Steuern: Das müssen Selbstständige wissen

Würfel mit Aufschrift Steuern auf Geldmünzen

Was muss ich als Selbstständiger an Steuern zahlen? Auf diese zentrale Frage soll es hier übersichtliche und kompakte Antworten geben. Das deutsche Steuerrecht stellt an Selbstständige eine ganze Reihe von Anforderungen. Daher ist es wichtig, als Selbstständiger das Thema Finanzamt & Steuern von Beginn an ganz oben auf der Agenda zu haben.

Ohne grundlegendes Verständnis für die steuerlichen Zusammenhänge fällt es sehr schwer, sich zurechtzufinden. Allerdings ist Unwissenheit kein Grund, den ein Finanzamt akzeptiert, wenn Sie es zum Beispiel versäumen, die Umsatzsteuer-Voranmeldung fristgerecht einzureichen. Verstreicht die gesetzlich festgeschriebene Frist, erhalten Sie im besten Fall eine Mahnung. Zahlen Sie zu spät, werden Verspätungszuschläge fällig. Je nach Höhe der festgesetzten Umsatzsteuer-Zahllast kann das empfindlich teuer werden. Es ist deshalb alleine schon aus finanziellen Gründen wichtig, sich bereits vor der Gründung mit dem Thema Steuern zu befassen.
 

Fehler führen zu Nachfragen und zu intensiven Kontrollen

Abgesehen von den finanziellen Folgen für Sie, ergibt sich noch das folgende Szenario: Das Finanzamt wird auf Betriebe aufmerksam, die wiederholt durch Unpünktlichkeit, fehlende Eintragungen oder Fehler bei vermeintlich simplen Steuer-Sachverhalten auffallen. Bei Betriebsprüfungen kann das dazu führen, dass die Prüfer Ihre Unterlagen besonders intensiv unter die Lupe nehmen und bei kleinsten Ungereimtheiten mit vergleichsweise schwerem Geschütz auffahren. Kurzum: Es ist überlebensnotwendig für Selbstständige, sich mit Steuern zu befassen, um die Existenzgründung von Beginn an auf sichere Beine zu stellen.


Steuerliche Abzugsfähigkeit: Was können Selbstständige geltend machen?

Die eine Seite der Medaille ist das Verständnis für steuerliche Grundlagen. Die andere Seite ist der Überblick über die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge. Kennen Sie den Ausdruck „von der Steuer absetzen?“ Und wissen Sie, was damit gemeint ist? Falls nicht, sollten Sie sich auch damit vertraut machen, wobei Ihnen unsere Beiträge helfen können.

Etwas von der Steuer abzusetzen, bedeutet zum Beispiel, eine gewinnmindernde Buchung auszulösen. Das setzt voraus, dass Sie eine zuverlässige und finanzamtskonforme Buchhaltungssoftware nutzen oder Ihre Buchführung an ein professionelles Steuerbüro ausgelagert haben. Da die Unternehmenssteuern auf den steuerlichen Gewinn erhoben werden, sinken diese, sobald die Bemessungsgrundlage sinkt. Ein praktisches Beispiel anhand einfacher Zahlen soll den Zusammenhang verdeutlichen:

Der Selbstständige Peter Meier ist Schreiner. Er führt seine Firma in der Rechtsform einer GmbH und ist damit körperschaftsteuerpflichtig. Zum 27.12.2017 blickt er auf einen vorläufigen Gewinn in Höhe von 10.000 €. Würde sich daran bis zum 31.12.2017 nichts ändern, würde er einen Anteil von 15% Körperschaftsteuer (=1.500 €) an das Finanzamt abführen. Peter kauft Ende Dezember Holz im Wert von 1.190 € brutto ein. Der Nettobetrag von 1.000 € wirkt sich gewinnmindernd aus, so dass jetzt nur noch 9.000 € zu versteuern sind. Peter müsste auf diesen Gewinn ebenfalls 15 % Körperschaftsteuer abführen, was 1.350 € ausmacht. Durch die Gewinnminderung von 1.000 € sinkt die abzuführende Körperschaftsteuer um 150 €.
 

Was sind Buchungen mit gewinnmindernder Wirkung?

