Was bedeutet der Freibetrag in der Gewerbesteuer?

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Der Gewerbesteuerfreibetrag spielt nur für die Unternehmen eine Rolle, die Gewerbesteuer abführen müssen. Der Freibetrag ist eine festgelegte Summe, die nicht der Gewerbesteuer unterworfen wird.
 

Was ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Der Gewerbesteuerfreibetrag ist eine gesetzlich festgelegte Summe, die von der Gewerbesteuer befreit ist. Der Gewerbesteuerfreibetrag steht nur steuerpflichtigen Gewerbebetrieben zu.
 

Wie hoch ist der Gewerbesteuerfreibetrag?

Die Höhe des Gewerbesteuerfreibetrags hängt davon ab, in welcher Rechtsform die Firma arbeitet.

  1. Natürliche Personen und Personengesellschaften verfügen über einen Steuerfreibetrag in Höhe von 24.500 €.

  2. Kapitalgesellschaften wie GmbHs haben keinen Anspruch auf den Gewerbesteuerfreibetrag.

  3. Sonstige Organisationsformen, zum Beispiel Vereine, erhalten einen Freibetrag in Höhe von 5000 €.

Das Gewerbesteuergesetz gibt in Paragraf 11 Auskunft über die geltenden Freibeträge in der Gewerbesteuer. Sollte es Änderungen geben, werden diese dort zu finden sein.

Besonderheiten gelten im Übrigen für landwirtschaftliche- und forstwirtschaftliche Betriebe. Sie nehmen in punkto Gewerbesteuer eine Ausnahmestellung ein. Nur bei einer Eintragung im Handelsregister wird Gewerbesteuer fällig. Die Besteuerung fällt nur dann an, wenn die gewerblichen Leistungen jährlich mehr als 5.000 € Umsatz erwirtschaften.
 

Wie wird der Gewerbesteuerfreibetrag ermittelt?

Es gibt keinen Rechenweg, um den Gewerbesteuerfreibetrag zu ermitteln. Der Freibetrag ist stets gleich, weil er eine feste Größe ist. Vereine können einen Freibetrag von 5.000 € nutzen, natürliche Personen und Personengesellschaften haben ein Freibetrag von 24.500 €. Kapitalgesellschaften steht kein Freibetrag zu. Der Gewerbesteuerfreibetrag wird mindernd geltend gemacht. Erst, nachdem der Freibetrag angewendet wurde – das bedeutet, wenn dieser vom Gewinn abgezogen wurde -, wird die Gewerbesteuer ermittelt.
 

Wie wirkt sich der Gewerbesteuerfreibetrag auf die zu zahlende Gewerbesteuer aus?

Die Auswirkungen des Gewerbesteuerfreibetrags auf die Gewerbesteuer lässt sich vorab ermitteln. Gewerbesteuer wird auf den Gewerbeertrag fällig. Gewerbesteuer müsste genau genommen Gewerbeertragssteuer heißen, denn der Gewerbeertrag ist die Grundlage der Ermittlung. Hier der Berechnungsweg für die Gewerbesteuer im Überblick.

  1. Zuerst wird der Gewinn ermittelt.

  2. Zum Gewinn werden Hinzurechnungen vorgenommen oder Kürzungen in Abzug gebracht. Diese Hinzurechnungen und Kürzungen sind gesetzlich verankert.

  3. Sind die Verrechnungen vorgenommen, wird der Freibetrag von dem verbleibenden Rest abgezogen.

  4. Die übrig bleibende Summe wird mit der geltenden Steuermesszahl multipliziert. Diese liegt für alle Gewerbesteuerpflichtigen bei 3,5 %.

  5. Auf das Zwischenergebnis wird der sogenannte Hebesatz angewendet, er multipliziert den Gewerbesteuermessbetrag. Das Endergebnis ist die zu zahlende Summe der Gewerbesteuer.
     

Ein Beispiel soll erklären, wie das in der Praxis läuft.

