Umsatzsteuer-Rechner: Brutto, Netto und Zahllast berechnen

Sie stellen eine Rechnung und müssen wissen, wie viel Umsatzsteuer daraufkommt. Oder Sie halten einen Bruttobetrag in der Hand und brauchen den Nettowert für die Buchhaltung. Und am Monatsende steht die Frage, was davon überhaupt ans Finanzamt geht.
Dieser Rechner beantwortet alle drei Fragen. Er rechnet in beide Richtungen mit 19 % oder 7 %, ermittelt die Zahllast aus Umsatzsteuer minus Vorsteuer und sagt Ihnen, ob Sie monatlich, vierteljährlich oder gar nicht voranmelden müssen. Ohne Anmeldung, ohne Registrierung, direkt im Browser.
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Netto, Steuer und Brutto in einem Schritt – für die Regelbesteuerung mit 19 % oder 7 %. Der Regelsatz gilt für die meisten Leistungen. Bruttobetrag – Bitte oben einen Betrag eingeben. Aufschlüsselung Zahllast ans Finanzamt – Bitte beide Beträge eingeben. Rechenweg Maßgeblich ist die Zahllast des vorangegangenen Kalenderjahres. Ihr Voranmeldungs-Zeitraum – Bitte die Vorjahres-Zahllast eingeben. Die Schwellen 2026 Nur zur Orientierung. Der Rechner liefert eine unverbindliche überschlägige Einschätzung zur Regelbesteuerung nach dem Umsatzsteuergesetz – keine verbindliche Berechnung Ihrer Steuer und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Ergebnisse dürfen nicht ungeprüft als Grundlage für Voranmeldungen, Rechnungen oder sonstige steuerliche Entscheidungen dienen. Nicht abgebildet sind unter anderem: Reverse-Charge (§ 13b UStG), innergemeinschaftliche Lieferungen und Erwerbe, Differenzbesteuerung (§ 25a UStG), steuerfreie Umsätze (§ 4 UStG), der Unterschied zwischen Soll- und Istversteuerung (§ 20 UStG) sowie Dauerfristverlängerung und Sondervorauszahlung. Rechtsstand: 2026. Steuerliche Regelungen ändern sich; eine Gewähr für Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht übernommen, eine Haftung ist ausgeschlossen. Verbindlich sind allein die gesetzlichen Vorschriften und der Bescheid Ihres Finanzamts. Für Ihre konkrete Situation wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater. Die größte freie Sammlung an Tools und Rechnern für Selbstständige. Kostenlos. Ohne Anmeldung. © selbststaendig.de · Stand: August 2026Umsatzsteuer berechnen
Was der Umsatzsteuer-Rechner kann
Der Rechner deckt die drei Aufgaben ab, die im Alltag von Selbstständigen tatsächlich anfallen. Sie wechseln oben zwischen ihnen.
| Rechenart | Wofür Sie sie brauchen |
|---|---|
| Betrag umrechnen | Sie schreiben eine Rechnung oder prüfen eine fremde. Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto, mit 19 %, 7 % oder ohne Steuerausweis. |
| Zahllast ans Finanzamt | Sie bereiten die Umsatzsteuervoranmeldung vor. Eingenommene Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer ergibt den Betrag, den Sie überweisen – oder zurückbekommen. |
| Voranmeldung: wie oft? | Sie wissen nicht, ob Sie monatlich oder quartalsweise abgeben müssen. Der Rechner prüft es anhand Ihrer Vorjahres-Zahllast. |
Anleitung: Umsatzsteuer berechnen in drei Schritten
Schritt 1: Rechenart wählen. Oben im Rechner stehen drei Reiter. Für eine einzelne Rechnung nehmen Sie „Betrag umrechnen“.
Schritt 2: Betrag eingeben. Wählen Sie zuerst, ob Sie den Netto- oder den Bruttobetrag kennen. Netto ist der Betrag ohne Steuer, brutto der Betrag mit Steuer. Dann tragen Sie die Zahl ein – deutsche Schreibweise mit Komma funktioniert, also 1.250,50 genauso wie 1250,5.
Schritt 3: Steuersatz wählen. Für die meisten Leistungen gilt der Regelsatz von 19 %. Das Ergebnis erscheint sofort, darunter die Aufschlüsselung in Netto, Steuerbetrag und Brutto.
Die Formeln dahinter
Der Rechner nimmt Ihnen das Rechnen ab. Wer nachvollziehen will, was passiert, findet hier die beiden Formeln.
Netto zu Brutto – Sie schlagen die Steuer auf:
Nettobetrag × 1,19 = Bruttobetrag (bei 19 %)
Nettobetrag × 1,07 = Bruttobetrag (bei 7 %)
Brutto zu Netto – Sie rechnen die Steuer heraus:
Bruttobetrag ÷ 1,19 = Nettobetrag (bei 19 %)
Bruttobetrag ÷ 1,07 = Nettobetrag (bei 7 %)
Achtung, häufiger Fehler: Aus einem Bruttobetrag ziehen Sie nicht einfach 19 % ab. Bei 119 Euro brutto wären das 22,61 Euro – falsch. Richtig sind 19 Euro, weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen, nicht auf den Bruttobetrag. Deshalb wird geteilt, nicht abgezogen.
Umsatzsteuer oder Mehrwertsteuer – was ist der Unterschied?