Es gibt unterschiedliche Wege, Buchungen mit gewinnmindernder Wirkung vorzunehmen. Nicht immer müssen es Rechnungen von Lieferanten sein. Sie können beispielsweise auch durch zulässige Rückstellungen den Gewinn senken. Darüber hinaus gibt es in Arbeit befindliche Aufträge, die je nach Wertansatz günstig oder ungünstig auf die Gewinnsituation wirken. Sollten Ihnen die letzten Zeilen ein Buch mit Sieben Siegeln sein, lesen Sie unsere Beiträge zum Thema und erfahren Sie, was es mit Rückstellungen auf sich hat.

Natürlich ersetzen unsere Ausführungen nicht den Gang zum Steuerberater. Sie verstehen sich als Einführungsbeiträge und sollen Sie anregen, sich steuerlichen Fragen offen zu nähern. Es ist zu Ihrem Vorteil, sich mit Steuern zu befassen, denn nur, wenn Sie die Spielregeln kennen, können Sie sich sicher auf dem Steuer-Spielfeld bewegen.
 

Welche Steuern müssen Selbstständige bezahlen?

Der deutsche Gesetzgeber sieht eine ganze Reihe unterschiedlicher Abgaben und Steuern für Selbstständige vor. Zum einem nimmt die Art der Selbstständigkeit Einfluss darauf, welche davon Sie bezahlen müssen. Zum anderen lösen bestimmte Vorgänge im Rahmen ihrer selbstständigen Tätigkeit spezielle Steuern und Abgaben aus.
 

Einkommensteuer und Körperschaftsteuer als Selbstständiger

Die Einkommensteuer besteuert das Einkommen, das bei Selbstständigen oft mit dem Gewinn gleichzusetzen ist. Der Gesetzgeber sieht einen Grundfreibetrag von 10.347 € für Alleinstehende (Stand 2022). Alles, was oberhalb der genannten Beträge liegt, wird der Einkommensteuer unterworfen. Aktuell liegt der Mindeststeuersatz, auch Eingangssteuersatz genannt, bei 14 %. Das bedeutet für einen Alleinstehenden, dass er von jedem Euro, der oberhalb der 9.000 € liegt, 14 Cent ans Finanzamt abgeben muss. Der Steuersatz steigt langsam an, je höher das zu versteuernde Einkommen wird.

Die Körperschaftsteuer lässt sich analog zur Einkommensteuer betrachten. Im Gegensatz zur Einkommensteuer wird die Körperschaftsteuer nicht auf natürliche Personen, sondern auf juristische Personen wie eine GmbH angewendet. Der Körperschaftsteuer beträgt immer 15 % (zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag) unabhängig von der Höhe des Gewinns. Vor diesem Hintergrund ist es sinnvoll, sich beizeiten Gedanken darüber zu machen, in welcher Rechtsform die Selbstständigkeit langfristig geführt werden soll.
 

Gewerbesteuer als Selbstständiger?

Die Gewerbesteuer wird für gewerblich arbeitende Selbstständige fällig. Freiberufler bezahlen keine Gewerbesteuer, sie sind lediglich einkommensteuerpflichtig. Kommunen in ganz Deutschland arbeiten mit Hebesätzen, die die Höhe der Gewerbesteuer beeinflussen. Die Gewerbesteuererklärung reichen Sie beim Finanzamt ein. Das Finanzamt setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest, der Grundlage für die abzuführende Gewerbesteuer ist. Die Kommunen benutzen den Gewerbesteuermessbetrag und wenden darauf ihren individuellen Hebesatz an.

So kommt es, dass die Gemeinden unterschiedlich hohe Gewerbesteuerbeträge von den ansässigen Unternehmen fordern. So manche Firma erkundigt sich zuerst nach den Hebesätzen einer Gemeinde, bevor sie einen Firmensitz etabliert. Das ist wirtschaftlich sinnvoll, denn die Unterschiede können horrend sein. Nicht nur von Bundesland zu Bundesland differiert der Hebesatz, oft liegen zwischen einzelnen Gemeinden desselben Bundeslandes große Unterschiede vor. Es lohnt sich also, den Firmensitz mit Bedacht zu wählen und Hebesätze im Zuge der Standortanalyse zu vergleichen.
 

