Skonto-Rechner: Skontobetrag, Zahlbetrag und Frist berechnen

Zuletzt aktualisiert: 03.09.2026

Auf der Rechnung steht „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, netto 30 Tage". Die Frage dahinter ist immer dieselbe: Was überweise ich jetzt konkret, und bis wann muss das Geld raus?

Der Rechner beantwortet beides – und dazu die Frage, die häufig untergeht: Lohnt sich das Skonto überhaupt? Denn wer die Frist verstreichen lässt, nimmt beim Lieferanten faktisch einen Kredit auf. Der ist meist deutlich teurer als jeder Bankkredit.

Wichtig ist außerdem die Umsatzsteuer: Skonto wird vom Bruttobetrag gezogen, und die Steuer mindert sich anteilig mit. Beide Seiten müssen das korrigieren. Der Rechner zeigt die Aufteilung direkt mit an.

Skonto-Rechner

Skonto berechnen

Skontobetrag, Zahlbetrag und die Aufteilung auf Netto und Umsatzsteuer – in einem Schritt.

Ist der Betrag brutto oder netto?
Umsatzsteuersatz

„Ohne“ gilt etwa für Kleinunternehmer nach § 19 UStG oder steuerfreie Leistungen.

Skontosatz

Sie überweisen

Bitte oben einen Rechnungsbetrag eingeben.

Skonto gibt es nur, wenn es vereinbart ist. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht – die Bedingung muss aus dem Vertrag, dem Angebot oder der Rechnung hervorgehen. Bei Bauleistungen nach VOB/B steht das ausdrücklich in § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B. Ein unberechtigt gezogener Abzug bleibt eine offene Restforderung – mit allen Folgen des Zahlungsverzugs.

Nur zur Orientierung. Der Rechner liefert eine unverbindliche überschlägige Einschätzung – keine verbindliche Berechnung Ihrer Zahlungspflichten, keine Rechtsberatung und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft als Grundlage für Zahlungen, Rechnungen, Buchungen oder Voranmeldungen dienen.

Ob und in welcher Höhe Skonto abgezogen werden darf, ergibt sich allein aus der Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Eine im Voraus vereinbarte Entgeltminderung ist zugleich Pflichtangabe der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Nicht abgebildet sind unter anderem: von der Skontierung ausgenommene Rechnungsposten (etwa Fracht-, Montage- oder Materialanteile nach besonderer Vereinbarung), Abschlags- und Teilzahlungen, Teilskontierung, Sicherheitseinbehalte, Aufrechnungen und Gutschriften, abweichende Fristenregelungen im Vertrag oder in der VOB/B, Fremdwährungen sowie grenzüberschreitende Sachverhalte mit Reverse-Charge (§ 13b UStG).

Die Fristenberechnung geht vom Zugang der Rechnung aus und zählt Kalendertage; sie berücksichtigt keine Feiertage, Bankarbeitstage oder abweichende vertragliche Regelungen zum Fristbeginn. Der Effektivzins ist eine kaufmännische Vergleichsgröße auf Basis von 360 Zinstagen, kein Effektivzins im Sinne der Preisangabenverordnung.

Rechtsstand: 2026. Rechtliche und steuerliche Regelungen ändern sich; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen, eine Haftung ist ausgeschlossen. Verbindlich sind allein die gesetzlichen Vorschriften und Ihre vertraglichen Vereinbarungen. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater beziehungsweise an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.

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© selbststaendig.de · Stand: August 2026

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Was der Rechner kann

Skonto abziehenSkontobetrag und Zahlbetrag aus dem Rechnungsbetrag – wahlweise ausgehend von brutto oder netto, mit 19 %, 7 % oder ohne Umsatzsteuer. Inklusive der Aufteilung des geminderten Betrags auf Entgelt und Steuer.
Lohnt sich das?Der effektive Jahreszins des Lieferantenkredits, verglichen mit Ihrem eigenen Kontokorrentzins. Mit Ampel: Der Rechner sagt, ob sich der Abzug für Sie rechnet oder nicht.
SkontofristLetzter Skontotag und Fälligkeitstag taggenau als Datum, mit Restlaufzeit und Statusmeldung – gerechnet ab Zugang der Rechnung.

