Selbstständig machen als Kfz-Gutachter (Sachverständiger)

Die Geschäftsidee ‚selbstständig machen als KFZ-Gutachter‘ liegt näher, als viele es glauben mögen. Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu deutlich mehr als 2 Millionen Verkehrsunfällen. Statistisch gesehen knallt es ca. alle 15 Sekunden irgendwo. Ob ein KFZ-Gutachter für die Schadensregulierung in Frage kommt, hängt maßgeblich von der Schadenshöhe ab.
 

Die Bagatellschadensgrenze ist entscheidend

Oberhalb der vom Bundesgerichtshof (BGH) gezogenen Bagatellschadensgrenze haben Unfallgeschädigte das Recht, ein KFZ-Gutachten zu beauftragen. Die Kosten hat die gegnerische Haftpflichtversicherung zu tragen. Durch das in jedem Auto mitfahrende Betriebsrisiko können KFZ-Gutachter auf eine gute Auftragslage hoffen. Allerdings wissen viele Kunden (= Unfallopfer) nicht, dass sie selber einen unabhängigen Gutachter beauftragen dürfen. Insofern müssen Gründer beim Marketing aktiv auf die Rechte von Unfallgeschädigten hinweisen.
 

Was macht ein KFZ-Gutachter?

Es handelt sich um den richtigen Ansprechpartner, um Schäden am Fahrzeug nach einem Unfall zu beziffern und beweissichernd zu dokumentieren. Auf dieser Gutachtenbasis ist eine Abrechnung mit der Versicherung des Unfallverursachers möglich. Mit dem Regulierungsservice eines KFZ-Gutachters lassen sich weitere Schadensersatzpositionen wie ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung sowie merkantiler Minderwert durchsetzen. KFZ-Gutachter sind ebenfalls der richtige Ansprechpartner, um Fahrzeugwerte beim Kauf oder Verkauf aussagekräftig bestimmen zu können. Je nach Expertise können sie auch Oldtimergutachten erstellen, um etwa ein H-Kennzeichen beantragen zu können.
 

Das Wichtigste zur Existenzgründung als KFZ-Gutachter:

  • Wer sich als KFZ-Gutachter bzw. Sachverständiger selbstständig machen will, muss einen besonderen Sachverstand aufweisen. Neben einem technischen Studium oder einer Ausbildung im KFZ-Bereich ist eine spezielle Weiterbildung notwendig.

  • Grundsätzlich ist die Berufsbezeichnung KFZ-Gutachter in Deutschland nicht geschützt. Es sei denn, es handelt sich um einen öffentlich bestellten und vereidigten Gutachter.

  • Ob ein KFZ-Gutachter ein Gewerbe anmelden muss oder einen freien Beruf ausübt, hängt vom Qualifikationshintergrund ab: Eine Entscheidung erfordert immer eine Einzelfallprüfung.

  • Beim Marketing müssen KFZ-Gutachter Präsenz zeigen und Unfallopfern ihre Rechte serviceorientiert auf den Punkt bringen.


Voraussetzungen, um sich als KFZ-Gutachter selbstständig zu machen?

Grundsätzlich steht es jedem frei, sich als KFZ-Gutachter/Sachverständiger selbstständig zu machen. Rein formal ist die Berufsbezeichnung nicht geschützt! Um anerkannt zu werden und mit Versicherungen abrechnen zu können, wird die Fachexpertise aber nachzuweisen sein. Basis für eine gezielte Weiterbildung zum KFZ-Gutachter ist eine relevante Berufsausbildung oder ein Ingenieursstudium. Darauf aufbauend gibt es spezielle Seminare, um sich zum KFZ-Gutachter ausbilden und auf Wunsch auch zertifizieren zu lassen. Ohne eine gezielte Weiterbildung und vorherige Berufspraxis wird es nicht möglich sein, sich als anerkannter KFZ-Gutachter selbstständig zu machen. Die hohe fachliche Expertise ist entscheidend dafür, dass ein erstelltes KFZ-Gutachten kaum anfechtbar ist.
 

