Selbstständig machen als Hebamme

Hebamme

Für viele Hebammen ist ihr Beruf eine Leidenschaft, denn sie begleiten jeden Tag kleine (und auch erwachsene) Menschen beim Start ins Leben. Es handelt sich um ein sehr traditionelles Berufsbild, das bereits im Mittelalter bedeutsam war. So erklärt sich auch, warum Hebammen bzw. Geburtshelferinnen auch heute noch eine gewisse Sonderstellung in unserem Gesundheitssystem einnehmen. Die Nachfrage ist sehr hoch, da vor allem viele Erstgebärende nicht auf die professionelle Unterstützung vor, während oder nach der Geburt verzichten wollen. Neben der Festanstellung in einem Krankenhaus bietet sich die Option an, selbstbestimmt dieser Berufstätigkeit nachgehen zu können.

Damit der Weg in die berufliche Selbstständigkeit als Hebamme keine ‚schwere Geburt‘ wird, sollen in diesem praxisorientierten Beitrag alle wichtigen Anforderungen und durchaus auch Problemfelder angesprochen werden:

  • Selbstständig machen als Hebamme: Überblick der hier behandelten Themen
  • Statusfeststellung: selbstständig oder freiberuflich?
  • mögliches Inhalte eines Leistungsspektrums und Konsequenzen
  • Zugangsvoraussetzungen/Ausbildung
  • notwendige Formalitäten/aktuelle Versicherungsproblematik
  • Kundengewinnung/Marketing in eigener Person
  • Entscheidungen abwägen: Zukunftsaussichten in diesem Berufsbereich
     

Statusbestimmung für den Beruf der Hebamme: Selbstständig oder Freiberufler?

Wer sich als Hebamme selbstständig machen möchte, wird de facto einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, denn der Hebammenberuf zählt gemäß Paragraf 18 des Einkommenssteuergesetzes zu den Heilberufen. Durch diesen Status ist auch klar, dass eine selbstständig tätige Hebamme kein Gewerbe anmelden muss. Die Einkünfte sind bei der jährlichen Steuererklärung anzugeben, wobei eine recht einfache Einnahme-Überschussrechnung ausreicht. Vor Aufnahme der Tätigkeit sollte diese mit einem formlosen Schreiben beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Das Finanzamt wird dann eine neue Steuernummer vergeben.
 

Zugangsvoraussetzungen für eine freiberufliche Tätigkeit als Hebamme

Wer als freiberufliche Hebamme arbeiten möchte, muss eine Fachausbildung erfolgreich absolviert haben und die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen. Bei Berufen im Gesundheitsbereich ist es üblich, sich einer regelmäßigen Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen. Wer sich über die Voraussetzungen zur Ausbildung als Hebamme informieren möchte, sollte einen Blick in Paragraf 7 des Hebammengesetzes werfen.
 

Mögliches Leistungsspektrum einer freiberuflichen Hebamme

Generell ist es so, dass die Hebammenleistung eine Kassenleistung ist. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch darauf, innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die beratenden Dienste einer Hebamme in Anspruch zu nehmen. Als Trend lässt sich feststellen, dass die Kassenleistungen in Bezug auf Hebammen in den letzten Jahren weiter ausgebaut wurden. Insofern ist es sogar möglich, dass Geburten in speziellen Häusern nur von Hebammen und ohne Ärzte durchgeführt werden. Auch zahlreiche private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für definierte Leistungen. Der Umfang kann je nach Anbieter und gewähltem Tarif unterschiedlich sein. Insofern können sich freiberufliche Hebammen auf gesetzlich und privat versicherte Patientinnen fokussieren.
 

Konsequenzen in Bezug auf die Arbeitszeiten bedenken

Das Leistungsspektrum entscheidet darüber, welche Zielgruppe angesprochen wird und wie sich die eigenen Arbeitszeiten letztlich gestalten werden. Wer als freiberufliche Hebamme in der Geburtshilfe tätig ist, wird sich zu jeder Tageszeit bereithalten müssen. Wer sich hingegen eher auf die Wochenbettbetreuung nach der Geburt spezialisieren möchte, wird die Arbeitszeiten flexibler nach den eigenen Vorstellungen ausrichten können. Prinzipiell können freiberufliche Hebammen durch ihre Ausbildung und entsprechende Berufserfahrungen Leistungen in den folgenden Bereichen erbringen:
 

