3 Fragen zum Kleingewerbe

Der Begriff Kleingewerbe geistert durch die Köpfe vieler und manchen ist nicht klar, was sich eigentlich dahinter verbirgt. Manche vermuten den halbherzigen Versuch, nebenbei ein bisschen Geld zu verdienen, andere wiederum haben das Kleingewerbe als adäquate Möglichkeit für sich entdeckt, eine Geschäftsidee ohne großes Risiko auf ihre Machbarkeit zu prüfen.
In wenigen Schritten prüfen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen — und ob die Kleinunternehmerregelung für Ihre Situation finanziell sinnvoll sein könnte. Damit prüfen wir die richtigen Umsatzgrenzen für Ihre Situation. Für Gründer:innen gilt seit 2025 eine besondere Regel — die Grenze liegt absolut bei 25.000 €, unabhängig vom Gründungsmonat. Beide Werte ohne Umsatzsteuer (netto). Bei Kleinunternehmer:innen entspricht netto = brutto, weil keine USt erhoben wird. Die Kundenstruktur ist der wichtigste Faktor: Privatkund:innen sehen den Brutto-Preis, Geschäftskund:innen können Vorsteuer ziehen. Gemeint sind alle Brutto-Geschäftsausgaben mit ausgewiesener Umsatzsteuer (z. B. Software, Büromaterial, Investitionen, Dienstleister). Hinweis zur Verbindlichkeit: Diese Auswertung könnte Ihnen eine erste Orientierung bieten. Sie stellt keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar und ersetzt insbesondere keine individuelle Prüfung durch eine:n Steuerberater:in. Berücksichtigt sind nur die Standardfälle der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG (Stand 2026). Sonderfälle wie Differenzbesteuerung (§ 25a UStG), innergemeinschaftliche Erwerbe, Reverse-Charge nach § 13b UStG, ermäßigter Steuersatz (7 %) oder Auslandsumsätze können das Ergebnis erheblich beeinflussen. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist fünf Jahre an die Regelbesteuerung gebunden (§ 19 Abs. 3 S. 3 UStG). Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein.Kleinunternehmer-Rechner: Lohnt sich die Regelung für Sie?
Wo stehen Sie gerade?
Mit welchem Umsatz rechnen Sie im Gründungsjahr?
Wie hoch waren bzw. werden Ihre Umsätze?
Wer sind Ihre Kund:innen überwiegend?
Wie hoch sind Ihre umsatzsteuerpflichtigen Ausgaben pro Jahr?
1. Warum ein Kleingewerbe gründen?
Es gibt gute Gründe, die für ein Kleingewerbe sprechen.
- Zusätzliches Einkommen: Studierende und Pensionäre, Hausfrauen und Hausmänner ohne Anstellung oder Angestellte, die sich Extrawünsche erfüllen wollen oder das Geld benötigen, um die laufenden Lebenshaltungskosten zu decken, sind klassische Kleingewerbegründer.
- Arbeitslosigkeit beenden: Arbeitssuchende, die keine Alternativen auf dem freien Arbeitsmarkt sehen, wagen den Schritt in die Selbstähnlichkeit. Das Kleingewerbe sehen sie als flexible Möglichkeit, um sich langsam auf eigene Füße zu stellen.
- Selbstbestimmt leben: Unabhängige Geister und kreative Köpfe lieben es, selbstbestimmt zu arbeiten. Aktiv als eigener Chef, erreichen Sie ungeahnte Leistungsspitzen. Im Kleingewerbe leben sie sich frei von finanziellen Zwängen aus, während sie in ihrem Hauptjob das Geld verdienen, um ihre Leben grundlegend zu finanzieren.
- Zu viel Freizeit sinnvoll nutzen: Mancher Pensionär langweilt sich, nachdem sein Berufsleben ein Ende gefunden hat. Im Kleingewerbe finden sie Bestätigung und bessern gleichzeitig ihre Rente auf.
- Machbarkeit einer Geschäftsidee prüfen: Unternehmerisch Aktive und Macher mit vielen Ideen nutzen das Kleingewerbe, um eine neue Geschäftsideen auf Herz und Nieren zu prüfen.