Gewerbe anmelden als KFZ-Gutachter?

Um diese Frage beantworten zu können, spielt der Ausbildungshintergrund des KFZ-Gutachters die entscheidende Rolle. Wer eine Ausbildung zum KFZ Techniker absolviert hat, wird im Regelfall ein Gewerbe anmelden müssen. Wer ein Ingenieursstudium vorweisen kann, wird gegenüber dem zuständigen Finanzamt wahrscheinlich eine freiberufliche Tätigkeit durchsetzen können. Im Einzelfall ist das die besondere fachliche Expertise entscheidend, die durchaus auch mit einer Berufsausbildung erlangt werden kann. Ist die Tätigkeit einem Ingenieur gemäß § 18 Einkommenssteuergesetz ähnlich, kann eine Anerkennung als Freiberufler in Frage kommen. Im Einzelfall kann ein Blick auf das Leistungsspektrum Klarheit bringen: Welche Art von Gutachten erstellt der KFZ-Sachverständige für seine Kunden? Auf welches Fachwissen greift er dabei zurück?
 

Zwischenstopp: Die eigenen Gründungsvoraussetzungen sind zu klären

Da keine saubere Abgrenzung möglich ist, müssen angehende selbstständige KFZ-Gutachter frühzeitig mit dem Gewerbe- und Finanzamt ihre individuellen Gründungsvoraussetzungen klären, um von Beginn an mit hoher Planungssicherheit agieren zu können.
 

Ausgangslage: Warum selbstständig machen als KFZ-Gutachter?

Die Verkehrsstatistik zeigt, dass es jedes Jahr mehr als 2 Millionen potenzielle Kunden gibt (ganz zu schweigen von Schäden im Kaskobereich, die für ein Gutachterbüro durch Kooperationen mit Versicherungen auch ein lukratives Geschäftsmodell werden können). Wer sich als KFZ-Gutachter selbstständig machen bzw. ein Gutachterbüro gründen möchte, muss seinen Aktionsradius genau abstecken und auf dieser Basis eine Konkurrenz- und Standortanalyse vornehmen: Wie viele KFZ-Gutachter gibt es bereits im Umkreis von X Kilometern? Wie viele Unfälle gibt es jedes Jahr in diesem Gebiet? Welche Kooperationsmöglichkeiten mit Versicherungen, Werkstätten oder Partnern wie TÜV und DEKRA sind umsetzbar?

Offiziellen Zahlen zufolge gibt es in Deutschland bis zu 6.000 freie bzw. unabhängige KFZ-Gutachter: Die Aussicht auf einen hohen Verdienst sorgt also für eine angespannte Konkurrenzsituation. Die Ausgangsanalyse muss daher zeigen, dass die Geschäftsidee mit Blick auf den anvisierten Standort auf einer soliden Basis steht.
 

Wann KFZ-Gutachter einschalten?

Bei einem unverschuldeten Unfall (= Haftpflichtfall) oberhalb der Bagatellgrenze (also nicht bei kleinen Kratzern) können Unfallgeschädigte KFZ-Gutachter ohne eigene Kosten mit der gesamten Schadensregulierung inklusive Gutachtenerstellung beauftragen. Anders sieht es bei einem selbst verschuldeten Kaskoschaden oder höherer Gewalt aus: In diesem Fall wird die Versicherung ihr Weisungsrecht ausüben und ggf. selbst einen KFZ-Gutachter hinzuziehen. Es ist also klar zwischen Haftpflichtfall und Kaskoschaden zu differenzieren. Bei eigener Unschuld ist es keine gute Idee, sich auf den gegnerischen KFZ-Sachverständigen einzulassen. Dieser darf abgelehnt werden, zumal von einem unmittelbaren Interessenskonflikt auszugehen ist.
 

Wer darf einen KFZ-Gutachter beauftragen?

