Selbstständig machen nach Arbeitslosigkeit: Welche staatlichen Fördermittel können genutzt werden?

Der Weg in die Selbstständigkeit ist für viele Arbeitslose ein perspektivenreicher Aufbruch in eine erfolgreiche(re) berufliche Zukunft. Doch je nach Umfang des angestrebten Geschäftsmodells spielen die Finanzen eigentlich immer eine erfolgskritische Rolle: In der Praxis scheitern sehr viele Existenzgründungen innerhalb der ersten 2 Jahre, da die Finanzierung von Anfang an auf wackeligen Beinen stand bzw. nicht konsequent zu Ende gedacht wurde. Viele Existenzgründer bringen nicht genügend Eigenkapital mit. Insofern gilt es, neben der Erlangung von Krediten auch staatliche Fördermittel konsequent auszuschöpfen. Finanzielle Ressourcen werden benötigt, um das Geschäft aufzubauen und gezielt voranzutreiben. In der Startphase muss aber auch der Lebensunterhalt gesichert sein, da frühe Existenzgründungen in der Regel noch keine Gewinne abwerfen. Hier zeigt sich ein deutlicher Handlungsbedarf, sämtliche finanzielle Hilfen konsequent auszuschöpfen.

Was angehende Existenzgründer in diesem Beitrag über staatliche Fördermittel erfahren

Mit Blick auf den aufgezeigten Handlungsbedarf in der Startphase der Existenzgründung werden in diesem Beitrag zentrale staatliche Fördermöglichkeiten und deren wichtigste Merkmale vorgestellt. Die Lektüre dieses Beitrags soll einen kompakten Überblick vermitteln und Existenzgründer in die Lage versetzen, für sich alle Optionen zu prüfen und letztlich konsequent zu nutzen. Auch auf die Option und Problematik der Kreditvergabe soll eingegangen werden. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist es immer besser, Risiken zu streuen. Insofern sollte sich niemand nur auf Kredite oder eigene finanzielle Ressourcen verlassen: Diese können bei unvorhersehbaren Entwicklungen schneller aufgebraucht sein als gedacht.

Kein geschäftlicher Erfolg ohne überzeugenden Businessplan

Bevor es richtig losgehen kann, steht die Ausarbeitung eines professionellen Businessplanes an. In diesem formalisierten Dokument muss der Existenzgründer alle wesentlichen Facetten seines Geschäfts beleuchten, sodass eine nachhaltige Tragfähigkeit sichtbar wird. Insbesondere die Finanzierung spielt hierbei eine Schlüsselrolle. Wer externe Geldgeber (wozu ja auch der Staat mit seinen Hilfsangeboten gehört) überzeugen will, darf mit seinem Businessplan keine Zweifel aufkommen lassen. Insofern kann festgehalten werden, dass ein guter Businessplan die essentielle Grundlage für die Inanspruchnahme von finanziellen Hilfen/Fördermitteln ist. Eine schlechte Geschäftsidee kann übrigens auch von einem guten Businessplan nicht gerettet werden. Neben der Ausarbeitung des Businessplanes sollte jeder angehende Existenzgründer auch daran denken, für seinen Lebensunterhalt und etwaige Kosten zu sorgen. Hier kommen die ersten staatlichen Fördermöglichkeiten ins Spiel.
 

Staatliche Fördermöglichkeiten zur Sicherung des Lebensunterhaltes in der Startphase der Existenzgründung nutzen

Bei einer Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus kann der so genannte Gründungszuschuss bei der zuständigen Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Für die ersten 6 Monate nach der Beantragung werden zusätzlich zum gewährten ALG I 300 Euro gezahlt. Nach Ablauf dieser 6 Monate kann ein weiterer Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wobei für über einen Zeitraum von 9 Monaten weitere 300 Euro monatlich möglich sind. Für den Erhalt des Gründungszuschusses müssen Fristen beachtet werden und es gibt keine Garantie auf die Bewilligung (ALG I muss bei Antragstellung für mindestens noch 90 Tage gewährt werden). Mit dem Antrag jedenfalls sollte das Geschäftsmodell möglichst überzeugend dargestellt werden. Existenzgründer, die aktuell Hartz 4 bzw. ALG II beziehen, können das so genannte Einstiegsgeld und einen Investitionszuschuss beantragen. Das gewährte Einstiegsgeld hängt in seiner Höhe von den aktuellen Bezügen ab, es wird für bis zu 24 Monate gezahlt. Je nach Art des Geschäftsmodells kann darüber hinaus ein Investitionszuschuss von maximal 5.000 gewährt werden. Dieser wird als Zuschuss respektive zinsloses Darlehen gewährt. Natürlich kann man mit diesen Fördermöglichkeiten nicht reich werden, das ist auch nicht ihr Sinn: Vielmehr sollen die Gelder den grundlegenden Lebensunterhalt sicherstellen und dafür sorgen, dass sich Existenzgründer ganz auf ihr Geschäft konzentrieren können. Im Sinne des Prinzips Hilfe zur Selbsthilfe sollen Existenzgründer nach 1 oder 2 Jahren in die Lage versetzt werden, ihren Lebensunterhalt selbstständig (!) zu bestreiten. Generell empfiehlt es sich im Falle der Arbeitslosigkeit, diese Fördermittel zuerst zu beantragen und dann zu starten, sodass eine gewisse (Planungs)sicherheit gegeben ist.
 

