Angebot schreiben – Anleitung, Beispiele & rechtliche Tipps

Angebot schreiben – Warum ein professionelles Angebot den Unterschied macht
Ein professionell formuliertes Angebot ist oft der erste Eindruck, den ein potenzieller Kunde von Ihnen gewinnt – und genau dieser Moment kann über den Zuschlag entscheiden. Wer ein Angebot schreiben möchte, steht dabei nicht nur vor der Aufgabe, Leistungen und Preise korrekt darzustellen, sondern muss auch Vertrauen aufbauen, Kompetenz zeigen und rechtlich auf der sicheren Seite sein.
Ob Sie ein Angebot erstellen, um eine Dienstleistung zu verkaufen, ein Projekt zu kalkulieren oder ein Produkt zu bepreisen: Es lohnt sich, Zeit und Sorgfalt in die Ausarbeitung zu investieren. Denn ein gut strukturiertes Angebot wirkt nicht nur professionell – es erhöht auch Ihre Chancen auf den Auftrag erheblich.
In diesem Ratgeber erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie ein überzeugendes Angebot schreiben, welche rechtlichen Aspekte Sie beachten sollten und wie Sie ein Angebot fertigstellen, das Kunden begeistert. Zusätzlich erhalten Sie Tipps zur optimalen Gestaltung, rechtssicheren Formulierungen und eine kostenlose Vorlage zum Download.
Inhalt:
Was ist ein Angebot?
Ein Angebot ist im rechtlichen Sinne eine verbindliche Willenserklärung, mit der ein Unternehmer oder Selbstständiger einem potenziellen Kunden konkrete Leistungen oder Waren zu bestimmten Konditionen anbietet. Es bildet damit die Grundlage für den späteren Vertragsabschluss – egal ob schriftlich, mündlich oder elektronisch übermittelt.
Juristische Definition laut BGB
Nach § 145 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) ist ein Angebot eine Erklärung, „an einen anderen gerichtet, mit dem Inhalt, einen Vertrag mit bestimmten Inhalten zu schließen.“ Diese Erklärung ist grundsätzlich bindend, es sei denn, der Anbieter schränkt die Verbindlichkeit ausdrücklich ein – zum Beispiel durch eine sogenannte Freizeichnungsklausel.
Beispiel – verbindlich:
„Wir bieten Ihnen die nachfolgend beschriebenen Leistungen zu einem Gesamtpreis von 1.900 € netto an.“
Beispiel – freibleibend:
„Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.“
Was gehört rechtlich zu einem Angebot?
Damit ein Angebot als vollständige Willenserklärung gilt, muss es:
- konkret sein (z. B. Produkt oder Dienstleistung muss klar benannt sein),
- an eine bestimmte Person gerichtet sein (z. B. ein konkreter Kunde),
- und eine eindeutige Annahme ermöglichen (z. B. durch E-Mail oder Unterschrift).
Unterschied zwischen Angebot, Anfrage und Kostenvoranschlag
Begriff | Bedeutung |
---|---|
Angebot | Verbindliche Erklärung mit konkretem Preis und Leistungsumfang |
Kostenvoranschlag | Unverbindliche Preisabschätzung, es sei denn, ausdrücklich als Festpreis vereinbart |
Anfrage | Bitte um Informationen oder ein Angebot – keine Willenserklärung |
Praxisbeispiel
Ein Webdesigner schreibt einem Kunden ein Angebot über die Erstellung einer Webseite mit klar definiertem Leistungsumfang (Design, CMS, Support), einem Preis von 1.800 € netto und der Gültigkeit bis zum 30.04.2025. Nimmt der Kunde dieses Angebot an, kommt ein Vertrag zustande – selbst ohne gesonderte Vertragsunterzeichnung.
Wann sollte man ein Angebot schreiben?