Nach einem Autounfall darf der Geschädigte oberhalb der Bagatellgrenze von etwa 750 Euro selber einen KFZ-Gutachter einschalten und den gestellten Versicherungssachverständigen ablehnen. Bei einem Kaskoschaden bestimmt die Versicherung den KFZ-Gutachter: Auch hier ergeben sich durch eine entsprechende Positionierung für KFZ-Sachverständige viele potenzielle Aufträge. Wer aber mit Versicherungen kooperiert, wird sich auf der anderen Seite kaum als unabhängiger KFZ-Gutachter positionieren können. Das zeigt, dass spätestens mit der Ausarbeitung des Businessplans als KFZ-Gutachter eine klare strategische Positionierung zu erfolgen hat: Wer soll die Hauptzielgruppe sein, Unfallgeschädigte oder Versicherungen als Auftraggeber?
 

Nicht nur Schadensregulierung für Autos: KFZ-Gutachter können mehr

Abgesehen davon eröffnet das Leistungsspektrum für ‚Selbstzahler‘ viele weitere lukrative Geschäftsmöglichkeiten. Zu denken ist etwa an professionelle Fahrzeugbewertungen oder Wertgutachten. Mit der notwendigen Expertise können auch Oldtimergutachten dazu gehören. Kunden müssen zwar mit gewissen Kosten für ein solches Gutachten rechnen: Diese werden sich aber meistens mehr als auszahlen, wenn Klarheit über den ‚wirklichen‘ Marktpreis herrscht. Der Fokus muss nicht nur auf Unfallgutachten bzw. der Schadensregulierung liegen. Zudem können neben Autos auch Motorräder und weitere Fahrzeuge wie LKW, Wohnmobile oder Anhänger in das Leistungsspektrum aufgenommen werden. Die eigene Qualifikation entscheidet maßgeblich über das angebotene Leistungsspektrum und somit die Einnahmebasis.
 

Businessplan: Wie selbstständig machen als KFZ-Gutachter?

Mit dem Businessplan legen selbstständige KFZ-Sachverständige die Basis für einen nachhaltigen Geschäftsbetrieb und vor allem für die Finanzierung. Für die Einrichtung eines KFZ-Gutachterbüros ist mit hohen Kosten zu rechnen, die auch im sechsstelligen Bereich liegen können. Benötigt werden Büro- und Werkstatträume, wobei diese mit einer Hebebühne und weiterem Equipment ausgestattet werden müssen. Für Umbaumaßnahmen und die Einrichtung müssen Gründer die Finanzierung mit dem Businessplan sicherstellen. Am Standort kann auch geprüft werden, ob es Übernahmeoptionen für einen vorhandenen Betrieb gibt: Viele ältere KFZ-Gutachter werden in den kommenden Jahren in Rente gehen. Diese Option hätte den Vorteil, bereits auf eine gewisse regionale Bekanntheit und einen Kundenstamm zurückgreifen zu können, sofern man davon im Bereich der Schadensregulierung sprechen kann.
 

Unabhängig, zertifiziert oder vereidigt: Wie als KFZ-Gutachter positionieren?

Wer sich als KFZ-Gutachter selbstständig machen möchte, muss sich frühzeitig klar über seine Positionierung werden. Nur so ist es möglich, beim Marketing Kunden fokussiert aus einer bestimmten Perspektive heraus anzusprechen. Wer sich auf die Schadensregulierung ausrichten möchte, sollte das als freier bzw. unabhängiger KFZ-Gutachter tun: Nur so genießen Kunden die Gewissheit, dass ihre Interessen im Fokus stehen. Wer eine Tätigkeit als KFZ-Gutachter vor Gericht anstrebt, muss sich bei der zuständigen Kammer als öffentlich bestellter KFZ-Gutachter vereidigen lassen. Hintergrund ist, dass KFZ-Gutachten eine wichtige Beweisfunktion vor Gericht haben.

