Was ist der Gewerbesteuer Hebesatz?

Schild mit Aufschrift Gewerbegebiet

Um zu verstehen, was der Gewerbesteuerhebesatz ist, ist es erforderlich, die Grundzüge der Gewerbesteuer zu kennen. Deshalb zuerst ein kurzer Ausflug in die Welt der Steuern.
 

Die Gewerbesteuerpflicht: die Gemeinde hält die Hand auf

Wenn Sie ein Gewerbe betreiben, sind sie vermutlich bereits damit in Berührung gekommen. Die Gemeinde verlangt Gewerbesteuer von Ihnen. Anders, als die Einkommensteuer, wird die Gewerbesteuer fast überall von den Gemeinden verwaltet. Die Gewerbesteuer fließt auch der Gemeinde zu, in der Ihr Gewerbebetrieb angesiedelt ist. Die Gewerbesteuer richtet sich prinzipiell nach der Höhe der erwirtschafteten Erträge.

Hinweis: Freiberufler sind nicht verpflichtet, Gewerbesteuer zu zahlen.
 

Die Höhe der Gewerbesteuer wird von der zuständigen Gemeinde festgelegt

Wie erwähnt fließt die Gewerbesteuer der Gemeinde zu. Die Höhe Ihrer Gewerbesteuer ist das Ergebnis einer Berechnung, die die Gemeinde anstellt. Sie multipliziert die so genannte Steuermesszahl mit dem individuellen Gemeinde-Hebesatz. Der Hebesatz wird von der Gemeinde in Eigenregie festgelegt und ist das letzte Element in einer langen Kette von Rechenschritten. Einfach erklärt sehen die ersten Rechenschritte zur Ermittlung der Gewerbesteuer so aus:

Ihr Gewinn (nach Abzug von Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer)
+/- spezieller Abzüge und Hinzurechnungen
= Gewinn gemäß § 7 Gewerbesteuergesetz


Dieser gewerbesteuerliche Gewinn ist aber erst der Anfang. Die Berechnungen gehen noch weiter.

1. Bezogen auf diesen Gewinn werden weitere Korrekturen und Berichtigungen vorgenommen, die allesamt im Gewerbesteuergesetzt stehen, zu finden in den §§ 8 ff.
2. Haben Sie im Vorjahr einen Gewerbeverlust erwirtschaftet, wird dieser mit dem Gewinn verrechnet.
3. Sollten Sie in der Rechtsform einer Personengesellschaft oder als Einzelunternehmer ein Gewerbe betreiben, steht Ihnen zudem ein Freibetrag in Höhe von 24.500 € zu.

Nachdem diese ganzen Korrekturen durchgeführt wurden, ergibt sich schließlich der maßgebende Gewerbeertrag. Der beiden letzten Schritt lauten wie folgt:

4. Der Gewerbeertrag wird mit der Steuermesszahl multipliziert. Diese ist auf 3,5 % festgelegt. Das Ergebnis dieser Multiplikation heißt Steuermesszahl.
5. Und jetzt endlich im letzten Schritt kommt der Hebesatz zur Anwendung. Er wird mit der Steuermesszahl multipliziert.
 

Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer

Ein Beispiel zum besseren Verständnis soll erklären, wie hoch die Gewerbesteuer eines Einzelunternehmers in einer Gemeinde ausfallen kann. Der Einfachheit halber sind die Beträge so gewählt, dass wir mit runden Summen rechnen.

Beispiel Teil 1

Gewerbeertrag: 124.500 € (nachdem sämtlich Berichtigungen vorgenommen wurden)

Freibetrag 24.500 €

Gewerbeertrag 100.000 €

Gewerbeertrag 100.000 € x Steuermesszahl 3,5 % = Messbetrag 3.500 €


Wie hoch ist Ihr Hebesatz?

Nun müssen Sie bei Ihrer Gemeinde nachfragen, wie hoch der individuelle Hebesatz ausfällt. Der Mindestsatz, den eine Gemeinde erheben muss, liegt bei 200 %. Der Grund, der zur Festlegung dieses Wertes geführt hat liegt darin, dass in der Vergangenheit Kommunen besonders niedrige Hebesätze festgelegt hatten. Sie wollten damit erreichen, dass Gewerbetreibende sich in ihrer Gemeinde ansiedeln und die Gewerbesteuer letztlich in die eigenen Gemeindekassen spülen. Um diesen unerwünschten Wettbewerb zu unterbinden, führte die Bundesregierung die 200-Prozent-Untergrenze ein. In Verbindung mit der Steuermesszahl von 3,5 % heißt das, dass jedes Gewerbe mindestens 7 % seines Ertrags an die Kommune zahlen muss, in der es seinen Sitz hat.

Eine kleine Anekdote am Rande: In der Gemeinde Dierfeld in Rheinland-Pfalz liegt der Hebesatz bei 900 %. Tatsächlich besteht diese Gemeinde aktuell aus 11 Einwohnern und der Bürgermeister hat höchstselbst diesen exorbitanten Spitzen-Hebesatz beschlossen. Ob er die Ansiedlung von Gewerbe verhindern will? Diese Frage hat durchaus ihre Berechtigung.

Um zu erfahren, wie hoch der Hebesatz in ihrer Gemeinde ist, können Sie einfach auf der entsprechenden Webseite nachsehen oder in der Verwaltung anrufen. Sollte ihr Gewerbe zum Beispiel in Brandenburg in der Stadt Zossen angesiedelt sein, beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 200 %, in Grasbrunn in Bayern liegt er bei 290 % und in Oberhausen bei 550 %. Diese Angaben stammen aus dem Jahr 2016.

Bezogen auf das Beispiel oben stellt sich die Gewerbesteuer wie folgt dar:

Beispiel Teil 2

Steuermesszahl x Hebesatz = Gewerbesteuer

Zossen 200 % x 3.500 € = 7.000 €

Grasbrunn 290 % x 3.500 € = 10.150 €

Oberhausen 550 % x 3.500 € = 19.250 €

 

Gewerbesteuerhebesatz als Entscheidungskriterium für die Standortwahl

Mit Blick auf die deutlichen Unterschiede, die die Gewerbesteuer für Betriebe ausmacht, ist es durchaus verständlich, dass diese nach günstigen Standorten suchen. In Oberhausen zahlen Betriebe immerhin fast das Dreifache von dem, was in Zossen zu zahlen ist.

Falls Sie herausfinden wollen, wo es in Deutschland günstige Kommunen gibt, ist es ziemlich mühsam, jede einzelne Gemeinde auf ihren Steuersatz hin zu überprüfen. Google ist dieses Mal nicht Ihr bester Freund, aber es gibt das Statistische Bundesamt. Jedes Jahr im Juli veröffentlicht es eine Gesamtübersicht aller Gemeinden in Bezug auf die Hebesätze. Für Gemeinden, die mehr als 10.000 Einwohner haben, wird im Dezember eine weitere Aktualisierung vorgenommen. So liegen Ihnen am Ende des Jahres die Gesamtdaten vor. Dennoch sei Ihnen dringend angeraten, noch einmal explizit bei der ins Auge gefassten Gemeinde nachzufragen und sich den Hebesatz bestätigen zu lassen. Übrigens: Laut letzter Datenerhebung im Juli 2017 gibt es aktuell 44 Standorte, die lediglich mit dem Mindesthebesatz von 200 % aufwarten. Eine Übersicht der aktuellsten statistischen Daten finden Sie hier.

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