Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige

Arbeitslos

Wer sich selbstständig macht, hat anfangs oft ein ungutes Gefühl dabei, ohne die bekannten sozialen Sicherheitsnetze im Unternehmerleben zu stehen. Was tun, wenn es mit der Selbstständigkeit nicht klappt? Was, wenn die Aufträge nicht so reinkommen, wie geplant? Arbeitslosigkeit ist ein Thema, das Gründer beschäftigt und es gibt tatsächlich eine Hintertür: die freiwillige Arbeitslosenversicherung. Dieser Beitrag erklärt, wer Anspruch hat, wie hoch die Beitragssätze sind und mit welchen Zahlungen Betroffene rechnen können.


Nicht jeder hat Anspruch: Voraussetzungen für die freiwillige Arbeitslosenversicherung

Nicht jeder Unternehmer hat ein Anrecht darauf, der freiwilligen Arbeitslosenversicherung beizutreten. Besonders wichtig ist, dass der Antrag zur Weiterversicherung innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt wird. Darüber hinaus gelten folgende Kriterien:

  • Sie müssen in den vorangegangenen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate pflichtversichert gewesen sein. Dies ist der Fall, wenn Sie als Angestellter tätig waren oder versicherungspflichtiges Krankengeld oder Erziehungsgeld bezogen haben. Es spielt keine Rolle, ob die Versicherung durchgehend bestanden hat. Wichtig ist nur, dass insgesamt ein Jahr Beiträge einbezahlt wurden.
     
  • Falls Sie aus einer Arbeitslosigkeit herausgegründet haben, gilt die Anforderung als erfüllt. Sie müssen allerdings auch innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit den Antrag auf eine freiwillige Arbeitslosenversicherung bei der Arbeitsagentur stellen.
     
  • Die selbstständige Tätigkeit muss mindestens 15 Stunden wöchentlich in Anspruch nehmen
     

Welche Leistungen sind bei Arbeitslosigkeit zu erwarten?

Die Höhe der Leistung ist in unabhängig von den bisherigen Gewinnen und wird anhand der Ausbildung des Selbstständigen berechnet. So erhalten Hoch- beziehungsweise Fachhochschulabsolventen eine höhere Entschädigung als Selbstständige ohne eine vorangegangene Ausbildung. Geregelt sind die beruflichen Qualifikationen im Sozialgesetzbuch.

  • Akademiker: 102,20 Euro / Tag (West)
  • Techniker und Meister: 85,17 Euro / Tag (West)
  • Facharbeiter: 68,13 Euro / Tag (West)
  • Ungelernte: 51,10 Euro / Tag (West)

Bei der Arbeitslosenleistung sind die Sozialversicherungsbeiträge pauschal mit 21 Prozent zu berechnen. Zudem ist die Lohnsteuer gemäß der Lohnsteuerkarte abzuziehen.

Die Dauer der Leistungszahlung ist von Ihrem Alter abhängig. Personen unter 55 Jahren haben für sechs bis zwölf Monate einen Anspruch auf ALG I, über 55 Jährige zwischen sechs und 24 Monate.
 

Wie hoch ist der monatlich zu entrichtende Beitrag?

Die Höhe des Beitrages ist von der Bezugsgröße abhängig, die vom Gesetzgeber festgelegt wird und in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich ausfällt.

In den neuen Bundesländern liegt die Bezugsgröße 2017 bei 2.660 Euro, in den Alten bei 2.075 Euro. Der Beitragssatz beträgt drei Prozent was bedeutet, dass in den neuen Bundesländern monatlich ein Beitrag von 79,80 Euro zu entrichten ist. In den ersten zwei Jahren können Sie als Selbstständiger von einer Ermäßigung Gebrauch machen und müssen nur die Hälfte des Beitrages bezahlen.
 

Was gibt es im Falle der Arbeitslosigkeit zu beachten?

Als Selbstständiger spielt die Angst vor Arbeitslosigkeit meist eine zentrale Rolle. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung nimmt Ihnen teilweise diesen Druck und bietet eine gewisse Sicherheit im Ernstfall. Meist reichen die Leistungen der Versicherung jedoch nicht aus, sodass Sie nur eine begrenzte Zeit überbrücken können.

