Selbstständig machen mit einem Abschleppdienst

Zuletzt aktualisiert: 25.11.2025

Ein Abschleppdienst gehört zu den Geschäftsmodellen, die kaum jemand auf dem Radar hat – und genau darin liegt seine Stärke. Überall dort, wo Unfälle passieren, Fahrzeuge liegen bleiben, Ladeplätze blockiert werden oder Car-Sharing-Autos falsch stehen, entsteht ein Bedarf, der sich nicht digitalisieren oder ins Ausland verlagern lässt. Rund um die Uhr, bei jedem Wetter und zunehmend auch bei Elektrofahrzeugen: Wer hier professionell auftritt, zuverlässig reagiert und moderne Technik beherrscht, kann sich in einem stabilen, wenig konjunkturabhängigen Markt etablieren.

Dieser Artikel zeigt Ihnen, warum die Branche trotz Konkurrenz großes Potenzial bietet, welche Voraussetzungen Sie wirklich benötigen – und wie Sie sich so positionieren, dass Ihr Abschleppdienst vom ersten Tag an auf Erfolgskurs liegt.

Auf die Geschäftsidee, sich mit einem Abschleppdienst selbstständig zu machen, dürften Autofahrer nur über „Umwege“ kommen. Denn meistens ist ein Abschlepp-Einsatz mit einer Panne oder einem falsch geparkten Fahrzeug und somit mit einem Ärgernis verbunden. Jeder Autofahrer kennt die Hinweisschilder „Bei unberechtigtem Parken wird kostenpflichtig abgeschleppt“.

Aus Sicht der Existenzgründung handelt es sich bei einem Abschleppdienst allerdings um eine vielversprechende Geschäftsidee: Die Branchenkalkulationen zeigen für Deutschland auch 2024/2025 deutlich, dass das Abschlepp- und Bergungsgewerbe nach wie vor stark nachgefragt ist. Angesichts zahlreicher Unfälle, Pannen und Falschparker im öffentlichen wie im privaten Raum ist das Marktpotenzial vorhanden – insbesondere, wenn man elektrische und moderne Fahrzeuge berücksichtigt, für die besondere technische Kenntnisse erforderlich sind. Von der Nachfrage mit Blick auf einen Abschleppdienst her betrachtet, sind das belastbare Daten für eine Gründung. Es versteht sich von selbst, dass im Businessplan die Potenziale für den Standort bzw. den anvisierten Aktionsradius deutlich werden müssen. Selbst abschleppen ist in vielen Fällen keine Option — zumal bei Unfällen oder modernen Elektrofahrzeugen zahlreiche technische Details zu beachten sind, damit z. B. der teure Akku keinen Schaden nimmt.
 

Was fällt unter den Begriff „Abschleppen“?

Bei einem Abschleppdienst handelt es sich um ein Unternehmen, das verunfallte Fahrzeuge bergen und abtransportieren kann, ebenso Fahrzeuge, die unberechtigt geparkt wurden. Auch Pannen sind ein typischer Grund, einen Abschleppdienst zu rufen: Vom Motorschaden bis hin zum geplatzten Reifen ist alles denkbar. Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind Maßnahmen zur Bergung und Abschleppung liegengebliebener Fahrzeuge geregelt. Beim Abschleppen auf Autobahnen ist etwa die nächste Ausfahrt anzusteuern. Während des Abschleppvorgangs müssen sowohl das Abschleppfahrzeug als auch das abgeschleppte Fahrzeug das Warnblinklicht einsetzen. Kraftfahrräder dürfen nach StVO nicht abgeschleppt werden. Damit sind bereits zentrale rechtliche Rahmenbedingungen umrissen. Ergänzend sei erwähnt, dass heute E-Scooter, Pedelecs oder E-Roller ebenfalls besonderen Vorschriften unterliegen, wenn Abschleppmaßnahmen nötig sind – was in vielen Praktikums- und Dienstleistungsangeboten noch berücksichtigt werden muss.
 

Das Wichtigste in Kürze zur Existenzgründung mit einem Abschleppdienst:

  • Da mit einer gewissen Konkurrenz zu rechnen ist, kommt einer fundierten, nachfrageorientierten Standortanalyse zentrale Bedeutung zu.
  • Wer sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen möchte, muss bereit sein für eine zeitlich flexible Einsatzbereitschaft – nicht nur tagsüber, sondern je nach Markt auch nachts und an Wochenenden sowie im Bereitschaftsmodus für Einsätze.
  • Es handelt sich bei einem Abschleppunternehmen um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe nach § 38 der Gewerbeordnung (GewO) .
  • Alternativ zur Gründung eines eigenen Abschleppunternehmens sollten auch Kooperationsmöglichkeiten mit Automobilclubs, Versicherungen oder Werkstätten geprüft werden , um die Auslastung schneller sicherzustellen.


