Selbstständig machen als Pflegekraft

Immer mehr Pflegekräfte in Deutschland entscheiden sich für den Weg in die Selbstständigkeit – sei es aus Frust über niedrige Löhne, unregelmäßige Arbeitszeiten oder aus dem Wunsch nach mehr Freiheit und Eigenverantwortung im Beruf. Die freiberufliche Tätigkeit als Pflegekraft bietet vielfältige Chancen: flexible Einsatzmöglichkeiten, direkte Patientenbetreuung, bessere Verdienstmöglichkeiten und eine höhere Selbstbestimmung im Arbeitsalltag. Gleichzeitig gibt es wichtige rechtliche, organisatorische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu beachten – von der Anmeldung beim Finanzamt über den richtigen Versicherungsschutz bis hin zur Vermeidung von Scheinselbstständigkeit. In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnah und kompakt, wie Sie sich als Einzelpflegekraft selbstständig machen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Perspektiven der Pflegeberuf in Zukunft bietet. Eine Businessplan-Vorlage für die mobile Pflege hilft Ihnen dabei, direkt mit der Planung zu starten.

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer

Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...

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In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.

Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.

Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.

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Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).

  • Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Tipp: In vielen privaten Krankenversicherungen lässt sich Krankentagegeld flexibel ergänzen.

PKV Tarifvergleich...

Zuletzt aktualisiert: 02.04.2025

In Deutschland ist seit einigen Jahren der Trend zu erkennen, dass sich immer mehr Pflegekräfte selbstständig machen. Vergleichsweise niedrige Löhne, lange und zum Teil ungeregelte Arbeitszeiten und viele, oftmals unbezahlte Überstunden legen es nahe, über den Schritt in die berufliche Selbstständigkeit als Pflegekraft nachzudenken. In diesem Beitrag sollen diesbezüglich alle relevanten Schlüsselfaktoren beleuchtet werden, um zielfokussiert als selbstständige Pflegekraft durchstarten zu können. Genau genommen ist die Bezeichnung freiberufliche Pflegekraft richtig. Aus diesem Status folgt bereits, dass für diese Art der haupt- oder auch nebenberuflichen Tätigkeit in den meisten Fällen keine Gewerbeanmeldung erforderlich ist. Das schließt aber nicht aus, dass die Tätigkeit als selbstständige Pflegekraft auch gewerbliche Anteile enthalten kann.
 

Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Wie werde ich private Pflegekraft? Dieser Beitrag wird alle wesentlichen Rahmenbedingungen kompakt und vor allem praxisorientiert beleuchten. Am Ende finden Sie eine Businessplan Vorlage für die mobile Pflege, falls Sie direkt mit der Planung loslegen möchten.


Selbstständig machen als Einzelpflegekraft: Das Wichtigste zur Existenzgründung

  1. Es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit, die von der Umsatzsteuer befreit ist.
  2. Eine Berufsausbildung ist eine zwingende Grundvoraussetzung.
  3. Generell kommt eine Abrechnung mit der Kranken-/Pflegekasse oder mit den Auftraggebern direkt in Betracht (die Regelungen sind in den Bundesländern verschieden, sodass die individuellen Voraussetzungen rechtzeitig geprüft werden sollten).
  4. Wichtige Formalitäten: Anmeldung der Tätigkeit beim Finanzamt, Gesundheitsamt und bei der Berufsgenossenschaft
  5. Der individuelle Versicherungsschutz ist zu prüfen, ebenso die private Altersvorsorge.
  6. Bei der Abhängigkeit von nur einem Auftraggeber oder aber der Einbindung in Arbeitsstrukturen besteht die Gefahr der Scheinselbstständigkeit in diesem Bereich.
  7. Hervorragende Berufsperspektiven: In einer rasant alternden Gesellschaft wie der deutschen wird der Bedarf an (freiberuflichen) Pflegekräften in naher Zukunft stark steigen.
     

Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Pflegekraft

Beim Alten- oder auch Krankenpfleger handelt es sich um eine anerkannte und bundesweit einheitlich geregelte Ausbildung. Seit der Reform des Pflegeberufegesetzes ist die Ausbildung seit 2020 generalistisch organisiert, sodass selbstständige Pflegekräfte bereichsübergreifend arbeiten können. Eine erfolgreich absolvierte Fachausbildung ist die Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Berufsausübung.
 

Was darf eine selbstständige Pflegekraft?

Aus der Ausbildung und etwaigen Schwerpunkten ergibt sich das Leistungsspektrum. Jede Pflegekraft sollte genau wissen, was sie darf und was nicht! Einige Leistungen wie etwa das Setzen bestimmter Spritzen sind medizinischem Fachpersonal vorbehalten. Sofern sich eine Pflegekraft an die in der Ausbildung vermittelten Inhalte hält, wird es keine Probleme geben. Natürlich ist es immer auch eine Option, sich in bestimmten Bereichen bzw. mit Blick auf bestimmte Krankheitsbilder fortzubilden und sich auf ein Gebiet zu spezialisieren (z. B. die Intensivpflege). Zur grundpflegerischen Versorgung zählen z. B. Körperpflege, Hilfe bei der Ernährung oder Mobilitätshilfen. Behandlungspflege (z. B. Injektionen, Wundversorgung) darf nur mit entsprechender Qualifikation und unter ärztlicher Anordnung erbracht werden. Pflegekräfte müssen sicherstellen, dass ihre Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben erbracht werden.
 

Was ist vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit zu tun?

Die aufzunehmende freiberufliche Tätigkeit muss formlos beim Finanzamt angemeldet werden, das seinerseits eine neue Steuernummer vergeben wird. Dies ist auf Rechnungen anzugeben. Grundsätzlich ist es nötig, dem Landesrahmenvertrag beizutreten, einen so genannten Versorgungvertrag sowie eine Vergütungsvereinbarung mit den Krankenkassen-Landesverbänden abzuschließen. Die Voraussetzungen für eine Kassenzulassung sind recht komplex und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bis vor wenigen Jahren waren viele Krankenkassen und Verbände noch strikt dagegen, mit Freiberuflern Verträge abzuschließen. Sofern es um Pflegeleistungen geht, ist die Pflegekasse ohnehin der richtige Ansprechpartner. Alternativ ist es möglich, direkt mit seinen Patienten abzurechnen und Rechnungen auszustellen. Die Preise sollten sich dann am Üblichen bzw. den Honoraren für Pflegekräfte richten. Individuelle Leistungen im Bereich der häuslichen Pflege können aber auch individuell verhandelt werden. Letztlich wird die Höhe des Honorars auch von der Qualifikation der Pflegekraft abhängen.
 

Tipp: Die persönlichen Voraussetzungen sollten im jeweiligen Bundesland bei den Kassenverbänden erfragt werden, sofern eine Abrechnung mit der Kranken- oder Pflegekasse geplant ist.


Weitere Voraussetzungen für selbstständige Pflegekräfte

Zudem ist es in den meisten Bundesländern vorgesehen, sich beim Gesundheitsamt anzumelden und entsprechende Formulare einzureichen. Auch eine grundsätzliche gesundheitliche Überprüfung ist aus verständlichen Gründen im Pflegebereich vorgesehen. Des Weiteren ist die freiberufliche Tätigkeit als Pflegekraft bei der Berufsgenossenschaft anzumelden, und zwar konkret bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege. Benötigte Formulare finden Interessenten unter bgw-online.de. Die Einkünfte, die im Rahmen der Tätigkeit als freiberufliche Pflegekraft erzielt werden, sind einkommenssteuerpflichtig. Insofern müssen sie jedes Jahr bei der Steuererklärung mithilfe einer recht einfachen Einnahme-Überschussrechnung (EÜR) angegeben werden. Generell ist zu beachten, dass sämtliche Leistungen in den Heilberufen nicht von der Umsatzsteuer erfasst werden. Rechnungen, die für die erbrachten Pflegeleistungen erstellt werden, sollten dann einen dementsprechenden Hinweis auf Paragraf 4 Nr. 14 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) enthalten.
 

Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen als Pflegekraft?

Wie sieht die Pflegesituation in Deutschland aus? In den Medien ist oft davon zu lesen, dass Deutschland eine stark alternde Gesellschaft aufweist. Diese alternde Gesellschaft bietet hervorragende Zukunftsaussichten für freiberufliche Pflegekräfte, zumal der Bedarf an Fachleistungen schon jetzt vielerorts nicht mehr adäquat gedeckt werden kann. Aktuell sind in Deutschland etwa 2,5 Millionen Menschen pflegebedürftig, im Jahr 2030 werden es laut Schätzungen bereits 3,5 Millionen sein. Interessant ist auch die Feststellung, dass gut Zweidrittel aller Pflegebedürftigen zuhause und nicht in Heimen betreut werden. In diesem privaten Bereich haben freiberufliche Einzelpflegekräfte gute Chancen, beruflich Fuß zu fassen. Rein wirtschaftlich betrachtet handelt es sich um ein zukunftssicheres Umfeld, in dem freiberufliche Pflegekräfte sich selbstbestimmt verwirklichen können.
 

Businessplan: Wie selbstständig machen als Pflegekraft?

Am Ende steht eine Vorlage für einen Businessplan für die mobile Pflege zur Verfügung, um sich schnell einen Überblick über wichtige Themen und strategische Handlungsfelder zu verschaffen. Es versteht sich von selbst, dass diese Vorlage unbedingt zu individualisieren ist. Sie dient als grober Rahmen, um sich mit Anforderungen eines professionellen Businessplans vertraut zu machen.
 

Zielgruppe: An wen richtet sich eine freiberufliche Pflegekraft?

Eine Internetrecherche kann Interessenten nützliche Tipps für die eigene Planung der freiberuflichen Tätigkeit näherbringen. Zahlreiche freiberufliche Pflegekräfte zeigen mit ihren Internetseiten, wie sie sich und ihre Leistungen präsentieren. Generell ist das mögliche Handlungsfeld bzw. Kooperationsspektrum einer freiberuflichen Pflegekraft groß. So kann neben der Arbeit in Privathaushalten auch eine Zusammenarbeit mit Pflegediensten, Praxen, Kliniken oder auch betreuten Wohngemeinschaften in Betracht kommen.

Vor dem Weg in die berufliche Selbstständigkeit sollte Klarheit darüber herrschen, dass nicht nur die Fachkenntnisse aus dem Pflegebereich im täglichen Mittelpunkt stehen werden. Auch eine kaufmännische Sichtweise auf die Dinge ist von Beginn an einzunehmen. So müssen sich freiberufliche Pflegekräfte um die Abrechnung mit Krankenkassen oder das gesamte Rechnungswesen inklusive Kontrolle der Zahlungseingänge selber kümmern. Auch sind zu treffende Entscheidungen mit Blick auf ihre wirtschaftliche Sinnhaftigkeit zu überprüfen: Welcher Aktionsradius macht in diesem Kontext noch Sinn? Wie bzw. in welchem Maß können die Fahrkosten abgerechnet bzw. den Patienten zugemutet werden?
 

Wie Patienten gewinnen als selbstständige Pflegekraft?

Die Patientenakquise erweist sich als eines der schwierigsten Felder in der Startphase. Idealerweise haben freiberufliche Pflegekräfte schon den einen oder anderen Kontakt, sodass sie ihr Netzwerk quasi unterstützt. Eine Webseite sollte nicht fehlen, um auf seine Dienste aufmerksam zu machen. Oft sind es die jüngeren und durchaus internetaffinen Angehörigen, die sich online nach flexiblen und professionellen Pflegedienstleistungen erkundigen. Auch Annoncen in regionalen Zeitungen können ein kosteneffizienter Weg sein, um mehr und mehr Patienten für sich zu gewinnen. Je nach vereinbartem Betreuungsumfang kann es schon reichen, 2 oder 3 Patienten für sich zu gewinnen.

