Kleingewerbe anmelden? FAQ und Checkliste

Gewerbeanmeldung Formular mit Geldmünzen

Sie möchten ein Kleingewerbe anmelden? Ein Kleingewerbe bezeichnet nicht etwa ein kleines Geschäftsmodell, impliziert aber völlig zu Recht, dass die Anmeldung vergleichsweise einfach ist. So einfach der eigentliche Akt der Anmeldung ist, so steinig kann der Weg bis dahin sein. Welche Entscheidungen auch im Vorfeld zu treffen sind, verrät dieser Beitrag.

Kleingewerbe anmelden: So gehen Sie vor

Wenn Sie ein Kleingewerbe anmelden möchten, müssen Sie sich an das für Sie zuständige Gewerbeamt wenden. Die Kosten für den Gewerbeschein betragen je nach Firmensitz in der Regel zwischen 16 und 30 Euro, sie sind bundesweit einheitlich geregelt. Viele Ämter bieten mittlerweile die Gewerbeanmeldung über einen Online-Vordruck an. Wichtig: Vor der Anmeldung sollten etwaige Genehmigungen oder Konzessionen bereits vorliegen.


Kleingewerbe: Definition und Einordnung

Bei einem Kleingewerbe handelt es sich um einen Gewerbebetrieb, dessen Betreiber (in der Praxis meistens Existenzgründer) sich nicht an die Bestimmungen aus dem HGB (Handelsgesetzbuch) bzw. an die Vorschriften für einen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb zu halten haben. Erfüllt der Kleingewerbetreibende zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen für den Status eines Kaufmanns, so ist eine Handelsregistereintragung vorzunehmen. Im Falle einer Umfirmierung wird das Kleingewerbe im Zuge des Wachstumskurses in vielen Fällen zu einem Handelsgewerbe.
 

Muss ein Kleinunternehmer bilanzieren?

In formaler Hinsicht ist für ein Kleingewerbe kennzeichnend, dass ein Jahresabschluss erst oberhalb eines Umsatzes von 500.000 Euro oder bei einem Gewinn von mehr als 50.000 Euro im Jahr erstellt werden muss. Werden diese Grenzen nicht überschritten, reicht eine Einnahme-Überschussrechnung vollkommen aus. Oberhalb der genannten Grenzen greifen die erweiterten Buchführungspflichten nach dem HGB. De facto führt der Selbstständige dann kein Kleingewerbe mehr.

Was ist die EÜR?
 

Wann lohnt sich ein Kleingewerbe?

Viele Gründer entscheiden sich ganz bewusst zunächst für diese Form, um den administrativen bzw. buchhalterischen Aufwand in der Startphase so gering wie möglich zu halten. Perspektivisch ergeben sich nach einer Umfirmierung neue, wachstumsorientierte Handlungsspielräume.
 

Was unterscheidet das Kleingewerbe vom Handelsgewerbe?

Wer als Einzelunternehmen startet, verzeichnet sicherlich nicht direkt einen sechsstelligen Jahresumsatz und fällt damit in die Rubrik „Kleingewerbe“. Wird aus dem Einzelunternehmen ein engagiertes Gründer-Duo ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, kurz: GbR, die richtige Unternehmensform. Ein Kleinunternehmen bleibt der Betrieb dennoch, da er kein Handelsgewerbe ist und entsprechend auch keinen Eintrag im Handelsregister hat.

Wächst ein Einzelunternehmen, kann dieses zur GmbH umfirmieren bzw. eine neue Firma mit der Rechtsform der GmbH gegründet werden. Aus der soeben erwähnten GbR würde dann eine OHG. Der entscheidende Schritt ist die Eintragung ins Handelsregister. Sobald der Firmenname hier gelistet ist, handelt es sich nicht mehr um ein Kleingewerbe, sondern um ein Handelsgewerbe. Damit steigen auch die formalen Anforderungen in Bezug auf die Buchführung. Oft ist jetzt für viele Selbstständige der richtige Zeitpunkt gekommen, um die Hilfestellungen eines erfahrenen Steuerberaters zu nutzen.

Fazit: Kleinunternehmen gibt es in der Rechtsform als Einzelunternehmen und als GbR.

Wann muss ich mich ins Handelsregister eintragen?
 

