Welche Steuerklasse für Selbstständige? Diese Punkte sind zu beachten

Steuerklasse Ordner

Beim Thema Steuerklasse für Selbstständige sind viele Unternehmer bzw. Existenzgründer unsicher. Welche Steuern zahlen Unternehmer? Was muss ich als Selbstständiger an Steuern zahlen? Gibt es unter den sechs Steuerklassen eine Steuerklasse für Selbstständige? Bestehen bei der Steuer Unterschiede zwischen verschiedenen Formen der Selbstständigkeit? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Steuerklasse für Selbstständige.
 

Das Wichtigste in aller Kürze über Steuerklassen für Selbstständige

  • Für Selbstständige gibt es keine Lohnsteuerklassen. Sie unterliegen der Einkommenssteuerpflicht.
  • Der Steuersatz für Selbstständige in Deutschland variiert im Jahr 2025 zwischen 14 und 45 Prozent. Mit zunehmendem Einkommen steigt die Steuerlast progressiv an.
  • Die Steuerpflicht muss jeder Selbstständige für sich genau definieren: Je nach Rechtsform und Höhe der Einnahmen ergeben sich unterschiedliche Möglichkeiten.
     

Übersicht: Die sechs Steuerklassen

Lohnsteuerklasse

Besonderheiten

Für wen geeignet?

Steuerklasse 1

Steuerklasse für alle Steuerzahler, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind

Steuerklasse für ledige, unverheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen

Steuerklasse 2

mindestens ein steuerlich relevantes Kind lebt im gemeinsamen Haushalt

Steuervorteil durch Alleinerziehendenentlastungsbetrag

Alleinerziehende

Steuerklasse 3

nur bei Ehepaaren in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich

geringste Abzüge

Ehepaare mit deutlichem Gehaltsunterschied

Steuerklasse 4

automatische Einstufung nach Heirat

Ehepaare mit ähnlichem Einkommen

Steuerklasse 5

stark besteuerte Steuerklasse für verheiratete Paare in Kombination mit Steuerklasse 3

Ehepaar ab einem Lohngefälle von 40/60

Steuerklasse 6

sehr hohe Abzüge

Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Jobs im Angestelltenverhältnis

sobald der zweite Job das Minijob-Einkommen übersteigt, wird dieses Gehalt in der Steuerklasse 6 besteuert

 

Keine Steuerklasse für Selbstständige

In der Übersicht wird deutlich: Es gibt keine Steuerklasse für hauptberuflich Selbstständige.

Durch ihren Status unterliegen Selbstständige nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern der Einkommenssteuerpflicht. Maßgeblich für die individuelle Besteuerung ist neben der Gesellschaftsform die Frage, ob es sich um Gewerbetreibende oder Freiberufler handelt.

Steuerklassen sind für Sie als Selbstständigen nur dann ein Thema, wenn Sie zusätzlich einer nicht-selbstständigen Arbeit nachgehen. Anders als bei anderen Menschen mit zwei Jobs, sind Sie mit einem zusätzlichen Einkommen als Angestellter mit diesem Einkommen nicht automatisch in Steuerklasse 6. Stattdessen sind Sie je nach Ihrem Familienstand in der passenden Steuerklasse und haben als verheiratete Person eine Wahlmöglichkeit.

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Steuerklasse als Selbstständige im Nebenerwerb

Vielleicht folgen Sie dem Trend und starten Ihre Selbstständigkeit neben Ihrem Job als Angestellter mit einem sicheren Einkommen. Sind Sie ledig oder geschieden, wird Ihr Einkommen als Angestellter in Steuerklasse 1 versteuert. Sollten Sie alleinerziehend sein, befinden Sie sich in Steuerklasse 2. Sind Sie verheiratet, bestimmen Sie mit Ihrem Partner die günstigste Kombination der Steuerklassen. Ihr Einkommen als Selbstständiger wird separat versteuert. Ihre Steuererklärung umfasst für Sie dementsprechend zwei Angaben in verschiedenen Formularen.
 

Steuerklasse als Selbstständige mit zusätzlichem Einkommen

Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nebenberuflich angestellt sein. Bei einem Minijob bleiben die Einnahmen bis zur Grenze von 520 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei. Überschreitet das Einkommen diese Grenze, wird es regulär nach den geltenden Steuervorschriften versteuert. Dabei erfolgt die Besteuerung in der entsprechenden Lohnsteuerklasse des Nebenjobs.

