Selbstständig machen mit einem Taxiunternehmen

Die Arbeit als angestellter Taxifahrer ist in vielen Fällen nicht sehr attraktiv, da entsprechende Unternehmen oft nur ein recht geringes Grundgehalt gewähren. Daher erscheint der Weg in die Selbstständigkeit als attraktive Alternative, um den Grad der Selbstbestimmung und die Verdienstmöglichkeiten zu erhöhen. Doch damit aus der buchstäblich bewegenden Geschäftsidee ein nachhaltiger Erfolg wird, sind einige Aspekte im Vorfeld gründlich zu bedenken. Dies soll hier in kompakter Form geschehen, indem neben den formalen und strategischen auch die persönlichen Voraussetzungen beleuchtet werden. Schließlich spielt die Person des Gründers für den anvisierten Geschäftserfolg eine nicht unerhebliche Rolle.
Welche Fähigkeiten sollten Taxiunternehmer mitbringen?
Idealerweise bringen angehende Gründer eine ausgeprägte Berufserfahrung als Taxifahrer mit, sodass sie mit der harten Branche, den Strukturen und Anforderungen vertraut sind. Natürlich sind auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse von Vorteil, um das Unternehmen profitabel und nachhaltig zu führen. Und auch die anfallende Buchhaltung will professionell erledigt werden. Defizite in diesem Bereich lassen sich durch den Besuch spezieller Seminare im Vorfeld der Gründung ausgleichen. Zudem ist es eine prüfenswerte Option, bestimmte Aspekte der Buchhaltung auszulagern (je nach Größe und Personalressourcen des geplanten Unternehmens). Ist ein größeres Unternehmen geplant, kann eine entsprechende Fachkraft im Back-Office die Buchhaltung professionell managen. Gründer selbst sollten mit Zuverlässigkeit und Zielstrebigkeit an ihr Projekt herangehen. Neben dem notwendigen Mut für den oftmals ungewissen und kostenintensiven Schritt in die Selbstständigkeit ist ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein gefragt, schließlich werden Menschen befördert. In puncto Sicherheit darf es keine Kompromisse geben, was insbesondere die Fahrzeugflotte und deren technischen Zustand angeht. Für Branchenfremde dürfte der Schritt in diese Selbstständigkeit eher schwieriger sein.
Formale Rahmenbedingungen für ein Taxiunternehmen
Eine einfache Gewerbeanmeldung reicht für die Gründung eines Taxiunternehmens nicht aus. Zu beachten ist, dass das Taxigewerbe ein genehmigungspflichtiges Gewerbe darstellt. Beim Transport von Fahrgästen handelt es sich um einen verantwortungsvollen Bereich, den der Gesetzgeber unter besonderen Schutz stellt. Laut Personenbeförderungsgesetz (PBefG) ist eine Genehmigung für diese Tätigkeit erforderlich; zuständig ist in der Regel die jeweilige Genehmigungsbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Wer eine Konzession als Taxiunternehmer erhalten will, muss seine fachliche Eignung, seine persönliche Zuverlässigkeit (u. a. über Auszüge aus Bundeszentral- und Gewerbezentralregister) und seine finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen.
Den Nachweis der fachlichen Eignung erbringt man üblicherweise über die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK. Von ihr kann befreit werden, wer eine einschlägige kaufmännische Qualifikation oder eine ausreichend lange leitende Tätigkeit in der Branche vorweisen kann. Beim Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit gibt das Gesetz feste Größen vor: Verlangt wird ein Eigenkapital von 2.250 Euro für das erste Fahrzeug und 1.250 Euro für jedes weitere (§ 13 PBefG i. V. m. der Berufszugangsverordnung). Beim zuständigen Gewerbe- bzw. Genehmigungsamt erfahren gründungswillige Taxiunternehmer, welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind. Da es sich um nicht wenige Nachweise handelt, ist frühzeitig an alles zu denken, damit sich der Gründungsvorgang nicht hinzieht. Sind Fahrzeuge bereits vorhanden, dürfen aber noch nicht bewegt werden, entstehen jeden Tag Verluste.