Eine weitere prüfenswerte Option ist es, sich mit so genannten Vermittlungsagenturen zu verbinden, sodass die Akquise quasi automatisiert wird. Die jeweiligen Vertragsbedingungen sollten genau mit Blick auf die persönliche Vorteilhaftigkeit überprüft werden. Auch hier reicht eine kurze Internetrecherche, um diese Option in groben Zügen zu prüfen.
 

Vertragliche Grundlagen für berufliche Professionalität

Wer nicht mit der Kranken- oder Pflegekasse, sondern mit seinen Auftraggebern direkt abrechnet, sollte einen Vertrag abschließen. Darin sollte Näheres zu den erbrachten Leistungen, dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit und der Vergütung geregelt sein. Wer mit der Kranken- oder Pflegekasse abrechnet, sollte sich mit den notwendigen Formalitäten vertraut machen.
 

Welche Versicherungen braucht eine selbstständige Pflegekraft?

Wo Menschen arbeiten, können immer Fehler passieren. Diese können zum Teil gravierend sein, auch wenn sie völlig unbeabsichtigt sind. Insofern sollte eine freiberufliche Pflegekraft in jedem Falle eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung abschließen. Auch eine Rechtschutzversicherung ist generell eine prüfenswerte Option, da sich kostenintensive Rechtstreitigkeiten nicht ausschließen lassen. Darüber hinaus öffnet sich durch die selbstständige Tätigkeit der Weg in die private Krankenversicherung, dies unabhängig von der Höhe der erzielten Einkünfte. Natürlich ist in jedem Falle auch frühzeitig an die private Altersvorsorge zu denken.
 

Gefahr der Scheinselbstständigkeit als Pflegekraft

Wann bin ich als Pflegekraft scheinselbstständig? Die so genannte Billigkonkurrenz aus Osteuropa stellt im Pflegebereich eine gewisse Konkurrenz bzw. Gefahr dar. In jedem Falle aber sind bei einer Kooperation die Bedingungen genau zu prüfen. Wer beispielsweise bei einem Patienten im Haushalt lebt und nur für diesen arbeitet, der ist de facto scheinselbstständig, da eindeutig eine Weisungsgebundenheit vorliegt. Gleiches gilt, wenn eine vermeintlich freiberufliche Pflegekraft in die Strukturen und Prozesse eines Pflegedienstes eingebunden ist. 

Prüfen Sie unbedingt, ob Sie mehrere Auftraggeber haben, Ihre Arbeitszeiten selbst bestimmen und nicht weisungsgebunden arbeiten. Die Deutsche Rentenversicherung bietet Statusfeststellungsverfahren an, um Scheinselbstständigkeit auszuschließen. Besonders bei Kooperationen mit Pflegediensten oder der Tätigkeit im Haushalt eines Patienten ist Vorsicht geboten.
 

Perspektiven für selbstständige Pflegekräfte in Deutschland?

Angesichts der demografischen Entwicklung hierzulande wird sich der Bedarf an professionellen Fachleistungen im Pflegebereich in den nächsten Jahren weiter erhöhen. Insofern lässt sich für freiberufliche Pflegekräfte eine sehr gute Prognose für die zukünftige Entwicklung geben. Dies setzt natürlich voraus, dass der Weg in die Selbstständigkeit gewissenhaft geplant und von Beginn an strategisch bedeutsame Entscheidungen auch aus einer kaufmännischen Perspektive getroffen werden. Mittel- oder langfristig gesehen kann es auch eine Überlegung wert sein, einen eigenen Pflegedienst zu gründen.
 

Marketing für selbstständige Pflegekräfte: Sichtbar werden und Vertrauen schaffen

Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit stellt sich die Frage: Wie gewinne ich neue Patienten oder Kooperationspartner? Eine eigene Webseite ist heute unverzichtbar, um Leistungen professionell zu präsentieren, Vertrauen aufzubauen und online gefunden zu werden. Ergänzend dazu können Einträge in regionale Pflegeverzeichnisse, Google Maps (über Google My Business) und soziale Netzwerke wie Facebook oder Instagram dabei helfen, die eigene Reichweite zu erhöhen. Auch Plattformen für lokale Dienstleistungen und Kooperationen mit Arztpraxen oder Apotheken bieten Potenzial zur Patientenakquise. Wichtig ist eine klare Positionierung und die zielgerichtete Ansprache der richtigen Zielgruppe – etwa Angehörige, die sich um die häusliche Versorgung kümmern.
 