Tipp: Rechnen Sie genau nach, welche Tätigkeit sich nebenberuflich zu Ihrer Selbstständigkeit finanziell lohnt.


Steuerklassenwahl mit angestelltem Ehepartner

Ist ein Selbstständiger mit einem Angestellten verheiratet, besteht wie bei jedem anderen verheirateten Paar die Wahlmöglichkeit der Steuerklassen. Auch wenn der Selbstständige weiterhin nicht nach einer Steuerklasse besteuert wird, kann der Ehepartner die Steuerklasse 3 oder 4 wählen. Steuerklasse 3 ist in diesem Fall übrigens weniger wegen der Steuer ideal, sondern vielmehr aufgrund der Berechnung von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld vom Nettogehalt. Da dieses in der Steuerklasse 3 am höchsten ausfällt, bedeutet das ein großes Plus für die Familienkasse in derlei Situationen.

Welche Steuerklassenkombination als Paar wählen?

Wer als Paar eine günstige Steuerklassenkombination wählt, zahlt monatlich weniger Steuern. Ein Paar mit einer ungünstigeren Steuerklassenkombination erhält die monatlich zu viel gezahlten Steuern nach der jährlichen Einkommenssteuererklärung zurück. Dementsprechend gibt es keinen reellen Steuervorteil, sondern lediglich eine andere Verteilung der Ausgaben. Mit Abgabe der jährlichen Steuererklärung (die bei Selbstständigen ohnehin verpflichtend ist) ist es also auf Jahressicht egal, in welcher Steuerklasse sich der Partner befindet.


Übersicht: Zusammensetzung der klassischen Steuer

Die Steuerabzüge bei Angestellten umfassen:

  • Lohnsteuer
  • Solidaritätszuschlag (fiel ab 2021 für 90 % der Steuerzahler weg)
  • Kirchensteuer


Außerdem sind die Sozialabgaben bei den Angestellten im Steuerabzug enthalten. Sozialabgaben sind:

  • Pflegeversicherung
  • Krankenversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung

Der Selbstständige hat anstelle eines klassischen Lohns einen Umsatz und einen Gewinn. Aus dem Umsatz des Selbstständigen berechnet sich die Steuerlast: die sogenannte Einkommenssteuer. Seine Sozialabgaben entfallen zusätzlich. Der Gewinn ist am Ende der Umsatz abzüglich der Steuern, der Ausgaben wie Miete und Telefon sowie der Sozialabgaben.
 

Welche Steuern zahlen Selbstständige?

Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler gelten als selbstständig, jedoch bestehen bereits bei der Anmeldung und insbesondere in steuerlichen Belangen erhebliche Unterschiede:

  • Gewerbetreibende:
    Ab einem Gewerbeertrag von 30.000 Euro fällt neben der Einkommensteuer auch die Gewerbesteuer an. Hat der Gewerbetreibende Angestellte, wird zudem Lohnsteuer fällig.

  • Freiberufler:
    Der klassische Freiberufler unterliegt nicht der Gewerbesteuer. Ab einem bestimmten Jahresumsatz, der individuell vom Finanzamt festgelegt wird, zahlt er jedoch regelmäßig, meist quartalsweise, Einkommensteuervorauszahlungen.


Einkommenssteuer

Die Einkommenssteuer wird auf den Gewinn abzüglich der Sonderausgaben berechnet. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2025 bei 11.000 Euro. Einkommen unterhalb dieses Freibetrags sind steuerfrei. Für höhere Einkommen variiert der Steuersatz progressiv zwischen 14 und 45 Prozent. Zusätzlich können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen, sofern diese erhoben werden.

Einkommensteuerrechner
 

Gewerbesteuer

Für Gewerbetreibende fällt ab einem Gewerbeertrag in Höhe von 30.000 Euro die Gewerbesteuer an. Die Gewerbesteuer wird auf die Einkommenssteuer angerechnet. Der Gewerbeertrag lässt sich grob mit dem Gewinn gleichsetzen. Folgende Formel gilt für die Berechnung der Gewerbesteuer:

Gewerbeertrag x 3,5 Prozent x Hebesatz = anfallende Gewerbesteuer

Die 3,5 Prozent sind die pauschale Steuermesszahl. Den Hebesatz bestimmt der Standort des Gewerbes. Die jeweilige Gemeinde legt ihn fest.

