Selbstständig machen als Pflegekraft

In Deutschland ist seit einigen Jahren der Trend zu erkennen, dass sich immer mehr Pflegekräfte selbstständig machen. Vergleichsweise niedrige Löhne, lange und zum Teil ungeregelte Arbeitszeiten und viele, oftmals unbezahlte Überstunden legen es nahe, über den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit als Pflegekraft nachzudenken. In diesem Beitrag sollen diesbezüglich alle relevanten Schlüsselfaktoren beleuchtet werden, um zielfokussiert als selbstständige Pflegekraft durchstarten zu können. Genau genommen ist die Bezeichnung freiberufliche Pflegekraft richtig. Aus diesem Status folgt bereits, dass für diese Art der haupt- oder auch nebenberuflichen Tätigkeit in den meisten Fällen keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Das schließt aber nicht aus, dass die Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft auch gewerbliche Anteile enthalten kann.
 

Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Wie werde ich private Pflegekraft? Dieser Beitrag wird alle wesentlichen Rahmenbedingungen kompakt und vor allem praxisorientiert beleuchten. Am Ende finden Sie eine Businessplan Vorlage für die mobile Pflege, falls Sie direkt mit der Planung loslegen möchten.


Selbstständig machen als Einzelpflegekraft: Das Wichtigste zur Existenzgründung

  1. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die von der Umsatzsteuer befreit ist.

  2. Eine Berufsausbildung ist eine zwingende Grundvoraussetzung.

  3. Generell kommt eine Abrechnung mit der Kranken-/Pflegekasse oder mit den Auftraggebern direkt in Betracht (die Regelungen sind in den Bundesländern verschieden, sodass die individuellen Voraussetzungen rechtzeitig geprüft werden sollten).

  4. Wichtige Formalitäten: Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt, Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft

  5. Der individuelle Versicherungsschutz ist zu prüfen, ebenso die private Altersvorsorge.

  6. Bei der Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber oder aber der Einbindung in Arbeitsstrukturen besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit in diesem Bereich.

  7. Hervorragende Berufsperspektiven: In einer rasant alternden Gesellschaft wie der deutschen wird der Bedarf an (freiberuflichen) Pflegekräften in naher Zukunft stark steigen.
     

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Pflegekraft

Beim Alten- oder auch Krankenpfleger handelt es sich um eine anerkannte und bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Seit der Reform des Pflegeberufegesetzes ist die Ausbildung seit 2020 generalistisch organisiert, sodass selbstständige Pflegekräfte bereichsübergreifend arbeiten können. Eine erfolgreich absolvierte Fachausbildung ist die Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Berufsausübung.
 

Was darf eine selbstständige Pflegekraft?

Aus der Ausbildung und etwaigen Schwerpunkten ergibt sich das Leistungsspektrum. Jede Pflegekraft sollte genau wissen, was sie darf und was nicht! Einige Leistungen wie etwa das Setzen bestimmter Spritzen sind medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Sofern sich eine Pflegekraft an die in der Ausbildung vermittelten Inhalte hält, wird es keine Probleme geben. Natürlich ist es immer auch eine Option, sich in bestimmten Bereichen bzw. mit Blick auf bestimmte Krankheitsbilder fortzubilden und sich auf ein Gebiet zu spezialisieren (z. B. die Intensivpflege).
 

Was ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu tun?

Die aufzunehmende freiberufliche Tätigkeit muss formlos beim Finanzamt angemeldet werden, das seinerseits eine neue Steuernummer vergeben wird. Dies ist auf Rechnungen anzugeben. Grundsätzlich ist es nötig, dem Landesrahmenvertrag beizutreten, einen so genannten Versorgungvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen. Die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung sind recht komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bis vor wenigen Jahren waren viele Krankenkassen und Verbände noch strikt dagegen, mit Freiberuflern Verträge abzuschließen. Sofern es um Pflegeleistungen geht, ist die Pflegekasse ohnehin der richtige Ansprechpartner. Alternativ ist es möglich, direkt mit seinen Patienten abzurechnen und Rechnungen auszustellen. Die Preise sollten sich dann am Üblichen bzw. den Honoraren für Pflegekräfte richten. Individuelle Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege können aber auch individuell verhandelt werden. Letztlich wird die Höhe des Honorars auch von der Qualifikation der Pflegekraft abhängen.
 

Tipp: Die persönlichen Voraussetzungen sollten im jeweiligen Bundesland bei den Kassenverbänden erfragt werden, sofern eine Abrechnung mit der Kranken- oder Pflegekasse geplant ist.


