Diese Versicherungen brauchen Selbstständige

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Mit beginnender Selbstständigkeit kommt die wichtige Frage auf, welche Versicherungen nun zu ändern, bzw. neu zu beantragen sind. Eine pauschale Antwort ist hier schwer, zumal jede Art von Gewerbe auch unterschiedliche finanzielle Risiken und Gefahren birgt. Um Ihnen ein wenig Klarheit zu verschaffen, finden Sie in diesem Artikel eine Hilfestellung zu den wichtigsten Versicherungen für Selbstständige.

Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit ist es ratsam, die laufenden Kosten und Verbindlichkeiten so gering wie möglich zu halten. Legen Sie daher am Anfang wert darauf, eine grundlegende Absicherung zu schaffen, und nicht sofort mit dem TOP-Versicherungsschutz zu starten. Eine sinnvolle Möglichkeit zur Kostensenkung ist auch die Vereinbarung von Selbstbehalten.
 

Absicherung von Sachwerten und Haftungsansprüchen

1. Sehr wichtig: Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt. Wenn Sie gewerblich oder freiberuflich tätig sind, sollte diese Versicherung ungeachtet der Höhe der Einnahmen und Umfang der Tätigkeit immer vorhanden sein. Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt davor, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter im Zuge der beruflichen Tätigkeit einer anderen Person oder Sache einen Schaden zufügen, für den Sie als Betriebsinhaber finanziell aufkommen müssen. Die Leistung der Versicherung richtet sich dem Grunde nach Ihrer Haftung. Auch wenn für gewisse Schadensfälle keine Haftung vorliegt, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung zudem die "Abwehr" unberechtigter Schadenersatzansprüche.

Beispiele für Haftpflichtschäden können u.a. sein:

  • Ein Kunde verletzt sich in Ihrem Betrieb (z.B. stolpert über ein Kabel)
  • Bei Installationsarbeiten bohren Sie als Handwerker versehentlich eine Wasserleitung an
  • Über eine E-Mail verbreiten sich Viren, die den Geschäftsbetrieb eines Kunden lahm legen

Der Beitrag der Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich nach der ausgeübten Tätigkeit, hier entweder nach Anzahl der Mitarbeiter oder der (zu erwartenden) Umsatzgröße. Bei Abschluss und während der Vertragsdauer ist es wichtig, alle durch Sie ausgeführten (auch hinzukommende) Tätigkeiten namentlich aufzuführen. Auch, wenn ein Anteil hiervon nur geringfügig ausgeführt wird.
 

Bei "beratenden" Berufen: Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Für beratende, begutachtende, prüfende, verwaltende, vollstreckende, berurkundende oder aufsichtsführend tätige Berufsgruppen ist neben einer Betriebshaftpflicht auch der Abschluss einer gesonderten Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll. Zutreffend wäre dies "unter anderem" für Architekten, Immobilienmakler, Steuerberater, Rechtsanwälte, Notare, Verwalter oder Vertreter. Wichtig: Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist nicht Bestandteil der Betriebshaftpflichtversicherung. Auch wenn hierin Vermögensschäden genannt werden, beziehen diese sich lediglich auf einen "mittelbaren" Vermögensschaden infolge eines vorhergehenden Sach- oder Personenschadens!
 

2. Wichtig: Inventarversicherung

Wenn Sie Büroräume angemietet haben, schützt eine Inventarversicherung Ihre Betriebseinrichtung, Vorräte, Waren oder ähnliches im Wesentlichen vor Feuer- (auch Überspannung durch Blitz), Leitungswasser-, Sturm- und Einbruchschäden. Wahlweise können die abgesicherten Gefahren um z.B. eine Elementarversicherung, Glasversicherung oder Betriebsunterbrechungsversicherung erweitert werden. Letztere ersetzt den finanziellen Schaden durch einen kurzzeitigen schadenbedingten Wegfall von Einnahmen. Der Preis einer Inventarversicherung hängt unter anderem von der gewählten Versicherungssumme ab, die den "Neuwert" Ihrer kompletten Einrichtung widerspiegeln sollte. Wichtig: Wenn Sie Ihr Gewerbe vorerst von Zuhause aus betreiben, sollten Sie Ihre bestehende Hausratversicherung über die geänderte gewerbliche Nutzung unterrichten. Diese stellt nämlich für die Versicherung eine "Gefahrerhöhung" dar, und muss in jedem Fall angezeigt werden.
 

3. Von nachrangiger Bedeutung: Firmen-Rechtschutzversicherung

Zwar hat eine Rechtsschutzversicherung durchaus ihre Berechtigung, zählt aber dennoch nicht unbedingt zu einer existenziellen Absicherung, die man direkt am Anfang einer Existenzgründung vorweisen sollte. Finanziell deckt die Rechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten bei z.B. Unfällen mit gewerblich genutzten Fahrzeugen oder Auseinandersetzungen mit Angestellten ab. Beachten sollten Sie allerdings, dass z.B. Finanzielle Aufwendungen für die Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen nicht versicherbar sind. Wichtig: Wenn Sie bereits eine Privat-Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese nicht den Bereich Ihrer Selbstständigkeit ab.
 