Voraussetzungen, um einen Abschleppdienst gründen zu können

Um sich mit einem Abschleppdienst selbstständig machen zu können, ist zwingend eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ein Blick auf § 38 GewO zeigt, dass es sich um ein überwachungsbedürftiges Gewerbe handelt – der Existenz­gründer muss insbesondere seine persönliche Eignung nachweisen. Die Mindestanforderungen variieren jedoch stark zwischen den Bundesländern; einige Bundesländer haben in den Jahren 2023/24 ihre Anforderungen an Zuverlässigkeitsnachweise und Führungszeugnisse verschärft. Gründungsinteressierte sind gut beraten, frühzeitig die für ihren Standort maßgeblichen Rahmenbedingungen zu klären. Üblicherweise werden für den Betrieb ein Betriebshaftpflicht­versicherungsschutz, eine Hakenlastversicherung und je nach Leistungsspektrum eine Umweltschaden­versicherung oder ähnliche Absicherungen erforderlich sein. Ebenso ist der Abschluss einer Betriebshaftpflicht ein Mindest-Ausweis von Professionalität und Seriosität.
 

Weitere formale Voraussetzungen für ein Abschleppunternehmen

Es versteht sich von selbst, dass ein Führerschein für das genutzten Abschleppfahrzeug vorhanden sein muss, ebenso fundierte Fachkenntnisse im Kfz-Bereich. Im Rahmen der Gewerbeanmeldung ist häufig ein Nachweis über Fachkenntnisse oder eine Betriebsanlage (z. B. Abschleppwagen, sicherer Abstellplatz) erforderlich. Für Abschleppfahrzeuge wird in der Regel die Führerscheinklasse CE benötigt, da moderne Abschlepp- und Bergefahrzeuge häufig über 7,5 Tonnen wiegen oder mit Anhänger betrieben werden. Kleinere Einsätze können teilweise mit C oder C1 gefahren werden, praktisch relevant ist jedoch meist die Klasse CE oder C1E. In einigen Bundesländern ist eine Genehmigung zum Abschleppen bzw. Bergen von Fahrzeugen notwendig – etwa bei Autobahneinsätzen oder Schwerlastbergungen. Zudem gilt seit 2024/25 verstärkt: Wenn Pannenhilfe mit Hochvoltfahrzeugen (Elektro/Hybrid) geleistet wird, sind Qualifikationsnachweise wie Hochvoltschein (z. B. Stufe 2S / 3) für Fachpersonal erforderlich. Falls das Leistungsspektrum über reines Abschleppen hinausgeht (z. B. Pannenhilfe mit Reparatur vor Ort oder Bergung von E-Fahrzeugen), können weitere Qualifikationsnachweise gefordert werden (z. B. Meisterbrief im Kfz-Handwerk).


Einsatzbereit für diese Geschäftsidee?

Wer darüber nachdenkt, einen Abschleppdienst zu gründen, wird schnell merken: Es ist nicht die klassische 9-bis-5 Tätigkeit. Bei Bergungen nach Unfällen ist eine 24-Stunden-Bereitschaft in vielen Fällen ein Wettbewerbsvorteil – manche Konzessionsgeber verlangen eine Reaktionszeit von z. B. maximal 30 Minuten nach Eingang des Einsatzauftrags. In der Praxis heißt das: Das Betriebsmodell muss Bereitschaft, kurze Reaktionszeiten, Routeoptimierung und zuverlässige Disposition vorsehen. Ein solides Zeit-, Personal- und Technikmanagement ist daher unerlässlich. Arbeit und Familienleben lassen sich deshalb nicht immer problemlos harmonisieren. Wer diesen Schritt wagt, sollte sich ehrlich fragen: Bin ich bereit, häufig kurzfristig rauszufahren, nachts einsatzbereit zu sein und in stressigen Situationen ruhig und professionell zu handeln?
 

Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Abschleppdienst?

