Darlehen für Existenzgründer: Das sind die beliebtesten Förderprogramme!

Wo und wie bekomme ich Geld für meine Geschäftsidee? Welche Förderung gibt es für Existenzgründer? Wer auf der Suche nach einem Existenzgründerdarlehen ist, wird vielleicht überrascht sein. Es gibt nämlich nicht das eine, universelle Existenzgründerdarlehen, das für alle gilt. Vielmehr stehen mehrere Förderprogramme für die Finanzierung von Geschäftsideen und Gründungsvorhaben parallel zur Verfügung. Die eigentliche Frage lautet insofern: Welche Förderung passt zu meiner Existenzgründung? Die Antwort lässt sich – wie weiter unten gezeigt – am Kapitalbedarf konkretisieren.

Was ist ein Existenzgründerdarlehen?

Es handelt sich beim Existenzgründerdarlehen um einen zinsgünstigen Weg, um Fremdkapital für die Unternehmensfinanzierung zu beschaffen. Die wichtigsten Darlehen, Voraussetzungen und Konditionen werden in diesem Ratgeber differenziert beleuchtet – und zwar so, dass Sie am Ende einschätzen können, welches Programm zu Ihrem Vorhaben passt.

Wie das richtige Existenzgründerdarlehen finden?

Die erste wichtige Weiche, die den Weg zu den verschiedenen Förderprogrammen weist, ist der Standort der Unternehmensgründung. Denn neben den bundesweit geltenden Förderprogrammen für Existenzgründer verfügt jedes einzelne Bundesland über weitere Programme. Das heißt: Ein Existenzgründer in Bremen hat Zugriff auf andere (Länder-)Töpfe als ein Gründer aus Freiburg.

Die Hauptmerkmale der einzelnen Bundesprogramme sowie allgemeine Informationen zur Auffindbarkeit von Gründungsdarlehen der Länder sind Gegenstand dieses Beitrags.

 

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Welche Förderprogramme könnten für Sie in Frage kommen?

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Schritt 1 von 4

Wie ist Ihre aktuelle Situation?

Schritt 2 von 4

Wofür benötigen Sie die Förderung in erster Linie?

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Wie hoch ist Ihr ungefährer Kapitalbedarf?

Eine grobe Einschätzung reicht – die genaue Höhe lässt sich später präzisieren.

Schritt 4 von 4

In welchem Bundesland sind Sie ansässig?

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme über die Landesförderbank.

Ihr persönliches Ergebnis

Auf Basis Ihrer Angaben kommen typischerweise folgende Förderwege in Frage. Die konkrete Eignung und Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab und sollte mit einem Förderberater geprüft werden.

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Haftungsausschluss: Diese Vorauswahl basiert auf öffentlich zugänglichen Förderbedingungen (Stand 2026) und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Konditionen, Voraussetzungen und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Eine fachkundige Einzelfallprüfung vor Antragstellung wird ausdrücklich empfohlen.
 

Alternative: Wie bekomme ich einen Kredit für die Existenzgründung?

Natürlich steht es Gründern offen, auch die Hausbank oder andere Geldinstitute einzubeziehen, um Kapital zu beschaffen. Erfahrungsgemäß ist die Kreditvergabe ohne Förderbaustein aber sehr restriktiv geworden – insbesondere bei Vorhaben ohne nennenswerte Sicherheiten. Die genannten Existenzgründerdarlehen sind daher als Alternative bzw. Ergänzung in jedem Fall zu prüfen. Nutzen Sie weiter unten auch die Chance, kostenlos und unverbindlich einen Fördermittelcheck durchführen zu lassen.

Voraussetzungen für einen Existenzgründerkredit

  • Möglichst viel Eigenkapital: Die Eigenkapitalquote sollte nicht unter 10 % liegen.
  • Sicherheiten (Immobilien, Bürgschaften o. Ä.) – oder ersatzweise eine Haftungsfreistellung über ein Förderprogramm.
  • Ein professioneller, überzeugender Businessplan mit nachvollziehbaren Berechnungen.
  • Gute Bonität, Schufa-Score im Idealfall makellos.
  • Tragfähiges Geschäftsmodell mit realistischer Umsatz- und Liquiditätsplanung.

Wie viel Kapital brauchen Sie?