Ein Angebot zu schreiben ist immer dann sinnvoll, wenn Sie einem Kunden eine konkrete Leistung oder ein Produkt zu festgelegten Konditionen anbieten möchten. Es schafft Transparenz, Rechtssicherheit und Vertrauen – sowohl im B2B- als auch im B2C-Bereich.
Typische Anlässe für ein Angebot
- Nach einer Kundenanfrage: Wenn ein Interessent telefonisch, per E-Mail oder über ein Formular um ein Preisangebot bittet.
- Bei Projektanfragen oder Ausschreibungen: Ein formelles Angebot ist hier oft Voraussetzung für die Teilnahme oder Beauftragung.
- Zur Absicherung vor Vertragsabschluss: Auch wenn sich Kunde und Anbieter bereits mündlich einig sind, empfiehlt sich ein schriftliches Angebot zur Klarstellung.
- Bei individuell kalkulierten Leistungen: Zum Beispiel bei Webdesign, Handwerksarbeiten, Beratungsleistungen oder Eventplanung.
Ein Angebot ist nicht nur ein Preisdokument, sondern auch ein Mittel zur rechtlichen und geschäftlichen Absicherung. Es hilft dabei, Erwartungen zu klären und spätere Missverständnisse zu vermeiden.
Mündlich oder schriftlich – was ist besser?
Ein Angebot kann grundsätzlich formfrei erfolgen – also auch mündlich oder telefonisch. In der Praxis empfiehlt sich jedoch immer die schriftliche Variante, zum Beispiel als E-Mail, PDF oder Brief.
Form | Vorteile |
---|---|
Schriftlich | Beweissicher, nachvollziehbar, professioneller Eindruck |
Mündlich | Schnell, aber riskant – bei Streitigkeiten schwer nachweisbar |
Tipp für Selbstständige: Auch bei kleinen Aufträgen oder Stammkunden sollten Sie ein schriftliches Angebot verwenden. Schon eine kurze Angebots-Mail mit Preis, Leistungsumfang und Frist schützt Sie rechtlich und erhöht die Professionalität.
Aufbau eines Angebots – Schritt für Schritt
Ein strukturiertes Angebot sorgt nicht nur für Klarheit, sondern vermittelt auch Professionalität. Es hilft, Leistungen und Preise verständlich darzustellen und schafft Vertrauen beim Kunden. Im Folgenden findest du alle wichtigen Bestandteile, die ein Angebot enthalten sollte – in der empfohlenen Reihenfolge.
1. Kopfbereich des Angebots
- Firmenlogo (optional): Ideal zur Stärkung der Markenwahrnehmung
- Anbieterinformationen: Name, Anschrift, E-Mail, Telefonnummer
- Empfängerdaten: Kunde mit Name, Firma, Anschrift
- Datum & Angebotsnummer: Für klare Zuordnung und Dokumentation
2. Betreffzeile und Einleitung
Der Betreff kann zum Beispiel lauten: „Angebot für Grafikdesign – Projekt: Firmenpräsentation“
Einleitungsvorschlag:
„Vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne unterbreiten wir Ihnen folgendes Angebot für die gewünschten Leistungen.“
3. Leistungsbeschreibung
Beschreiben Sie die angebotenen Leistungen präzise und nachvollziehbar. Nutzen Sie Aufzählungen oder Tabellen – ideal bei mehreren Positionen:
Position | Beschreibung | Menge | Einzelpreis | Gesamt |
---|---|---|---|---|
1 | Erstellung Startseite | 1 | 400,00 € | 400,00 € |
2 | Unterseiten (à 200 €) | 3 | 200,00 € | 600,00 € |
4. Preisangaben
- Einzelpreise & Gesamtbetrag
- Ausweisung der Mehrwertsteuer (netto/brutto)
- Bei Kleinunternehmern: Hinweis gemäß § 19 UStG
Hinweis für Kleinunternehmer:
„Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“
5. Zahlungsbedingungen
Geben Sie an, wann und wie gezahlt werden soll – z. B.:
- „Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug“