Neben diesen bewusst herbeigeführten Kleingewerbegründungen gibt es natürlich auch zufällige Entwicklungen, die ihnen spannende Geschäftsmöglichkeiten vor die Füße spülen können. Manchmal entscheidet das Schicksal, ob sich jemand im Kleingewerbe selbständig macht.
Doch wir wären nicht in Deutschland, hätte der deutsche Gesetzgeber nicht einige Regeln und Definitionen aufgestellt, die sich rund um das Thema ranken. Wer wissen will, was ein Kleingewerbe eigentlich ist, findet in diesem Beitrag Antworten.
2. Wo liegt die Grenze zwischen Privatverkauf und Gewerbe?
Die Grenze, an der der Privatverkauf endet und das Gewerbe beginnt (das letztlich in der Einkommensteuererklärung Eingang finden muss), ist fließend. Generell sind Arbeitnehmer im Anstellungsverhältnis keine Gewerbetreibenden. Wenn Sie zum Beispiel auf eBay gelegentlich Haushaltsgegenstände oder Sonstiges verkaufen, besteht kein Grund, sich um eine Selbstständigkeit Gedanken zu machen. Auch die folgenden beiden Sachverhalte stellen kein Kleingewerbe dar, sondern sind dem Privatbereich zuzuordnen.
- Erbringt eine Privatperson gelegentlich eine Dienstleistung oder verkauft ab und zu Gegenstände aus dem privaten Besitz, muss sie kein Gewerbe anmelden. Klassischerweise ist zum Beispiel der Verkauf von Gegenständen aus dem Privatbesitz auf Plattformen wie Ebay, Etsy, Da Wanda oder Amazon Privatsache. Vorsicht: Melden Sie sich allerdings als Power-Seller an oder betreiben den Handel massiv, müssen Sie ein Gewerbe anmelden.
- Übungsleiter in Vereinen (z. B. Trainer für Kinderfußball) oder Privatpersonen, die aus Liebhaberei handeln, müssen kein Kleingewerbe anmelden. Die Steuerbehörden definieren ersteres als ehrenamtliche Tätigkeit (im Falle der Übungsleiter). Eine Tätigkeit ist im steuerlichen Sinne Liebhaberei, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
3. Kleingewerbetreibende und Kleinunternehmer: Was ist der Unterschied?
Oft wird der Begriff Kleingewerbe und Kleinunternehmer gleichgesetzt. Doch es handelt sich um zwei verschiedene Dinge. Es geht um die folgenden Sachverhalte:
- Ein Kleingewerbetreibende ist kein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches. Üblicherweise ist ein Kleingewerbe nicht ins Handelsregister eingetragen. Außerdem müssen Kleingewerbetreibende keine kaufmännische Buchführung und keine Bilanzen erstellen. Kleingewerbetreibende müssen sich nur an das BGB und die Steuervorschriften halten. Das HGB spielt keine Rolle.
- Bewegt sich eine Tätigkeit im Rahmen der (umsatzsteuerlichen) Kleinunternehmergrenzen, dann bedeutet das folgendes: Der Vorjahresumsatz liegt nicht über 17.500 € und der aktuelle Umsatz des laufenden Jahres wird voraussichtlich die 50.000 € Marke nicht überschreiten. Die Bezeichnung Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer.
Um es auf den Punkt zu bringen: Jeder Kleinunternehmer (im Sinne des Umsatzsteuergesetzes), der ein Gewerbe betreibt, ist grundsätzlich ein Kleingewerbetreibender. Umgekehrt aber erreicht nicht jeder Kleingewerbetreibende den Status eines Kleinunternehmers.
Das verwirrt Sie eher, als dass es Ihnen hilft? Dann müssen Sie sich dennoch keine Sorgen machen, denn das Finanzamt hat diesen feinen Unterschied ganz genau auf dem Schirm. Nehmen Sie im Zweifel Kontakt zum Finanzamt auf und fragen Sie nach. Spätestens im Zuge der Beantwortung dieser Frage werden Sie erfahren, ob Sie Kleinunternehmer sind und umsatzsteuerlichen Vorgaben genügen müssen.
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Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...









