Welche Steuerklasse für Selbstständige? Diese Punkte sind zu beachten

Steuerklasse, Einkommensteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer – kaum ein Thema sorgt bei Selbstständigen und Existenzgründern für so viele Unsicherheiten wie die eigene steuerliche Einordnung. Viele fragen sich, ob es eine spezielle Steuerklasse für Selbstständige gibt, welche Steuern tatsächlich anfallen und welche Unterschiede je nach Tätigkeit oder Rechtsform bestehen. Wer hier von Anfang an falsche Annahmen trifft, riskiert unnötige Nachzahlungen, Liquiditätsengpässe oder teure Fehler. Diese Einführung schafft Klarheit, räumt mit verbreiteten Irrtümern auf und zeigt, worauf Selbstständige steuerlich wirklich achten müssen.
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Beim Thema Steuerklasse für Selbstständige sind viele Unternehmer bzw. Existenzgründer unsicher. Welche Steuern zahlen Unternehmer? Was muss ich als Selbstständiger an Steuern zahlen? Gibt es unter den sechs Steuerklassen eine Steuerklasse für Selbstständige? Bestehen bei der Steuer Unterschiede zwischen verschiedenen Formen der Selbstständigkeit? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema Steuerklasse für Selbstständige.
Das Wichtigste in aller Kürze über Steuerklassen für Selbstständige
- Für Selbstständige gibt es keine Lohnsteuerklassen. Sie unterliegen der Einkommensteuerpflicht auf ihren Gewinn, nicht der Lohnsteuer, da kein Arbeitslohn im steuerlichen Sinne vorliegt.
- Der Steuersatz für Selbstständige in Deutschland variiert im Jahr 2026 zwischen 14 und 45 Prozent.
- Mit zunehmendem Einkommen steigt die Steuerlast progressiv an. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen nach Abzug aller Betriebsausgaben, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen.
- Die Steuerpflicht muss jeder Selbstständige für sich genau definieren: Je nach Rechtsform, Art der Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) und Höhe der Einkünfte ergeben sich unterschiedliche steuerliche Konsequenzen und Pflichten.
Übersicht: Die sechs Steuerklassen
Lohnsteuerklasse | Besonderheiten | Für wen geeignet? |
Steuerklasse 1 | Steuerklasse für alle Steuerzahler, die nicht oder nicht mehr verheiratet sind | Steuerklasse für ledige, unverheiratete, geschiedene oder verwitwete Personen |
Steuerklasse 2 | mindestens ein steuerlich relevantes Kind lebt im gemeinsamen Haushalt Steuervorteil durch Alleinerziehendenentlastungsbetrag | Alleinerziehende |
Steuerklasse 3 | nur bei Ehepaaren in Kombination mit Steuerklasse 5 möglich geringste Abzüge | Ehepaare mit deutlichem Gehaltsunterschied |
Steuerklasse 4 | automatische Einstufung nach Heirat | Ehepaare mit ähnlichem Einkommen |
Steuerklasse 5 | stark besteuerte Steuerklasse für verheiratete Paare in Kombination mit Steuerklasse 3 | Ehepaar ab einem Lohngefälle von 40/60 |
Steuerklasse 6 | sehr hohe Abzüge | Arbeitnehmer mit zwei oder mehr Jobs im Angestelltenverhältnis sobald der zweite Job das Minijob-Einkommen übersteigt, wird dieses Gehalt in der Steuerklasse 6 besteuert |
Keine Steuerklasse für Selbstständige
In der Übersicht wird deutlich: Es gibt keine Steuerklasse für hauptberuflich Selbstständige.
Durch ihren Status unterliegen Selbstständige nicht der Lohnsteuerpflicht, sondern der Einkommenssteuerpflicht. Maßgeblich für die individuelle Besteuerung ist neben der Gesellschaftsform die Frage, ob es sich um Gewerbetreibende oder Freiberufler handelt. Auch Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG unterliegen nicht der Einkommensteuer, sondern der Körperschaftsteuer.
Steuerklassen sind für Sie als Selbstständigen nur dann ein Thema, wenn Sie zusätzlich einer nicht-selbstständigen Arbeit nachgehen. Anders als bei anderen Menschen mit zwei Jobs, sind Sie mit einem zusätzlichen Einkommen als Angestellter mit diesem Einkommen nicht automatisch in Steuerklasse 6. Stattdessen sind Sie je nach Ihrem Familienstand in der passenden Steuerklasse und haben als verheiratete Person eine Wahlmöglichkeit. Steuerklasse 6 greift nur bei mehreren parallelen Arbeitsverhältnissen.