- „Überweisung auf das angegebene Geschäftskonto“
- „2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen“ (optional)
6. Liefer- oder Leistungszeitraum
Nennen Sie den Start- und Endzeitpunkt oder eine Frist. Beispiel: „Leistungszeitraum: 01.05. bis 31.05.2025“
7. Gültigkeit des Angebots
Um sich rechtlich abzusichern, geben Sie eine Frist an:
Beispiel: „Dieses Angebot ist gültig bis zum 30.04.2025.“
8. Hinweise auf AGB oder Eigentumsvorbehalt
- „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter www.beispielseite.de/agb“
- Optional: Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte, Datenschutzklausel
9. Freizeichnungsklausel (optional)
Wenn Sie die Verbindlichkeit des Angebots einschränken möchten, nutzen Sie Formulierungen wie:
- „Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.“
- „Zwischenverkauf vorbehalten.“
- „Preisänderungen vorbehalten.“
10. Schlussformel & Gruß
Schließen Sie Ihr Angebot mit einer höflichen und offenen Formulierung ab:
„Wir freuen uns, wenn unser Angebot Ihr Interesse findet. Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.“
Gestaltung & Sprache eines Angebots – So überzeugen Sie auf den ersten Blick
Ein inhaltlich korrektes Angebot ist wichtig – aber erst die richtige Gestaltung und Sprache machen es wirklich überzeugend. Denn der erste Eindruck entscheidet, ob ein Kunde sich angesprochen fühlt, Vertrauen aufbaut und bereit ist, den Auftrag zu vergeben.
Warum die Gestaltung nicht unterschätzt werden sollte
Ein gut gestaltetes Angebot zeigt Professionalität, Sorgfalt und Kundenorientierung. Es transportiert Ihre Unternehmensidentität und erleichtert dem Kunden die Orientierung im Dokument.
- Firmenlogo & Corporate Design: Verwenden Sie Ihr Logo, Ihre Farben und ggf. Schriftarten, um Wiedererkennungswert zu schaffen.
- Klare Strukturierung: Nutzen Sie Absätze, Listen und Tabellen zur besseren Lesbarkeit.
- Übersichtlichkeit: Trennen Sie Leistungsbeschreibung, Preise und Bedingungen optisch voneinander.
- Schriftarten: Serifenlose Standardschriften wie Arial oder Open Sans in 11–12 pt sind ideal.
Ein durchdachtes Layout erhöht nicht nur die Lesbarkeit, sondern signalisiert dem Kunden: „Ich nehme dich und dein Anliegen ernst.“
Sprache im Angebot: sachlich, freundlich, verbindlich
Die Tonalität Ihres Angebots sollte professionell, klar und höflich sein. Bleiben Sie sachlich und freundlich – aber auch verbindlich. Vermeiden Sie unklare Formulierungen oder leere Floskeln.
Schwach | Besser |
---|---|
„Wir machen Ihnen ein Angebot über 1.500 €“ | „Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot in Höhe von 1.500 €“ |
„Bei Fragen einfach melden“ | „Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung“ |
„Wir hoffen, das passt für Sie“ | „Wir freuen uns, wenn unser Angebot Ihr Interesse findet“ |
PDF oder Online – Besonderheiten bei digitalen Angeboten
- Interaktive PDF-Funktionen: Formularfelder oder klickbare Inhalte sind hilfreich.
- Verlinkung: Verweise auf AGB, Portfolio oder Website sollten anklickbar sein.
- Responsives Layout: Achten Sie auf mobile Lesbarkeit bei PDF-Dateien oder Online-Angebotsseiten.
Tipp: Erstellen Sie ein Angebots-Template, das Design, Struktur und Inhalte vorgibt – so sparen Sie bei wiederkehrenden Angeboten viel Zeit und wirken stets professionell.