Ein Blick in die Pannen- und Unfallstatistik zeigt, dass ein Abschleppdienst ein tatsächlich gefragtes Geschäftsmodell ist. Jährlich kommen in Deutschland zahlreiche Fahrzeugpannen zusammen – der größte Anteil entfällt mittlerweile auf Batterie-/Elektronikprobleme bei E- und Hybridfahrzeugen , danach folgen Motor, Bremsen, Fahrwerk etc. Daher sollte im Businessplan geprüft werden, ob es sinnvoll ist, den Abschleppdienst um eine Pannenhilfe-Komponente zu erweitern – z. B. Schnellreparaturen vor Ort, um das Abschleppen zu vermeiden. Das erhöht Kundenzufriedenheit und den Servicelevel, kann aber auch das Investitions- und Personalvolumen erhöhen. Zudem eröffnet der Trend zu Car-Sharing-Flotten, E-Mobilität und Ladeinfrastruktur-Dienstleistungen (Blockieren von Ladeplätzen, Rückführung etc.) zusätzliche Geschäftsfelder.
 

Wer darf ein Auto abschleppen lassen?

Diese Frage ist für die potenzielle Nachfrage sehr wichtig: Im öffentlichen Raum darf in Deutschland grundsätzlich nur die zuständige Behörde oder Polizei ein Fahrzeug abschleppen lassen (z. B. bei Gefahrenlage, Verkehrsbehinderung oder Ordnungswidrigkeit). Auf Privatgrundstücken sieht es anders aus: Blockiert ein Fahrzeug z. B. die Einfahrt eines Grundstücksinhabers, darf dieser das Fahrzeug in vielen Fällen abschleppen lassen – unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Für dich als Gründer heißt das: Der Fokus liegt darauf, mit Grundstücks-, Parkplatz- oder Werkstatt-Betreibern zu kooperieren sowie mit Versicherern oder Automobilclubs – statt ausschließlich auf öffentliche Abschleppaufträge zu setzen. Es ist zu berücksichtigen, dass neuere Urteile (2023/24) den privaten Abschleppauftrag und die Rechtslage in diesem Umfeld weiter präzisiert haben – z. B. hinsichtlich Gebühren- und Kostenerstattung.


Businessplan: Wie selbstständig machen mit Abschleppunternehmen?

Beim Ausarbeiten des Businessplans müssen Gründer eine nachhaltige strategische Positionierung vornehmen. Entscheidend sind: Standort- und Konkurrenzanalyse, Leistungs- und Preismodell, Kooperationsnetzwerk. Im Rahmen der Standortanalyse sollten folgende Faktoren geprüft werden: Anzahl der Unfälle/Pannen im Einzugsgebiet, Anzahl Falschparker-Vorfälle, Konkurrenzdichte, Zugänglichkeit der Straßen, Nähe zu Autobahnen/Umgehungsstraßen, Abstellplatz für die abgeschleppten Fahrzeuge, geeignete Werkstatt-Partner. Erweiternd ist zu ergänzen: Berücksichtigung steigender Fahrzeug- und Energiekosten seit 2022/23, Investitionen in digitale Dispositions- und Tracking-systeme sowie Ausstattung für E-Fahrzeuge (Hochvolt-Sicherheitsausstattung, Ladeinfrastruktur) im Businessplan. Zudem sollte klar dargestellt werden, ob man nur Abschleppen anbietet oder auch Pannenhilfe, Spezialbergungen oder Mobilitätsdienste rund um Car-Sharing.


Kosten für den Betrieb im Finanzteil kalkulieren

Für einen oder mehrere Abschleppwagen sowie Büro, Parkplatz, Werkstatt bzw. Sammelstelle entstehen nicht unerhebliche Kosten – diese müssen im Finanzteil des Businessplans realistisch dargestellt werden. Ein gebrauchter Abschleppwagen kann in der Startphase ausreichend sein, um Kosten zu senken. Allerdings sind in den Jahren 2023–2025 die Anschaffungskosten, Leasingraten, Versicherungskosten sowie Energiekosten deutlich gestiegen . Sehr personalintensiv ist die Geschäftsidee nicht unbedingt, aber entsprechend des Leistungsspektrums wird Personal (Fahrer, Disposition, Verwaltung) erforderlich sein. Die Entscheidung, ob zusätzlich Pannenhilfe angeboten wird, hat großen Einfluss auf Kosten und Risiko. Auch steht zur Debatte: Leasing statt Kauf von Abschleppfahrzeugen aufgrund der hohen Kosten und der flexibleren Abschreibungen.
 

