Kündigungswelle bei Cyberversicherungen – das sollten Sie als Selbstständiger wissen

Derzeit erhalten viele Selbstständige und Unternehmen, die eine Cyberversicherung abgeschlossen haben, Post von ihrer Versicherung. In diesen Schreiben wird auf eine notwendige Anpassung des Vertrags hingewiesen. Reagiert man nicht oder widerspricht man der Anpassung, kann dies zur Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrags führen.
Diese Entwicklung sorgt für Unsicherheit. Ist das eine Leistungskürzung? Wird Cyberversicherung jetzt schlechter? Und sollte man zustimmen oder widersprechen? n diesem Artikel klären wir die wichtigsten Fragen.
Was genau ändert sich?
Im Mittelpunkt steht in vielen Fällen eine Anpassung der sogenannten Kriegsklausel in Cyberversicherungsverträgen.
Hintergrund ist die veränderte weltpolitische Lage. Cyberangriffe sind längst nicht mehr nur das Werk einzelner Hacker oder krimineller Gruppen. Auch staatlich gesteuerte Cyberoperationen spielen eine Rolle – etwa im Zusammenhang mit geopolitischen Konflikten.
Versicherer reagieren darauf mit klareren Vertragsformulierungen. Ziel ist es, extreme, kriegsähnliche Cyberereignisse eindeutiger vom normalen Cyberrisiko abzugrenzen.
Wichtig dabei:
Für die typischen Gefahren, mit denen Selbstständige im Alltag konfrontiert sind, ändert sich in der Regel nichts. Dazu gehören beispielsweise:
- Ransomware-Angriffe
- Hackerangriffe auf IT-Systeme
- Datenverlust
- Cyber-Erpressung
- Betrug durch Social Engineering
- Betriebsunterbrechungen infolge von IT-Schäden
Die Anpassung betrifft vor allem außergewöhnliche Großschadenslagen mit staatlichem Hintergrund – nicht die üblichen Cyberrisiken kleiner und mittlerer Unternehmen.
Wichtig: Gegenüberstellung der Bedingungen verlangen
Wenn Ihr Versicherer auf Sie zukommt und eine Vertragsänderung im Zusammenhang mit der neuen Klausel durchführen möchte, sollten Sie in jedem Fall eine schriftliche Gegenüberstellung der alten und neuen Versicherungsbedingungen anfordern. Nur so können Sie nachvollziehen, welche Formulierungen konkret geändert wurden und ob sich neben der angekündigten Anpassung weitere Änderungen im Versicherungsschutz ergeben haben.
Welche Nachteile oder Vorteile ergeben sich aus dieser Änderung für meine Firma?
Für die meisten Selbstständigen ergeben sich im täglichen Geschäft keine spürbaren Nachteile. Die Anpassung betrifft vor allem seltene Extremfälle im Zusammenhang mit geopolitischen Konflikten. Normale Cyberkriminalität bleibt weiterhin versichert.
Ein möglicher Vorteil liegt in der langfristigen Stabilität des Marktes: Cyberrisiken sind schwer kalkulierbar und können sehr hohe Schäden verursachen. Durch klarere Vertragsregelungen sollen Cyberversicherungen auch künftig bezahlbar und verfügbar bleiben.
Kurz gesagt:
Es geht weniger um eine Leistungskürzung, sondern mehr um eine Marktanpassung an neue globale Risiken.
Was passiert, wenn ich mit der Anpassung nicht einverstanden bin?
Wer einer Vertragsumstellung nicht zustimmt oder auf das Schreiben nicht reagiert, riskiert die Kündigung des bestehenden Vertrags.
Das bedeutet: Der Versicherungsschutz endet zum Ablaufdatum – und Sie müssten eine neue Cyberversicherung abschließen. Je nach Schadenvorgeschichte oder Risikoprofil kann das schwieriger oder teurer werden.
Deshalb gilt:
Schreiben nicht ignorieren
Fristen beachten
Angebot prüfen
Im Zweifel fachkundig beraten lassen
Untätigkeit kann dazu führen, dass Sie vorübergehend ganz ohne Cyberversicherung dastehen.
Fazit
Die derzeitige Kündigungs- und Umstellungswelle bei Cyberversicherungen ist eine branchenweite Entwicklung. Sie hängt mit veränderten geopolitischen Risiken und neuen Anforderungen im Versicherungsmarkt zusammen. Für Selbstständige bedeutet das in der Regel keine spürbare Verschlechterung des alltäglichen Cyber-Schutzes. Dennoch sollten Sie entsprechende Schreiben ernst nehmen und rechtzeitig reagieren. Cyberangriffe gehören heute zu den größten Geschäftsrisiken – ein fehlender oder lückenhafter Versicherungsschutz kann schnell existenzbedrohend werden.
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