So gehen Sie vor

  1. Rechnungsbetrag eintragen. Nehmen Sie den Betrag, der auf der Rechnung als Gesamtsumme steht – das ist in der Regel der Bruttobetrag. Steht dort ein Nettobetrag, stellen Sie den Schalter auf „Netto" um.
  2. Umsatzsteuersatz wählen. 19 % ist der Regelfall. 7 % gilt für ermäßigte Leistungen, „ohne" etwa bei Kleinunternehmern nach § 19 UStG.
  3. Skontosatz auswählen. 2 % ist am weitesten verbreitet, 3 % kommt vor allem am Bau vor. Über „frei" tragen Sie jeden anderen Satz ein, auch krumme wie 2,5 %.
  4. Ergebnis ablesen. Oben steht der Betrag, den Sie überweisen. Darunter die Aufschlüsselung und – bei ausgewiesener Umsatzsteuer – die Buchungssicht mit der Steuerkorrektur.
  5. Auf „Skontofrist" wechseln. Zugangsdatum der Rechnung eintragen, Fristen prüfen, fertig. Der Rechner nennt den letzten Tag mit Datum und Wochentag.

Die Formel – und der häufigste Fehler

Die Rechnung selbst ist einfach:

SkontobetragRechnungsbetrag brutto × Skontosatz ÷ 100
ZahlbetragRechnungsbetrag brutto − Skontobetrag

Beispiel: 1.190,00 € brutto (1.000,00 € netto plus 19 % Umsatzsteuer), 2 % Skonto.
Skontobetrag: 1.190,00 × 2 ÷ 100 = 23,80 €
Zahlbetrag: 1.190,00 − 23,80 = 1.166,20 €

Der häufigste Fehler steckt nicht in der Formel, sondern in der Bemessungsgrundlage: Skonto wird vom Bruttobetrag gezogen, nicht vom Netto. Wer nur 2 % vom Nettobetrag abzieht (20,00 € statt 23,80 €), überweist zu viel und muss zusätzlich seinen Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG berichtigen. Die Rechnung geht nur dann glatt auf, wenn der Abzug brutto erfolgt – dann sinken Entgelt und Steuer sauber im gleichen Verhältnis:

 Vor SkontoNach 2 % Skonto
Entgelt (netto)1.000,00 €980,00 €
Umsatzsteuer 19 %190,00 €186,20 €
Bruttobetrag1.190,00 €1.166,20 €

Die Umsatzsteuer sinkt also um 3,80 €. Genau diesen Betrag korrigieren beide Seiten: der Rechnungssteller seine Umsatzsteuer, der Empfänger seine Vorsteuer.

Skonto und Umsatzsteuer: Wer korrigiert wann?

Skonto ist umsatzsteuerlich eine Minderung des Entgelts. Bei der Sollversteuerung – dem Regelfall – muss der leistende Unternehmer nach § 17 Abs. 1 UStG den geschuldeten Steuerbetrag berichtigen, der Leistungsempfänger entsprechend den Vorsteuerabzug.

Drei Punkte, die in der Praxis regelmäßig falsch gemacht werden:

ZeitpunktKorrigiert wird erst, wenn das Skonto tatsächlich in Anspruch genommen wird – also im Voranmeldungszeitraum der Zahlung, nicht schon bei Rechnungsstellung. Solange offen ist, ob der Kunde skontiert, bleibt es beim vollen Betrag.
Keine RechnungskorrekturDie Rechnung muss nicht berichtigt werden. Ein Hinweis auf die Skontovereinbarung in der Rechnung genügt; eine Storno- oder Korrekturrechnung ist nicht nötig.
Auch wenn es sich aufhebtDie Korrekturpflicht besteht auf beiden Seiten selbst dann, wenn sich Steuer und Vorsteuer im Ergebnis gegenseitig ausgleichen.

Ausnahme: Istversteuerung

Wer die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet (§ 20 UStG), muss nicht nach § 17 UStG korrigieren. Grund: Die Steuer entsteht dort erst mit dem Zahlungseingang und von vornherein auf den tatsächlich vereinnahmten – also bereits um das Skonto geminderten – Betrag. Ein Fall der Bemessungsgrundlagenänderung liegt gar nicht vor. Gemeldet wird schlicht der Betrag, der auf dem Konto eingegangen ist.

Und wenn keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist?

Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und haben keinen Vorsteuerabzug – bei ihnen mindert das Skonto einfach die Rechnungssumme, eine Steuerkorrektur entfällt. Ein Skonto anzubieten ist trotzdem zulässig und in der Rechnung anzugeben.

Umgekehrt gilt: Erhalten Sie als Kleinunternehmer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, wird das Skonto weiterhin vom Bruttobetrag gezogen. Dass Sie selbst nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, ändert an der Bemessungsgrundlage nichts.

Passend dazu rechnet der Umsatzsteuer-Rechner Netto, Steuer und Brutto um und ermittelt die Zahllast ans Finanzamt. Ob sich die Kleinunternehmerregelung für Sie lohnt, klärt der Kleinunternehmer-Rechner.