Ab wann brauche ich einen Steuerberater?
Steuerklasse als Selbstständige im Nebenerwerb
Vielleicht folgen Sie dem Trend und starten Ihre Selbstständigkeit neben Ihrem Job als Angestellter mit einem sicheren Einkommen. Sind Sie ledig oder geschieden, wird Ihr Einkommen als Angestellter in Steuerklasse 1 versteuert. Sollten Sie alleinerziehend sein, befinden Sie sich in Steuerklasse 2. Sind Sie verheiratet, bestimmen Sie mit Ihrem Partner die günstigste Kombination der Steuerklassen.
Ihr Einkommen als Selbstständiger wird separat versteuert. Ihre Steuererklärung umfasst dementsprechend sowohl Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als auch Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Diese werden in unterschiedlichen Anlagen der Einkommensteuererklärung erfasst und am Ende zu einer Gesamtsteuer zusammengeführt.
Steuerklasse als Selbstständige mit zusätzlichem Einkommen
Wer hauptberuflich selbstständig ist, kann nebenberuflich angestellt sein. Bei einem Minijob bleiben die Einnahmen bis zur Grenze von 556 Euro monatlich im Jahr 2025 in der Regel pauschal besteuert. Eine vollständige Steuer- und Abgabenfreiheit besteht dabei nicht immer, da pauschale Abgaben vom Arbeitgeber getragen werden.
Tipp: Rechnen Sie genau nach, welche Tätigkeit sich nebenberuflich zu Ihrer Selbstständigkeit finanziell lohnt, da zusätzliche Einkünfte auch Einfluss auf Steuervorauszahlungen haben können.
Steuerklassenwahl mit angestelltem Ehepartner
Ist ein Selbstständiger mit einem Angestellten verheiratet, besteht wie bei jedem anderen verheirateten Paar die Wahlmöglichkeit der Steuerklassen. Auch wenn der Selbstständige weiterhin nicht nach einer Steuerklasse besteuert wird, kann der Ehepartner die Steuerklasse 3 oder 4 wählen. Steuerklasse 3 ist in diesem Fall übrigens weniger wegen der Steuer ideal, sondern vielmehr aufgrund der Berechnung von Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld vom Nettogehalt. Da dieses in der Steuerklasse 3 am höchsten ausfällt, kann dies zu höheren Sozialleistungen führen. Gleichzeitig sollte das Risiko späterer Steuernachzahlungen berücksichtigt werden.
Welche Steuerklassenkombination als Paar wählen?
Wer als Paar eine günstige Steuerklassenkombination wählt, zahlt monatlich weniger Steuern. Ein Paar mit einer ungünstigeren Steuerklassenkombination erhält die monatlich zu viel gezahlten Steuern nach der jährlichen Einkommenssteuererklärung zurück. Dementsprechend entsteht kein dauerhafter Steuervorteil, sondern lediglich eine andere Verteilung der Liquidität im Jahresverlauf. Das Faktorverfahren kann hier eine ausgewogene Alternative darstellen.
Übersicht: Zusammensetzung der klassischen Steuer
Die Steuerabzüge bei Angestellten umfassen:
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag (fiel ab 2021 für 90 % der Steuerzahler weg)
- Kirchensteuer
Außerdem sind die Sozialabgaben bei den Angestellten im Steuerabzug enthalten. Sozialabgaben sind:
- Pflegeversicherung
- Krankenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Rentenversicherung
Der Selbstständige hat anstelle eines klassischen Lohns einen Umsatz und einen Gewinn. Aus dem Umsatz des Selbstständigen berechnet sich die Steuerlast: die sogenannte Einkommenssteuer. Seine Sozialabgaben entfallen zusätzlich. Der Gewinn ist am Ende der Umsatz abzüglich der Steuern, der Ausgaben wie Miete und Telefon sowie der Sozialabgaben.
Welche Steuern zahlen Selbstständige?
Sowohl Gewerbetreibende als auch Freiberufler gelten als selbstständig, jedoch bestehen bei Anmeldung und Besteuerung erhebliche Unterschiede.
Gewerbetreibende zahlen Einkommensteuer auf den Gewinn. Ab einem jährlichen Gewerbeertrag von über 24.500 Euro fällt zusätzlich Gewerbesteuer an. Diese kann teilweise auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Bei Beschäftigung von Mitarbeitern fällt zudem Lohnsteuer an.
Freiberufler unterliegen keiner Gewerbesteuer. Sie zahlen Einkommensteuer und gegebenenfalls Umsatzsteuer. Einkommensteuervorauszahlungen werden vom Finanzamt auf Basis der Gewinnerwartung festgesetzt und regelmäßig angepasst.