Jeder Fahrer – auch der Unternehmer selbst – braucht zudem die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (umgangssprachlich „P-Schein"). Die früher übliche Ortskundeprüfung wurde abgeschafft; an ihre Stelle ist eine kleine Fachkundeprüfung getreten, die beim Erwerb der Fahrerlaubnis nachzuweisen ist. Voraussetzungen sind unter anderem ein Mindestalter, der Besitz der Führerscheinklasse B über einen bestimmten Zeitraum sowie der Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung.
Welche Gesetze und Verordnungen sind zu beachten?
Dass die Gründung und operative Führung eines Taxiunternehmens fundierte Kenntnisse erfordert, zeigt ein Blick auf die einschlägigen Vorschriften. Zu nennen sind insbesondere:
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
- Gewerbeordnung
- Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
- Straßenverkehrsgesetz und Straßenverkehrsordnung
- Kraftfahrzeugsteuergesetz
- örtliche Taxenordnung und Taxitarifordnung
Taxenordnung und Tarifordnung
Die Taxenordnung variiert von Stadt zu Stadt, sodass die örtlichen Bestimmungen zu prüfen und zu beachten sind. Zudem ist im operativen Geschäft die geltende Tarifordnung einzuhalten, in der die Preise näher beschrieben werden. Dort sind alle Beträge sowie mögliche Kosten für Wartezeiten und Gepäck festgeschrieben, sodass für Fahrgäste größtmögliche Transparenz und ein fairer Wettbewerb herrschen. In dieser Hinsicht spielen die Taxameter im Fahrzeug eine Schlüsselrolle: Diese werden regelmäßig vom Eichamt geprüft, um eine korrekte Funktion zu gewährleisten. Hinzu kommt eine vergleichsweise neue Pflicht: Aufzeichnungssysteme in Taxis und Mietwagen müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein, die manipulationssichere Aufzeichnungen für das Finanzamt gewährleistet. In Deutschland ist es verpflichtend, dass alle Taxen mit einer für Kunden gut sichtbaren Preisanzeige ausgestattet sind.
- Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr bei der IHK ablegen (oder Befreiung prüfen).
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (P-Schein) für sich und etwaige Fahrer beantragen.
- Persönliche Zuverlässigkeit nachweisen (Führungszeugnis, Auszüge der Register).
- Eigenkapitalnachweis erbringen (2.250 € erstes Fahrzeug, 1.250 € je weiteres).
- Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten (z. B. KfW) prüfen.
- Businessplan mit Standortanalyse, Kalkulation und Flottenplanung erstellen.
- Konzession nach PBefG bei der Genehmigungsbehörde beantragen.
- Gewerbe anmelden und steuerlich beim Finanzamt erfassen lassen.
- Passende Rechtsform wählen (Einzelunternehmen, GmbH etc.).
- Fahrzeuge anschaffen oder leasen, Taxameter eichen lassen.
- TSE-konformes Aufzeichnungssystem einrichten.
- Kfz-Haftpflicht und ausreichende weitere Versicherungen abschließen.
- Eigene Kranken- und Altersvorsorge regeln.
- Anbindung an Funk-/Vermittlungszentrale oder Vermittlungs-Apps klären.
- Optimierte Webseite aufbauen und in relevanten Verzeichnissen präsent sein.
Dieser Fahrplan dient als unverbindliche Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung. Der konkrete Ablauf kann je nach Bundesland und Genehmigungsbehörde abweichen.
Standortanalyse als Grundlage für nachhaltigen Erfolg
Der Standort sollte mit Blick auf seine Chancen ausführlich beleuchtet werden, um die Tragfähigkeit der eigenen Geschäftsidee realistisch einschätzen zu können. In einer Großstadt, in der die Dichte an Taxen schon enorm ist, kann es schwierig werden, da eine Differenzierung über den Preis durch die geltende Tarifordnung nicht möglich ist. In ländlichen Gegenden hingegen kann die Auslastung zum Problem werden. Daher sind die Chancen und Risiken sorgfältig abzuwägen. Um das Risiko zu streuen, lassen sich spezielle Dienstleistungen anbieten, um für eine dauerhaft gute Auftragslage zu sorgen. So könnte das Angebot etwa um Flughafentransfers zu einem Festpreis oder um Krankenfahrten erweitert werden, sofern hierfür eine Nachfrage besteht.