Geburtsvorsorge: Betreuung von Schwangeren, Durchführung von Untersuchungen

  • Geburtshilfe: Leitung von natürlichen Geburten
  • Nachsorge: Betreuung von Mutter und Säuglingen in den ersten Wochen nach der Geburt (Gewichtskontrolle, Hilfe bei der Pflege, gynäkologische Untersuchungen etc.)
  • beratende Hilfe zu den Themen Stillen und Beikost (ggf. macht es Sinn, sich auf einen Fachbereich zu spezialisieren)
  • Familienbetreuung: eine Begleitung durch Hebammen ist in Sonderfällen bis zum 1. Lebensjahr möglich, sofern Risiken medizinischer, sozialer oder gesundheitlicher Art vorliegen
     

Grundsatzentscheidung: freiberuflich auf eigene Faust oder in einer Klinik?

Freiberufliche Hebammen haben die Chance, sich auf Wunsch nicht komplett in die Selbstständigkeit zu begeben. Viele Kliniken mit Geburtshilfe arbeiten mit freiberuflichen und somit nicht fest angestellten Hebammen zusammen. In einer Klinik ist die eigene Selbstverwirklichung sicher etwas eingeschränkter, dafür aber entfällt die Akquise komplett. Diese Grundsatzentscheidung sollte jede angehende freiberufliche Hebamme selber abwägen. Nicht wenige entscheiden sich auch für eine kombinierte Lösung, die 2 bis 3 Tage im Kreissaal und die restlichen Tage unterwegs bei Patientinnen vorsieht.
 

Rechnungswesen: Wie erhalten Hebammen die Vergütung für ihre freiberufliche Arbeit?

Da es sich um Kassenleistungen handelt, rechnen Hebammen direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab. Hierfür gibt es spezielle Formulare, die bei den Kassen einzureichen sind, nachdem sie von der Patientin unterzeichnet wurden. Die Honorare variieren, wobei die Geburtshilfe generell besser vergütet wird als etwa die Wochenbettbetreuung.

Im Falle der privaten Krankenversicherung kann es sein, dass die Rechnung direkt über die Patientin eingereicht wird und diese dann um eine Kostenerstattung bei der jeweiligen Versicherung bittet. Grundsätzlich könnten Hebammen auch für Selbstzahler auf Rechnung arbeiten. Da die Kosten aber von allen Kassen in der Regel problemlos getragen werden, ergibt sich hierfür kein nennenswerter Markt.

Praxistipp: Die hier angesprochene Papierarbeit inkl. Dokumentation auf speziellen Bögen wird auch ein wichtiger Teil des Arbeitsalltags sein. Insofern sollte genügend Zeit für Büroarbeit eingeplant werden. Auch kann es Sinn machen, sich im Vorfeld mit allen formalen Anforderungen vertraut zu machen, sodass es später bei der Abrechnung nicht zu zeitraubenden Problemen und Zahlungsverzögerungen kommt.

Übrigens werden auch die Fahrtkosten von den Krankenkassen pauschal vergütet, sodass sich in ländlichen Gebieten auch ein größerer Aktionsradius rechnen kann. Die Rahmenbedingungen geben die Krankenkassen- und Hebammenverbände vor, sodass freiberufliche Hebammen nur geringe Spielräume bei der Erbringung eigener Leistungen auf Rechnung haben.
 

Vermarktung/Gewinnung von Patientinnen als freiberufliche Hebamme

Viele Kliniken arbeiten mit Hebammen zusammen bzw. erstellen Listen mit möglichen Ansprechpartnern. Hier sollten Hebammen für einen definierten Aktionsradius Präsenz zeigen. Von grundlegender Bedeutung ist auch eine eigene Homepage, um Patientinnen zu gewinnen und sich selber vorzustellen. Nicht zu vergessen ist, dass ein gewisses Vertrauensverhältnis sicher eine große Rolle spielt, da Hebammen in eine sehr intime Lebenssituation beratend eingreifen.

Eine immer wichtigere Rolle spielen auch spezielle Ärzte- bzw. Bewertungsportale, auf denen auf immer mehr Hebammen zu finden sind. Insofern kann es sehr nützlich sein, sich dort ein Profil anzulegen. Allerdings sollten Bewertungen immer verfolgt und ggf. persönlich kommentiert werden. So gut eine positive Bewertung sein kann, so verheerend kann die Wirkung einer vernichtenden Kritik sein! Insofern sind die Chancen des Internets für freiberufliche Hebammen Fluch und Segen zugleich. Natürlich gehört auch die gute alte Visitenkarte weiterhin dazu, um die Mund-zu-Mund-Propaganda in die richtigen Bahnen zu lenken. Wer eine gute Erfahrung mit einer Hebamme gemacht hat, wird sie mit Sicherheit Freunden und Bekannten gerne weiterempfehlen.
 

