Was bedeutet „Rechnung festschreiben“ – und welche Pflichten ergeben sich daraus?

Spätestens mit der Einführung der verpflichtenden E-Rechnung werden Selbstständige in Buchhaltungsprogrammen wie sevDesk, lexoffice, Lexware oder DATEV immer häufiger mit dem Begriff der Festschreibung konfrontiert. Viele sehen den Hinweis zum ersten Mal, wenn sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung vorbereiten oder beim Monatsabschluss die Meldung erscheint, dass ein Beleg bereits „festgeschrieben“ ist und nicht mehr geändert werden kann.
Doch was bedeutet dieser Begriff genau – und warum ist die Festschreibung so wichtig für eine ordnungsgemäße Buchführung?
Was bedeutet „Rechnung festschreiben“?
Unter Festschreiben versteht man den endgültigen Abschluss eines Buchungssatzes. Sobald eine Rechnung festgeschrieben wurde, ist sie nicht mehr veränderbar und gilt als rechtlich bindender Beleg, der steuerlich auszuwerten ist. Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen sind danach nicht mehr erlaubt. Korrekturen können nur noch über Stornorechnungen, Gutschriften oder neu angelegte Belege durchgeführt werden.
Diese Unveränderbarkeit ist keine technische Eigenheit der Programme, sondern entspricht den gesetzlichen Anforderungen der GoBD. Die GoBD verlangen, dass Buchungen vollständig, richtig, unveränderbar und jederzeit nachvollziehbar sind. Die Festschreibung trägt genau dazu bei: Sie verhindert Manipulationen und sichert die Nachvollziehbarkeit jeder Veränderung.
Die Festschreibung ist eine gesetzlich geforderte Sicherheitsmaßnahme. Sie dient nicht der Bequemlichkeit des Programms, sondern stellt sicher, dass Belege und Buchungen vor nachträglicher Manipulation geschützt sind. Das Finanzamt erwartet diese Unveränderbarkeit als Bestandteil einer ordnungsgemäßen Buchhaltung.
Warum ist die Festschreibung so wichtig?
Die Festschreibung ist ein zentraler Bestandteil einer GoBD-konformen Buchführung. Sie stellt sicher, dass eine Rechnung nach der Verbuchung nicht mehr verändert werden kann. Für das Finanzamt ist dies ein entscheidender Punkt: Änderungen an einer einmal verbuchten Rechnung würden die Nachvollziehbarkeit zerstören und könnten im schlimmsten Fall als Manipulationsversuch gewertet werden.
In einer Betriebsprüfung achten Prüfer besonders darauf, ob Rechnungen festgeschrieben wurden, wann sie festgeschrieben wurden und ob die Historie der Belege lückenlos nachvollziehbar ist. Wurden Rechnungen erst Monate später festgeschrieben oder liegen sogar Belege ohne Festschreibung vor, kann dies zu formellen Mängeln in der Buchführung führen. Solche formellen Mängel können dazu führen, dass das Finanzamt Umsätze schätzt oder den Vorsteuerabzug nicht anerkennt. Die Festschreibung ist daher nicht nur ein technischer Vorgang, sondern ein zentraler Bestandteil einer revisionssicheren Buchhaltung.
Wie läuft die Festschreibung ab?
Je nach Buchhaltungsprogramm wird die Festschreibung entweder automatisch oder manuell durchgeführt. Moderne Programme wie sevDesk oder lexoffice arbeiten häufig mit einer automatischen Festschreibung. Meist wird eine Rechnung nach dem Versand oder nach einem definierten Zeitraum automatisch festgeschrieben, sodass sie nicht mehr verändert werden kann. In klassischen Systemen wie DATEV oder Lexware wird die Festschreibung manuell ausgelöst. Hier muss der Nutzer den entsprechenden Monat oder Beleg aktiv abschließen, damit keine nachträglichen Änderungen mehr möglich sind.
Unabhängig von der technischen Umsetzung gilt: Eine Rechnung sollte zeitnah festgeschrieben werden. Sie sollte Teil des laufenden Buchungsprozesses sein und spätestens vor der Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeschlossen sein. Je länger eine Rechnung offen und veränderbar bleibt, desto größer ist das Risiko, dass Fehler entstehen oder bei einer Prüfung Unstimmigkeiten auffallen.
Wie werden Fehler nach der Festschreibung korrigiert?
Viele Selbstständige machen sich Sorgen, wenn sie merken, dass eine festgeschriebene Rechnung fehlerhaft ist. Doch eine festgeschriebene Rechnung ist kein Problem – solange die Korrektur korrekt erfolgt. Eine Änderung am Originalbeleg ist nicht erlaubt, aber das ist auch nicht notwendig. Fehler werden durch Stornierung oder durch eine Gutschrift korrigiert. Beide Varianten sorgen dafür, dass die Buchhaltung unverändert nachvollziehbar bleibt.