Die Vor- und Nachteile eines Kleingewerbes im Überblick

Wer im Begriff ist, sich selbstständig zu machen, kann abwägen, ob ein Kleingewerbe der richtige Ausgangspunkt für das Unternehmensziel ist. Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, der genießt einen Sonderstatus. In diesem Fall ist weder eine Anmeldung beim Gewerbeamt noch ein Eintrag im Handelsregister Pflicht. Ob ein Kleingewerbe angemeldet werden darf, ist nicht abhängig von der Branche oder der Beschäftigung. Fakt ist jedoch, dass derjenige, der das Kleingewerbe anmeldet, auch als Geschäftsführer agiert und den Betrieb nach außen vertritt. Mit Blick auf die Steuerlast muss der Kleingewerbetreibende Einkommenssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer bezahlen.


Auf dem Weg zu einer Entscheidung hilft diese Liste von Vor- und Nachteilen:

Vorteile eines Kleingewerbes

Nachteile eines Kleingewerbes

  • Als Kleingewerbetreibender reicht der Nachweis einer einfachen Buchführung in Form einer Einnahmen-Überschussrechnung.
  • Ein Kleingewerbe zu gründen, ist formlos und kostengünstig.
  • Um ein Kleingewerbe zu gründen, braucht es kein Startkapital.
  • Bei der Firmierung hat ein Kleingewerbetreibender deutlich weniger Gestaltungsfreiräume. Kleingewerbetreibende werden mit Vor- und Nachnamen bezeichnet. Ein erlaubter Zusatz darf nicht firmenähnlich wirken.
  • Der Kleingewerbetreibende haftet wie ein Einzelunternehmer mit seinem Privatvermögen.


Klein starten und dann groß wachsen: Wie ist diese Gründungsform zu verstehen?

Selbst wenn es das Adjektiv ‚klein‘ einfach klingen lässt, so sollten Gründer bei der Planung eines Kleingewerbes nichts dem Zufall überlassen. Wer langfristig denkt und sich am Markt etablieren will, muss auch für ein Kleingewerbe einen belastbaren und strategisch durchdachten Businessplan ausarbeiten. Gründer sollten nicht ins Blaue hinein starten und warten, was auf sie zukommt. Das Kleingewerbe ist eher als formaler Rahmen zu sehen, um sich mit geringerem administrativem Aufwand um das eigentliche Kerngeschäft kümmern zu können. Im Businessplan sollte bereits ein Wachstumskurs zahlenbasiert sichtbar sein. Insofern ist es nur eine Frage der Zeit, bis Existenzgründer den Rahmen eines Kleingewerbes verlassen werden oder besser gesagt müssen.
 

Checkliste: Soll/Kann ich ein Kleingewerbe anmelden?

  • Ja, wenn die Umsätze in der ersten Jahren unter 500.000 Euro liegen (Gewinn nicht höher als 50.000 Euro).
  • Ja, wenn die Buchführungspflichten in der Startphase so unkompliziert wie möglich sein sollen.
  • Ja, wenn ich mich mit den Rechtsformen GbR oder Einzelunternehmen anfreunden kann.
  • Ja, wenn eine formlose und sehr kostengünstige Existenzgründung angestrebt wird.
  • Ja, wenn eine Existenzgründung ohne nennenswertes Eigenkapital vorangetrieben werden soll.
  • Ja, wenn ich bei der Vermarktung durch Einschränkungen in der Firmenbezeichnung zu Kompromissen bereit bin.


Die Handelskammer Hamburg hat einige Werte formuliert, deren Unterschreitung für das Betreiben eines Kleingewerbes spricht:

  • Betriebsvermögen geringer als 100.000 Euro.
  • Weniger als 5 Mitarbeiter.
  • Kredithöhe geringer als 50.000 Euro.
  • Nur ein Standort (eine Filiale).
     

Bei folgenden Umsatzgrößen pro Jahr ist nicht von einem kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb auszugehen:

  • Weniger als 250.000 Euro im Einzelhandel.
  • Weniger als 300.000 Euro in der Produktion.
  • Weniger als 175.000 Euro im Dienstleistungsbereich.
  • Weniger als 120.000 Euro im Handelsvertreterbereich.
  • Weniger als 300.000 Euro im Gaststättengewerbe.
  • Weniger als 250.000 Euro für Hotels.