Fahrzeugflotte und Finanzierung
Je nach Größe des Unternehmens ist mit hohen Kosten zu rechnen, und bereits bei der Konzessionsbeantragung sind finanzielle Ressourcen nachzuweisen. Naturgemäß sind die Fahrzeuge der größte Kostenfaktor: Neben dem Kraftstoff ist an notwendige Versicherungen (in ausreichender Höhe für die Fahrgäste!) und an regelmäßige Wartungen zu denken. Diese weitgehend fixen Kosten müssen mindestens eingefahren werden, um keine Verluste zu machen. Insofern zeigt sich, dass dem Standort und der Auftragslage eine große Bedeutung zukommt. Fahrzeuge müssen nicht zwingend gekauft werden, da Leasingoptionen in vielen Fällen flexibler sind, weniger Anfangskapital binden und sich steuerlich anders auswirken. Ein Vergleich verschiedener Angebote kann auf lange Sicht erhebliche Sparpotenziale offenbaren.
Kosten für ein Taxiunternehmen: eine Annäherung
Da mitunter große Summen für den Geschäftsbetrieb aufzubringen sind, lohnt sich die Prüfung von Fördermöglichkeiten der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Durch den Wettbewerbsdruck und die hohe monatliche Kostenlast ist eine gute Auftragslage die Grundvoraussetzung für einen profitablen Geschäftsbetrieb. Diese Kostenarten sollten angehende Gründer buchstäblich auf der Rechnung haben:
- Gesamtkosten für den Betrieb der Fahrzeuge (Kraftstoff, Wartung, Reifen)
- regelmäßige Eichgebühren für die Taxameter sowie TSE-Kosten
- Zinsen für etwaiges Fremdkapital
- Abschreibungen und Steuern
- Kosten für Rechtsschutz
- etwaige Personalkosten
- laufende Kosten für die Kfz-Versicherung
- Gebühren der Funk-/Vermittlungszentrale bzw. der Vermittlungs-App
Für die Fachkundeprüfung selbst sind Kosten in mittlerer dreistelliger Höhe einzuplanen. Wer abschätzen will, welcher Umsatz nötig ist, um Fixkosten, Lebenshaltung und Steuern zu decken, sollte die Zahlen früh durchrechnen statt aus dem Bauch heraus zu planen:
Wie viel Förderung und welche zinsgünstigen Kredite für die Anschaffung der Flotte infrage kommen, lässt sich vorab gezielt prüfen – etwa mit dem Fördermittelcheck für Selbstständige.
Das eigene Unternehmen gewissenhaft planen
Bis hierhin dürfte deutlich geworden sein, dass die Gründung eines Taxigewerbes recht komplex ist. Gerade mit Blick auf die anfangs schwierige Finanzierungslage führt kein Weg an einem gewissenhaft ausgearbeiteten Businessplan vorbei, zumal dieser als eine Art Visitenkarte unerlässlich ist, um externe Geldgeber zu überzeugen. Angehende Taxiunternehmer sollten den Businessplan zugleich als Navigationssystem verstehen, um ihr Unternehmen von Beginn an auf einer nachhaltigen Erfolgsspur zu halten. Wer die formale Seite der Anmeldung Schritt für Schritt vorbereiten möchte, findet im Beitrag Gewerbe anmelden die wichtigsten Stationen.
