Diese 5 Förderungen für Selbstständige kennt kaum jemand – aber sie helfen sofort

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer

Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...

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In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.

Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.

Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.

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Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).

  • Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Tipp: In vielen privaten Krankenversicherungen lässt sich Krankentagegeld flexibel ergänzen.

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Zuletzt aktualisiert: 18.05.2025

Förderungen für Selbstständige gibt es viele – doch die wirklich hilfreichen Programme sind oft nicht die bekanntesten. Während große Initiativen wie der Gründungszuschuss oder das BAFA-Coaching vielen ein Begriff sind, bleiben zahlreiche andere Fördermöglichkeiten unter dem Radar. Dabei können genau diese Programme schnell entlasten, den Start erleichtern oder finanzielle Engpässe überbrücken .

In diesem Artikel stellen wir Ihnen Förderungen vor, die auch 2025 noch aktiv sind – und die Sie als Selbstständige*r kennen sollten.

 

1. Mikrokreditfonds Deutschland – Kleine Kredite mit großer Wirkung

Gerade zu Beginn der Selbstständigkeit oder in Wachstumsphasen fehlt häufig Kapital – und Banken verlangen Sicherheiten, die junge Unternehmen oft nicht vorweisen können. Genau hier setzt der Mikrokreditfonds Deutschland an.

Was wird gefördert?
Kredite von 1.000 € bis 25.000 € für Betriebsmittel, Materialbeschaffung, Wareneinkauf oder Investitionen.

Vorteile:

  • Auch ohne klassische Sicherheiten möglich
  • Vergabe über akkreditierte Mikrofinanzinstitute
  • Zielgruppe: Selbstständige, Einzelunternehmer*innen, Kleinstbetriebe

Aktueller Stand 2025:
Das Programm läuft weiterhin. Die Zinsen liegen derzeit bei rund 8,1 %, die Kreditvergabe erfolgt unbürokratisch über Mikrofinanzpartner vor Ort oder online.

Mehr Infos auf mikrokreditfonds.de

 

2. Künstlersozialkasse (KSK) – Staat zahlt mit

Für viele Solo-Selbstständige sind Sozialversicherungsbeiträge eine enorme finanzielle Belastung. Wer in einem künstlerischen oder publizistischen Beruf arbeitet (z. B. Designer, Texter, Musiker, Fotografen), kann sich über die Künstlersozialkasse gesetzlich versichern – und zahlt nur den halben Beitrag.

Wie funktioniert das?
Der Staat übernimmt – gemeinsam mit abgabepflichtigen Unternehmen – den Arbeitgeberanteil an Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.

Vorteile:

  • Zugang zur gesetzlichen Sozialversicherung
  • Volle Leistungen bei deutlich niedrigeren Kosten
  • Unabhängig vom Einkommen (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen)

2025 bestätigt:
Der Abgabesatz bleibt stabil bei 5 %. Die Förderung durch den Bund läuft weiter. Voraussetzung ist eine anerkannte künstlerische oder publizistische Tätigkeit und ein Mindestjahreseinkommen (aktuell: 3.900 €/Jahr).

Informationen zur KSK auf kuenstlersozialkasse.de

 

3. Landesweite Bildungsförderungen – bis zu 50 % Zuschuss für Weiterbildungen

Viele Bundesländer fördern Weiterbildungen für Selbstständige – oft über spezielle Programme wie den Bildungsscheck NRW oder den Weiterbildungsscheck Brandenburg. Ziel ist es, die Qualifikation von Selbstständigen zu verbessern – etwa im digitalen Bereich, im Marketing oder bei branchenspezifischem Know-how.

Förderhöhe:
Je nach Bundesland zwischen 30 % und 80 % der Weiterbildungskosten , häufig bis zu 500–1.500 €.

Was wird gefördert?

  • Onlinekurse und Präsenzseminare
  • Coachingmaßnahmen
  • Software-Schulungen (z. B. Buchhaltung, Grafik, E-Commerce)

Tipp:
Einige Programme sind kombinierbar mit Beratungsförderungen des Bundes (z. B. BAFA). Eine vorherige Antragstellung ist in der Regel Pflicht.

 

4. BAFA-Förderung für Beratung – bis zu 90 % Zuschuss

Selbstständige, die sich in den ersten fünf Jahren nach der Gründung befinden, können über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Beratungsförderung in Anspruch nehmen. Auch Bestandsunternehmen können in bestimmten Fällen gefördert werden (z. B. in wirtschaftlichen Schwierigkeiten).

Was wird gefördert?

  • Business-Coachings
  • Strategieberatung
  • Finanzierungsplanung
  • Marketing- oder Vertriebsberatung

Förderhöhe:

  • Bis zu 90 % der Beratungskosten (je nach Region und Zielgruppe)
  • Maximal 3.200 € Zuschuss pro Maßnahme

 


5. AVGS-Gutschein für Coaching – auch für Selbstständige möglich

Viele kennen den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nur im Zusammenhang mit Arbeitssuchenden. Doch auch Selbstständige, die z. B. nebenberuflich gründen oder nach einer Krise wieder Fuß fassen wollen, können diesen Gutschein für ein individuelles Coaching erhalten.

Was wird gefördert?

  • Gründungscoaching
  • Businessplanung
  • Marketing- oder Vertriebsberatung

Voraussetzung:
Bezug von ALG I oder ALG II oder drohende Arbeitslosigkeit. Auch mit einem Minijob oder geringem Einkommen ist eine Förderung möglich – die Entscheidung liegt beim Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur.

Informationen beim zuständigen Jobcenter oder auf arbeitsagentur.de

 

Fazit: Förderungen gezielt nutzen – auch ohne Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Viele Förderprogramme für Selbstständige werden gar nicht erst beantragt, weil sie zu wenig bekannt sind – oder als zu bürokratisch gelten. Dabei gilt: Mit dem richtigen Wissen können Sie bares Geld sparen, Ihre Liquidität sichern und sich für die Zukunft besser aufstellen.


Nutzen Sie dafür:

  • Die Förderdatenbank des Bundes: www.foerderdatenbank.de
  • Die Beratungsstellen Ihrer Landesbank
  • Kostenlose Angebote der IHK, HWK oder Gründungszentren

 

Was ändert sich bei der Krankenversicherung, wenn man selbstständig ist?

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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