Verträge mit Privatpersonen: Rechtssichere Basis für Pflegeleistungen

Wer nicht über die Pflege- oder Krankenkasse abrechnet, sondern direkt mit Patienten oder Angehörigen zusammenarbeitet, sollte stets auf einen schriftlichen Pflegevertrag bestehen. Dieser schafft klare Verhältnisse und dient als rechtliche Absicherung für beide Seiten. Inhaltlich sollten unter anderem der Leistungsumfang, die wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe der Vergütung sowie Kündigungsregelungen eindeutig festgelegt werden. Auch Vereinbarungen zu Vertretung, Verhinderungspflege oder zusätzlichen Dienstleistungen lassen sich vertraglich regeln. Pflegekräfte können hierfür auf professionelle Vertragsvorlagen zurückgreifen und diese individuell anpassen – im Zweifelsfall empfiehlt sich die rechtliche Prüfung durch eine fachkundige Stelle.
 

Spezialisierung in der Pflege: Mit Fachkompetenz zum Erfolg

Die Nachfrage nach qualifizierter Pflege wächst – doch besonders groß ist der Bedarf in spezialisierten Bereichen wie Palliativpflege, Wundmanagement oder Demenzbetreuung. Wer sich auf eine bestimmte Pflegerichtung spezialisiert, kann sich gezielt als Fachkraft positionieren und sich von der Konkurrenz abheben. Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen sind hierfür der Schlüssel. Sie erweitern nicht nur das eigene Fachwissen, sondern erhöhen auch das Vertrauen bei Patienten und Angehörigen. Zudem können spezialisierte Pflegekräfte höhere Honorare durchsetzen und langfristig ein stabiles Netzwerk aufbauen – sei es mit Ärzten, Kliniken oder anderen Pflegeeinrichtungen.
 

Was darf Pflege kosten? Wieviel verdient man als Pflegekraft?

Für eine wirtschaftlich tragfähige Selbstständigkeit ist eine realistische Kalkulation entscheidend. Pflegekräfte sollten ihre Preise nicht „nach Gefühl“ festlegen, sondern auf Basis einer fundierten Kostenrechnung: Dazu gehören neben dem eigenen Stundensatz auch alle laufenden Ausgaben wie Fahrtkosten, Versicherungen, Fortbildungen, Bürokosten oder Ausfallzeiten. Als grober Richtwert kann ein Stundensatz von 35 bis 55 Euro angesetzt werden – je nach Qualifikation, Spezialisierung und Region. Wichtig ist, transparent zu kommunizieren, welche Leistungen enthalten sind, und sich nicht unter Wert zu verkaufen. Ein gut strukturierter Businessplan hilft dabei, Einnahmen realistisch zu planen und die Rentabilität im Blick zu behalten.
 

Checkliste: Selbstständigkeit als Pflegekraft – Schritt für Schritt

Damit beim Einstieg in die freiberufliche Pflege nichts vergessen wird, hilft eine klare Übersicht über alle notwendigen Schritte:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Pflegefachkraft
  • Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Finanzamt
  • Optional: Kassenzulassung oder Entscheidung zur Direktabrechnung mit Patienten
  • Anmeldung beim Gesundheitsamt (in den meisten Bundesländern erforderlich)
  • Meldung bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
  • Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung (Pflicht!)
  • Erstellung eines Businessplans inkl. Kostenkalkulation
  • Aufbau einer professionellen Webseite zur Patientenakquise
  • Erstellung rechtssicherer Pflegeverträge
  • Fortbildungen und Spezialisierungen planen

 

Bin ich umsatzsteuerpflichtig?

Mit unserem praktischen Kleinunternehmerrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen. Diese Regelung nach § 19 UStG bietet Selbstständigen und kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen, indem sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung.




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Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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