Weitere Voraussetzungen für selbstständige Pflegekräfte

Zudem ist es in den meisten Bundesländern vorgesehen, sich beim Gesundheitsamt anzumelden und entsprechende Formulare einzureichen. Auch eine grundsätzliche gesundheitliche Überprüfung ist aus verständlichen Gründen im Pflegebereich vorgesehen. Des Weiteren ist die freiberufliche Tätigkeit als Pflegekraft bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Benötigte Formulare finden Interessenten unter bgw-online.de. Die Einkünfte, die im Rahmen der Tätigkeit als freiberufliche Pflegekraft erzielt werden, sind einkommenssteuerpflichtig. Insofern müssen sie jedes Jahr bei der Steuererklärung mithilfe einer recht einfachen Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) angegeben werden. Generell ist zu beachten, dass sämtliche Leistungen in den Heilberufen nicht von der Umsatzsteuer erfasst werden. Rechnungen, die für die erbrachten Pflegeleistungen erstellt werden, sollten dann einen dementsprechenden Hinweis auf Paragraf 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) enthalten.
 

Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen als Pflegekraft?

Wie sieht die Pflegesituation in Deutschland aus? In den Medien ist oft davon zu lesen, dass Deutschland eine stark alternde Gesellschaft aufweist. Diese alternde Gesellschaft bietet hervorragende Zukunftsaussichten für freiberufliche Pflegekräfte, zumal der Bedarf an Fachleistungen schon jetzt vielerorts nicht mehr adäquat gedeckt werden kann. Aktuell sind in Deutschland etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig, im Jahr 2030 werden es laut Schätzungen bereits 3,5 Millionen sein. Interessant ist auch die Feststellung, dass gut Zweidrittel aller Pflegebedürftigen zuhause und nicht in Heimen betreut werden. In diesem privaten Bereich haben freiberufliche Einzelpflegekräfte gute Chancen, beruflich Fuß zu fassen. Rein wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein zukunftssicheres Umfeld, in dem freiberufliche Pflegekräfte sich selbstbestimmt verwirklichen können.
 

Businessplan: Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Am Ende steht eine Vorlage für einen Businessplan für die mobile Pflege zur Verfügung, um sich schnell einen Überblick über wichtige Themen und strategische Handlungsfelder zu verschaffen. Es versteht sich von selbst, dass diese Vorlage unbedingt zu individualisieren ist. Sie dient als grober Rahmen, um sich mit Anforderungen eines professionellen Businessplans vertraut zu machen.
 

Zielgruppe: An wen richtet sich eine freiberufliche Pflegekraft?

Eine Internetrecherche kann Interessenten nützliche Tipps für die eigene Planung der freiberuflichen Tätigkeit näherbringen. Zahlreiche freiberufliche Pflegekräfte zeigen mit ihren Internetseiten, wie sie sich und ihre Leistungen präsentieren. Generell ist das mögliche Handlungsfeld bzw. Kooperationsspektrum einer freiberuflichen Pflegekraft groß. So kann neben der Arbeit in Privathaushalten auch eine Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Praxen, Kliniken oder auch betreuten Wohngemeinschaften in Betracht kommen.

Vor dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit sollte Klarheit darüber herrschen, dass nicht nur die Fachkenntnisse aus dem Pflegebereich im täglichen Mittelpunkt stehen werden. Auch eine kaufmännische Sichtweise auf die Dinge ist von Beginn an einzunehmen. So müssen sich freiberufliche Pflegekräfte um die Abrechnung mit Krankenkassen oder das gesamte Rechnungswesen inklusive Kontrolle der Zahlungseingänge selber kümmern. Auch sind zu treffende Entscheidungen mit Blick auf ihre wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu überprüfen: Welcher Aktionsradius macht in diesem Kontext noch Sinn? Wie bzw. in welchem Maß können die Fahrkosten abgerechnet bzw. den Patienten zugemutet werden?
 

Wie Patienten gewinnen als selbstständige Pflegekraft?

Die Patientenakquise erweist sich als eines der schwierigsten Felder in der Startphase. Idealerweise haben freiberufliche Pflegekräfte schon den einen oder anderen Kontakt, sodass sie ihr Netzwerk quasi unterstützt. Eine Webseite sollte nicht fehlen, um auf seine Dienste aufmerksam zu machen. Oft sind es die jüngeren und durchaus internetaffinen Angehörigen, die sich online nach flexiblen und professionellen Pflegedienstleistungen erkundigen. Auch Annoncen in regionalen Zeitungen können ein kosteneffizienter Weg sein, um mehr und mehr Patienten für sich zu gewinnen. Je nach vereinbartem Betreuungsumfang kann es schon reichen, 2 oder 3 Patienten für sich zu gewinnen.

Eine weitere prüfenswerte Option ist es, sich mit so genannten Vermittlungsagenturen zu verbinden, sodass die Akquise quasi automatisiert wird. Die jeweiligen Vertragsbedingungen sollten genau mit Blick auf die persönliche Vorteilhaftigkeit überprüft werden. Auch hier reicht eine kurze Internetrecherche, um diese Option in groben Zügen zu prüfen.
 

