Pflegedienst – So steigern Sie Ihren Umsatz mit Cross-Selling

Hände übereinander Pflegekräfte

Um ihren Umsatz zu steigern, nutzen Einzelhändler und Dienstleister das Cross-Selling. Im Supermarkt erhalten Sie nicht nur Lebensmittel, sondern auch Prepaid-Karten für Mobiltelefone. Ihr Kreditinstitut verkauft nebenbei Immobilien. Der Cross-Selling-Ansatz ist in der Gesellschaft so etabliert, dass viele Kunden ihn nicht mehr bewusst wahrnehmen. Doch die Vorstellung, mit Ihrem Pflegedienst davon zu profitieren, erscheint Ihnen vielleicht abwegig.
 

Warum Cross-Selling?

Im Zuge des Cross-Sellings wechseln Sie aus der Position des „passiven Dienstleisters“ in eine aktive Rolle. Sie bedienen nicht mehr bloß eine konkrete Kundenanfrage, sondern verkaufen Ihren Kunden darüberhinausgehende Leistungen. Dadurch erhöhen Sie Ihren Umsatz und schaffen eine neue gewinnbringende Einnahmequelle. Gleichzeitig ist Cross-Selling ein wichtiger Ansatz, um die Kundenbindung an Ihr Unternehmen zu stärken.
 

Cross-Selling als Pflegedienstleister - Beispiele

Viele Pflegedienste bieten über die körperbezogenen Pflege- und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen, Behandlungspflegen und Hilfen bei der Haushaltsführung hinaus weitere Leistungen an. Sobald Sie darüber nachdenken, Cross-Selling für Ihr Unternehmen zu nutzen, werden Ihnen Beispiele einfallen, die Sie praktisch umsetzen können. Sowohl in der ambulanten als auch stationären Pflege finden Sie unterschiedliche Möglichkeiten.
 

Sozialpädagogische Dienstleistungen

Vielleicht verfügen Sie selbst über einen sozialpädagogischen Hintergrund oder beschäftigen Sozialarbeiter in Ihrem Pflegedienst. Dadurch können Sie Ihren Kunden eine breite Palette weiterer Dienstleistungen anbieten. Beraten Sie sie zu finanziellen Leistungen im Pflegefall und unterstützen Sie sie bei der Antragsstellung.
 

Weiterführende Dienstleistungen

Einige Pflegedienste bieten Hausnotrufsysteme an. Diese haben zum einen den Vorteil, dass Sie für Ihre Kunden im Notfall auf Knopfdruck erreichbar sind. Andererseits binden Sie Ihre Kunden damit direkt an Ihr Unternehmen. Mit mobilen Essenslieferungen oder einem stationären Mittagstisch erweitern Sie ebenfalls Ihre Dienstleistungspalette. Bieten Sie Ihren Kunden spezielle Fahr- und Begleitservices, Vorlese- und Schreibdienste, Reparaturservices oder individuelle Besuchsdienste an.
 

Kooperationen eingehen

Sofern Sie selbst bestimmte Leistungen nicht anbieten können oder möchten, beziehen Sie Angebote von Außenstehenden in Ihr Cross-Selling ein. Sicherlich sind Ihnen Unternehmen bekannt, die Pflegehilfsmittel verleihen. Diese können Sie Ihren Kunden im Bedarfsfall empfehlen. Oder kooperieren Sie mit einem externen Cateringservice, um Essensauslieferungen an Ihre Kunden sicherzustellen. Auch bei Selbsthilfegruppen, Besuchsdiensten oder psychologischer Beratung werden Kunden Ihren Rat gerne annehmen. Vereinbaren Sie entsprechende Kooperationen und lassen sich erfolgreiche Vermittlungen von Ihren Geschäftspartnern vergüten.

 

Besonderheit – Umsatzsteuer richtig berechnen

Je nach Aufbau Ihres Pflegedienstes sind Sie von der Umsatzsteuer befreit. Für darüberhinausgehende Dienstleistungen oder deren Vermittlung kann die „normale“ Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent anfallen. Die verschiedenen Umsatzsteuersätze im pflegerischen Bereich sind sehr unübersichtlich. Am besten lassen Sie sich von einer steuerlichen Fachperson beraten, um die gesetzlichen Vorgaben korrekt zu erfüllen.

 

Fazit

Cross-Selling sollte für Sie als Pflegedienstleister ein selbstverständlicher Service sein. Mit einer breiten Dienstleistungspalette werden Sie individuellen Kundenbedürfnissen gerecht. Nutzen Sie die Möglichkeit des Cross-Sellings, um Kundenbindung und -zufriedenheit zu stärken. Glückliche Kunden empfehlen Ihr Unternehmen gerne weiter. Dadurch werden Sie bald Ihren Kundenstamm erweitern.

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