Zu beachten ist, dass Ämter sehr mit Blick auf spezifische Strukturen des Geschäftsbetriebes entscheiden. Diese Werte sind also nicht in Stein gemeißelt: Es bedarf immer einer Einzelfallprüfung.
 

Die Entscheidung steht: So funktioniert die Anmeldung

Wer gründet, muss melden. So lautet die einfache Faustformel für Kleingewerbetreibende. Das gilt selbstverständlich auch für den Fall, dass es sich um eine nebenberufliche Existenzgründung handelt.

  1. Die erste wichtige Adresse ist das Gewerbeamt, bei dem sich der Kleingewerbetreibende anmelden sowie später gegebenenfalls um- oder abmelden muss.
    Achtung: Sind mit der Branche, in der der Kleingewerbetreibende agiert, spezielle Auflagen verbunden wie etwa im Gastgewerbe, muss der Selbstständige diesen Pflichten nachkommen. So kann der Geschäftsbetrieb einer Erlaubnispflicht unterliegen, sodass der Gründer seine fachliche und persönliche Eignung nachzuweisen hat.

  2. Die zweite wichtige Adresse ist das Finanzamt. Die Mitarbeiter dort melden sich meist automatisch, um einen Fragenbogen zur steuerlichen Erfassung zuzusenden und eine Steuernummer auszuhändigen. Praxistipp: Nur wer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt, kann Dienstleistungen und Waren innerhalb der EU-Grenzen umsatzsteuerfrei kaufen bzw. verkaufen.

  3. Die dritte wichtige Adresse auf dem Weg zum Kleinunternehmen ist das Arbeitsamt. Hier erhält der Kleingewerbetreibende eine Betriebsnummer, die nur dann notwendig ist, wenn es Angestellte im Betrieb gibt. Achtung: Unter den Begriff „Angestellte“ fallen in diesem Zusammenhang auch Auszubildende und geringfügig Beschäftigte. Die Betriebsnummer ist wichtig, um alle Mitarbeiter bei der Krankenkasse zu melden und die Sozialversicherungspflicht rechtskonform zu regeln.

  4. Die vierte wichtige Adresse im Anmeldemarathon ist die IHK (Industrie- und Handelskammer) oder die HWK (Handwerkskammer). Der IHK beitreten müssen all diejenigen, die nicht als Freiberufler, Handwerker oder Landwirt agieren. Häufig meldet sich die IHK direkt beim Kleingewerbetreibenden, wenn die Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt ist. Handwerker hingegen wenden sich an die HWK und müssen dort klären, ob das gemeldete Kleingewerbe in die sogenannte „Handwerksrolle“ eingetragen wird.

  5. Die fünfte wichtige Adresse ist die der zuständigen Berufsgenossenschaft. Binnen einer Woche nach der Gründung des Kleingewerbes muss hier die Eintragung erfolgen.

Gewerbe anmelden Was ist die IHK? Was ist die Handwerkskammer?


FAQ zur Anmeldung eines Kleingewerbes:

Wer kann ein Kleingewerbe gründen?

Aufgrund der in Deutschland geltenden Gewerbefreiheit jeder, der einer solchen geschäftlichen Tätigkeit nachgehen will. Zu beachten sind aber die jeweiligen Bestimmungen und Verordnungen in der Zielbranche (z.B. Gaststättengesetz). Ein Kleingewerbe kommt daher für Angestellte, Studenten, Rentner sowie Hausfrauen und Mütter in Betracht.
 

Gibt es eine Buchführungspflicht für Kleingewerbe?

Obwohl die Buchführung für Kleingewerbe sehr viel einfacher ist, hat sie den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung zu genügen. Auch die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen sind für alle geschäftlichen Belege zu beachten.

Ratgeber: Buchführung
 

Ist ein Kleingewerbe steuerfrei?

Nein, ein Kleingewerbe ist grundsätzlich nicht steuerfrei, sondern nur im Rahmen der aktuellen Freibeträge. Das gilt sowohl für die vom Gründer abzuführende Einkommenssteuer als auch für die Gewerbesteuer. Für die Gewerbesteuer ist ein jährlicher Freibetrag von 24.500 Euro vorgesehen. Umsatzsteuer muss abgeführt werden, falls nicht die Kleinunternehmerregelung genutzt wird. Wird dieses genutzt, kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer verzichtet werden. In Jahr 1 dürfen die Umsätze nicht höher als 22.000 Euro sein, in Jahr 2 nicht höher als 50.000 Euro.  