Fit für die Zukunft der Mobilität?

Angesichts der steigenden Anzahl von Elektro- und Hybridfahrzeugen sollten Abschleppunternehmen vorausschauend ihre Qualifikation im Umgang mit Hochvoltsystemen, Batteriebergung und moderner Fahrzeugtechnik erweitern. Zudem wird der Trend zu Mobilitätsdienstleistungen (z. B. Fahrzeug­rückführung, Carsharing, Abschleppen für Ladeinfrastruktur) wachsen – das eröffnet zusätzliche Geschäftsfelder, erfordert aber Planung und ggf. Investitionen vorab. Wichtig ist: Das Thema E-Mobilität ist inzwischen kein Randthema mehr , sondern zentral – inklusive Anforderungen an Brandschutz bei beschädigten Akkus, Quarantäneflächen für Fahrzeuge nach Schadenslage, digitale Diagnosetools und Echtzeit-Tracking. Damit gehen auch neue Risiken und Chancen einher, die im Gründungskonzept berücksichtigt sein müssen.
 

Eigenen Abschleppdienst gründen oder Mobilitätspartner werden?

Eine strategische Option kann sein, statt rein als Einzelunternehmer zu starten, eine Partnerschaft mit einem etablierten Mobilitätsdienstleister oder Automobilclub einzugehen. Das kann die Markteinführung erleichtern (bekannter Name, vorgefertigtes Geschäftsmodell) – muss aber im Businessplan bewertet werden hinsichtlich Kosten, Vertragsbedingungen und Gewinnmargen . Zudem ist zu berücksichtigen, dass digitale Plattformen, Vermittlungs-Apps und Dispositionssysteme zunehmend dominieren – dies bietet Kooperationsmöglichkeiten, erfordert jedoch ggf. die Anbindung an spezialisierte Systeme und Mindestsicherheiten im Einsatz.
 

Wie Kunden gewinnen für den Abschleppdienst?

Aus den genannten Gründen werden viele Abschlepp-Aufträge automatisch kommen – dennoch ist aktives Marketing unabdingbar. Besonders wichtig: Online-Sichtbarkeit (Webseite, Suchmaschinenoptimierung für Begriffe wie „Abschleppdienst + Ort“) sowie Kooperationen mit Kfz-Werkstätten, Versicherungen, Autovermietungen, Fuhrparks. Ein gutes Image und schnelle Reaktion sind Wettbewerbsvorteile. Ergänzend ist inzwischen entscheidend: Live-Tracking für Kunden, digitale Zahlungssysteme, Kundenportal mit Auftragshistorie und Bewertungsfunktion sowie ein Blog oder FAQ-Seite, der Fachkompetenz zeigt und Vertrauen bei Kunden schafft.
 

Wie viel verdient man mit eigenem Abschleppdienst?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten – die Struktur der Kosten, die Auslastung, die Region und das Leistungsspektrum spielen eine große Rolle. Als Richtwert: Ein Angestellter im Bereich Abschleppdienst verdient etwa 2.300 – 3.100 Euro. Wer selbstständig ist, kann mit erfolgreichem Konzept und hoher Auslastung über diesem Rahmen liegen. Allerdings sind die Fixkosten (Fahrzeuge, Versicherung, Bereitschaftsdienst, Technik) seit 2023 deutlich gestiegen . Für den Businessplan gilt: Realistische Annahmen über Auftragseingang, Einsatzzeiten, Fahrzeugkosten, Personal und Verwaltungskosten sind essenziell.
 

Wer bezahlt den Abschleppdienst?

Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip: Wer falsch geparkt hat oder durch eigenes Verschulden ein Fahrzeug hat abschleppen lassen müssen, trägt die Kosten. Auf Privatgrundstücken kann der Grundstücksinhaber den Dienstleister beauftragen und ggf. später die Kosten vom Fahrzeughalter zurückfordern. Auf öffentlichen Wegen erfolgt Abschleppen häufig durch Auftrag der Behörde – hier gelten besondere Bedingungen. Ergänzend: In Fällen rund um Car-Sharing, Flotten oder Unternehmensfuhrparks werden oft Versicherungen oder Mobilitätsanbieter als Auftraggeber aktiv – was neue Abrechnungsmodelle ermöglicht.


Haftung für Schäden: Welche Versicherungen braucht ein Abschleppdienst?