Der Gewinn eines Betriebs liegt bei 100.000 €. Von diesem Gewinn werden gesetzlich vorgeschriebene Kürzungen vorgenommen, außerdem werden Hinzurechnungen berücksichtigt. In unserem Beispiel soll der Wert bei einem Saldo von 10.000 € liegen, der insgesamt mindernd wirkt. Jetzt wird noch der Gewerbesteuerfreibetrag in Höhe von 24.500 € abgezogen. Die erste Rechnung lautet somit wie folgt:
 

1. Rechenschritt: 100.000 € - 10.000 € - 24.500 € = 65.500 € Gewerbeertrag

Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl 3,5 multipliziert und durch 100 geteilt. Das Ergebnis stellt den Gewerbesteuermessbetrag dar. In unserem Beispiel folgt der zweite Rechenschritt.
 

2. Rechenschritt: 65.500 × 3,5 : 100 = 2.292,50 €

Im dritten und letzten Schritt wird der Hebesatz angewendet. Der Hebesatz der Gewerbesteuer wird gemäß Gewerbesteuergesetz von jeder Gemeinde individuell festgelegt. Die einzige gesetzliche Vorschrift in diesem Punkt lautet, dass der Hebesatz mindestens 200 % betragen muss. Nach oben gibt es gesetzlich gesehen keine Grenzen, wobei der höchste Gewerbesteuerhebesatz aktuell bei 900 % liegt. Gemeinden können mit der Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes die Ansiedlung von Gewerbebetrieben fördern oder verhindern. Je höher der Gewerbesteuerhebesatz, desto unattraktiver wird ein Standort. Der durchschnittliche Hebesatz in Nordrhein-Westfalen liegt ungefähr bei 400 %, was in der Berechnung mit der Zahl 4 berücksichtigt wird. Dieser vervierfacht somit den Gewerbesteuermessbetrag. Die Rechnung des letzten Schritts lautet wie folgt:
 

3. Rechenschritt: 2.292,50 € × 4 = 9.170 €

Der Betrieb mit einem Gewinn von 100.000 € muss nach Berücksichtigung aller Hinzurechnungen und Kürzungen eine Gewerbesteuer in Höhe von 9.170 € bezahlen.

Auf eine einfache Formel gebracht ermittelt sich die Gewerbesteuer nach Abzug des Gewerbesteuerfreibetrags wie folgt:

Gewerbesteuermessbetrag x Hebesatz der Gemeinde = Gewerbesteuer


Die Höhe der Hebesätze ist generell gesprochen auf dem Land häufig geringer als in Ballungsgebieten. Bezogen auf Deutschland sind die durchschnittlichen Hebesätze wie folgt, geordnet von Nord nach Süd:

  • Schleswig-Holstein 380 %

  • Hamburg 470 %

  • Niedersachsen 407 %

  • Bremen 469 %

  • Mecklenburg-Vorpommern 380 %

  • Berlin 410 %

  • Brandenburg 410 %

  • Sachsen Anhalt 363 %

  • Sachsen 422 %

  • Thüringen 408 %

  • Hessen 413 %

  • Nordrhein-Westfalen 451 %

  • Saarland 455 %

  • Rheinland-Pfalz 378 %

  • Baden-Württemberg 376 %

  • Bayern 375 %

Tatsächlich ist es ratsam, sich die jeweiligen Hebesätze der einzelnen Gemeinden im Detail anzusehen, weil die Durchschnittszahl nur das ungefähre Niveau wiedergeben. Wie in diesem Beitrag bereits beschrieben, kann bei der Wahl des Firmensitzes die Information über die Höhe des Gewerbesteuerhebesatzes bares Geld wert sein.

 

Überlegungen zum Freibetrag

Wollen Sie den Freibetrag in der Gewerbesteuer in vollem Umfang ausschöpfen, müssen Sie die Rechtsform mit Bedacht wählen. Da Kapitalgesellschaften keinen Freibetrag anwenden können, kommen als alternative Rechtsformen wie Personengesellschaften in Betracht. Diese bringen allerdings andere Haftungsrisiken mit sich. Während eine GmbH mit dem gezeichneten Kapital haftet, sind Sie bei Personengesellschaften persönlich haftbar. Ob die erhöhten Haftungsrisiken die Steuerersparnisse ausgleichen, ist eine Frage, die Ihnen niemand beantworten kann. Das unternehmerische Risiko für diese Entscheidung müssen Sie vollständig selbst tragen.

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