Lohnt sich Skonto? Der Effektivzins entscheidet

Wer die Skontofrist verstreichen lässt, um erst zum Zahlungsziel zu zahlen, „leiht" sich das Geld beim Lieferanten. Der Preis dafür ist das entgangene Skonto. Auf die wenigen Tage bezogen wirkt das klein – aufs Jahr hochgerechnet ist es enorm:

ZahlungsbedingungKreditdauerEffektiv p. a.
1 % / 10 Tage, netto 3020 Tage18,2 %
2 % / 10 Tage, netto 6050 Tage14,7 %
2 % / 10 Tage, netto 3020 Tage36,7 %
2 % / 14 Tage, netto 3016 Tage45,9 %
3 % / 10 Tage, netto 3020 Tage55,7 %
3 % / 14 Tage, netto 3016 Tage69,6 %

Die Formel dahinter:

Effektivzins p. a. = Skontosatz ÷ (100 − Skontosatz) × 100 × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist)

Viele Rechner im Netz verwenden die Kurzform „Skontosatz × 360 ÷ Tage". Die ist etwas ungenau, weil sie den Vorteil auf den vollen Rechnungsbetrag bezieht. Tatsächlich binden Sie aber nur den geminderten Betrag – bei 2 % Skonto also 98 % der Summe. Bei 2 % / 10 / netto 30 ergibt die Kurzform 36,0 %, richtig sind 36,7 %.

Die praktische Konsequenz: Solange Ihr Kontokorrentzins unter dem Effektivzins liegt – und das ist bei den üblichen Bedingungen fast immer der Fall – lohnt es sich sogar, für die Skontozahlung den Dispo in Anspruch zu nehmen. Voraussetzung ist allerdings, dass die Kreditlinie das hergibt und die Liquidität nicht an anderer Stelle fehlt.

Wann beginnt die Skontofrist?

Hier liegt der zweite große Irrtum. Die Skontofrist beginnt nicht automatisch mit dem Rechnungsdatum, sondern in der Regel mit dem Zugang der Rechnung beim Empfänger. Andernfalls könnte der Rechnungssteller die Rechnung so spät verschicken, dass ein Skontoabzug praktisch unmöglich wird.

Bei einer per E-Mail am Ausstellungstag versendeten Rechnung fallen beide Daten zusammen. Bei Postversand oder verzögerter Zustellung kann das mehrere Tage auseinanderliegen – tragen Sie im Rechner dann das Zugangsdatum ein.

Zwei weitere Punkte zur Frist:

  • Maßgeblich ist der Geldeingang, nicht die Auslösung der Überweisung. Wer am letzten Tag der Frist überweist, zahlt in der Praxis meist zu spät. Kalkulieren Sie mindestens einen Bankarbeitstag ein, über ein Wochenende entsprechend mehr.
  • Die Frist muss vereinbart sein. Eine Skontoklausel ohne konkrete Zahlungsfrist ist unwirksam – aus ihr lässt sich kein Abzug herleiten.

Skonto ist kein Recht, sondern eine Vereinbarung

Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Skonto. Der Abzug ist nur zulässig, wenn er vertraglich vereinbart wurde – im Angebot, im Rahmenvertrag, in den Zahlungsbedingungen oder auf der Rechnung selbst. Bei Bauleistungen nach VOB/B steht das ausdrücklich in § 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B: Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind unzulässig.

Zieht ein Kunde unberechtigt Skonto, hat er die Rechnung nur teilweise beglichen. Der Restbetrag bleibt offen – mit allen Folgen des Zahlungsverzugs. Wie hoch die Forderung dann inklusive Zinsen und Pauschale ausfällt, rechnet der Verzugszinsen-Rechner aus. Was Sie sonst noch tun können, steht unter Kunde zahlt nicht – was tun?.

Skonto gehört in die Rechnung

Im Voraus vereinbarte Entgeltminderungen sind eine Pflichtangabe der Rechnung (§ 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG). Ein Hinweis wie „2 % Skonto bei Zahlung bis zum 15.09.2026" genügt dafür – der Skontobetrag muss nicht beziffert werden. Fehlt die Angabe ganz, ist die Rechnung formal unvollständig.

Sonderfall Abschlagsrechnungen

Wird in Teilbeträgen abgerechnet, ist Skonto regelmäßig Streitpunkt – der Rechner bildet diesen Fall bewusst nicht ab, weil er sich allein nach dem Vertrag richtet. Zwei Varianten sind üblich:

  • Skonto je Abschlag: Jede Abschlagsrechnung wird für sich skontiert und der Abzug sofort vorgenommen.
  • Skonto erst auf die Schlusszahlung: Die Abschläge werden voll gezahlt, skontiert wird am Ende. Das ist nur sauber, wenn der Vertrag es ausdrücklich so regelt.

