Wofür braucht man eine Inventarversicherung?

Im Grunde genommen kann man sagen, dass eine Inventarversicherung das gewerbliche Pendant zur Hausratversicherung im privaten Bereich ist. Neben einer Betriebshaftpflichtversicherung und einer etwaigen Rechtsschutzversicherung entpuppt sich die Inventarversicherung eigentlich als alternativlos, um große finanzielle Risiken im Schadensfall abzuwehren. Überall dort, wo Geräte und Maschinen bzw. eine mitunter teure Ausstattung zur Produktion gebraucht wird, ist der Abschluss einer passgenauen Inventarversicherung unerlässlich. Auch bereits produzierte Waren stellen einen enormen Wert dar, der von der Inventarversicherung mit erfasst werden kann. Wer allerdings als Freiberufler nicht mehr als sein heimisches Arbeitszimmer, einen PC bzw. Telefonanschluss nutzt, muss keine Inventarversicherung abschließen, da im Schadensfalle die Hausratversicherung greift (hier jedoch zur Sicherheit den Vertrag prüfen lassen!). Mit einer Inventarversicherung können folgende Risiken finanziell abgesichert werden:

  • Schäden durch Einbruch-Diebstahl
  • Feuer, Brand, Explosion, Implosion
  • Leitungswasser, z.B. Rohrbrüche
  • Sturmschäden
  • Elementarschäden (Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben)
  • Glasbruch
  • Betriebsunterbrechung (Ausfall der Produktion durch Versicherungsschaden)
  • weitere unbenannte Gefahren
     


Definition und Inhalte einer Inventarversicherung

Bei dieser typischen und gleichsam unerlässlichen Versicherung für den gewerblichen Bereich sind in der Regel per Vertrag alle Gegenstände eines Betriebes wie die Einrichtung, Vorräte, Fertigware und Maschinen versichert, wobei der genaue Umfang vertraglich exakt festgehalten wird. Hier zeigt sich bereits, dass der Versicherungsschutz bestmöglich auf den jeweiligen Betrieb abgestimmt werden sollte. Ohne Inventar kann ein Gewerbebetrieb nicht arbeiten und folglich keine Umsätze erzielen, insofern wird nicht weniger versichert als die eigentliche Basis der Geschäftstätigkeit. Man bedenke, dass Schäden durch Feuer sehr schnell in die Hunderttausende wachsen können und so der Fortbestand einer Firma akut gefährdet ist. Grundsätzlich sind mit einer Inventarversicherung unvorhersehbare Risiken wie Feuer, Sturmschäden, Wasserschäden (durch Leitungswasser), Hagelschlag, Diebstahl und Einbruch abgesichert, wobei je nach Anbieter deutliche Unterschiede im Leistungsspektrum gefunden werden können. Daher muss jede Inventarversicherung bestmöglich auf die örtlichen Gegebenheiten eines Betriebes zugeschnitten werden, um einen effektiven Schutz zu ermöglichen.
 

Wichtiges und Sinnvolles: der mehr oder weniger standardisierte Umfang einer Inventarversicherung

Ganz grundsätzlich stellt sich für viele Gewerbetreibende angesichts des Wertes ihrer Betriebsausstattung nicht die Frage, ob eine Inventarversicherung abgeschlossen werden soll, sondern in welcher Höhe bzw. konkreten Form. Beispielsweise kommen Ärzte nicht um eine solche Versicherung umhin, da alleine notwendige medizinische Geräte einen immensen Wert haben. Aber auch ein gut gefülltes Lager in einem produzierenden Unternehmen bindet hohe Geldwerte, die eine solche Inventarversicherung zuverlässig schützt. Somit gehört der Abschluss einer solchen Versicherung zu den erforderlichen Grundsatzentscheidungen im Sinne eines ganzheitlichen Risikomanagements. Neben der Absicherung der Werte des Inventars ist auch an den etwaigen Verdienstausfall zu denken, sofern die Schäden nicht innerhalb kurzer Zeit wieder behoben werden können. Mit Blick auf einen drohenden Totalschaden sollte auch dieses worst case Szenario abgesichert sein. In der Regel kann dieses Risiko durch einen Zuschlag mit in die Police der Inventarversicherung aufgenommen werden. Ein Blick auf die angeführten Beispiele zeigt schon, dass neben den versicherten Elementarschäden ein individueller Schutz erforderlich erscheint, um die branchenspezifischen Eigenheiten bestmöglich zu berücksichtigen (mehr dazu unten). Die oben genannten Szenarien sind insbesondere was Naturgewalten angeht nicht zu unterschätzen, denn in der jüngeren Vergangenheit zeigt Mutter Natur immer wieder, mit welcher brachialen Gewalt der Klimawandel zuschlagen kann. Auch wenn das vermeintliche Risiko für einen Brand oder ein verheerendes Erdbeben gering erscheinen mag, so sollte kein Gewerbetreibender auf diesen buchstäblich existenziellen Versicherungsschutz verzichten.
 

