Gute Mitarbeiter nach der Rente weiter beschäftigen

Rentner verlässt Büro

Heute sind Senioren fitter als je zuvor. Doch müssen die meisten dennoch in den Ruhestand gehen. Manche fühlen sich dazu verdammt, sich zu Hause zu langweilen. Die Angst vor dem Altwerden wächst ins Unermessliche. Kaum jemand weiß heute noch, wo Altwerden tatsächlich beginnt. Die Gesellschaft wird immer älter, die Senioren sind agil und mobil. Sie fühlen sich zehn bis 15 Jahre jünger, als sie tatsächlich sind. Viele wünschen sich, auch im Ruhestand noch zu arbeiten, zumindest in Teilzeit.
 

Immer mehr Senioren in Deutschland

Die Bevölkerung in Deutschland vergreist zunehmend. Die Lebenserwartung steigt mit jedem Lebensjahrzehnt um 2,5 Jahre. Dabei steigt vor allem die Zeit, die die Senioren noch relativ gesund und eigenständig leben können. Hoch qualifizierte Menschen in den Ruhestand geschickt und damit verschwindet wertvolles Fachwissen und gewachsene Erfahrung vom Markt. Auf der anderen Seite fehlen den Unternehmen die Fachkräfte. Dass sich diese beide Faktoren miteinander verbinden lassen, liegt auf der Hand.
 

Wann eine Weiterbeschäftigung sinnvoll sein kann

Als Arbeitgeber haben Sie in manchen Fällen ein berechtigtes Interesse daran, Arbeitnehmer auch mit dem gesetzlichen Renteneintritt weiterhin zu beschäftigen.

Personalengpässe, Facharbeitermangel, fehlendes Expertenwissen oder die Fertigstellung eines Projektes können diesen Wunsch auslösen oder sogar die Weiterbeschäftigung notwendig machen. Diese Konstellation ist in der Regel für den Arbeitnehmer finanziell reizvoll. Dazu hat der Gesetzgeber sich auch Gedanken gemacht und die rechtlichen Grundlagen dafür geschaffen, Arbeitnehmer über das Erreichen des Rentenalters hinaus zu beschäftigen. Entsprechende Regelungen enthält § 41 Satz 3 Sozialgesetzbuch VI.

Sieht eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vor, können die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben.“
 

Die Gründe im Einzelnen

Anstehende Personalengpässe

Dem Unternehmen geht es gut, gerade ist ein Großauftrag hereingekommen. Durch die Mehrarbeit kann es schon mal eng werden mit dem Personal. Wenn jetzt auch noch ein langjähriger Mitarbeiter mit viel Erfahrung in den Ruhestand geht, fehlt eine wichtige Arbeitskraft, die Sie nicht so leicht ersetzen können. Hier ist eine Weiterbeschäftigung auf jeden Fall eine Option.
 

Fehlendes Know-how

Langjährige Mitarbeiter in einem Unternehmen verfügen in den meisten Fällen nicht nur über ausgesprochen viel Expertenwissen. Sie kennen sich vor allen Dingen mit den Abläufen im Unternehmen aus und wissen genau, wie beispielsweise die Auftragsabwicklung vonstattengeht. Dabei verfügen ältere Arbeitnehmer häufig auch über Wissen, das sich nicht so leicht an die jüngere Generation transferieren lässt. Dieses Wissen macht sich insbesondere in kritischen Situationen oder bei Problemen bezahlt.
 

Fertigstellung eines Projektes

Wenn Sie mitten in einem größeren Projekt stecken und verlieren dann einen Mitarbeiter in den Ruhestand, ist das sehr ärgerlich. Einen neuen Mitarbeiter in das Projekt einzuarbeiten kann viel Zeit kosten. Sinnvoller kann es für Sie sein, den Mitarbeiter in den Ruhestand zu entlassen und ihn dann in Teilzeit weiter zu beschäftigen. Das kann bis zur Fertigstellung des Projekts notwendig sein und Ihnen unter Umständen viel Ärger und Kosten sparen.
 

Facharbeitermangel

Facharbeitermangel ist in Teilen von Deutschland schon heute ein Problem. Es finden sich einfach keine Nachwuchskräfte, die einen bestimmten Beruf ausüben möchten oder in einer bestimmten Region leben möchten. Wenn Sie auch von diesem Problem betroffen sind, kann es eine gute Lösung für beide Seiten sein, wenn Sie Ihre Mitarbeiter, die Sie in den Ruhestand entlassen müssen, in Teilzeit weiterbeschäftigen. So erhalten Sie sich das Fachwissen und der Mitarbeiter kann seine Rente aufbessern.
 

Fazit

Wenn Sie Ihre Mitarbeiter, die Sie eigentlich in Rente entlassen müssten, noch beschäftigen möchten, gibt es die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Diese ist neben dem Rentenbezug bis zu einem gewissen Grad erlaubt. Der Rentner kann damit die Rente aufbessern. Bei der Ausgestaltung des Vertrages gilt es einiges zu beachten, damit daraus kein Endlos-Arbeitsverhältnis wird, bei dem nur wenige Kündigungsmöglichkeiten vorgesehen sind. Wenn Sie den Arbeitnehmer zunächst ganz regulär in den Ruhestand entlassen und dann einen neuen Arbeitsvertrag für Teilzeit mit ihm vereinbaren, halten Sie sich alle Möglichkeiten offen.

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