Förderung in Bezug auf die Gründungsberatung konsequent nutzen

Neben diesen finanziellen Mitteln sollten Existenzgründer auch Beratungsangebote konsequent nutzen, um sich objektiven Input von außen zu holen und so die richtigen Weichenstellungen für eine nachhaltige Geschäftsentwicklung zu treffen. Aus der Arbeitslosigkeit heraus können Existenzgründer höhere Förderungen mit Blick auf eine Gründungsberatung nutzen. In Abhängigkeit des Bundeslandes können sogar bis zu 100 % der Kosten erstattet werden. Es lohnt sich also, diesen beratenden Weg zu gehen. Wer sich mit der Erstellung des so wichtigen Businessplanes schwer tut, sollte die Gründungsberatung diesbezüglich ebenfalls konsequent nutzen.
 

Staatliche Förderprogramme für den Aufbau der Selbstständigkeit

Für Existenzgründungen mit eher geringem Kapitalbedarf ist der Mikrokreditfonds Deutschland eine attraktive und recht unbürokratische Lösung. Mit einem solchen Mikrokredit kann in der ersten Stufe ein Finanzierungsvolumen von bis zu 10.000 Euro genutzt werden. Natürlich müssen auch hier das Geschäftsmodell sowie die persönliche Eignung des Gründers überzeugen (wozu übrigens auch die Überprüfung der Bonität zählt). Unter Umständen ist eine Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich. Auch ist es denkbar, einen zweiten Antrag für einen Mikrokredit nach Ablauf einer gewissen Frist zu stellen. Zu beachten ist hierbei allerdings, dass auch im Falle des Scheiterns der Geschäftsidee der Kredit langfristig zurückgezahlt werden müsste. Weitere staatliche Fördermöglichkeiten können mit dem Startgeld (ERP Gründerkredit) der KFW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) genutzt werden, wobei die Zinsen aktuell unter 3 % liegen. Mit dieser finanziell vorteilhaften Option ließen sich Vorhaben in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro finanzieren.
 

Formale Aspekte, die bei Beanspruchung staatlicher Fördermittel zu beachten sind

Wer eine Selbstständigkeit ohne großen Finanzierungsbedarf plant, darf einfach loslegen. Wer ALG I und den Gründungszuschuss bezieht, muss eine zeitliche Begrenzung von 15 Wochenstunden beim Aufbau der Selbstständigkeit beachten. Die Bezugsansprüche gehen verloren, wenn zum Beispiel 20 Stunden in der Woche absolviert werden. Beim Bezug des ALG II ist eine solche zeitliche Begrenzung nicht vorgesehen, allerdings müssen erzielte Einnahmen angegeben werden. Grundsätzlich mindern solche Einnahmen den Leistungsanspruch, aber notwendige Betriebsausgaben dürfen abgezogen werden. Existenzgründer sollten sich vor Augen halten, dass der zuständige Sachbearbeiter für die Bewilligung des Antrages zuständig ist, sein Ermessen ist also für finanzielle Hilfen maßgebend. Insofern sollte großer Wert auf einen guten persönlichen Eindruck gelegt werden. Das Einstiegsgeld für Bezieher von ALG II wird in der Regel nur dann gewährt, wenn perspektivisch erkennbar ist, dass die Förderung im Sinne der angestrebten Selbstständigkeit dienlich ist.
 