Einkommensteuer
Die Einkommensteuer wird auf den Gewinn abzüglich Sonderausgaben berechnet. Der Grundfreibetrag liegt im Jahr 2026 bei 11.784 Euro. Einkommen unterhalb dieses Betrags sind steuerfrei. Für höhere Einkommen steigt der Steuersatz progressiv bis maximal 45 Prozent. Bei Ehepaaren mit Zusammenveranlagung gilt der doppelte Freibetrag.
Gewerbesteuer
Für Gewerbetreibende fällt ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro Gewerbesteuer an. Die Berechnung erfolgt anhand der Steuermesszahl von 3,5 Prozent und dem kommunalen Hebesatz. Der tatsächliche Steuerbetrag variiert daher stark je nach Standort.
Umsatzsteuerpflicht für Selbstständige (Stand 2026)
Für die Umsatzsteuer gilt im Rahmen der Kleinunternehmerregelung ein Umsatzgrenzwert von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird diese Grenze überschritten, greift die Regelbesteuerung ab dem betreffenden Umsatz.
Die Kleinunternehmerregelung muss aktiv gewählt werden und kann insbesondere bei Geschäftskunden nachteilig sein, da kein Vorsteuerabzug möglich ist.
7 oder 19 % Umsatzsteuer?
Der Umsatzsteuersatz hängt von der Art der Leistung ab. Der ermäßigte Steuersatz gilt nur für klar definierte Tatbestände. Viele Dienstleistungen unterliegen dem regulären Satz von 19 Prozent. Gerade bei kreativen oder digitalen Leistungen ist eine genaue Prüfung erforderlich.
Sozialabgaben bei Selbstständigen
Bei der Zusammensetzung der Steuer fällt auf, dass Angestellte mit der Lohnsteuerabrechnung direkt ihre Sozialabgaben tätigen. Als hauptberuflich Selbstständiger sind Sie von der Sozialversicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und Krankenversicherung befreit. So können Sie z.B. entscheiden, ob Sie sich privat oder gesetzlich versichern. Denken Sie dabei jedoch nicht nur an die laufenden Kosten, sondern auch an Ihre Absicherung. Wer bei den Versicherungen als Selbstständiger spart, zahlt im Krankheits- oder Schadensfall sehr hohe Rechnungen.
Müssen Selbstständige in die Rentenversicherung einzahlen?
Tipp: Besser und günstiger krankenversichert?
In der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Beiträge jedes Jahr anhand Ihres Einkommens neu festgelegt. Für viele Selbstständige kommen die jährlichen Beitragsmitteilungen (Voraus- und Nachzahlungsbescheide) überraschend. In der privaten Krankenversicherung werden die Beiträge nicht anhand des Einkommens festgelegt. Im Gegenteil - viele Versicherer zahlen sogar hohe Beitragsrückerstattungen aus, wenn Sie die Versicherung nicht beanspruchen. Erfahren Sie durch einen kostenlosen Tarifvergleich, ob auch für Sie der Wechsel in die private Krankenversicherung lohnt.
Fazit
Für Selbstständige gibt es keine eigene Steuerklasse, da sie nicht der Lohnsteuer, sondern der Einkommensteuer auf den erzielten Gewinn unterliegen. Maßgeblich für die Steuerlast sind die Rechtsform, die Art der Tätigkeit (freiberuflich oder gewerblich) und die Höhe des Gewinns.
Der Grundfreibetrag liegt 2026 bei 11.784 Euro, erst darüber hinaus fällt Einkommensteuer an, die progressiv bis maximal 45 Prozent steigt. Gewerbetreibende müssen ab einem Gewerbeertrag von mehr als 24.500 Euro zusätzlich Gewerbesteuer zahlen, während Freiberufler hiervon befreit sind. Steuerklassen werden für Selbstständige nur relevant, wenn zusätzlich ein Angestelltenverhältnis besteht oder der Ehepartner lohnsteuerpflichtig arbeitet. In diesen Fällen beeinflussen Steuerklassen lediglich die monatliche Steuerverteilung, nicht die endgültige Jahressteuer. Umsatzsteuer fällt grundsätzlich an, es sei denn, die Kleinunternehmerregelung greift.
Kranken- und Pflegeversicherung sind für Selbstständige verpflichtend, die Art der Absicherung ist jedoch wählbar. Spätestens bei steigenden Umsätzen, mehreren Einkunftsarten oder komplexen Konstellationen ist eine steuerliche Beratung sinnvoll, um Fehler und unnötige Nachzahlungen zu vermeiden.
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