Ein wichtiges Kriterium, um das passende Förderprogramm auszuwählen, ist die Summe, die Sie beantragen wollen. Mit Rückgriff auf bundesweit geltende Förderprogramme für Gründer kommen vor allem diese Programme in die engere Wahl:

  1. bis 25.000 € – Mikrokredit (Mikrokreditfonds Deutschland)
  2. bis 200.000 € – ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)
  3. bis 25.000.000 € – ERP-Förderkredit KMU (KfW 365/366) – ersetzt die früheren Programme „ERP-Kapital für Gründung“ und „ERP-Gründerkredit universell“
  4. ergänzend: Mikromezzaninfonds Deutschland als stille Beteiligung für die Eigenkapitalstärkung (bis 100.000 €, für bestimmte Zielgruppen bis 150.000 €)

Tipp: Es spart ungemein viel Zeit, wenn Sie sich bei der Recherche nach dem passenden Förderdarlehen auf Programme fokussieren, die zu Ihrem Kapitalbedarf passen. Ein Salonbetreiber mit 30.000 € Bedarf wird mit dem ERP-StartGeld glücklich – wer 12.000 € für die erste Kursausstattung braucht, ist beim Mikrokredit deutlich besser aufgehoben.

Welche Förderprogramme für Gründer gelten deutschlandweit?

Im Wesentlichen sind die folgenden vier Wege zu nennen, deren Rahmenbedingungen weiter unten erläutert werden. Nutzen Sie die Links zur KfW und zum Mikrokreditfonds, um sich tagesaktuell über die jeweiligen Konditionen zu informieren – insbesondere die Zinssätze unterliegen Marktentwicklungen und werden erst am Tag der Zusage festgesetzt.

1.) Mikrokredit – Darlehen bis 25.000 €

Wie funktioniert der Mikrokredit? Wie kann ich einen Mikrokredit beantragen? Die Kreditvergabe verläuft anders als die klassische Kreditvergabe über Banken. Sie müssen nämlich Kontakt zu einem akkreditierten Mikrofinanzinstitut aufnehmen. Über das Portal des Mikrokreditfonds Deutschland finden Sie eine Liste mit der nächstgelegenen Anlaufstelle. Es handelt sich dabei in erster Linie um Unternehmensberatungen, die sich auf Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben. Daneben gibt es Genossenschaften und Vereine, die als Dachorganisation Mikrokredite vermitteln.

Für welche Gründer eignet sich ein Mikrokredit?

Ein Mikrokredit kommt infrage, wenn Gründer von Banken kein Geld erhalten. Damit wird auch Menschen Zugang zu Kapital ermöglicht, die selbst keine Sicherheiten bieten können, aber mit viel Engagement hinter ihrer Geschäftsidee stehen. Die Praxis zeigt, dass insbesondere

  • Gründer mit Migrationshintergrund und
  • Gründerinnen

einen Großteil der vergebenen Kredite in Anspruch nehmen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Vergabe ist ausgesprochen unkompliziert und die Mikrofinanzinstitute sind kreativ, was die Besicherung des Kleinkredits angeht. Üblicherweise vergeben sie nämlich nicht 25.000 € in einer Summe, sondern splitten den Kredit auf.

Praxisfall Mikrokredit: Eine Unternehmerin benötigt 10.000 € für die Anschaffung der Büroausstattung und der ersten Waren. Das Mikrofinanzinstitut zahlt zunächst 6.000 € an die Gründerin aus und koppelt an diesen Kredit zwei Bürgschaften von je 3.000 €. Diese Bürgschaften können zum Beispiel Freunde oder Verwandte abgeben. Zahlt die Gründerin den Kredit innerhalb von zwei Jahren zurück, erhält sie weitere 4.000 €.

Über die Bürgschaften sichert das Mikrofinanzinstitut den Kredit doppelt ab. Die Summen sind bewusst niedrig gehalten, und das aus gutem Grund. Falls es zum Zahlungsausfall seitens der Gründerin im Beispielfall kommt, sind die Chancen für das Kreditinstitut hoch, einen verbürgten Betrag von 3.000 € erfolgreich beim Bürgen einzutreiben.

Überblick: Was sind die Konditionen des Mikrokredits?

BezeichnungMikrokredit
Förderbereichbundesweit
VoraussetzungenAntragsteller müssen einen Fremdkapitalbedarf glaubhaft machen und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen.
Darlehensbetragmax. 25.000 €
Laufzeitmax. 4 Jahre
Zinsennach Vereinbarung mit dem Mikrofinanzinstitut, in der Regel deutlich höher als bei klassischen KfW-Programmen

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2.) ERP-Gründerkredit – StartGeld für Darlehen bis 200.000 €

Wofür eignet sich der ERP-Gründerkredit – StartGeld?