Zudem ist es möglich, sich durch einen Fachverband oder Partner wie TÜV oder DEKRA zertifizieren zu lassen und aus diesem Netzwerk Aufträge zu bekommen. Je unabhängiger ein KFZ-Gutachter ist, desto größer sind seine geschäftlichen Handlungsspielräume. Natürlich können selbstständige KFZ-Gutachter aber auch gezielt Kooperationen mit Versicherungen oder Werkstätten suchen. So wird für eine hohe Auslastung gesorgt. Von Unabhängigkeit kann dann aber aus Sicht von Unfallgeschädigten nicht mehr die Rede sein. Insofern muss Klarheit darüber herrschen, dass sich die Ausrichtungen gegenseitig mehr oder weniger ausschließen. Wer sich zielfokussiert als KFZ-Gutachter selbstständig machen will, sollte das mit einer klaren Positionierung tun.
 

Marketing: Wie Kunden gewinnen als KFZ-Gutachter?

Die Ausrichtung des Marketings hängt maßgeblich von der eben skizzierten Positionierung ab. Wer Unfallgeschädigte für sich gewinnen will, muss anders auftreten als ein KFZ-Sachverständiger, der für Versicherungen Gutachten erstellen will. In jedem Fall muss eine suchmaschinenoptimierte Homepage für die notwendige Reichweite sorgen. Es gilt, die eigene fachliche Expertise und das Leistungsspektrum überzeugend zu präsentieren. Die Reichweite bzw. Sichtbarkeit spielt bei der Ausrichtung auf Unfallgeschädigte eine Schlüsselrolle: Wer nach einem Unfall nach Antworten googelt, sollte idealweise auf der Homepage des KFZ-Gutachters landen und ihn direkt beauftragen. Insbesondere häufige Suchanfragen sind zu beantworten, um

  1. potenzielle Kunden über diesen Weg zu gewinnen

und

  1. die eigene Expertise serviceorientiert als Helfer in der Not zu präsentieren.

Typische Suchanfragen, auf die der KFZ-Gutachter überzeugende Antworten liefern muss, sind beispielsweise:


Wer bezahlt den KFZ Gutachter?

Bei einem unverschuldeten Unfall die Versicherung des Schadenverursachers, bei einem Kaskoschaden in der Regel die Versicherung unter Ausübung ihres Weisungsrechts. Weitere Leistungen wie Wertgutachten sind aus eigener Tasche zu zahlen.


Brauche ich ein KFZ-Gutachten?

Ja, im Falle eines unverschuldeten Haftpflichtschadens lassen sich mit einem unabhängigen KFZ-Gutachten die eigenen finanziellen Interessen am besten wahren, auch Schadensersatzansprüche auf Nutzungsausfall und merkantile Wertminderung: Ein Unfallwagen ist trotz fachmännischer Reparatur weniger wert, wofür Unfallopfer zu entschädigen sind. Oberhalb der Bagatellschadensgrenze ist ein Gutachten das beste Mittel, um mit der gegnerischen Versicherung abrechnen zu können. Diese wird wahrscheinlich argumentieren, dass ein Kostenvoranschlag ausreiche. Auf dieser Basis ließen sich aber nur die reinen Reparaturkosten regulieren.
 

Servicespektrum und Vorteilsargumentation

Herausforderung beim Marketing als KFZ-Gutachter wird es sein, viele unwissende Kunden über ihre Rechte gezielt aufzuklären. Vergegenwärtigen wir uns, dass ein Verkehrsunfall eine Ausnahmesituation darstellt. Unfallopfer sind aufgewühlt und wissen wenig über ihre Rechte. Genau an dieser Stelle müssen Suchmaschinenoptimierung und Fachwissen des KFZ-Gutachters greifen. Nach einem Unfall Hilfesuchende sollten auf der Homepage erfahren, dass sie einen Gutachter selbst auf Kosten der gegnerischen KFZ-Versicherung beauftragen können (außer bei einem Bagatellschaden –hierfür reicht ein Kostenvoranschlag oder sogar ein Einigungsprotokoll zwischen beiden Unfallbeteiligten).

