Steuerrücklagen-Rechner: So viel für die Steuer müssen Sie zurücklegen

Zuletzt aktualisiert: 25.05.2026

Die häufigste Faustregel im Netz lautet: „Legen Sie 30 % Ihrer Einnahmen für die Steuer zurück.“ Bequem – aber für die meisten Selbstständigen schlicht falsch. Wie viel Sie als Selbstständiger an Steuern zurücklegen müssen, hängt von Ihrem Gewinn ab, denn die Einkommensteuer steigt stufenweise (Progression). Unser Steuerrücklagen-Rechner nutzt deshalb den echten Einkommensteuertarif 2026 statt einer Pauschale und zeigt Ihnen in 10 Sekunden Ihre persönliche Rücklage – in Prozent und Euro pro Monat.

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Stand 2026 · § 32a EStG

Steuerrücklagen-Rechner: Wie viel solltest du zurücklegen?

Nicht die pauschale 30-%-Faustregel, sondern deine echte Rücklagenquote nach dem Einkommensteuertarif 2026 — in Prozent und Euro pro Monat.

€ / Monat
Mehr Optionen (Kirchensteuer, Gewerbe, Umsatzsteuer)
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Hinweis: Diese Auswertung bietet eine erste Orientierung und ersetzt keine Steuerberatung (keine Hilfe in Steuersachen i. S. d. § 2 StBerG). Berechnet wird nach dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG, Grundfreibetrag 12.348 €) inkl. Solidaritätszuschlag (Freigrenze 20.350 € / 40.700 €) und optionaler Kirchen- bzw. Gewerbesteuer (§ 35 EStG).

Vereinfachung: Der Gewinn wird dem zu versteuernden Einkommen gleichgesetzt — weitere Sonderausgaben, Kinderfreibeträge und Einzelfälle bleiben unberücksichtigt. Die Schätzung liegt dadurch bewusst leicht auf der sicheren Seite. Die Berechnung läuft vollständig in deinem Browser; es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

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So funktioniert der Rechner: Tragen Sie oben einfach Ihren monatlichen Gewinn ein (Einnahmen minus Betriebsausgaben – nicht den Umsatz). Optional wählen Sie Familienstand, Kirchensteuer, Gewerbe oder Umsatzsteuer. Sie erhalten sofort Ihre empfohlene Steuerrücklage angezeigt – ganz ohne Anmeldung.

Wie viel Steuern muss ich als Selbstständiger zurücklegen?

Die ehrliche Antwort: meist deutlich weniger als 30 %. Weil der Grundfreibetrag (2026: 12.348 €) steuerfrei bleibt und der Steuersatz erst mit dem Gewinn anzieht, liegt Ihre Quote bei kleineren Gewinnen niedrig und steigt langsam an. Die folgende Tabelle zeigt Richtwerte für die reine Einkommensteuer (ledig, freiberuflich, ohne Kirchensteuer, Kleinunternehmer):

Monatlicher GewinnGewinn pro JahrSteuerrücklage (Richtwert)
1.500 €18.000 €ca. 6 %
2.000 €24.000 €ca. 11 %
2.500 €30.000 €ca. 14 %
3.000 €36.000 €ca. 17 %
4.000 €48.000 €ca. 21 %
5.000 €60.000 €ca. 24 %
6.000 €72.000 €ca. 27 %
8.000 €96.000 €ca. 30 %

Erst bei sehr hohen Gewinnen nähert sich die Quote den oft genannten 30 % – und überschreitet sie. Ihren exakten Wert (inkl. Splitting, Kirchen- und Gewerbesteuer) rechnet Ihnen der Rechner oben aus.

Praxis-Tipp: Richten Sie ein zweites Konto nur für die Steuerrücklage ein und überweisen Sie bei jedem Zahlungseingang sofort Ihre Quote. Noch genauer wird es mit einer Buchhaltungssoftware, die Ihren echten Gewinn laufend ausweist und an die Steuerfristen erinnert.
Achtung Umsatzsteuer: Sind Sie nicht Kleinunternehmer, ist die Umsatzsteuer (19 % bzw. 7 %), die Sie auf Ihren Rechnungen kassieren, kein Teil Ihres Gewinns – sie gehört dem Finanzamt. Legen Sie sie zusätzlich und sofort beiseite, am besten auf dem separaten Konto.

Warum nicht einfach pauschal 30 % zurücklegen?

Wer pauschal 30 % zurücklegt, bindet bei kleinem und mittlerem Gewinn unnötig viel Liquidität. Wer dagegen zu wenig zurücklegt, steht beim Steuerbescheid mit leeren Taschen da. Der Rechner trifft mit dem echten Tarif genau die Mitte.

Welche Steuern deckt die Rücklage ab?

Einkommensteuer, bei hohen Gewinnen den Solidaritätszuschlag und – falls Sie kirchensteuerpflichtig sind – die Kirchensteuer. Gewerbetreibende rechnen die Gewerbesteuer ein (bis Hebesatz 400 % wird sie über § 35 EStG weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet). Nicht enthalten sind Kranken-, Pflege- und Rentenbeiträge – das sind laufende Kosten, keine Steuerrücklage.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

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