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW-Programm 067) ist für Finanzierungen aller denkbaren Branchen einsetzbar. Dabei müssen Gründer kein Eigenkapital mitbringen. Eine Besonderheit des StartGelds ist die eingebaute Haftungsfreistellung. Die Haftungsfreistellung beträgt 80 % und bedeutet, dass die begleitende Hausbank nicht das volle Risiko übernehmen muss, sondern nur noch 20 %. Die übrigen 80 % trägt die KfW. Genau dieser Umstand der geteilten Haftung veranlasst Banken, den Kredit auch dann zu bewilligen, wenn die Sicherheitenlage dünn ist.

Aus diesem Grund ist es möglich, dass auch Gründer mit geringen Sicherheiten Zugang zu Kapital bekommen. Für den Unternehmer bedeutet die vereinbarte Haftungsfreistellung, dass er sich letztlich zwei Gläubigern gegenübersieht: der Hausbank mit 20 % und der Förderbank mit 80 %.

Wofür darf der ERP-Gründerkredit – StartGeld genutzt werden?

Geld, das über dieses Förderprogramm bewilligt wird, darf für Investitionen und für Betriebsmittel eingesetzt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel in Maschinen, Fahrzeuge, Einrichtung oder Gebäude investiert werden kann. Auch laufende Kosten wie Miete, Personal, Material- und Warenlager oder Buchhaltung sind über das Darlehen finanzierbar. Allerdings sind für Betriebsmittel Grenzen vorgesehen: Maximal 80.000 € dürfen dafür verwendet werden – die übrigen Mittel bis zur Höchstsumme von 200.000 € sind für Investitionen reserviert.

Eine Besonderheit für Teamgründer: Jeder Gründer darf einen eigenen Antrag stellen. Ein Zwei-Personen-Team kann auf diese Weise insgesamt bis zu 400.000 € bewegen.

BezeichnungERP-Gründerkredit – StartGeld (KfW 067)
Förderbereichbundesweit
VoraussetzungenAntragsteller müssen geeignete Qualifikationen vorweisen, die sie für das Vorhaben prädestinieren. Außerdem muss jeder Antragsteller unternehmerisch frei handeln können. Gründung, Übernahme oder Festigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Darlehensbetragmax. 200.000 € (davon max. 80.000 € für Betriebsmittel)
Laufzeit5 oder 10 Jahre, mit 1 bzw. 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Zinsenaktuelle Konditionen der KfW (Festzins über die gesamte Laufzeit, Zinssatz wird am Tag der Zusage festgelegt)
Haftungsfreistellung80 % gegenüber der Hausbank

3.) ERP-Förderkredit KMU für Darlehen bis 25 Millionen €

Die früheren Programme ERP-Kapital für Gründung und ERP-Gründerkredit universell sind im KfW-Förderportfolio inzwischen aufgegangen. An ihre Stelle ist der ERP-Förderkredit KMU getreten – mit zwei Programmnummern:

  • 365 – ohne Haftungsfreistellung
  • 366 – mit 50 % Haftungsfreistellung gegenüber der Hausbank, allerdings erst, wenn zwei aussagekräftige Jahresabschlüsse vorliegen

Für Existenzgründer im engeren Sinne ist daher zunächst das Programm 365 relevant; das Programm 366 wird in der Festigungsphase nach den ersten beiden Geschäftsjahren interessant. Mit beiden Varianten sind Fördersummen von bis zu 25 Millionen Euro pro Vorhaben möglich, davon beim Programm 366 bis zu 7,5 Mio. € für Betriebsmittel und Warenlager. Die Auszahlung erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags – kein Disagio, kein Abzug.

Junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind, sowie Vorhaben in deutschen Regionalfördergebieten profitieren von einem zusätzlich vergünstigten Zinssatz. Die Konditionen tagesaktuell unter www.kfw.de/konditionen.

Das Geld darf für Investitionen in Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und andere Anlagegüter verwendet werden. Außerdem ist es gestattet, mit dem Darlehen Kosten zu bestreiten, die den laufenden Betrieb sicherstellen – Material, Personal, Mieten, Marketing. Explizit ausgeschlossen sind Vorhaben, für die andere KfW-Programme einschlägig sind (etwa erneuerbare Energien mit eigenem Fördertopf), sowie unter anderem Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten oder Branchen wie Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.