Aktuelles zur Versicherungsproblematik für freiberufliche Hebammen

Eine wesentliche formale Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Berufsausübung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung. Dies greift, falls es bei der Arbeit zu Vorfällen kommt, aus denen sich mitunter sehr hohe Schadensersatzforderungen oder sonstige Leistungen begründen lassen. In der letzten Zeit wurde diese Versicherung immer häufiger als Bedrohung für freiberufliche Hebammen diskutiert, da die Kosten für die Berufshaftpflichtversicherung mit zum Teil über 6.000 Euro im Jahr eine erhebliche Belastung darstellen. Es sollte Klarheit darüber herrschen, dass dieser unvermeidbare Kostenfaktor die eigene Einkommenssituation verschlechtern wird. In naher Zukunft können die Kosten weiter steigen.

Insofern erscheint verständlich, warum viele Hebammen lieber in einem Angestelltenverhältnis bleiben. Im Falle einer hohen Auslastung über das ganze Jahr gesehen sollte dieser Kostenfaktor aber durchaus beherrschbar bzw. betriebswirtschaftlich vertretbar sein. Hier gilt es im Einzelfall, mit konkreten Zahlen und Szenarien selber nachzurechnen und die möglichen Einkünfte für sich selber zu bewerten. Zudem sollte eine freiberufliche Hebamme unfallversichert sein, zumal durch die berufsbedingte Mobilität ein gewisses Risiko buchstäblich mitfährt. Dann sei auch noch darauf hingewiesen, dass für freiberufliche Hebammen die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung gilt. Die Rentenversicherungspflicht wird in Paragraf 2 Nr. 3 SGB VI geregelt. Ansprechpartner für etwaige Nachfragen diesbezüglich ist die Deutsche Rentenversicherung. Perspektiven für den Weg in die Selbstständigkeit als Hebamme

Die derzeitige Diskussion für die teure, aber zwingend vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung verzerrt mit Sicherheit etwas das Bild in Bezug auf die Zukunftschancen. Vielfach wurde schon davon geredet, dass es freiberufliche Hebammen bald nicht mehr geben wird. Dies stimmt schon alleine deshalb nicht, da sie in Krankenhäusern mit Geburtshilfe hängeringend gesucht werden und letztlich auch immer die Option besteht, wieder in ein Angestelltenverhältnis zu wechseln. Die Nachfrage in puncto Hebammen/Geburtshilfe ist nicht zuletzt durch den kleinen Geburtenboom aktuell wieder sehr groß. Und in vielen ländlichen Bereichen ist mit wenig berufsinterner Konkurrenz zu rechnen, sodass für eine gute Auslastung gesorgt wird. Wirtschaftlich betrachtet können die hohen Kosten für die vorgeschriebene Berufshaftpflichtversicherung kompensiert werden, sofern eine hohe Auslastung mit der Tätigkeit erreicht wird. Um dies von Anfang an sicherzustellen, sollte auch eine Standortanalyse durchgeführt werden.

Kurzzusammenfassung für eine freiberufliche Tätigkeit als Hebamme:

  1. Hebammen üben eine freiberufliche Tätigkeit aus, sodass keine Gewerbeanmeldung nötig ist (vergleiche § 18 Einkommenssteuergesetz)
  2. Grundvoraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit ist eine anerkannte Berufsausbildung
  3. Hebammen bieten so genannte Kassenleistungen an, die in einem definierten Umfang von gesetzlichen und auch privaten Krankenkassen vollständig übernommen werden (die Abrechnung erfolgt üblicherweise direkt mit den Krankenkassen)
  4. Ein Zugewinn an Lebensqualität? Das angebotene Leistungsspektrum samt anvisierter Zielgruppe hat einen direkten Einfluss auf die eigenen Arbeitszeiten
  5. Je nach Standort/Aktionsradius und eigener Lebenssituation kann es Sinn machen, sich auf einen speziellen Bereich (Geburtshilfe, Nachsorge) zu fokussieren
  6. Für die Vermarktung der eigenen Person ist eine einladende Homepage unerlässlich
  7. Eine recht kostenintensive Berufshaftpflichtversicherung, die immer wieder in den Medien kritisiert wird, ist eine unabdingbare Voraussetzung für eine freiberufliche Tätigkeit als Hebamme (zudem besteht eine Rentenversicherungspflicht).

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