Selbstständig machen als Pflegekraft

Zuletzt aktualisiert: 22.11.2025

Immer mehr Pflegekräfte in Deutschland entscheiden sich für den Weg in die Selbstständigkeit – sei es aus Frust über niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten oder aus dem Wunsch nach mehr Freiheit und Eigenverantwortung im Beruf. Die freiberufliche Tätigkeit als Pflegekraft bietet vielfältige Chancen: flexible Einsatzmöglichkeiten, direkte Patientenbetreuung, bessere Verdienstmöglichkeiten und eine höhere Selbstbestimmung im Arbeitsalltag. Gleichzeitig gibt es wichtige rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten – von der Anmeldung beim Finanzamt über den richtigen Versicherungsschutz bis hin zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnah und kompakt, wie Sie sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Perspektiven der Pflegeberuf in Zukunft bietet. Eine Businessplan-Vorlage für die mobile Pflege hilft Ihnen dabei, direkt mit der Planung zu starten.

In Deutschland ist seit einigen Jahren ein deutlicher Trend zu beobachten: Immer mehr Pflegekräfte entscheiden sich für den Weg in die Selbstständigkeit. Die Gründe dafür sind vielfältig. Viele Pflegefachkräfte leiden unter niedrigen Löhnen, langen und schwer planbaren Arbeitszeiten, Schichtdiensten, starker Belastung sowie zahlreichen Überstunden, die häufig nicht vergütet werden. Unter diesen Bedingungen erscheint die berufliche Selbstständigkeit als eine attraktive Alternative: höhere Honorare, mehr Selbstbestimmung, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Möglichkeit, sich auf bestimmte Fachbereiche zu spezialisieren.

Dieser Beitrag beleuchtet umfassend, wie der Start als selbstständige bzw. freiberufliche Pflegekraft gelingt, welche rechtlichen Rahmenbedingungen 2025 gelten und welche Chancen sich aus der demografischen Entwicklung ergeben. Die korrekte Bezeichnung lautet freiberufliche Pflegekraft , da die Tätigkeit überwiegend zu den freien Berufen gehört. Dies bedeutet, dass in den meisten Fällen keine Gewerbeanmeldung notwendig ist. Einzelne Tätigkeiten können jedoch gewerbliche Bestandteile enthalten – etwa reine Haushaltshilfen oder Begleitdienste ohne pflegerischen Bezug.
 

Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Viele Pflegekräfte fragen sich: „Wie werde ich private Pflegekraft?“
Dieser Ratgeber zeigt alle Schritte im Detail und liefert am Ende eine Businessplan-Vorlage für die mobile Pflege.

Selbstständig machen als Einzelpflegekraft: Das Wichtigste im Überblick

  • Es handelt sich überwiegend um eine freiberufliche Tätigkeit , die von der Umsatzsteuer befreit ist.
  • Eine abgeschlossene Pflegeausbildung ist zwingende Voraussetzung.
  • Wichtig 2025: Eine Abrechnung mit den gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen ist für Einzelpersonen nicht möglich . Vertragsabschlüsse sind ausschließlich Pflegediensten vorbehalten.
  • Notwendige Meldungen: Finanzamt, ggf. Gesundheitsamt , Berufsgenossenschaft (BGW).
  • Pflegekräfte müssen ihren eigenen Versicherungs- und Altersvorsorgebedarf prüfen.
  • Wer nur für einen Auftraggeber tätig wird oder in dessen Strukturen eingebunden ist, riskiert Scheinselbstständigkeit.
  • Aufgrund der demografischen Entwicklung steigen die Berufsperspektiven für freiberufliche Pflegekräfte erheblich.

 

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Pflegekraft

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann ist seit 2020 generalistisch organisiert. Dadurch sind Pflegekräfte flexibel einsetzbar und können in Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege gleichermaßen tätig sein. Die abgeschlossene Ausbildung bildet die Grundlage für die selbstständige Tätigkeit.


Was darf eine selbstständige Pflegekraft?

Das Leistungsangebot ergibt sich aus der Ausbildung und eventuellen Fortbildungen.
Zur grundpflegerischen Versorgung gehören etwa Körperpflege, Ernährungshilfen oder Mobilität.
Zur Behandlungspflege gehören Tätigkeiten wie Injektionen, Wundversorgung oder Katheterpflege – sie dürfen nur mit entsprechender Qualifikation und auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden.

Wer sich vertiefen möchte, kann Zusatzqualifikationen erwerben, etwa im Bereich Wundmanagement, Palliativpflege, außerklinische Intensivpflege oder Demenzbegleitung.

 

Was ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu tun?

Die freiberufliche Tätigkeit wird formlos beim Finanzamt angemeldet, welches eine Steuernummer vergibt. Diese ist später auf Rechnungen anzugeben.
 