Wichtig wird es sein, Unfallgeschädigte über weitere Rechte wie die Durchsetzung einer Nutzungsausfallentschädigung (alternativ zum Mietwagen) oder Schadenersatz wie merkantile Wertminderung aufmerksam zu machen. Mit dem Gutachternetzwerk (Werkstätten und Fachanwälte) können Geschädigte die gesamte Regulierung in erfahrene Hände legen. Sofern auch eine Verletzung (Personenschaden) auf den Unfall zurückzuführen ist, können mit einem Anwalt Ansprüche auf Schmerzensgeld durchgesetzt werden. Bei eigener Unschuld am Unfall muss die Versicherung des Unfallverursachers auch für Anwaltskosten aufkommen.
 

Bei Anruf Hilfe nach einem Unfall

Im akuten Notfall wird das Servicespektrum bzw. die Einsetzbereitschaft des KFZ-Gutachters für Kunden den entscheidenden Unterschied ausmachen. Mit einer 24-Stunden-Notfallnummer können Unfallopfer direkt Hilfe am Unfallort nutzen. Mit Blick auf die Beweissicherung und die anschließende Gutachtenerstellung kann das Expertenwissen nur von Vorteil sein. Denn herrscht keine Klarheit über die Schuldfrage und ist der Unfallhergang unklar, kann ein Schadensgutachten den entscheidenden Unterschied ausmachen und vor Gericht ggf. als Beweismittel herhalten.
 

Marketingstrategien sind differenziert zu betrachten

Wer mit Versicherungen kooperieren möchte, wird sich beim Marketing anders positionieren müssen bzw. durch Verträge oder Kooperationen mehr oder weniger automatisch zu neuen Aufträgen kommen. Das gilt auch für die Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Gutachter. Die Darstellungen zum Marketing zeigen, dass freie und unabhängige Gutachter die größten Selbstverwirklichungsspielräume haben.
 

Wie viel verdient ein selbstständiger KFZ-Gutachter?

Laut StepStone liegt das Durchschnittsgehalt von KFZ-Gutachtern bei knapp unter 50.000 Euro. Zu beachten ist aber, dass sich die meisten KFZ-Gutachter selbstständig machen, was schlichtweg an höheren Verdienstmöglichkeiten liegt. Um die Frage nach dem Verdienst zu beantworten, rückt eine weitere, aus Kundensicht wichtige Frage in den Fokus: Wie viel kostet ein KFZ-Gutachten (Unfallgutachten)? Grundsätzlich hängt das Gutachterhonorar gemäß Richtlinien des Berufsverbandes von der Schadenshöhe ab, was verursachungsgerecht erscheint.
 

Berechnungen für den Verdienst eine KFZ-Gutachters

Mit zunehmender Schadenshöhe wird ein abnehmender Prozentsatz zugrunde gelegt, sodass die Kosten für ein KFZ-Gutachten nicht exorbitant steigen und sich vor allem am Branchenüblichen zu orientieren haben. Bei einer Schadenshöhe von 2.000 Euro beträgt das Grundhonorar ca. 430 Euro, bei einem Schaden von 6.000 Euro sind es etwas mehr als 700 Euro. Liegt der Schaden bei 20.000 Euro, werden 7,5 % zugrunde gelegt, was 1.500 Euro entspricht.

Der Verdienst pro Monat lässt sich mit einem Durchschnitthonorar (ausgehend von einer mittleren Schadenssumme) und einer angenommenen Anzahl an Gutachten berechnen. Gehen wir davon aus, dass der KFZ-Sachverständige pro Monat 15 Gutachten à 600 Euro erstellt, käme er auf Einnahmen von 9.000 Euro. Wohl gemerkt: Bei der Auslastung wäre noch reichlich Luft nach oben und die Kostenstruktur eines KFZ-Gutachterbüros dürfte von Natur aus schlank sein.

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