Größere mittelständische Unternehmen, die nicht mehr unter die KMU-Definition der EU fallen (mehr als 250 Mitarbeiter, höchstens 500 Mio. € Jahresumsatz), finden im KfW-Förderkredit großer Mittelstand (Programme 375/376) ein vergleichbares Pendant.

Achtung: Da sich die Konditionen gelegentlich ändern, sollten Gründer die jeweils aktuellen Zinssätze bei der KfW tagesgenau abrufen, um über die Fakten im Bilde zu sein. Hintergrund ist, dass insbesondere Zinsen aktuellen Marktentwicklungen unterliegen. Online lässt sich der Antrag auch vorbereiten – mit einem Klick starten Sie den KfW-Förderassistenten.

4.) Mikromezzaninfonds Deutschland – stille Beteiligung statt klassischer Kredit

Ein Sonderfall, der in vielen Ratgebern unter den Tisch fällt: der Mikromezzaninfonds Deutschland. Hier handelt es sich genau genommen nicht um ein Darlehen, sondern um eine stille Beteiligung – die aber von Banken als wirtschaftliches Eigenkapital anerkannt wird. Das bedeutet: Die Eigenkapitalquote steigt, das Rating verbessert sich, und nachgelagerte Bankkredite werden überhaupt erst möglich oder günstiger.

Mit dem aktuellen Mikromezzaninfonds III stehen bis Ende 2029 insgesamt 75 Mio. € bereit. Die Beteiligung beträgt regulär bis zu 100.000 €, für Zielgruppen-Unternehmen (z. B. Gründungen aus Arbeitslosigkeit, Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund, gemeinwohl- oder ökologisch orientierte Vorhaben) bis zu 150.000 €. Die Laufzeit beträgt zehn Jahre, die Rückzahlung erfolgt erst ab dem siebten Jahr in drei gleichhohen Jahresraten. Anlaufstelle ist die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) des jeweiligen Bundeslandes.

Hinweis: Die genannten Programme sind Bundesprogramme für Gründer in ganz Deutschland. Daneben bieten die einzelnen Länder weitere Darlehen, Bürgschaften und Zuschüsse für Existenzgründer an.

Schritt für Schritt zum Existenzgründerdarlehen

Die folgende Übersicht dient als unverbindliche Orientierung für die typischen Stationen vom Erstgedanken bis zur Auszahlung – nicht als rechtssicherer Leitfaden. In der Praxis verlaufen einzelne Schritte parallel, je nach Bundesland und Hausbank kommen Besonderheiten hinzu.

  • Geschäftsidee schärfen und Zielgruppe sauber beschreiben.
  • Kapitalbedarf realistisch ermitteln (Investitionen + Betriebsmittel + Liquiditätsreserve).
  • Vorhandene Eigenmittel und mögliche Sicherheiten zusammenstellen.
  • Rechtsform überlegen, da sie Haftung, Steuern und Bonitätsbeurteilung beeinflusst.
  • Passendes Förderprogramm anhand des Kapitalbedarfs eingrenzen (Mikrokredit, StartGeld, ERP-Förderkredit KMU, Mikromezzaninfonds).
  • Bundes- und Landesprogramme auf Kombinierbarkeit prüfen.
  • Fördermittelberatung oder Fördermittelcheck nutzen, bevor die Hausbank kontaktiert wird.
  • Businessplan inklusive Marktanalyse und Wettbewerbsbetrachtung erstellen.
  • Finanzplan mit Umsatz-, Kosten-, Liquiditäts- und Rentabilitätsvorschau aufbauen (mind. 3 Jahre).
  • Tragfähigkeitsbescheinigung einholen, falls Gründungszuschuss zusätzlich beantragt wird.
  • Hausbank kontaktieren und Vorgespräch zum Förderkredit vereinbaren.
  • KfW-Förderassistenten ausfüllen und Unterlagen mitbringen.
  • Antrag vor Vorhabensbeginn stellen – nachträgliche Bewilligung ist ausgeschlossen.
  • Bei Ablehnung der Hausbank eine Zweitbank ansprechen, statt aufzugeben.
  • Zusage prüfen, Kreditvertrag mit der Hausbank schließen.
  • Mittel zweckgebunden abrufen und sauber dokumentieren (Belege, Rechnungen).
  • Tilgungsplan in die laufende Liquiditätsplanung übernehmen.
  • Gewerbe anmelden bzw. freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigen.
  • Geschäftskonto, Buchhaltung und Steuerabläufe einrichten.
  • Beratungsförderung (BAFA) für Begleitung in Anlaufphase und Festigung im Blick behalten.