Welche Steuerklasse für Selbstständige? Diese Steuern müssen Selbstständige zahlen
 

Ist Kleingewerbe und Kleinunternehmer dasselbe?

Bei Kleingewerbetreibenden geht es formal im Wesentlichen darum, dass sie keine Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches sind. Sie müssen keine Eintragung ins Handelsregister vornehmen lassen und sind nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Begriff Kleinunternehmer bezieht sich explizit auf das Steuerrecht. Es handelt sich also um eine Option, die Existenzgründer mit einem Kleingewerbe durchaus nutzen können. Und zwar kann auf den Ausweis der Umsatzsteuer Rechnungen verzichtet werden, wenn die Umsätze in Jahr 1 nicht über 17.500 Euro und in Jahr 2 nicht über 50.000 Euro liegen. Die Kleinunternehmerregelung ist für 5 Jahre bindend und in diesem Fall kann Vorsteuer nicht geltend gemacht werden.

Kleinunternehmer-Rechner


Welcher Firmenname für das Kleingewerbe?

Formal ist ein Kleingewerbetreibender ein so genannter Nichtkaufmann. Im Geschäftsverkehr hat er daher mit seinem Vor- und Zunamen zu agieren. Sachzusätze oder eine konkretere Geschäftsbezeichnung sind nur dann zulässig, wenn sie nicht firmenähnlich klingen. Denkbar wäre etwa ‚Feinkost Max Muster‘. Nicht erlaubt ist es hingegen, auf so genannte Fantasienamen zu setzen. Dafür ist der Zusatz eingetragener Kaufmann erforderlich.

Firmenname: Fantasiename erlaubt? So finden Sie den richtigen Firmennamen
 

Kapital und Haftung für Kleingewerbe?

Wie ein Einzelunternehmen haften Kleingewerbetreibende prinzipiell auch mit ihrem Privatvermögen. Rein formal muss kein Kapital aufgebracht werden, um mit einem Kleingewerbe zu gründen. Wer alternativ mit einer GmbH eine Kapitalgesellschaft gründen möchte, muss zu Beginn mindestens 25.000 Euro einbringen können. Dieses Kapital dient der Haftung.

Welche Rechtsform wählen?
 

Kleingewerbe anmelden: Auswirkungen auf Krankenversicherung?

Grundsätzlich kommt es darauf an, ob es sich um eine haupt- oder nebenberufliche Tätigkeit handelt. Wer hauptberuflich mit einem Kleingewerbe gründet, kann freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder auch in die private Krankenversicherung wechseln. Wer nebenberuflich gründet, in der Woche nicht mehr als 18 Stunden arbeitet und mit dem Hauptjob deutlich mehr verdient, kann ohne Zusatzkosten in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben. Wird der formale Rahmen gewahrt, ändert sich in diesem Szenario an der Kranken- und Pflegeversicherung für gewöhnlich nichts.

Das kostet die Krankenversicherung


Zusammenfassung zur Anmeldung eines Kleingewerbes: Alles Wichtige praxisorientiert auf einen Blick

  1. Ein Kleingewerbe verzeichnet Umsätze von weniger als 500.000 Euro im Jahr.
  2. Steigen die Gewinne über 50.000 Euro, handelt es sich nicht mehr um den Status ‚Kleingewerbe‘.
  3. Durch die formlose und kostengünstige Form ist dieser Weg für viele Existenzgründer attraktiv. Nach erfolgtem Wachstum bietet sich die Perspektive der Umfirmierung an.
  4. Die Anmeldung eines Kleingewerbes kann mit den oben genannten Schritten schnell erfolgen.
  5. Abzugrenzen ist das Kleingewerbe vom Kleinunternehmer: Hierbei handelt es sich um eine Möglichkeit, auf den Ausweis der Umsatzsteuer in Rechnungen zu verzichten (vorausgesetzt, die Umsätze liegen im ersten Jahr unter 22.000 Euro).

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