Aktualisierung 2025: Keine Kassenzulassung für Einzelpersonen

Früher herrschte vielfach die Annahme, dass Einzelpflegekräfte Rahmenverträge oder Versorgungsverträge mit den Kranken- oder Pflegekassen abschließen könnten.
Seit Jahren lehnen alle Landesverbände dies ab.
Grund: Eine Einzelperson kann die gesetzlichen Anforderungen an einen zugelassenen Pflegedienst nicht erfüllen. Dazu gehören:

  • eine durchgehende 24-Stunden-Rufbereitschaft
  • nachweisbare Vertretungsstrukturen
  • Qualitätsmanagement
  • regelmäßige MD-Prüfungen
  • eine Pflegedienstleitung mit Zusatzqualifikation
  • Mindestpersonalausstattung


Daher haben Einzelpflegekräfte zwei reale Möglichkeiten:

  1. Privatabrechnung mit Patienten oder Angehörigen, z. B. Grundpflege, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Betreuung, Verhinderungspflege (privat).
  2. Honorartätigkeit für einen Pflegedienst, der über die Kassenzulassung abrechnet.

Die Honorare vereinbart die Pflegekraft frei – abhängig von Qualifikation und regionaler Marktsituation.


Weitere Voraussetzungen für selbstständige Pflegekräfte

In vielen Bundesländern wird eine Registrierung beim Gesundheitsamt verlangt. Eine gesundheitliche Eignungsprüfung ist teilweise ebenfalls Pflicht.

Zudem muss die Tätigkeit bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angemeldet werden.

Einkünfte müssen in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Die Abrechnung erfolgt über eine Einnahme-Überschuss-Rechnung (EÜR) . Pflegeleistungen sind gemäß § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerbefreit – dieser Hinweis gehört auf jede Rechnung.


Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen als Pflegekraft?

Deutschland altert so stark wie kaum ein anderes europäisches Land.
2025 sind bereits über 4 Millionen Menschen pflegebedürftig , und Prognosen gehen bis 2030 von rund 5 Millionen aus.

Rund 80 % davon werden zu Hause gepflegt. Damit entsteht ein riesiger Markt für mobile Pflegekräfte, da viele Familien Unterstützung benötigen, aber nicht ausreichend Pflegedienstkapazitäten verfügbar sind.

Für selbstständige Pflegekräfte eröffnet dies nachhaltige Chancen – sowohl wirtschaftlich als auch beruflich.


Businessplan: Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Eine Businessplan-Vorlage hilft, das Vorhaben realistisch einzuschätzen. Sie bietet eine Grundstruktur für Leistungsangebot, Zielgruppen, Startaufwand, Kalkulation, Marketing und wirtschaftliche Planung. Diese Vorlage sollte jedoch immer individuell angepasst werden, da jede selbstständige Tätigkeit andere Schwerpunkte setzt.


Zielgruppe: An wen richtet sich eine freiberufliche Pflegekraft?

Die Zielgruppe selbstständiger Pflegekräfte ist groß. Sie reicht von Senioren und pflegebedürftigen Menschen über Angehörige, die Entlastung suchen, bis hin zu Pflegediensten, Kliniken, Praxen oder betreuten Wohnformen. Viele Pflegekräfte arbeiten auch mit Hospizen oder Einrichtungen der Kurzzeitpflege zusammen.

Bei der Planung sollte berücksichtigt werden, dass die Tätigkeit nicht nur aus Pflegearbeit besteht. Eine selbstständige Pflegekraft ist zugleich für Abrechnung, Organisation, Dokumentation, Verträge, Zeitmanagement und wirtschaftliche Entscheidungen verantwortlich. Dazu gehört auch die Festlegung eines Einzugsradius und die Frage, wie Fahrtkosten sinnvoll kalkuliert werden.


Wie Patienten gewinnen als selbstständige Pflegekraft?

Die Patientenakquise ist eine der größten Herausforderungen zu Beginn. Eine professionell gestaltete Webseite ist dabei heute unverzichtbar. Viele Angehörige recherchieren online nach Unterstützungsmöglichkeiten, weshalb ein informativer und vertrauenswürdiger Internetauftritt entscheidend ist.

Neben der eigenen Webseite können auch Google-Maps-Einträge, regionale Pflegeverzeichnisse, Kooperationen mit Ärzten oder Apotheken, Flyer in Seniorentreffs oder Anzeigen in Lokalzeitungen hilfreich sein. Manche Pflegekräfte nutzen zudem Vermittlungsplattformen, sollten jedoch die Vertragsbedingungen sorgfältig prüfen.

Bereits wenige feste Klienten können ausreichen, um wirtschaftlich zu starten.


