Wareneinkauf richtig verbuchen

Kartons im Warenlager

Der Wareneinkauf ist Teil der Beschaffungslogistik in einem Unternehmen. Dieser Teil befasst sich mit dem Erwerb von Gütern, die für die Produktion oder den Wiederverkauf notwendig sind. Im Produktionsbetrieb gibt es dabei neben den Rohstoffen auch noch Hilfs- und Betriebsstoffe. Für viele Existenzgründer ist der Wareneinkauf, beispielsweise der Kauf der Warenerstausstattung, die wichtigste Betriebsausgabe. Dabei entstehen nicht nur die reinen Kosten für die Güter, sondern ebenso Kosten für Transport und Verpackung sowie die Kosten für die Lagerhaltung.
 

Alles sofort richtig verbuchen

Damit keine doppelte Arbeit und damit unnötige Kosten entstehen, sollten Sie in der Buchhaltung direkt darauf achten, dass Sie die Waren im Hinblick auf Ihre Verwendung richtig verbuchen. Damit sparen Sie sich später mühseliges Umbuchen. Unter anderem sind die folgenden Verwendungen zu unterscheiden:

  • Wareneinkauf – wenn Sie Waren einkaufen, die Sie weiterverkaufen werden

  • Vorführartikel

  • Bürobedarf

  • Eigenbedarf

  • Betriebsbedarf

  • Geschenke

  • Arbeitsmittel

  • Verbrauchsartikel
     

Wareneinkauf vor Geschäftseröffnung

Wenn Sie Waren einkaufen, noch bevor Sie Ihr Geschäft eröffnet haben, beispielsweise weil Sie die Waren zuvor testen möchten, können Sie die Kosten als vorweggenommene Betriebsausgaben geltend machen. Die darauf gezahlte Umsatzsteuer ist erst abzugsfähig, wenn Sie bereits unternehmerisch tätig sind.
 

Die Warenbezugskosten

Beim Wareneinkauf fallen neben den reinen Kosten für die Güter noch weitere Kosten an: die Warenbezugskosten, auch Bezugsnebenkosten genannt. Beim Einkauf von Vermögensgegenständen für das Anlagevermögen ist es oftmals notwendig, weitere Aufwendungen zu tätigen, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Dazu ist es erforderlich, dass diese Kosten einzeln zuordenbar sind.
 

Zu den Warenbezugskosten zählen:

  • Frachtkosten

  • Versandkosten

  • Verpackungskosten, Kosten für Leergut

  • Beiträge zur Transportversicherung

  • Porto

  • Rollgeld für die Spedition

  • Vermittlungsgebühren

  • Mindermengenzuschläge

  • Zölle, Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer
     

Zölle, Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer

Abgaben für die Einfuhr von Waren, Einfuhrumsatzsteuer und Zölle erheben die Zollverwaltungen, wenn Sie Güter aus Drittländern in die Bundesrepublik Deutschland einführen. Diese Kosten stellen Betriebsausgaben dar, die sich gewinnmindernd auswirken.

Wareneinkauf im EU-Ausland

Wareneinkauf im EU-Ausland heißt auch innergemeinschaftlicher Erwerb. Dabei erfolgt der Erwerb im Ausland ohne Umsatzsteuer. Wenn die Waren in Deutschland steuerpflichtig sind, müssen Sie die entsprechende Umsatzsteuer bei Ihrer Steuererklärung oder Umsatzsteuervoranmeldung abziehen.

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