Wichtig in beiden Fällen: In der Schlussrechnung sind bereits gezahlte Abschläge nur noch abzuziehende Zahlungen – auf dieselbe Leistung wird nicht ein zweites Mal Skonto gerechnet. Halten Sie je Abschlag fest, ob und in welcher Höhe skontiert wurde, sonst lässt sich später nicht mehr nachvollziehen, warum die Summe der Zahlungen von der Summe der Rechnungsbeträge abweicht.

Lange Zahlungsziele haben eine Grenze

Zwischen Unternehmen ist ein Zahlungsziel von mehr als 60 Tagen nach § 271a BGB nur wirksam, wenn es ausdrücklich vereinbart und gegenüber dem Gläubiger nicht grob unbillig ist. Ist der Schuldner ein öffentlicher Auftraggeber, liegt die Grenze bereits bei 30 Tagen. In allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten sogar schon Fristen über 30 Tage ab Rechnungszugang im Zweifel als unangemessen lang. Wer als Auftragnehmer mit sehr langen Zielen konfrontiert wird, muss das nicht ungeprüft hinnehmen.

Nicht anwendbar ist § 271a BGB, wenn der Zahlungspflichtige ein Verbraucher ist – die Vorschrift schützt den Geschäftsverkehr, nicht das Verhältnis zu Privatkunden.

Skonto oder Rabatt – wo ist der Unterschied?

 RabattSkonto
AnlassMenge, Kundenstatus, Aktionschnelle Zahlung
Zeitpunktsteht bei Rechnungsstellung festentscheidet sich erst bei Zahlung
Auf der Rechnungbereits abgezogen, mindert den Rechnungsbetragals Bedingung genannt, Rechnungsbetrag bleibt voll
Umsatzsteuervon vornherein auf den geminderten Betragbei Sollversteuerung nachträgliche Korrektur nach § 17 UStG

Treffen beide zusammen, ist die Reihenfolge festgelegt: zuerst der Rabatt, dann das Skonto. Das Skonto wird also vom bereits rabattierten Betrag berechnet, nicht vom ursprünglichen Listenpreis.

Abgrenzung zu unseren anderen Rechnern

Skonto-Rechner (diese Seite)Der Kunde zahlt früher und zieht dafür etwas ab. Frage: Was überweise ich, und lohnt es sich?
Verzugszinsen-RechnerDer Kunde zahlt gar nicht. Frage: Was darf ich zusätzlich fordern? Zinsen nach § 288 BGB, Pauschale, Mahnkosten.
Umsatzsteuer-RechnerNetto, Steuer und Brutto umrechnen, Zahllast ans Finanzamt ermitteln, Rhythmus der Voranmeldung bestimmen.
EÜR-RechnerGewinn ermitteln: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben nach der Gliederung der Anlage EÜR.

Häufige Fragen zum Skonto

Skonto vom Brutto oder Netto abziehen?

Vom Bruttobetrag. Skonto mindert das Entgelt und die Umsatzsteuer im gleichen Verhältnis – deshalb wird der Prozentsatz auf die Gesamtsumme inklusive Steuer angewendet. Bei 1.190,00 € brutto und 2 % Skonto sind das 23,80 €, nicht 20,00 €. Wer nur vom Netto abzieht, überweist zu wenig Skonto und muss zusätzlich den Vorsteuerabzug nach § 17 Abs. 1 Satz 2 UStG berichtigen.

Wie berechne ich den Skontobetrag bei 2 %?

Rechnungsbetrag brutto mal 2 geteilt durch 100. Bei 1.190,00 € brutto ergibt das 23,80 € Skonto und einen Zahlbetrag von 1.166,20 €. Der Rechner oben nimmt Ihnen die Rechnung ab und zeigt zusätzlich, wie sich der geminderte Betrag auf Entgelt und Umsatzsteuer aufteilt.

Wann beginnt die Skontofrist zu laufen?

In der Regel mit dem Zugang der Rechnung beim Empfänger, nicht mit dem Rechnungsdatum. Sonst könnte der Rechnungssteller durch späten Versand den Skontoabzug faktisch verhindern. Bei E-Mail-Versand am Ausstellungstag fallen beide Daten zusammen; bei Postversand zählt der Tag des Eingangs.

Zählt das Rechnungsdatum für die Skontofrist?