Praktisch keiner. „Umsatzsteuer“ ist der Begriff des Gesetzes, „Mehrwertsteuer“ die Bezeichnung aus dem Alltag. Auf Rechnungen steht meist „Umsatzsteuer“ oder „USt.“, auf Kassenbons oft „MwSt.“. Gemeint ist dieselbe Steuer.
Ein echter Unterschied besteht dagegen zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer: Umsatzsteuer ist die Steuer, die Sie Ihren Kunden berechnen. Vorsteuer ist die Steuer, die Sie selbst beim Einkauf gezahlt haben. Die Differenz aus beidem ist Ihre Zahllast.
Die Zahllast: was wirklich ans Finanzamt geht
Die eingenommene Umsatzsteuer gehört Ihnen nicht – Sie ziehen sie für das Finanzamt ein. Abziehen dürfen Sie aber die Vorsteuer, die Sie selbst gezahlt haben.
Beispiel: Sie haben im Quartal 1.900 Euro Umsatzsteuer eingenommen und 450 Euro Vorsteuer gezahlt. Ihre Zahllast beträgt 1.450 Euro. Diesen Betrag überweisen Sie.
Übersteigt die Vorsteuer die Umsatzsteuer, kehrt sich das um: Sie bekommen Geld zurück. Das kommt in der Gründungsphase häufig vor, wenn Sie viel investieren, aber noch wenig Umsatz machen. Der Rechner erkennt diesen Fall und weist ihn als Erstattung aus.
Wie oft müssen Sie die Voranmeldung abgeben?
Das hängt an Ihrer Umsatzsteuer-Zahllast des Vorjahres. Maßgeblich ist § 18 Abs. 2 UStG.
| Zahllast im Vorjahr | Voranmeldung |
|---|---|
| mehr als 9.000 € | monatlich, bis zum 10. des Folgemonats |
| mehr als 2.000 € bis 9.000 € | vierteljährlich |
| nicht mehr als 2.000 € | Das Finanzamt kann Sie befreien – dann bleibt nur die Jahreserklärung. |
Die Befreiung bei geringen Beträgen tritt nicht automatisch ein. Das Finanzamt kann befreien, muss aber nicht. Bis zu einer entsprechenden Mitteilung bleibt es beim bisherigen Rhythmus.
Neu gegründet? Die Pflicht zur monatlichen Voranmeldung im Gründungs- und Folgejahr ist bis einschließlich 2026 ausgesetzt. Wer 2026 gründet, richtet sich nach den Schwellen in der Tabelle. Ab 2027 lebt die Monatspflicht wieder auf, sofern der Gesetzgeber sie nicht verlängert.
Wann gilt der ermäßigte Satz von 7 %?
Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für:
- Lebensmittel und die meisten landwirtschaftlichen Erzeugnisse
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und E-Books
- Personennahverkehr
- Übernachtungen in Hotels und Pensionen
- Eintrittskarten für Theater, Konzerte und Museen
- Speisen in der Gastronomie – seit dem 1. Januar 2026 wieder ermäßigt
Wichtig für Gastronomie und Catering: Die Rückkehr zu 7 % gilt für Speisen. Getränke bleiben bei 19 %. Wer beides verkauft, muss auf der Rechnung trennen.
Kleinunternehmer: Für Sie rechnet dieser Rechner nicht
Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen, weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Sie haben dann auch keinen Vorsteuerabzug, geben keine Voranmeldungen ab und seit 2024 auch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr – außer das Finanzamt fordert sie im Einzelfall an.
Die Regelung können Sie nutzen, wenn Ihr Umsatz im Vorjahr nicht über 25.000 Euro lag und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Ob sich das für Sie lohnt, prüfen Sie mit dem Kleinunternehmer-Rechner.
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Mehrwertsteuer aus einem Bruttobetrag heraus?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 (bei 19 %) oder durch 1,07 (bei 7 %). Das Ergebnis ist der Nettobetrag. Die Differenz zwischen Brutto und Netto ist der Steuerbetrag. Bei 119 Euro brutto sind das 100 Euro netto und 19 Euro Steuer.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Umsatzsteuer ist die Steuer, die Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen und einnehmen. Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie selbst beim Einkauf an Ihre Lieferanten gezahlt haben. Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer verrechnen Sie beides miteinander.
Wie berechne ich die Umsatzsteuerzahllast?
Eingenommene Umsatzsteuer minus gezahlte Vorsteuer. Ist das Ergebnis positiv, überweisen Sie diesen Betrag ans Finanzamt. Ist es negativ, haben Sie einen Vorsteuerüberhang und bekommen die Differenz erstattet.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt 2026?
Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Satz 7 %. Seit dem 1. Januar 2026 fallen Speisen in der Gastronomie wieder unter den ermäßigten Satz; Getränke bleiben bei 19 %.
Wann muss ich die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben?
Bei monatlicher Abgabe bis zum 10. des Folgemonats, bei vierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach Quartalsende. Mit einer Dauerfristverlängerung verschiebt sich die Frist um einen Monat. Die Übermittlung erfolgt elektronisch über ELSTER.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen?
Nein. Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen keine Umsatzsteuer aus und dürfen auch keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung sollte ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung stehen.
Ist der Rechner kostenlos?
Ja. Der Umsatzsteuer-Rechner ist kostenlos, ohne Anmeldung und ohne Registrierung nutzbar. Ihre Eingaben werden nicht gespeichert und nicht übertragen – die Berechnung läuft vollständig in Ihrem Browser.
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