Beispiel für eine passende Schlussformel
„Wir hoffen, Ihnen mit diesem Angebot eine gute Entscheidungsgrundlage gegeben zu haben und freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Gerne stehen wir Ihnen für Rückfragen oder Anpassungswünsche zur Verfügung.“
Rechtliche Grundlagen beim Angebot schreiben – Was Sie wissen müssen
Ein Angebot ist mehr als eine Preisnennung – es ist eine rechtlich relevante Willenserklärung, die im schlimmsten Fall zu einer ungewollten Vertragsbindung führen kann. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Hintergründe des Angebotsrechts im B2B und B2C zu verstehen und korrekt umzusetzen.
1. Gesetzliche Grundlagen im BGB
Ein Angebot ist nach deutschem Recht ein Vertragsangebot, das bei Annahme durch den Empfänger einen rechtsverbindlichen Vertrag entstehen lässt. Entscheidende Paragrafen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind:
- § 145 BGB: Bindung an das Angebot
- § 146 BGB: Erlöschen des Angebots bei Ablehnung oder verspäteter Annahme
- § 147 BGB: Annahme nur innerhalb angemessener Frist
- § 150 BGB: Abweichende Annahme gilt als neues Angebot
Beispiel: Der Kunde bittet nach Angebotsversand um einen Preisnachlass. Dies ist keine Annahme, sondern ein neues Angebot.
2. Verbindlichkeit von Angeboten
Ein Angebot ist grundsätzlich bindend, sofern Sie es nicht ausdrücklich einschränken. Solche Einschränkungen erfolgen durch Freizeichnungsklauseln.
Empfohlene Klauseln zur Einschränkung der Bindung:
- „Dieses Angebot ist freibleibend und unverbindlich.“
- „Zwischenverkauf vorbehalten.“
- „Preisänderungen aufgrund geänderter Materialpreise vorbehalten.“
Diese Klauseln sollten gut sichtbar im Angebot stehen, idealerweise im Schlussteil oder direkt bei der Preisangabe.
3. Gültigkeit & Annahmefristen
Laut § 147 BGB ist ein Angebot nur so lange gültig, wie unter normalen Umständen eine Antwort erwartet werden kann. Es empfiehlt sich, eine konkrete Gültigkeitsdauer zu nennen.
Empfehlung: „Dieses Angebot ist gültig bis zum 30.04.2025.“
4. Widerruf und Rücknahme eines Angebots
Ein Angebot kann laut § 130 BGB bis zum Zugang beim Empfänger widerrufen werden. Danach ist ein Widerruf nur noch mit Zustimmung des Kunden möglich.
Rechtzeitig widerrufbar: Wenn der Widerruf den Kunden vor oder gleichzeitig mit dem Angebot erreicht.
Später nicht mehr widerrufbar: Sobald der Kunde das Angebot erhält, ist es bindend – sofern keine Freizeichnung vorliegt.
5. Unterschied: Angebot im B2B vs. B2C
Bereich | Besonderheiten |
---|---|
B2B (Business to Business) | Weniger gesetzliche Schutzvorschriften, Vertragsfreiheit |
B2C (Business to Consumer) | Verbraucherschutzrechte: z. B. Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften |
Bei Angeboten an Verbraucher im Fernabsatz gelten zusätzliche Informationspflichten (§ 312d BGB) sowie das 14-tägige Widerrufsrecht.
6. Formvorschriften für Angebote
Ein Angebot kann mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgen. Eine gesetzliche Formvorgabe gibt es nicht – zur rechtlichen Absicherung empfiehlt sich aber immer die Schriftform (z. B. PDF oder Brief).