Welche Förderprogramme bieten die Bundesländer?

Die Landes-Förderprogramme unterscheiden sich häufig in Details voneinander. Was in Bayern gilt, gilt nicht zwingend in Hamburg oder NRW. Grund ist, dass Bundesländer ihre Förderprogramme – in gewissen vorgegebenen Rahmenrichtlinien – frei gestalten dürfen.

Wer ist der Ansprechpartner für Förderung auf Landesebene?

Der direkte Weg, um sich über weitere Existenzgründerdarlehen zu informieren, führt zur jeweiligen Förderbank des Landes. In NRW ist das die NRW.BANK, in Berlin die Investitionsbank Berlin (IBB), in Bayern die LfA Förderbank, in Baden-Württemberg die L-Bank, in Sachsen die SAB und so weiter. Wer erfahren will, welche Förderbank für sein Bundesland zuständig ist, braucht lediglich die Suchphrase „Förderbank + Bundesland" in eine Suchmaschine einzugeben und wird sie in den obersten Ergebnissen finden.

Wo finde ich als Existenzgründer Informationen zu Darlehen?

Auf den Seiten der Förderbanken gibt es jeweils einen Bereich, der Informationen für Gründer bereithält. Suchen Sie diesen Bereich nach Förderprogrammen für Existenzgründer ab und vertiefen Sie sich in die Kategorie der Darlehen. Die Programme werden in allen Einzelheiten vorgestellt, und Interessierte erhalten einen Überblick über Antragsvoraussetzungen, zulässige Verwendungszwecke, Konditionen und Antragsverfahren.

Tipp: Programme auf Kombinierbarkeit prüfen

Einige Programme lassen sich untereinander kombinieren und sinnvoll zu einem Gesamt-Finanzierungskonzept verbinden. Wenn es um umfassende Finanzierungen geht, ist die zielführende Kombination oft ausschlaggebend, um den optimalen Finanzierungsrahmen für ein Vorhaben zu schaffen.

Wichtige Einschränkung: Beim ERP-Gründerkredit – StartGeld ist die Kombination mit anderen KfW- oder ERP-Programmen ausdrücklich ausgeschlossen. Erlaubt ist hingegen die Kombination mit Fördermitteln anderer Beihilfegeber – also etwa mit dem Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit, mit Landesprogrammen oder mit dem Mikromezzaninfonds.

Die Zusammenstellung von Krediten müssen Gründer nicht alleine bewerkstelligen. Sie können sich zur detaillierten Beratung vorab telefonisch mit der Förderbank in Verbindung setzen. Allerdings sollten Sie dann schon auf dem Schirm haben, ob KfW-Programme in Betracht kommen, und wissen, wie deren Konditionen aussehen. Kurzum: Sie sollten Ihre Hausaufgaben gemacht haben und nicht völlig uninformiert bei der Förderbank anrufen.

Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter lässt sich die Geschäftsidee in groben Zügen darstellen. Der Bankberater gliedert die Geschäftsidee im Hinblick auf die verfügbaren Förderprogramme in einzelne Themenblöcke und ist in der Regel in der Lage, eine erste unverbindliche Auskunft über Landesprogramme und deren Anwendbarkeit zu treffen.

Häufige Fehler beim Antrag auf ein Existenzgründerdarlehen

Viele Anträge scheitern nicht am Vorhaben selbst, sondern an handwerklichen Fehlern im Verfahren. Die folgenden Stolpersteine treten in der Praxis besonders häufig auf:

  • Antrag erst nach Vorhabensbeginn: Wer den ersten Vertrag unterschreibt, bevor die Bank das Förderdarlehen bei der KfW eingereicht hat, verliert in der Regel den Förderanspruch. Das Hausbankprinzip kennt hier keine Kulanz.
  • Hausbank-Falle: Banken verdienen am Förderkredit weniger als am Hauskredit. Mancher Berater drückt deshalb auf den klassischen Bankweg. Bestehen Sie ausdrücklich auf der Prüfung von KfW- und Landesprogrammen – und holen Sie ggf. ein Zweitangebot bei einer anderen Bank ein.
  • Unrealistische Planzahlen: Schöngerechnete Umsatzprognosen, die im ersten Halbjahr kollabieren, kosten Glaubwürdigkeit und im Zweifel die Existenz. Lieber konservativ rechnen und positiv überraschen.
  • Eigenkapital zu knapp: Auch wenn der ERP-Gründerkredit – StartGeld formal ohne Eigenkapital auskommt, fällt das Bankgespräch ohne Eigenmittel deutlich schwerer. Eine Eigenkapitalquote von 10–20 % ist in der Praxis ein guter Ankerpunkt.
  • Branche unter der Ausschlussliste: Sanierungsfälle, Unternehmen in Schwierigkeiten, Land- und Fischwirtschaft, Umschuldungen oder bereits gestartete Vorhaben sind beim StartGeld ausgeschlossen – das vorab zu prüfen, erspart Frustration.
  • Fehlender Tilgungspuffer: Viele Gründer kalkulieren die ersten Zinsen, vergessen aber die Anschluss-Tilgung nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre. Ein realistischer Liquiditätsplan denkt diese Belastung von Anfang an mit.

Wer hilft bei der Finanzierung mit Förderdarlehen?

Wer ein Förderdarlehen nutzen will, muss die begleitende Bank von seinem Vorhaben überzeugen. Das gelingt auf Basis eines sauber aufgestellten Businessplans mit durchdachten Berechnungen und Analysen. Übrigens können sich Gründer und auch erfahrene Unternehmer bei einem Steuer- oder Unternehmensberater professionelle Unterstützung einkaufen. Für diese Kosten lassen sich – im Rahmen der Richtlinie „Förderung unternehmerischen Know-hows" – Zuschüsse beantragen, die je nach Standort 50 % (alte Bundesländer, Region Berlin und Region Leipzig) bis 80 % (neue Bundesländer ohne Region Berlin und Leipzig) der Beratungskosten abdecken. Die Bemessungsgrundlage liegt einheitlich bei 3.500 €, der maximale Zuschuss damit bei 1.750 € (alte Bundesländer) bzw. 2.800 € (neue Bundesländer). Die Förderrichtlinie läuft befristet bis zum 31. Dezember 2026; die Antragstellung erfolgt online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Praxisrelevant: Seit der Anpassung im November 2025 dürfen nicht vorsteuerabzugsberechtigte Antragsteller (z. B. Kleinunternehmer nach § 19 UStG, Anbieter umsatzsteuerfreier Leistungen) den Brutto-Rechnungsbetrag als Bemessungsgrundlage ansetzen. Das erhöht den Zuschuss in vielen Fällen spürbar – ein Detail, das gerade Solo-Selbstständige im Auge behalten sollten.

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Aktuelle Entwicklungen rund um Gründungsdarlehen

Wer sich in puncto Existenzgründerdarlehen auf dem Laufenden halten will, sollte einige Trends mitdenken, die das Antragsumfeld in den letzten Jahren spürbar verändert haben:

  • Höheres Volumen beim StartGeld: Das ERP-Gründerkredit-StartGeld ist von früher 100.000 € über zwischenzeitlich 125.000 € auf 200.000 € angehoben worden, der Betriebsmittelanteil von 50.000 € auf 80.000 €. Das Programm ist damit zum eigentlichen Flaggschiff der Gründungsfinanzierung geworden.
  • Stärkere Rolle des Mikromezzaninfonds: Mit dem Mikromezzaninfonds III ist die stille Beteiligung als Eigenkapital-Hebel deutlich aufgewertet worden. Gerade Gründer ohne nennenswerte Sicherheiten nutzen die Kombination MMF + Bankkredit zunehmend.
  • Digitalisierung der Antragstellung: KfW-Förderassistent, BAFA-Antragsplattform und Online-Tools der Förderbanken haben den Papierweg weitgehend abgelöst. Wer digital sauber arbeitet, ist im Vorteil.
  • Strenge Bonitätsprüfung der Hausbanken: Trotz Haftungsfreistellung ist die Bonitätshürde in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Banken prüfen Schufa, Liquiditätsplanung und Tragfähigkeit deutlich genauer als noch vor zehn Jahren.
  • Regionalfördergebiete im Fokus: Vorhaben in strukturschwachen Regionen erhalten beim ERP-Förderkredit KMU einen Zinsbonus – wer dort gründet, hat in der Finanzierung einen handfesten Vorteil.
  • Brutto-Bemessungsgrundlage bei BAFA-Beratungsförderung: Die jüngste Änderung bei der Beratungsförderung wertet den Zuschuss für Kleinunternehmer und Freiberufler ohne Vorsteuerabzug effektiv auf.

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