Gewerbesteuerrechner
 

Umsatzsteuerpflicht für Selbstständige (Stand 2025)

Für die Umsatzsteuer gilt im Rahmen der Kleinunternehmerregelung ein Umsatzgrenzwert von 36.000 Euro (Stand 2025). Liegt der Umsatz im ersten Geschäftsjahr unter dieser Grenze, gelten Sie als Kleinunternehmer und müssen keine Umsatzsteuer abführen.

Diese Regelung gilt ebenfalls, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr unter 36.000 Euro lag und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 72.000 Euro beträgt. Überschreiten Sie diese Umsatzgrenzen, unterliegen Sie automatisch der Umsatzsteuerpflicht, wobei 7 oder 19 Prozent Umsatzsteuer fällig werden, je nach Art der Leistung.

Die Kleinunternehmerregelung kann bei der Gründung im Rahmen der steuerlichen Erfassung gewählt werden. Ohne eine explizite Wahl oder bei Überschreiten der Umsatzgrenzen greift die Umsatzsteuerpflicht automatisch.

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7 oder 19 % Umsatzsteuer?

7 Prozent Umsatzsteuer fallen für Werke an, die unter den Urheberrechtsschutz fallen. Das sind beispielsweise Texte, Fotos in Zeitschriften oder Logos. 19 Prozent werden erhoben, wenn der Freiberufler keine eigenen Urheberrechte an dem Werk hat oder verkauft. Dies betrifft beispielsweise Korrektoren, Übersetzer oder Lektoren. 19 Prozent Steuern fallen ebenfalls für den Verkauf von Fotoabzügen an. Aufgrund der komplexen Gesetzgebung ist im Einzelfall die Konsultation eines erfahrenen Steuerberaters sehr sinnvoll.
 

Sozialabgaben bei Selbstständigen

Bei der Zusammensetzung der Steuer fällt auf, dass Angestellte mit der Lohnsteuerabrechnung direkt ihre Sozialabgaben tätigen. Als hauptberuflich Selbstständiger sind Sie von der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung befreit. So können Sie z.B. entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern.  Denken Sie dabei jedoch nicht nur an die laufenden Kosten, sondern auch an Ihre Absicherung. Wer bei den Versicherungen als Selbstständiger spart, zahlt im Krankheits- oder Schadensfall sehr hohe Rechnungen.

Müssen Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen?

Tipp: Besser und günstiger krankenversichert?

In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge jedes Jahr anhand Ihres Einkommens neu festgelegt. Für viele Selbstständige kommen die jährlichen Beitragsmitteilungen (Voraus- und Nachzahlungsbescheide) überraschend. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens festgelegt. Im Gegenteil - viele Versicherer zahlen sogar hohe Beitragsrückerstattungen aus, wenn Sie die Versicherung nicht beanspruchen. Erfahren Sie durch einen kostenlosen Tarifvergleich, ob auch für Sie der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.

Weiter zum PKV-Tarifvergleich

 

Fazit: Steuerklasse ist für Selbstständige nur bedingt relevant

Die unterschiedlichen Steuerklassen sind für Selbstständige nur in einigen Fällen wichtig. Sie betreffen dann nicht direkt das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit, sondern das Einkommen aus dem Angestelltenverhältnis. Die wichtigsten Punkte sind dabei:

  • Steuerklassen nur für Angestellte.
  • zusätzliches Einkommen als Angestellter wird bei ledigen Selbstständigen nach Steuerklasse 1 oder 2 (Alleinerziehende) versteuert.
  • weiteres Einkommen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit wird bei verheirateten Selbstständigen nach Steuerklasse 3, 4 oder 5 versteuert.
  • Einkommen aus einem Minijob ist steuer- und abgabenfrei.
     

Weitere wichtige Informationen rund um das Thema Steuerklasse für Selbstständige finden Sie online beim Existenzgründerportal des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Einen Lohn- und Einkommenssteuerrechner finden Sie hier.

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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