Nur wenn es vertraglich so vereinbart ist. Ohne abweichende Regelung ist der Rechnungszugang maßgeblich. Klauseln, die den Fristbeginn an die Rechnungsprüfung durch Dritte knüpfen, sind nach der Rechtsprechung unwirksam, weil sie den Auftragnehmer unangemessen benachteiligen.

Wann lohnt sich Skonto ziehen wirklich?

Immer dann, wenn der effektive Jahreszins des Skontos über Ihrem eigenen Kreditzins liegt. Bei der verbreiteten Bedingung „2 % / 10 Tage, netto 30" entspricht das Skonto einem Jahreszins von 36,7 %. Solange Ihr Kontokorrentkredit darunter liegt, lohnt es sich rechnerisch sogar, für die frühe Zahlung den Dispo zu nutzen. Die Einschränkung: Ihre Liquidität muss es hergeben.

Wie hoch ist der effektive Jahreszins bei Skonto?

Er ergibt sich aus Skontosatz geteilt durch (100 − Skontosatz), mal 100, mal 360 geteilt durch die Differenz zwischen Zahlungsziel und Skontofrist. Bei 2 % Skonto, 10 Tagen Skontofrist und 30 Tagen Zahlungsziel sind das 36,7 % pro Jahr. Bei 3 % unter sonst gleichen Bedingungen bereits 55,7 %.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Der Rabatt wird für Menge, Kundenstatus oder eine Aktion gewährt und steht bei Rechnungsstellung fest – er ist im Rechnungsbetrag bereits enthalten. Skonto ist eine Belohnung für schnelle Zahlung und entscheidet sich erst, wenn der Kunde zahlt. Deshalb wird die Umsatzsteuer beim Rabatt von vornherein auf den geminderten Betrag berechnet, beim Skonto dagegen nachträglich korrigiert.

Darf ich Skonto einfach so abziehen?

Nein. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Skonto – der Abzug setzt eine Vereinbarung voraus, etwa im Angebot, im Vertrag oder in den Zahlungsbedingungen der Rechnung. Bei Bauleistungen nach VOB/B ist das ausdrücklich geregelt (§ 16 Abs. 5 Nr. 2 VOB/B). Ein unberechtigter Abzug lässt die Rechnung teilweise offen und begründet Zahlungsverzug.

Was passiert bei unberechtigtem Skontoabzug?

Die Forderung ist nur teilweise erfüllt. Der Restbetrag bleibt offen, und der Kunde gerät damit in Verzug – mit Anspruch auf Verzugszinsen und, sofern der Schuldner kein Verbraucher ist, auf die Pauschale von 40 Euro nach § 288 Abs. 5 BGB. In der Praxis empfiehlt sich zunächst eine sachliche Nachbelastung mit Hinweis auf die fehlende Skontovereinbarung.

Was passiert, wenn ich Skonto zu spät überweise?

Dann ist der Abzug nicht mehr gedeckt und die Rechnung bleibt in Höhe des Skontobetrags offen. Maßgeblich ist der Geldeingang beim Empfänger, nicht der Tag, an dem Sie die Überweisung ausgelöst haben. Wer erst am letzten Tag der Frist überweist, verfehlt sie deshalb meist knapp.

Sind Skonto-Bedingungen auf der Rechnung für den Kunden bindend?

Sie sind ein Angebot des Rechnungsstellers, das der Kunde durch fristgerechte Zahlung annimmt. Bindend im Sinne einer Pflicht sind sie nicht – niemand muss Skonto ziehen. Umgekehrt kann der Rechnungssteller ein einmal in der Rechnung eingeräumtes Skonto nicht nachträglich verweigern, wenn der Kunde die Bedingungen einhält.

Was sind nicht skontierfähige Beträge?

Das hängt von der Vereinbarung ab. Häufig ausgenommen werden Fracht-, Montage- oder Materialanteile sowie bereits geleistete Abschlagszahlungen. Solche Ausnahmen müssen aber ausdrücklich geregelt sein – ohne Einschränkung gilt das Skonto für die gesamte Rechnungssumme. Prüfen Sie im Zweifel den Wortlaut der Zahlungsbedingungen.

Wie buche ich Skonto bei einer Eingangsrechnung?

Der Skontobetrag mindert die ursprünglichen Anschaffungskosten oder den Aufwand, und die abgezogene Vorsteuer wird anteilig korrigiert. Die meisten Buchhaltungsprogramme erledigen die Aufteilung automatisch, wenn Sie den Zahlbetrag der Rechnung zuordnen. Die Korrektur gehört in den Voranmeldungszeitraum der Zahlung, nicht in den der Rechnungsstellung.

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