Umsatzsteuer als Selbstständiger

Unternehmer generieren Umsätze, die in der Regel der Umsatzsteuer unterliegen. Der allgemeine Steuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Satz liegt bei 7%. Nicht alle Unternehmer müssen Umsatzsteuer ausweisen. Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und Hebammen sind von der Pflicht befreit. Auch Kleinunternehmer können sich von der Verpflichtung befreien lassen, so dass sie keine Umsatzsteuer abführen müssen. Im Gegenzug dazu haben sie allerdings auch keinen Anspruch auf die Erstattung von Vorsteuerbeträgen. Unterfallen Sie der Kleinunternehmerregelung? Dann können Sie die Befreiung beantragen, müssen es aber nicht. Sie haben die Wahl. 
 

Vorsteuer als Selbstständiger

Hierbei handelt es sich um anrechenbare Steuern für die eigenen Ausgaben des Selbstständigen. Hat dieser beispielsweise einen neuen PC für die Leistungserbringung gekauft, kann er den Umsatzsteuerbetrag als Vorsteuer geltend machen. Die abzuführende Umsatzsteuerlast sinkt somit.
 

Lohnsteuer als Selbstständiger abführen

Beschäftigen Sie Mitarbeiter? Dann betrifft Sie auch die Lohnsteuer. Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH ein Gehalt beziehen, müssen Sie ebenfalls Lohnsteuer abführen. Die Abgabe der Lohnsteuer-Anmeldung muss zwingend elektronisch erfolgen, so schreibt es der Gesetzgeber vor. Online sind diverse Angebote für Softwareprodukte zu finden, mit deren Hilfe Selbstständige in die Lage versetzt werden, die Lohnabrechnung inklusive Erstellung der Lohnsteueranmeldung in Eigenregie zu erledigen.

Solange es sich um „einfache“ Lohnfälle handelt, spricht auch nichts dagegen. Haarig wird es, wenn Sonderregelungen wie zum Beispiel Pfändungen zu berücksichtigen sind. Die Vorschriften zur Bearbeitung der Lohnabrechnung sind komplex. Sie sollten diese Aufgaben am besten einem versierten Profi übertragen. Dieser kann aus den Reihen ihrer Mitarbeiter kommen oder aber aus einem externen Steuerbüro.
 

Besondere Steuern/ Abgaben für bestimmte Vorgänge und Sachverhalte

Künstlerabzugssteuern, Kapitalertragssteuern, Abgeltungssteuern, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Kammerbeiträge, Krankenkassenumlagen und Berufsgenossenschaftsbeiträge stellen eine Auswahl weiterer Steuern und Abgaben dar, die für Sie von Bedeutung sein können. Welche Steuerart greift, hängt von der Geschäftstätigkeit und den damit in Verbindung stehenden Geschäftsvorfällen zusammen:

  • Beschäftigen Sie für ein Firmenevent Künstler aus einem anderen Land oder geben Sie bei einem Freelancer Textarbeiten in Auftrag? Dann könnte die Künstlerabzugsteuer für Sie an Bedeutung gewinnen.

  • Oder legen Sie Gewinne in Aktien an und arbeiten mit den Zinsen weiter? Dann rückt die Kapitalertragsteuer näher in den Fokus.

  • Gründen Sie eine Niederlassung im benachbarten EU-Ausland? Dann kann das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem anderen Land demnächst zum Alltag gehören.

    Auch bei exotisch klingenden Verordnungen und Steuergesetzen gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Holen Sie sich steuerlichen Rat ein und sorgen Sie als vorausschauend denkender Selbstständiger dafür, dass Sie Ihren Obliegenheiten nachkommen.
     

    Buchführung: Unverzichtbar für die strategische Unternehmenssteuerung

    Buchhaltungsaufgaben sind zeitraubend und man weiß nie so genau, ob man alles richtig gemacht hat. Oder gehen Ihnen die monatlichen Buchungsvorfälle schnell von der Hand? Die Buchführung sollte zeitnah, vollständig und ordnungsgemäß erledigt werden, so will es das Gesetz.

    Doch nicht nur Finanzämter erwarten, dass Sie sich daran halten. Sie selbst sollten großen Wert darauf legen, dass die Buchhaltung ordentlich erfasst wird, denn dann profitieren Sie von zuverlässigen Zahlen. So mancher Selbstständige denkt, dass Buchführung lediglich die nachträgliche Aufzeichnung längst vergangener Geschäftsvorfälle ist und die Vergangenheit abbildet. Diese Sichtweise ist allerdings sehr eng. Auf Basis korrekter Zahlen können Sie nämlich ein Controlling zur Unternehmenssteuerung entwickeln: Sei es eine Umsatz- oder Kostenplanung oder die Überprüfung und Steuerung des Erfolgs einer Marketing-Strategie.
     