Bei einer fehlerhaften Rechnung wird entweder eine Stornorechnung erstellt, die die ursprüngliche Rechnung aufhebt, oder eine Gutschrift erstellt, die die fehlerhaften Positionen korrigiert. Anschließend wird eine neue, korrekte Rechnung erstellt. Dieses Verfahren stellt sicher, dass sowohl die fehlerhafte Originalrechnung als auch die korrigierenden Belege vollständig sichtbar bleiben. Genau diese Offenheit erwartet das Finanzamt.
Eine einmal festgeschriebene Rechnung darf niemals gelöscht oder „heimlich“ bearbeitet werden. Fehler werden immer sichtbar und korrekt behoben – nur so bleibt die Buchhaltung revisionssicher und GoBD-konform.
Was passiert, wenn Rechnungen nicht festgeschrieben werden?
Das Auslassen der Festschreibung ist ein schwerwiegender Fehler in der Buchführung. Wenn Rechnungen nicht festgeschrieben werden, gelten sie als veränderbar – und das Finanzamt geht dann davon aus, dass die Buchführung manipulierbar und damit nicht ordnungsgemäß ist.
Es kann zu folgenden Konsequenzen kommen:
Das Finanzamt kann Umsätze schätzen, den Vorsteuerabzug verweigern, formelle Mängel feststellen oder die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchhaltung infrage stellen. In extremen Fällen werden sogar Strafverfahren eingeleitet, wenn der Eindruck entsteht, dass es sich nicht nur um Nachlässigkeit, sondern um eine gezielte Möglichkeit zur Manipulation handelt.
Die Festschreibung ist also kein optionaler Schritt, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil einer ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung.
Viele Buchhaltungsprogramme schreiben Rechnungen nicht automatisch fest. Umso wichtiger ist es, dass Sie selbst regelmäßig überprüfen, ob Ihre Belege tatsächlich festgeschrieben wurden – besonders vor der Umsatzsteuer-Voranmeldung und dem Monatsabschluss. Eine vergessene Festschreibung kann später ernsthafte steuerliche Probleme verursachen.
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Wie verändert die E-Rechnung die Festschreibung?
Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung wird die Festschreibung noch wichtiger. E-Rechnungen sind technisch so angelegt, dass sie strukturiert, maschinenlesbar und weitgehend manipulationssicher sind. Das bedeutet: Eine einmal ausgestellte E-Rechnung lässt sich später nicht einfach durch eine neue Version ersetzen.
Viele Buchhaltungsprogramme werden daher künftig Rechnungen schneller und konsequenter festschreiben. Änderungen am Original sind ohnehin nicht mehr möglich, weil jede Anpassung Spuren im System hinterlässt. Für Selbstständige bedeutet das noch mehr Transparenz, aber auch noch mehr Verantwortung. Fehler müssen sauber über Storno oder Gutschrift korrigiert werden. Eine „zweite Chance“, die Rechnung einfach zu ändern, gibt es nicht mehr.
Wie führt man den Festschreibungsprozess richtig aus?
Eine saubere Festschreibung beginnt bereits bei der Erstellung der Rechnung. Bevor eine Rechnung versendet oder verbucht wird, sollte sie sorgfältig geprüft werden. Dazu gehören das Rechnungsdatum, die Rechnungsnummer, die korrekten Kundendaten, die Leistungsbeschreibung und der korrekte Steuersatz.
Viele Programme bieten die Möglichkeit, Rechnungen zunächst im Entwurfsmodus anzulegen. Erst wenn alle Angaben korrekt sind, wird die Rechnung final erstellt und dann festgeschrieben. Auch ein geregelter Monatsabschluss gehört zu einer sauberen Buchführung. Hier sollte kontrolliert werden, ob alle Rechnungen eingetragen sind, ob Zahlungen richtig zugeordnet wurden und ob keine offenen Belege ohne Festschreibung existieren.
Eine gute Ergänzung besteht darin, die automatische Festschreibung zu aktivieren, sofern das Programm diese Funktion anbietet. Das minimiert Fehler und sorgt dafür, dass Belege zeitnah abgeschlossen werden.
Tipp: Planen Sie den Monatsabschluss als festen Termin ein und überprüfen Sie dabei gezielt, ob alle Rechnungen festgeschrieben sind. Ein regelmäßiger Rhythmus spart Zeit, verhindert Versäumnisse und reduziert Risiken bei einer späteren Steuerprüfung.
Fazit
Die Festschreibung ist ein unverzichtbarer Bestandteil einer ordnungsgemäßen, GoBD-konformen Buchführung. Sie sorgt dafür, dass Rechnungen unveränderbar und nachvollziehbar verbucht werden und schützt Unternehmerinnen und Unternehmer vor steuerlichen Risiken. Mit der verpflichtenden Einführung der E-Rechnung steigt die Bedeutung der Festschreibung weiter an, da digitale Rechnungen kaum noch veränderbar sind und automatisch Spuren in den Systemen hinterlassen.
Wer das Verfahren sauber umsetzt, schafft Klarheit, Sicherheit und Transparenz in der eigenen Buchhaltung. Fehler lassen sich jederzeit fachgerecht durch Storno oder Gutschrift korrigieren, ohne die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung zu beeinträchtigen.
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