Gewerbesteuer: Festsetzung und Erhebung

Frau rechnet Gewerbesteuer aus
Zuletzt aktualisiert: 28.04.2026

Krankenkassen-Nachzahlungen vermeiden

Wie Selbstständige das Risiko hoher GKV-Nachforderungen reduzieren können.

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Für die Gemeinden ist die Gewerbesteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Es handelt sich dabei um eine Realsteuer, deren Grundlage der Gewerbeertrag eines Gewerbebetriebes ist. Wie hoch die Gewerbesteuer ausfällt, ist von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, da jede Gemeinde das Recht hat, diese selbstständig festzulegen. Das ist der Grund, warum die Gewerbesteuer für die Standortfrage wichtig ist.

Grundlage für die Berechnung des Gewerbeertrags ist der Gewinn nach Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuergesetz, dem Sie bestimmte Positionen hinzurechnen oder davon abziehen dürfen. Das Ergebnis dieser Berechnungen ist der Gewerbeertrag. Die Kürzungen, die den Gewerbeertrag mindern, sollen in erster Linie helfen, doppelte Belastungen durch bestimmte Steuern, wie beispielsweise die Grundsteuer, zu vermeiden.

Auf der Grundlage dieses Gewerbeertrages können Sie jetzt den Steuermessbetrag berechnen, indem Sie den Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multiplizieren. Die Steuermesszahl ist derzeit bundesweit auf 3,5 Prozent festgelegt. Anschließend multiplizieren Sie das Ergebnis mit dem Gewerbesteuer-Hebesatz der jeweiligen Gemeinde.

Gewerbesteuerrechner 2026

Wie viel Gewerbesteuer fällt 2026 an?

Gewinn, Rechtsform und Hebesatz – mehr braucht es für eine erste Einschätzung nicht. Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag (24.500 € bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften, 5.000 € bei Vereinen, kein Freibetrag bei Kapitalgesellschaften), die bundeseinheitliche Steuermesszahl von 3,5 % sowie die mögliche Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Sinne des § 2 StBerG. Schematische Orientierung – eine Würdigung des Einzelfalls findet nicht statt. Freiberufler nach § 18 EStG sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig.
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Gewinn und Rechtsform

Der Gewinn aus Gewerbebetrieb laut Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuergesetz. Die Rechtsform entscheidet über den Freibetrag.

Hinweis: Freiberufler nach § 18 EStG (Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Künstler, Journalisten u. a.) zahlen keine Gewerbesteuer und benötigen diesen Rechner nicht.

Hebesatz Ihrer Gemeinde

Jede Kommune legt den Hebesatz selbst fest. Der gesetzliche Mindestsatz beträgt 200 %, der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 %. Den exakten Wert finden Sie auf der Website Ihrer Gemeinde oder beim Statistischen Bundesamt.

Beispielwerte (Stand Februar 2026): München 490 %, Hamburg 470 %, Frankfurt am Main 460 %, Berlin 410 %. Hebesätze können sich jährlich ändern – aktueller Wert ist bei der Gemeinde zu verifizieren. Hinweis zur künftigen Gesetzeslage: Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, den Mindesthebesatz ab 2027 von 200 % auf 280 % zu erhöhen (§ 16 Abs. 4 Satz 2 GewStG n. F., Stand 04/2026 – noch nicht in Kraft). Für den Veranlagungszeitraum 2026 gilt unverändert 200 %.