Persönliche Absicherung

1. Weiter in die Gesetzliche Rentenversicherung einzahlen?

Als Selbstständiger sind Sie bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Bei Bedarf kann man sich jedoch dort freiwillig weiterversichern. Sofern Sie dies möchten, sollten Sie am besten noch vor Aufnahme Ihrer Selbstständigkeit mit der Rentenversicherung Kontakt aufnehmen, und hier die Möglichkeiten und Beitragshöhe erfragen. Aber auch wenn Sie nicht mehr in die Rentenversicherung einzahlen möchten, lohnt unter Umständen die Zahlung des "Mindestbeitrages", um weiterhin z.B. Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung zu behalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Als Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht für Selbstständige die Möglichkeit der staatlich geförderten "Rürup-Rente". Als privates Pendant zur GRV ist die hier zu erwartende Rentenleistung sogar oftmals höher. Die Beiträge hängen nicht von Ihrem Einkommen ab, vielmehr sind flexible Einmalzahlungen auch "aus der Reihe" möglich, die ebenfalls das zu versteuernde Einkommen senken. Die Rürup-Rente kann bei den meisten privaten Versicherungen beantragt werden.


2. Wichtig: Berufsunfähigkeitsversicherung

Werden Sie einmal berufsunfähig, besteht - sofern weiter in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde - ein Anspruch auf Erwerbminderungsrente. Jedoch ist hier die Voraussetzung für einen "vollen" Anspruch, dass Sie nicht mehr als 3 Stunden am Tag in der Lage sind, überhaupt noch irgendwo anders zu arbeiten. Die maximale Höhe der Erwerbminderungsrente richtet sich nach vielen Kriterien, durchschnittlich beträgt die Leistung dann ca. 600 Euro/Monat. Der gesetzliche Schutz ist daher absolut nicht ausreichend. Die Lösung stellt hier eine private Berufsunfähigkeitsversicherung dar, die in der Regel schon ab 50% Berufsunfähigkeit leistet. Wichtig: Achten Sie darauf, dass die Versicherung auf eine "abstrakte Verweisung" auf andere Berufstätigkeiten verzichtet. Der Beitrag einer Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach der gewählten Rentenhöhe, dem Alter und Gesundheitszustand bei Antragsstellung, sowie der eigentlichen beruflichen Tätigkeit.
 

3. Private Unfallversicherung

Aufgrund der günstigen Beiträge und hohen Absicherung ist diese Versicherungsform nicht nur für handwerklich tätige Personen lohnenswert. Die private Unfallversicherung leistet bei Eintritt einer unfallbedingten Invalidität (meist ab 1%) eine Kapitalauszahlung in vertraglich fest vereinbarter Höhe. Als sinnvoll erweist sich hier der Einschluss einer Unfallrente, die bei einem guten Anbieter ab 50% Invalidität greifen sollte. Eine gute Basisabsicherung mit ausreichender Unfallrente ist schon für wenige Euro im Monat zu bekommen. Tipp: Existenzgründer sollten besonders am Anfang die Versicherungssummen nicht zu hoch ansetzen.

Unterschiede private Unfallversicherung zu Berufsunfähigkeitsversicherung:

  • Leistung der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach krankenheitsbedingter oder unfallbedingter Berufsunfähigkeit (Arbeitskraftabsicherung)
  • Leistung der privaten Unfallversicherung richtet sich nach einem unfallbedingten Invaliditätsgrad - Krankheiten zählen nicht zu einem Unfall.

 

4. Was passiert mit meiner Krankenversicherung?

Als hauptberuflich Selbstständige entfällt Ihre Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können nun zwischen einem Verbleib in der gesetzlichen Krankenkasse oder aber den Beitritt in die private Krankenversicherung wählen. Letztere hat den Vorteil, dass die laufenden Beiträge nicht von Ihrem Einkommen abhängen, und für viele Selbstständige neben besseren Leistungen sogar günstiger ausfallen. Ebenso gewähren Ihnen viele PKV-Anbieter auch eine sogenannte "Beitragsrückerstattung" bei der Nicht-Inanspruchnahme der Krankenversicherung.

Sehr wichtig: Krankentagegeld!

Kommen Ihre Angestellten in den Genuss einer Lohnfortzahlung mit verbundenem Krankengeld im Krankheitsfall, so besteht für Sie als Selbstständiger diese enorm wichtige Absicherung nicht. Fallen Sie einmal infolge einer Erkrankung für längere Zeit aus, sichert Sie hier eine Krankentagegeldversicherung ab. Diese kann auch kostengünstig im Rahmen einer privaten Krankenversicherung mitversichert werden.
 

Tipp: Fordern Sie jetzt ein kostenlosen PKV-Vergleich an, und lassen sich das Krankentagegeld gleich mitberechnen.

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