Finanzierung notwendiger Geschäftsinvestitionen: Das generelle Problem der Kreditfinanzierung und mögliche Alternativen

Nach der weltweiten Finanzkrise handeln Banken äußerst restriktiv, was vor allem für Existenzgründer ein Problem ist: Ihnen bleibt der Weg zur traditionellen Kreditfinanzierung oft verwehrt. Aus Sicht von Banken lohnen sich kleinere Kreditvolumina kaum, da der administrative Aufwand meistens höher ist als der eigentliche Ertrag ist. Es kann einen Versuch wert sein, bei der Hausbank einen Kredit zu beantragen, um notwendige Investitionen zu tätigen. Eine gute Bonität und einzubringende Sicherheiten erhöhen die Chance auf eine Bewilligung. Maßgebend ist auch hier wieder der Businessplan, der die Tragfähigkeit des Geschäfts in aller Kompaktheit vermitteln muss. Da Arbeitslose oft geringe eigene finanzielle Mittel mitbringen, ist die Ablehnungsquote bei Banken entsprechend hoch. Dies legt nahe, die hier angesprochenen stattlichen Fördermöglichkeiten konsequent zu prüfen und auszunutzen. Viele Existenzgründer machen aus der finanziellen Not aber auch eine clevere Tugend, indem sie moderne Finanzierungsoptionen wie das Crowd-Funding nutzen: Wer internetaffin ist und etwas Kreatives im Sinn hat, kann das Internet zur Finanzierung seiner Vorhaben oder zumindest einzelner Projekte strategisch einbinden.
 

Fazit und Ausblicke: staatliche Fördermöglichkeiten zur Existenzgründung

Wer die Phase der Arbeitslosigkeit aktiv durchbrechen will, kann mit dem Gründungszuschuss (Bezug von ALG I) sowie dem Einstiegsgeld (Bezug von ALG II) zusätzlich zu den Bezügen vom Arbeitsamt den Lebensunterhalt in der Startphase sichern. Um beim Antrag erfolgreich zu sein, muss das Geschäftsmodell den zuständigen Sachbearbeiter überzeugen. Um notwendige Geschäftsvorhaben zu finanzieren, steht der Kapitalmarkt ‚kleineren‘ Existenzgründern nur bedingt offen. Mit dem Mikrokredit steht allerdings ein effektives staatliches Finanzierungsinstrument bereit, das recht unkompliziert und zu guten Konditionen genutzt werden kann. Darüber hinaus bestehen über das Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (Stichwort Startgeld) zahlreiche Möglichkeiten, um auch höhere Finanzierungsvolumina nutzen zu können. Generell sollten die Fördermittel genutzt werden, um den Lebensunterhalt in der schwierigen Startphase zu meistern. Ihr dauerhaftes Ziel muss es sein, regelmäßige Einnahmen zu erzielen, was ja auch das Ziel eines jeden Existenzgründers sein muss. Nicht zu unterschätzen ist die Bedeutung der Gründungsberatung, die ebenfalls staatlich gefördert wird (die Höhe weicht von Bundesland zu Bundesland ab). Über die Qualität der Beratung mag man sich im Einzelfall streiten, trotzdem ist objektiver externer Input für den eigenen Horizont sicher nicht schädlich.

Überblick zum Thema staatliche Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus

  • mit seinen Ideen überzeugen: die Erstellung eines professionellen Businessplans ist die Grundvoraussetzung, um staatliche Fördermittel und auch Kredite zu erhalten
  • Arbeitslose, die ALG I beziehen, können den Gründungszuschuss für 6 Monate beantragen (mit der Option auf eine Verlängerung um weitere 9 Monate) [300 Euro pro Monat zusätzlich]
  • Arbeitslose, die ALG II beziehen, können das Einstiegsgeld sowie einen Investitionszuschuss von bis zu 5.000 Euro beantragen [die Höhe des Einstiegsgeldes richtet sich nach den aktuellen Bezügen]
  • auch für Gründungsberatungen werden Zuschüsse von bis zu 100 % gewährt
  • mit einem Mikrokredit können Geschäftsinvestitionen von bis zu 10.000 Euro in der Startphase realisiert werden
  • für größere Finanzierungsvolumina steht das KFW-Programm offen (Stichwort Startgeld)
  • der Kapitalmarkt für die Kreditfinanzierung ist für kleinere Existenzgründer nur schwer erreichbar, daher sollten staatliche Fördermöglichkeiten konsequent genutzt werden (zu einem späteren Zeitpunkt kann sich die Situation durchaus ändern)

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