Voraussichtliche Belastung nach geltendem Recht
Geschätzte Gewerbesteuer 2026

Berechnung Schritt für Schritt

Rechtlicher Hinweis Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Der Rechner gibt die gesetzlichen Regeln nach §§ 7, 11 und 16 GewStG sowie § 35 EStG schematisch wieder und stellt keine Hilfe in Steuersachen im Sinne des § 2 StBerG dar. Sonderfälle (z. B. Hinzurechnungen § 8 GewStG, Kürzungen § 9 GewStG, Verlustvorträge § 10a GewStG, mehrere Betriebsstätten, Mitunternehmerschafts-Spezialfälle, Ermäßigungshöchstbetrag § 35 Abs. 1 Satz 2 EStG) sowie individuelle Verhältnisse sind nicht abgebildet. Für eine konkrete Würdigung ist ein Steuerberater hinzuzuziehen. Eine Haftung für Richtigkeit und Aktualität ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

Festsetzung der Gewerbesteuer

Für die Festsetzung der Gewerbesteuer wenden die Behörden ein zweistufiges Verfahren an. Zunächst ermitteln die Finanzbehörden die Besteuerungsgrundlage: den Gewerbesteuermessbetrag. Den teilen die Behörden dem Steuerschuldner, also Ihnen als Gewerbetreibendem, in Form des Gewerbesteuermessbescheids mit. Der Gewerbesteuermessbetrag ergibt sich durch Anwendung der Steuermesszahl auf den Gewerbeertrag. Bei Gewerbebetrieben, die dem Einkommensteuergesetz unterliegen, wird der Gewerbeertrag auf volle hundert Euro abgerundet und um einen Freibetrag von 24.500 Euro gekürzt.

Der Gewerbesteuermessbescheid der Finanzbehörden ist Grundlage für den Gewerbesteuerbescheid. Dieser ergeht durch die Gemeinden. Dabei setzt die Behörde den von der Gemeinde festgelegte Hebesatz auf den Gewerbesteuermessbetrag an. Innerhalb einer Gemeinde ist der Hebesatz für alle Unternehmen gleich. Der Gesetzgeber hat dabei bestimmt, dass der Hebesatz nicht unter 200 Prozent liegen darf. Einen der höchsten Hebesätze in ganz Deutschland hat die Stadt München mit 480 Prozent.

Tipp: Was ergibt sich aus dem zweistufigen Verfahren?

Wenn Sie als Steuerschuldner Einwände gegen den Gewerbesteuermessbescheid haben, weil Sie beispielsweise die Höhe des festgestellten Gewinns in Zweifel ziehen, müssen Sie ein Rechtsbehelfsverfahren gegenüber dem Finanzamt einleiten.

Wollen sie hingegen den Erlass oder die Stundung der Gewerbesteuer beantragen, so müssen Sie sich mit diesem Anliegen an Ihre zuständige Gemeinde wenden.


Wer ist eigentlich der Steuerschuldner bei der Gewerbesteuer?

Bei der Gewerbesteuer sind Sie als Unternehmer der Steuerschuldner. Sie sind dann vor dem Gesetz Unternehmer, wenn sie gemäß § 5 Gewerbe-Steuergesetz ein Gewerbe auf Ihre Rechnung betreiben. Ist eine Personengesellschaft als Gewerbebetrieb tätig, zum Beispiel eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, so ist die Gesellschaft der Steuerschuldner.
 

Die Zerlegung der Gewerbesteuer

Wenn Sie einen Gewerbebetrieb mit Betriebsstätten in mehreren Gemeinden haben, wird die Behörde den einheitlichen Steuermessbetrag zerlegen. Die jeweiligen Anteile werden den einzelnen Gemeinden zugewiesen, wo sich die einzelnen Betriebsstätten befinden. Dieses Zerlegungsverfahren kommt auch dann zur Anwendung, wenn Sie Ihren Gewerbebetrieb innerhalb eines Veranlagungszeitraums in eine andere Gemeinde verlegt haben. Den Zerlegungsbescheid erlässt das Finanzamt. Maßstab für die Zerlegung ist das Verhältnis der Summen der Arbeitslöhne der verschiedenen Betriebsstätten untereinander.

Selbstständig und gesetzlich versichert? So können Sie Nachzahlungen vermeiden

Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

Jetzt prüfen, welche Alternative für Sie sinnvoll ist


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