Was im Schadensfall gezahlt wird ist von zentraler Bedeutung

Im Normalfall erhalten Kunden einer Inventarversicherung den Neuwert der zerstörten Gegenstände bis zur vereinbarten Versicherungssumme (bei einer privaten Haftpflichtversicherung ist dagegen nur der aktuelle Zeitwert erstattungsfähig). Natürlich haben Betriebsgegenstände über die Jahre an Wert verloren, was sich buchhalterisch auch in Abschreibungen wiederspiegelt. Aber im Schadensfall sind neue Investitionen nötig, die den Neuwert als logisch und aus betriebswirtschaftlicher Sicht notwendig erscheinen lassen. Erhielte ein Unternehmer nur noch den Zeitwert, so müsste er definitiv draufzahlen, was nicht Sinn und Zweck eines ganzheitlichen Versicherungsschutzes sein kann. Die Höhe des Neuwertes richtet sich konkret nach dem Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis. Es ist also von großer Wichtigkeit, dass der Vertrag einer Inventarversicherung den Neuwert ersetzt. Die Versicherung kann auch die notwendigen Reparaturen übernehmen, sofern die Schäden nicht allzu gravierend sind. Unternehmen genießen hierdurch den Vorteil, die Produktion bzw. die gesamte Geschäftstätigkeit zeitnah wieder aufnehmen zu können. Es sollte im Vorfeld des Vertragsabschlusses eine Liste mit den Neukosten aller versicherten Gegenstände erstellt werden. Hierdurch zeigt sich, welche realistische Versicherungssumme anzustreben ist. Für den Fall, dass nicht sämtliche Schäden abgesichert sind (man denke etwa an Glas), sollten entsprechende Pauschalen mit einer Höhe von mindestens 3000 Euro für den Schadensfall auf die Versicherungssumme aufgeschlagen werden. Im Einzelfall gilt es VOR Abschluss einer Inventarversicherung sorgfältig zu prüfen, welche Leistungen von der Gebäudeversicherung in welcher Höhe übernommen werden, um kostenintensive ‚Doppelversicherungen‘ zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für die Glasversicherung.
 

Mit eventuellen Zusatzkosten rechnen:
Wie hoch ist die Versicherungssumme anzusetzen?

Die konkreten Beiträge richten sich vor allem nach der Lage, etwaig vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen in Bezug auf Einbrüche, dem Wert des Inventars sowie dem gewünschten Umfang der Versicherungsleistungen. Hier zeigen sich auch branchenspezifische Unterschiede, wobei etwa in einem Imbiss im Gegensatz zu einem Bürogewerbe die Brandgefahr generell höher ist.

Die Höhe der Beiträge hängt im Wesentlichen ab

  • vom individuellen Versicherungsumfang bzw. den abgesicherten Gefahren
  • von der Höhe der gewünschten Versicherungssumme
  • von der jeweiligen Branche und dem Standort
  • von der Größe der Versicherungsfläche
  • von gewählten Erweiterungen und Zusatzleistungen (branchenspezifische Pakete)
  • von einem in der Regel frei wählbaren Selbstbehalt

Um die Versicherungssumme korrekt zu ermitteln, sollte man sich eine Liste mit allen im Versicherungsort vorhandenen Geräte und Einrichtungsgegenstände anfertigen. Ausschlaggebend ist hier immer der Neuwert der jeweiligen Einrichtung. Es gilt die zentrale Fragestellung: Was fallen für Kosten an, wenn die komplette Betriebseinrichtung neu angeschafft werden muss?! Anders als in einer Hausratversicherung gibt es im gewerblichen Bereich nicht immer eine Mindestgrenze (z.B. 650 Euro) für eine Unterversicherungsverzichtsklausel. Daher ist die sorgfältige Ermittlung der Einrichtungswerte von zentraler Bedeutung und kann nur individuell erfolgen.


Welche Zusatzbausteine sind empfehlenswert?