Fazit: So schützen Sie sich rechtlich beim Angebot
- Verwenden Sie immer eine eindeutige Gültigkeitsfrist
- Setzen Sie bei Bedarf Freizeichnungsklauseln ein
- Stellen Sie Preisbestandteile transparent dar
- Beachten Sie Verbraucherrechte im B2C-Geschäft
- Dokumentieren Sie alle Angebote schriftlich
Fehler vermeiden beim Angebot schreiben
Auch wenn ein Angebot auf den ersten Blick einfach erscheint, schleichen sich in der Praxis immer wieder typische Fehler ein – mit teilweise gravierenden Folgen: von Missverständnissen über Zahlungsausfälle bis hin zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Damit Ihnen das nicht passiert, finden Sie hier die häufigsten Stolperfallen und wie Sie sie vermeiden können.
1. Unklare oder unvollständige Leistungsbeschreibung
Vermeiden Sie vage Aussagen wie „Website erstellen“ oder „Beratung durchführen“. Je genauer Sie beschreiben, was geliefert wird – und was nicht –, desto besser ist die Grundlage für eine reibungslose Zusammenarbeit.
Tipp: Arbeiten Sie mit klaren Modulen, Mengenangaben und optional mit Stundenschätzungen, falls relevant. Besser: „Erstellung responsiver Website mit bis zu 5 Unterseiten inklusive Kontaktformular“.
2. Fehlende Gültigkeitsfrist
Wird keine Frist genannt, gilt das Angebot rechtlich „für eine angemessene Dauer“. Was das konkret bedeutet, ist Auslegungssache – und im Streitfall schwer zu beweisen.
Empfehlung: Geben Sie immer ein konkretes Datum an, z. B. „Dieses Angebot ist gültig bis zum 30.04.2025.“
3. Keine Freizeichnungsklausel trotz Bedarf
Wenn Sie sich die Möglichkeit offenhalten möchten, das Angebot später noch zu ändern oder zurückzuziehen, benötigen Sie eine Freizeichnungsklausel. Fehlt diese, kann das Angebot bei Annahme verbindlich und einklagbar sein.
4. Preisangaben nicht nachvollziehbar
Geben Sie stets an, ob es sich um Netto- oder Bruttopreise handelt und wie sich der Endpreis zusammensetzt. Ohne klare Darstellung entstehen schnell Missverständnisse oder Vertrauen geht verloren.
5. Fehlende rechtliche Hinweise
- Kein Verweis auf AGB
- Keine Angabe zur Umsatzsteuerpflicht (z. B. § 19 UStG bei Kleinunternehmern)
- Kein Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren
Praxis-Tipp: Nutzen Sie eine Angebotsvorlage mit Checkliste oder Pflichtfeldern, damit kein wichtiges Element vergessen wird.
6. Zu informeller oder unprofessioneller Ton
Vermeiden Sie saloppe Sprache, Umgangsformen oder unklare Formulierungen wie „wir könnten eventuell …“. Ihr Angebot ist ein geschäftliches Dokument und sollte diesen Anspruch auch sprachlich widerspiegeln.
Vermeidbar | Besser |
---|---|
„Wir könnten Ihre Website vielleicht im Mai schaffen.“ | „Geplanter Leistungszeitraum: 01.05.–31.05.2025“ |
„Melden Sie sich einfach, wenn es passt.“ | „Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.“ |
Fazit: Qualität statt Eile
Ein durchdachtes, gut formuliertes Angebot ist mehr als ein Preisschild – es ist Ihre Visitenkarte. Nehmen Sie sich Zeit, jedes Angebot sorgfältig zu prüfen, bevor Sie es versenden.
Bin ich umsatzsteuerpflichtig?
Mit unserem praktischen Kleinunternehmerrechner können Sie schnell und einfach prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Kleinunternehmerregelung erfüllen. Diese Regelung nach § 19 UStG bietet Selbstständigen und kleinen Unternehmen steuerliche Erleichterungen, indem sie von der Umsatzsteuer befreit werden. Weitere Informationen zur Kleinunternehmerregelung.
Nutzen Sie auch unsere weiteren Rechner:
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Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...