Angebot schreiben: kostenlose Vorlage & Online-Generator

Mit unserer kostenlosen Angebotsvorlage erstellen Sie online ein professionelles Angebot mit allen wichtigen Bestandteilen – ohne Anmeldung, ohne Word- oder Excel-Download. Die Vorlage unterstützt die Regelbesteuerung, die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 UStG) und Reverse-Charge-Konstellationen (§ 13b UStG) und liefert eine druckfertige PDF im A4-Format.

So nutzen Sie die Angebotsvorlage

  1. Steuerstatus oben wählen – Regelbesteuerung (Standard), Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder Reverse-Charge nach § 13b UStG. Die Auswahl steuert automatisch, ob und wie Umsatzsteuer ausgewiesen wird – das verhindert Streit bei der späteren Rechnung.
  2. Ihre Stammdaten eintragen – Name, Anschrift, Steuernummer oder USt-IdNr., Bankverbindung. Über „Stammdaten speichern" werden die Daten lokal im Browser hinterlegt und sind beim nächsten Angebot automatisch wieder da.
  3. Empfänger und Angebotsdaten erfassen – Angebotsnummer, Angebotsdatum, Gültigkeit (Bindefrist) und Lieferzeit. Bei Reverse-Charge zusätzlich die USt-IdNr. des Empfängers.
  4. Positionen anlegen – pro Position Bezeichnung, Menge, Einheit, Einzelpreis und Steuersatz. Über „+ Position hinzufügen" lassen sich beliebig viele Posten ergänzen; Summen werden nach Steuersätzen aufgeschlüsselt.
  5. Drucken oder als PDF speichern – über „Angebot drucken / als PDF speichern". Im Druckdialog des Browsers lässt sich „Als PDF speichern" auswählen und das fertige Angebot anschließend per Mail versenden.

Praxishinweis Bindefrist: Üblich sind 14 bis 30 Tage. Eine zu kurze Frist setzt den Kunden unter Druck, eine zu lange bindet Sie unnötig an einen Preis – gerade bei volatilen Materialkosten. Wer flexibel bleiben will, formuliert das Angebot ausdrücklich als freibleibend; dann ist man rechtlich nicht an den genannten Preis gebunden.

Steuerstatus

Absender (Ihre Daten)

Bankverbindung (optional im Angebot)

Angebotsempfänger

Angebotsdaten

Angebotspositionen

Angebot erstellen

Im Druckdialog Ihres Browsers können Sie auch „Als PDF speichern" wählen.

Rechtlicher Hinweis

Dieses Tool dient als Hilfsmittel und ersetzt keine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall ist der Nutzer verantwortlich.

Für Angebote gibt es keine gesetzlichen Pflichtangaben nach § 14 UStG (die gelten erst für die Rechnung). Trotzdem empfiehlt es sich, Anbieter- und Empfängerdaten, eine eindeutige Angebotsnummer, eine klare Leistungsbeschreibung sowie die Bindefrist anzugeben – das schafft Rechtssicherheit auf beiden Seiten.

Live-Vorschau (A4)

Live

Nach der Auftragserteilung: Rechnung schreiben

Sobald Ihr Kunde das Angebot angenommen und die Leistung erbracht ist, folgt der nächste Schritt: die Rechnung. Anders als beim Angebot gelten dafür strenge gesetzliche Pflichtangaben nach § 14 UStG – inklusive fortlaufender Rechnungsnummer und korrektem Steuerausweis. Mit unserer kostenlosen Rechnungsvorlage lässt sich der Übergang vom Angebot zur Rechnung in wenigen Minuten erledigen.

Zur kostenlosen Rechnungsvorlage

Wer regelmäßig Angebote und Rechnungen schreibt

Für gelegentliche Angebote ist diese Online-Vorlage letztlich vollkommen ausreichend. Wer dagegen monatlich mehrere Angebote erstellt, im B2B-Bereich tätig ist oder Angebote nahtlos in Auftragsbestätigungen und Rechnungen überführen will, fährt mit einer Buchhaltungssoftware in puncto Zeitersparnis, Auftragsverfolgung und Rechtssicherheit deutlich besser. Viele Tools übernehmen die Angebotsdaten auf Knopfdruck in die spätere Rechnung – inklusive Nummernkreisen und Statusverfolgung (offen / angenommen / abgelehnt).

Passende Buchhaltungssoftware finden

Hinweis: Dieses Tool dient als Hilfsmittel und ersetzt keine individuelle steuerliche oder juristische Beratung. Für die inhaltliche Richtigkeit im Einzelfall ist der Nutzer verantwortlich. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, AGB-Einbindungen oder branchenspezifischen Sonderregelungen empfiehlt sich eine Klärung mit dem Steuerberater oder Rechtsanwalt.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist


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