Vertragliche Grundlagen für berufliche Professionalität

Wer nicht mit der Kranken- oder Pflegekasse, sondern mit seinen Auftraggebern direkt abrechnet, sollte einen Vertrag abschließen. Darin sollte Näheres zu den erbrachten Leistungen, dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit und der Vergütung geregelt sein. Wer mit der Kranken- oder Pflegekasse abrechnet, sollte sich mit den notwendigen Formalitäten vertraut machen.
 

Wie viel verdient eine selbstständige Pflegekraft?

Der Verdienstrahmen als selbstständige Pflegekraft sollte im Businessplan so konkret wie möglich durchgerechnet werden. Generell hängt der Verdienst als selbstständige Pflegekraft von der Auslastung und dem Arbeitspensum ab. Auch die erbrachten Leistungen spielen bei der Abrechnung eine Rolle. Kalkulatorisch sei darauf hingewiesen, dass qualifizierte Pflegekräfte einen Stundenlohn von etwa 45 Euro erzielen können. Auf dieser Basis lässt sich anhand einer angenommenen Stundenanzahl ein Monatsverdienst hochrechnen.
 

Welche Versicherungen braucht eine selbstständige Pflegekraft?

Wo Menschen arbeiten, können immer Fehler passieren. Diese können zum Teil gravierend sein, auch wenn sie völlig unbeabsichtigt sind. Insofern sollte eine freiberufliche Pflegekraft in jedem Falle eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch eine Rechtschutzversicherung ist generell eine prüfenswerte Option, da sich kostenintensive Rechtstreitigkeiten nicht ausschließen lassen. Darüber hinaus öffnet sich durch die selbstständige Tätigkeit der Weg in die private Krankenversicherung, dies unabhängig von der Höhe der erzielten Einkünfte. Natürlich ist in jedem Falle auch frühzeitig an die private Altersvorsorge zu denken.
 

Gefahr der Scheinselbstständigkeit als Pflegekraft

Wann bin ich als Pflegekraft scheinselbstständig? Die so genannte Billigkonkurrenz aus Osteuropa stellt im Pflegebereich eine gewisse Konkurrenz bzw. Gefahr dar. In jedem Falle aber sind bei einer Kooperation die Bedingungen genau zu prüfen. Wer beispielsweise bei einem Patienten im Haushalt lebt und nur für diesen arbeitet, der ist de facto scheinselbstständig, da eindeutig eine Weisungsgebundenheit vorliegt. Gleiches gilt, wenn eine vermeintlich freiberufliche Pflegekraft in die Strukturen und Prozesse eines Pflegedienstes eingebunden ist.


Perspektiven für selbstständige Pflegekräfte in Deutschland?

Angesichts der demografischen Entwicklung hierzulande wird sich der Bedarf an professionellen Fachleistungen im Pflegebereich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Insofern lässt sich für freiberufliche Pflegekräfte eine sehr gute Prognose für die zukünftige Entwicklung geben. Dies setzt natürlich voraus, dass der Weg in die Selbstständigkeit gewissenhaft geplant und von Beginn an strategisch bedeutsame Entscheidungen auch aus einer kaufmännischen Perspektive getroffen werden. Mittel- oder langfristig gesehen kann es auch eine Überlegung wert sein, einen eigenen Pflegedienst zu gründen.
 

Zusammenfassung/FAQ für die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als Pflegekraft‘:

  1. Wie kann man sich in der Pflege selbstständig machen?

Dieses Geschäftsideenporträt zeigt, auf welche Themen und Voraussetzungen es für selbstständige Pflegekräfte ankommt. Besonders die Patientenakquise ist in der Startphase eine Herausforderung.

  1. Kann man sich als Pflegekraft selbstständig machen?

Ja, die Voraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit werden in diesem Beitrag kompakt beleuchtet. Die Voraussetzungen für die Abrechnung mit der Krankenkasse sind im jeweiligen Bundesland zu klären, alternativ kommt auch eine direkte Abrechnung mit Patienten in Betracht. In den letzten Jahren ist der Trend zu erkennen, dass sich immer mehr Pflegekräfte selbstständig machen. Auf diesem Weg lassen sich die Arbeitsbedingungen selber aktiv gestalten und mit dem eigenen Lebensalltag in Einklang bringen.

  1. Warum selbstständig machen als Einzelpflegekraft?

Die demografische Entwicklung zeigt, dass Pflegekräfte jetzt und in Zukunft händeringend gesucht werden. Jetzt schon ist ein akuter Fachkräftemangel in der Pflege zu beklagen. Das spricht für eine hohe Nachfrage und zahlreiche Gestaltungsoptionen für den Weg in die berufliche Selbstständigkeit als Pflegekraft.

 

Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

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