunden. So finden Sie eine Lösung, die zu Ihrem Geschäftsmodell passt – einfach, transparent und zukunftssicher.
Buchhaltungsprogramm - Unsere Empfehlung für Kleinunternehmer
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Mit unserem praktischen Kleinunternehmerrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen. Diese Regelung nach § 19 UStG bietet Selbstständigen und kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen, indem sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung.
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Viele Selbstständige sind privat krankenversichert – warum eigentlich?
Viele Selbstständige wählen die private Krankenversicherung, weil sie in der Regel nicht an die gesetzliche Versicherungspflicht gebunden sind. Während sich die Beiträge in der GKV am Einkommen orientieren, werden sie in der PKV nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif kalkuliert. Abhängig von Ihrer persönlichen Situation können sich daraus deutliche Unterschiede bei Beitragshöhe und Leistungsumfang ergeben.