Wie bereits erwähnt: Eine Betriebshaftpflicht ist unerlässlich. Darüber hinaus sollte der Unternehmer sicherstellen, dass bei Schäden während des Abschleppvorgangs eine klare Dokumentation vorhanden ist (z. B. Fotos vor und nach dem Transport). Schäden können zu Reputations- und finanziellen Risiken führen. Versicherungen wie Umweltschadenversicherung, Hakenlastversicherung, Fahrzeugflottenversicherung und ggf. Versicherung für Spezialbergungen sollten geprüft werden. Im Kontext von E-Fahrzeugen sind zudem Risiken rund um HV-Batterien, Brandgefahr und Quarantäne-Flächen zu berücksichtigen – was neue Versicherungspakete und Sicherheitskonzepte verlangt.
 

Vergessen Sie bei der Gründung nicht Ihre persönliche Absicherung.

Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit ändern sich nicht nur Arbeitsalltag und Verantwortung, sondern auch Ihre gesamte Vorsorge- und Versicherungsstruktur. Da die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse entfällt, müssen Sie Ihre Absicherung nun eigenverantwortlich organisieren. Viele Selbstständige prüfen an dieser Stelle, ob ein Wechsel in die private Krankenversicherung sinnvoll ist – insbesondere wegen der einkommensunabhängigen Beiträge, der frei wählbaren Leistungsstufen und des individuell anpassbaren Krankentagegelds.

Gleichzeitig endet in vielen Fällen auch die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung. Hier sollte frühzeitig Kontakt zur Rentenversicherung aufgenommen werden, um verfügbare Optionen zu klären und Versorgungslücken zu vermeiden. Ergänzend gehört eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den zentralen Säulen der persönlichen Absicherung eines Unternehmers, da im Leistungsfall das gesamte Einkommen und die Existenz davon abhängen können.

 

Vorsorge ist besser als ein schlechter Ruf des Abschleppdienstes

Abschleppdienste sollten im eigenen Interesse für Transparenz sorgen und nach Möglichkeit Kulanz walten lassen. Die Dokumentation („vorher“, „nachher“) ist eine sinnvolle Absicherung. Eine professionelle Vertrag- und Abrechnungsführung gehört ebenfalls zum Standard. Berufserfahrung in der Branche ist vor der Gründung ein klarer Vorteil – sie reduziert das Risiko von Fehlkalkulationen und Schäden. Ergänzend: Der Schutz der Daten (DSGVO) bei digitalen Kunden- und Fahrzeugdaten sowie eine strukturierte Bewertungs- und Feedbackkultur sind 2025 fester Bestandteil eines modernen Dienstleisters.

 

Faktencheck – Was Sie unbedingt beachten müssen und was zu tun ist

  • Gewerbeanmeldung & Zuverlässigkeit: § 38 GewO gilt, persönliche Eignung nachweisen. Bundesländer haben Unterschiede – frühzeitig prüfen.
  • Fahrzeug-, Führerschein- und Qualifikationsanforderungen : Klasse CE oder C1E, Hochvoltschein bei E-Fahrzeugen.
  • Versicherungen & Risiken: Betriebshaftpflicht, Hakenlastversicherung, Umweltschadenversicherung, speziell für E-Fahrzeuge Zusatzversicherungen.
  • Standortanalyse & Marktpotenzial: Unfall-, Pannen-, Falschparker-Daten, Konkurrenzanalyse, Auslastung, digitale Disposition.
  • Investition & Kosten: Abschleppwagen (Leasing vs. Kauf), steigende Energiekosten, digitale Tools.
  • Technik & Zukunft: Qualifikation für E-/Hybridfahrzeuge, Ladeinfrastruktur, Car-Sharing, Spezialbergungen.
  • Marketing & Kundenakquise: Online-Sichtbarkeit, Kooperationen, Live-Tracking, digitales Portal.
  • Ertragsmodell realistisch kalkulieren: Auftragseingang, Einsatzzeiten, Bereitschaftsdienst, Fix-/Variabel-Kosten.
  • Rechtslage Abschleppen vom öffentlichen und privaten Raum : Nur Behörde im öffentlichen Raum, auf privatem Gelände Möglichkeit zur Beauftragung – Verhältnismäßigkeitsprinzip beachten.
  • Dokumentation & Reputation: Fotos, digitale Auftrags-/Abrechnungsdaten, DSGVO-Konformität, Feedback-Management.

 

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2026...
 

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