    Betriebswirtschaftliche Relevanz der Buchführung

    Kennen Sie die grau-weiß gestreiften Auswertungen aus der monatlichen Buchhaltung? Es handelt sich dabei um betriebswirtschaftliche Auswertungen, wobei wir an dieser Stelle das Wort betriebswirtschaftlich explizit hervorheben. Die Auswertungen sind für betriebswirtschaftliche Maßnahmen nützlich. Sie sollten Ihre unternehmerischen Vorhaben immer auch in Verbindung mit diesen Auswertungen sehen.

    Im Bereich Buchführung werden wir Ihnen nach und nach Beiträge zu den Möglichkeiten liefern, wie Sie die Buchhaltung effizient erledigen (lassen) und darüber hinaus Tipps geben, wie Sie effektiv mit den Ergebnissen der Buchhaltung im Rahmen eines Controllings arbeiten können. Die Erfassung der Belege mag bis ins letzte Komma reglementiert sein, doch dieser Umstand spielt unternehmerisch denkenden Selbstständigen in die Karten. Auf der Grundlage dieser Zahlen können sie fundierte Planungen für die Zukunft vornehmen und die Stellschrauben zur richtigen Zeit an der richtigen Stelle bedienen, um Ihre Ziel zu erreichen – wir erklären Ihnen an anschaulichen Beispielen, wie das funktioniert.
     

    Kleinunternehmerregelung, Scheinselbständigkeit und Liebhaberei

    Eine gute Buchführung, und sei sie noch so klein, ist für ein Unternehmen essentiell wichtig. Anhand der Zahlen können Sie einschätzen, ob Sie zu den Kleinunternehmern zählen, ob das Risiko einer Scheinselbstständigkeit droht oder Ihr Vorhaben gar aufgrund von Liebhaberei zum Scheitern verurteilt ist. Sie wissen nicht, was Liebhaberei im steuerlichen Sinne ist? Kein Problem, wir erläutern es Ihnen in verständlichen Worten.
     

    Welchen Steuerberater als Selbstständiger wählen?

    Theoretisch könnten Sie jeden X-beliebigen Steuerberater mit einem Mandat beauftragen. Er unterstützt Sie bei Fragen zu Ihrem Geschäftskonto, bei der Wahl der Abschreibungsmethode und zum Ansatz eines Firmenwagens – um nur einige sachbezogenen Themen zu nennen.

    Praktisch gesehen ist es von großer Bedeutung, dass Sie genau den Steuerberater auswählen, der zu Ihnen passt. Als Selbstständiger vermischen sich private und berufliche Dinge früher oder später in den allermeisten Fällen miteinander. Sachverhalte aus dem Privatleben nehmen mitunter Einfluss auf steuerliche Tatbestände in Ihrem Betrieb. Haben Sie vor, eine Firma auf den Namen Ihrer Mutter zu eröffnen? Planen Sie eine Hochzeit oder eine Scheidung und wollen das Firmenvermögen ordnen? Brauchen Sie einen Nachfolger für Ihre Firma oder sind Sie selber gerade dabei, die Firma Ihrer Eltern zu übernehmen? Dann stellen sich zum Beispiel Fragen der angemessenen Kaufpreisfestlegung. Auch kann der Gedanke aufkommen, die Eltern noch eine Weile als Berater mit abzugsfähigen Honoraren zu beschäftigen. Welche Kosten sind im Rahmen? Was sieht die Finanzbehörde als nicht angemessen an?

    Sie sehen bereits anhand dieser wenigen Fragen, dass geschäftliche Entscheidungen weitreichende Konsequenzen für Ihre Familie und Sie selbst haben können. Um solche Entscheidungen vorzubereiten und alle Aspekte sorgfältig gegeneinander abzuwägen, ist eine Person Ihres Vertrauens sehr hilfreich. Hat diese Person zudem den Überblick über steuerliche Konsequenzen für Sie, Ihre Firma und Ihre Angehörigen, dann ist sie Gold wert. Suchen Sie sich unbedingt einen Steuerberater, dem Sie vertrauen und bei dem Sie sich vorstellen können, persönliche Fragen und Sichtweisen zu erörtern.

    Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

    Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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