Kundengewinnung als selbstständiger Taxiunternehmer
Um die Auftragslage so gut wie möglich zu gestalten, ist das Marketing von Beginn an konsequent zu betreiben. Präsenz erreichen Unternehmer durch eine optimierte Webseite und Einträge in allen relevanten Verzeichnissen und Portalen – es gilt, dort sichtbar zu sein, wo potenzielle Kunden suchen. Der traditionelle Weg der Kundengewinnung läuft über die bereits erwähnte Vermittlungszentrale: Auf diesem Wege gelangen Taxiunternehmen automatisch an Kunden, allerdings kostet der Service Geld. Eine modernere und mobile Lösung ist die Nutzung spezieller Vermittlungs-Apps; auch hierfür fallen Gebühren an, die jedoch oft geringer ausfallen. Online-Werbung, Flyer oder Zeitungsannoncen sind weitere Möglichkeiten, um an Aufträge zu kommen und sich langfristig einen Kundenstamm aufzubauen. Je nach Standort empfiehlt sich eine Mischung der Instrumente, wobei Apps mit dem Ziel der Mobilität im Marketingmix nicht fehlen sollten.
Verdienst als selbstständiger Taxiunternehmer
Wie viel ein selbstständiger Taxiunternehmer verdient, hängt unmittelbar vom Umsatz und damit von Fahrzeiten, Fahrzeuganzahl, Standort und der monatlichen Kostenlast ab. In Ballungsräumen mit hoher Nachfrage lässt sich als grobe Orientierung ein monatlicher Gewinn in der Größenordnung von etwa 2.500 bis 4.000 Euro erzielen – nach oben mit mehreren Fahrzeugen und angestellten Fahrern offen, nach unten bei schwacher Auslastung deutlich enger. Entscheidend ist eine realistische Kalkulation: Wer Kraftstoff, Wartung, Versicherung, Leerfahrten und Steuern nicht sauber einpreist, arbeitet trotz voller Schichten an der Rentabilitätsgrenze.
Tücken und häufige Fehler
- Genehmigung unterschätzt: Ohne Konzession nach PBefG, Fachkundeprüfung und Eigenkapitalnachweis darf kein Taxi bewegt werden – das blockiert den Start.
- Fahrzeuge ohne Konzession: Bereits angeschaffte, aber noch nicht zugelassene Fahrzeuge verursachen Tag für Tag Kosten ohne Einnahmen.
- Standort falsch gewählt: In übersättigten Großstädten ist keine Preis-Differenzierung möglich, auf dem Land fehlt die Auslastung.
- Kalkulation zu optimistisch: Leerfahrten, Standzeiten und Wartung werden gern unterschätzt – die Marge schmilzt schnell.
- Pflichten zur Aufzeichnung verkannt: Eichung der Taxameter und TSE-Pflicht sind kein Formalismus, sondern Voraussetzung für einen sauberen Betrieb.
Trends im Taxi- und Mietwagenmarkt
- Plattform-Wettbewerb: Mietwagen-Vermittler wie Uber und Bolt setzen das klassische Taxi unter Preisdruck; Gerichte haben die Rückkehrpflicht für Mietwagen bestätigt.
- Mindestentgelte: Mehrere Städte führen Mindestbeförderungsentgelte für app-vermittelte Mietwagenfahrten ein, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern.
- Digitale Abrechnung: Mit der TSE-Pflicht wird die manipulationssichere, digitale Erfassung von Fahrten zum Standard.
- Elektromobilität: Förderprogramme und Steuervorteile machen E-Fahrzeuge in der Flotte zunehmend interessant, vor allem im städtischen Betrieb.
Selbstständig mit einem Taxiunternehmen: das Wichtigste in der Zusammenfassung
- Das Taxigewerbe ist genehmigungspflichtig; für die Konzession nach PBefG sind viele Nachweise vorzulegen – frühzeitig planen!
- Geprüft werden persönliche Zuverlässigkeit, finanzielle Leistungsfähigkeit (Eigenkapitalnachweis 2.250 €/1.250 €) und fachliche Eignung (IHK-Fachkundeprüfung).
- Jeder Fahrer braucht die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; die Ortskundeprüfung ist entfallen.
- Hoher Kapitalbedarf: Fahrzeuge und laufende Kosten erfordern eine gute Auftragslage; Förderwege wie die KfW prüfen.
- Im Betrieb sind Taxen- und Tarifordnung, Taxameter-Eichung und die TSE-Pflicht einzuhalten.
- Kundengewinnung über Vermittlungszentrale und Apps; eine optimierte Webseite gehört dazu.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung wenn ich mich selbstständig mache?
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...