Stellen Sie den Antrag auf ALG I, sind Sie auch gleichermaßen auf dem Arbeitsmarkt wieder verfügbar. Das Arbeitsamt sieht Sie als arbeitssuchend an, versucht Sie zu vermitteln und erwartet von Ihnen, dass Sie sich um eine neue Beschäftigung bemühen. Zudem hat das Amt das Recht, Sie an eine zumutbare Stelle zu verweisen. Nehmen Sie diese nicht an, müssen Sie mit einer Leistungskürzung rechnen.
 

Ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung für mich sinnvoll?

Grundsätzlich lässt sich nicht pauschal sagen, ob die Absicherung für Sie sinnvoll ist. Gerade Selbstständige, die keine Ausbildung absolviert haben, müssen mit einer sehr niedrigen Leistung rechnen, die kaum zum Leben ausreicht. Für Hochschulabsolventen kann die freiwillige Arbeitslosenversicherung insofern sinnvoll sein, da sie eine deutlich höhere Leistung erwarten können und einen verhältnismäßig niedrigen Beitrag zu zahlen haben. Ob Akademiker oder Ungelernter, so oder so sollten Sie sich immer eine entsprechende Rücklage bilden, um im Ernstfall darauf zurückgreifen zu können. Auch wenn die Leistung des ALG I für Sie ausreicht, bis Sie eine neue Beschäftigung gefunden haben, müssen Sie mit einer gewissen Bearbeitungsdauer seitens des Amtes rechnen. Der Aufbau von Vermögen hilft Ihnen dabei, diesen Zeitraum zu überbrücken, und lässt sich später zusätzlich zur Rente für die Altersvorsorge nutzen.
 

Die Höhe des zu erwartenden Arbeitslosengeldes

Wenn ein Selbstständiger scheitert und sich arbeitslos meldet, dann legt die Arbeitsagentur ein fiktives Arbeitsentgelt zu Grunde. Es spielt also keine Rolle, wie viel der Selbstständige tatsächlich verdient hat. Vielmehr richtet sich die Höhe des Arbeitslosengeldes danach, für welchen Job die Arbeitsagentur den gescheiterten Selbstständigen vermittelt. Ein weiterer wichtiger Faktor ist, welche Qualifikationen für die angestrebte Tätigkeit nötig sind.
 

Praxisbeispiele für die Höhe des Arbeitslosengeldes

Angenommen, der Betroffene ist verheiratet und in Steuerklasse III (ohne Kinderfreibetrag) einzuordnen. Dann kann er mit diesen Bezügen rechnen:

  • Richten sich die Vermittlungsbemühungen auf einen Job, zu dem keine Ausbildung nötig ist, hat er in den alten Bundesländern rund 815 € zu erwarten, in den neuen Bundesländern 705 €.
  • Soll er auf eine Stelle vermittelt werden, die eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, kann er mit einem Arbeitslosengeld von etwa 1050 € rechnen (alte Bundesländer). In den neuen Bundesländern liegt das zu erwartende Arbeitslosengeld bei rund 935 € monatlich.
  • Analog gilt für Meisterstellen ein Bezug in Höhe von 1250 € (West) bzw. 1.120 € (Ost).
  • Für Stellen, für die ein Hochschulabschluss erforderlich ist 1.440 € (West) und 1.290 € (Ost).
     

Übrigens: Nicht nur bei voller Erwerbslosigkeit besteht die Möglichkeit, sich beim Arbeitsamt zu melden. Auch, wenn die Tätigkeit eingeschränkt werden muss, können Selbstständige ihre Arbeitslosengeldansprüche anteilig geltend machen.
 

Antrag bei der örtlichen Arbeitsagentur stellen

Der Antrag ist bei der Arbeitsagentur am Wohnort zu stellen. Im Zuge des Antrags müssen Selbstständige nachweisen, zu welchem Zeitpunkt sie gegründet haben. Dazu reichen sie zum Beispiel eine Gewerbeanmeldung ein oder eine Bescheinigung des Steuerberaters. Anträge sind online und offline erhältlich.

 

Wie kann ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?

Gesetzlich gilt, dass mit dem Beitritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung eine Versicherungspflicht von mindestens fünf Jahren besteht. Vorher können Selbstständige Ihren Vertrag nicht kündigen oder austreten. Allerdings erlischt die Versicherung, wenn ein Mitglied mehr als drei Monatsbeiträge rückständig ist.
 

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