Vertragliche Grundlagen für berufliche Professionalität

Pflegeleistungen sollten nie ohne schriftliche Vereinbarung erbracht werden. Ein Pflegevertrag regelt unter anderem den Leistungsumfang, die Arbeitszeiten, die Vergütung, Fahrtkosten, Versicherungen, die Dokumentation, Kündigungsfristen sowie besondere Wünsche der Patienten. Ein gut ausgearbeiteter Vertrag schützt beide Seiten und erhöht die Professionalität der Dienstleistung.


Welche Versicherungen braucht eine selbstständige Pflegekraft?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist unerlässlich, da Fehler im Pflegealltag schwere Folgen haben können. Ergänzend kann eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll sein.

Selbstständige Pflegekräfte können zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. Unabhängig davon sollte frühzeitig an die private Altersvorsorge gedacht werden.


Gefahr der Scheinselbstständigkeit als Pflegekraft

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn eine Pflegekraft nur für einen Auftraggeber tätig ist, sich in dessen Arbeitsabläufe einfügt oder Vorgaben zu Arbeitszeiten und Dokumentation erhält. Gleiches gilt, wenn eine Pflegekraft dauerhaft im Haushalt eines Patienten lebt oder überwiegend mit einem Pflegedienst zusammenarbeitet, ohne echte unternehmerische Freiheit zu haben.

Die Deutsche Rentenversicherung bietet ein Statusfeststellungsverfahren an, das Klarheit schaffen kann.


Perspektiven für selbstständige Pflegekräfte in Deutschland

Die Zukunftsaussichten sind ausgezeichnet. Die Zahl pflegebedürftiger Menschen steigt, während gleichzeitig Pflegepersonal fehlt. Wer fachlich kompetent arbeitet, sich gut organisiert, Fortbildungen besucht und sein Angebot klar strukturiert, kann sich langfristig eine stabile, wirtschaftlich tragfähige Existenz aufbauen. Manche Pflegekräfte entwickeln ihre Tätigkeit später weiter und gründen einen eigenen Pflegedienst.


Marketing für selbstständige Pflegekräfte: Sichtbar werden und Vertrauen schaffen

Eine starke Online-Präsenz ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Neben der eigenen Webseite können Pflegekräfte über soziale Netzwerke, Pflegeverzeichnisse und lokale Kooperationen ihre Reichweite erhöhen. Ein gepflegter Auftritt wirkt professionell und schafft Vertrauen bei Angehörigen, die oft unter hohem Zeitdruck nach Unterstützung suchen.


Verträge mit Privatpersonen: Rechtssichere Basis für Pflegeleistungen

Ein schriftlicher Vertrag schafft klare Verhältnisse und schützt sowohl die Pflegekraft als auch die Auftraggeber. Er sollte Regeln zu Arbeitsumfang, Vergütung, Fahrkosten, Urlaubs- und Krankheitsvertretung sowie Dokumentationspflichten enthalten. Auch Sonderregelungen – etwa zur Verhinderungspflege oder zu zusätzlichen Dienstleistungen – gehören hinein.


Spezialisierung in der Pflege: Mit Fachkompetenz zum Erfolg

Der Bedarf an spezialisierten Pflegekräften steigt. Besonders gesucht werden Fachkräfte in Bereichen wie Demenzbetreuung, Wundmanagement, Palliativpflege und außerklinischer Intensivpflege. Wer sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisiert, kann höhere Honorare durchsetzen, sich klar vom Wettbewerb abheben und langfristig ein stabiles Netzwerk aufbauen.


Was darf Pflege kosten? Wieviel verdient man als Pflegekraft?

Für eine wirtschaftlich stabile Selbstständigkeit ist eine sorgfältige Kalkulation unerlässlich. Stundensätze zwischen 35 und 55 Euro sind in der Grundpflege realistisch. Spezialisierte Leistungen liegen zwischen 50 und 80 Euro pro Stunde, in der Intensivpflege noch höher. Die Preise variieren je nach Region, Qualifikation und Leistungsumfang.

Wichtig ist, dass in der Kalkulation auch Fahrtkosten, Ausfallzeiten, Versicherungen, Weiterbildungskosten, Dokumentationszeiten und die eigene Altersvorsorge berücksichtigt werden.


Checkliste: Selbstständigkeit als Pflegekraft – Schritt für Schritt

  • abgeschlossene Pflegeausbildung
  • Anmeldung beim Finanzamt
  • ggf. Anmeldung beim Gesundheitsamt
  • Meldung bei der BGW
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Entscheidung zwischen Privatabrechnung oder Honorartätigkeit
  • Erstellung eines Businessplans
  • Kalkulation eines kostendeckenden Stundensatzes
  • Erstellung individueller Pflegeverträge
  • Aufbau einer professionellen Webseite
  • Planung von Fort- und Weiterbildungen

 

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2025...
 

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