Neben den dargestellten Elementarschäden kann es je nach Betriebsart notwendig und sinnvoll sein, weitere Leistungen abzuschließen. Hierunter fallen insbesondere EDV-Anlagen und Computerausstattungen, die eigentlich aus keinem Betrieb mehr wegzudenken sind. Jedenfalls sind solche Inventargegenstände nicht automatisch bei jedem Anbieter geschützt, weshalb ein Vergleich und ein prüfender Blick in das Kleingedruckte alternativlos sind. Auch Waren mit gewissen Werten (z.B. Zigarettenbestände, Alkohol etc.) sind nicht immer automatisch mitversichert. Auf keinen Fall sollten die drohenden Kosten unterschätzt werden, die ein kompletter Datenverlust durch die Zerstörung des EDV-Systems bedeutet. Neben der Elektronikversicherung ist in der Praxis eine Glasversicherung häufig gefragt, wenn teure Glasfronten das Geschäft bzw. die Geschäftsräume umgeben. Mit einer so genannten Betriebsunterbrechungsversicherung können sich Gewerbetreibende gegen den oben beschriebenen Totalschaden absichern, wenn die Zerstörungen keine Wertschöpfung mehr erlauben und so über einen längeren Zeitraum keine Einnahmen mehr entstehen. Ohne eine finanzielle Absicherung würde das wirtschaftliche Ende des Unternehmens drohen.

Je nach Art des Betriebs können auch folgende Zusatzbausteine sinnvoll sein:

  • Transportgefahren: Absicherungen von Waren und betriebseigenen Fahrzeugen böswillige Beschädigungen: nicht nur Naturgewalten können Schaden verursachen…
  • Hochwasser: viele Inventarversicherungen decken nur Schäden ab, die durch Leitungswasser entstehen. Der Klimawandel bringt je nach Standort auch weitere ‚nasse Gefahren‘ mit sich (Elementarversicherung)
  • individuelle Absicherung hochwertiger Inventarbestandteile: auf Wunsch kann bei vielen Anbietern ein Schutz vereinbart werden, der über das Übliche hinausgeht


Zusammenfassung: Die Inventarversicherung als unverzichtbarer Baustein des nachhaltigen unternehmerischen Risikomanagements

Die Ausführungen bis dato haben verdeutlicht, dass es keine Alternative zum Abschluss einer Inventarversicherung gibt, sofern es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, die ohne großes Inventar auskommt, das zudem oftmals durch die Hausratversicherung geschützt ist. Die Vorteile einer Inventarversicherung liegen jedenfalls auf der Hand:

  • effektiver Schutz vor großen finanziellen Belastungen durch Brand, Leitungswasser, Einbruch oder Elementarschäden
  • in der Regel wird der Neuwert ersetzt, was Neuinvestitionen erlaubt
  • steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge als Betriebsausgaben
  • Wahl von individuellen Zusatzbausteinen, hohe Kosteneffizienz durch einen exakt zuschneidbaren Versicherungsschutz
  • Betriebsunterbrechungsversicherung: bei einem Totalschaden kann die wirtschaftliche Existenz bzw. das Überleben gesichert werden

In jedem Falle müssen die spezifischen Voraussetzungen in jedem Betrieb vor Abschluss einer Inventarversicherung geprüft werden, wozu auch branchenspezifische Pakete gehören, die etliche Versicherungsanbieter zugänglich machen. Obwohl eine Inventarversicherung zu den so genannten ‚freiwilligen‘ Versicherungen zählt, sollte die große Mehrheit der Gewerbetreibenden nicht auf diesen existenzbewahrenden Schutz verzichten. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist dann optimal gestaltet, wenn alle unternehmensspezifischen Risiken und Bedürfnisse so gut wie nur möglich kosteneffizient abgedeckt werden.

 

Checkliste und Tipps zum Thema ‚Inventarversicherung für Gewerbebetriebe‘

  • realistisch handeln: auch wenn das Risiko für Schadensfälle gering sein mag, so macht dies einen Versicherungsschutz keinesfalls unnötig
  • die Kosten für einen Brand oder Wasserschaden sollten nicht unterschätzt werden, ganz zu schweigen von möglichen Produktionsausfällen
  • branchenspezifische Risiken durch Zusatzbausteine konsequent absichern, sofern der Standard-Leistungsumfang dies nicht tut
  • nachhaltig und kosteneffizient handeln: im Vorfeld sollte genau geprüft werden, welche Leistungen schon durch eine etwaige Gebäudeversicherung des Vermieters übernommen werden
  • branchenspezifische Pakete erlauben einen effektiven Schutz mit hoher Kosteneffizienz
  • ein hoher Selbstbehalt kann die monatlichen Beiträge senken (hierzu können auch Rücklagen gebildet werden)
  • mit einer Betriebsunterbrechungsversicherung sind Unternehmen für einen existenzbedrohenden Totalschaden gut gerüstet
  • der Versicherer sollte den Neuwert im Schadensfall ersetzen, sodass sich wieder neue unternehmerische Investitionsmöglichkeiten ergeben
  • die gewünschte Versicherungssumme lieber etwas höher ansetzen (und so ggf. nicht versicherte Bestandteile wie Glasschäden mit einkalkulieren)
  • durch die steuerliche Absetzbarkeit relativieren sich die Kosten für eine Inventarversicherung

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