Marken- und Patentschutz

Besonders wenn Sie eine Idee monetarisieren möchten, ein Unternehmen aufbauen möchten, das in Sortiment, Leistung, Name oder Art der Vermarktung bislang einzigartig ist, spielt der gewerbliche Rechtsschutz eine wichtige Rolle. Um sich vor potentiellen Nachahmern zu wehren, gibt es verschiedene Möglichkeiten:


Patente

Das Patent ist ein technisches Schutzrecht, welches seinem Erfinder bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt wird. Der Patentinhaber erhält ein Exklusivrecht für die Verwertung seiner Erfindung. Eine nicht autorisierte Nutzung seines Patentes durch Dritte kann er verbieten. Man unterscheidet bei Erfindungen das Erzeugnispatent für Sachen (z.B. Maschinen) von dem Verfahrenspatent für Herstellungen. Damit die Voraussetzungen zur Anmeldung eines Patentes erfüllt sind, muss folgender Tatbestand vorliegen: - Die Erfindung muss neu sein - Die Erfindung darf nicht naheliegend sein - Die Erfindung muss die gewerbliche Nutzung zulassen.

Die Anmeldung eines Patentes kann über das Deutsche Patent- und Markenamt vorgenommen werden. Hier erfährt man auch, ob die zu schützende Idee bereits von anderer Seite her angemeldet ist. Die Idee wird einem strengen Anmeldeverfahren unterzogen, dessen Prüfung sich im Einzelfall auf mehrere Jahre ausweiten kann. Erst wenn dies positiv ausfällt, wird das Patent erteilt. Ein freigegebenes Patent gilt für maximal 20 Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Verlängerung beantragt werden. Ein von dem DPMA erteiltes Patent können Sie nur innerhalb Deutschlands geltend machen. Man hat jedoch die Möglichkeit, das Patent auf bestimmte Länder auszuweiten.

Geschmackmuster

Ein Geschmackmuster bezieht sich auf die äußere Erscheinung eines Produkts. Hierzu zählen Designs, z.B. für Möbel, Kleidung oder Formgebung. Auch für zweidimensionale Designs kann ein Geschmackmuster beantragt werden. Die Formalitäten sind vergleichsweise einfach. Die Einreichung eines Merkblattes für Geschmackmusteranmeldung und Anmeldevordruck müssen zusammen mit dem Muster oder Modell beim Patentamt eingereicht werden. Ein eingetragenes Geschmackmuster verleiht das alleinige Recht zur Nutzung des Designs. Anderen können Sie es verbieten, das Design ohne Ihre Zustimmung zu verwenden. Hiervon sind alle denkbaren Handlungen erfasst, die sich auf Ihr Design beziehen. Ein Geschmackmuster kann für bis zu 25 Jahre aufrecht erhalten werden. Der Schutz bezieht sich aud Deutschland, kann aber auf andere Länder ausgeweitet werden.


Gebrauchsmuster

Ebenso wie das Patent schützt das Gebrauchsmuster eine technische Erfindung. Man versteht hierunter die Vorstufe eines Patents. Die Anforderungen an den “erfinderischen Schritt” sind beim Gebrauchsmuster niedriger als beim Patent. Der Abstand zur Technik muss nicht so groß sein, kleinere Erfindungen sind schutzfähig. Während eine Patenanmeldung oft mehrere Jahre dauert, kann ein Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. Im Eintragungsverfahren prüft das DPMA die formellen und sachlichen Schutzvoraussetzungen. Diese lassen sich wie folgt unterteilen: - Neuheit, - erfinderische Leistung - gewerbliche Anwendbarkeit

Ein Gebrauchsmuster kann für maximal 10 Jahre geschützt werden. Eine Verlängerung ist möglich. Bei einer Ausweitung des Schutzes auf den europäischen Raum sollte man beachten, dass einige Länder keinen Schutz von Gebrauchsmustern erlauben (z.B. Schweiz)


Markenzeichen / Markenschutz

Als Markenzeichen gelten Logos, Firmenschriftzüge oder Namen in Verbindung mit bestimmten Farben oder Schrifttypen. In dem Markengesetz wird die Marke nicht näher definiert, sondern nennt die schutzfähigen Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, usw. Der Markenschutz entsteht durch die Eintragung in das Register de DPMA. Vor der Eintragung muss die Anmeldung erfolgen. Ist die Marke eingetragen, können Sie allen anderen den Gebrauch des identischen Wortes, aber auch ähnliche, zu ihren verwechselbare Wortlaute verbieten. Marken können vom Markeninhaber auch verkauft und veräußert werden. Auch die Einräumung eines Nutzungsrechtes an der Marke (Markenlizenz) kann eingeräumt werden. Der Schutz einer Marke ist unbgegrenzt verlängerbar. Der Schutz bezieht sich auf die Bundesrepublik Deutschland, kann aber auf Wunsch auf andere Länder ausgeweitet werden.

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