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Versicherungen

Beginnt man mit der Selbstständigkeit, sollte auch im Vorfeld die finanzielle Absicherung geklärt sein. Bestimmte Versicherungspolicen sind für Selbstständige existentiell wichtig und schaffen finanzielle Rückendeckung. Welche das im Einzelnen sind und was es zu beachten gilt - hier eine kurze Vorstellung:
 
 

  • Betriebshaftpflichtversicherung
    Ein absolutes Muss für jeden Gewerbetreibenden. Als Selbstständiger oder Freiberufler haften Sie mit Ihrem Privatvermögen. Eine Betriebshaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie und/oder Ihre Angestellten verschulden. Ein ganz wichtiges Kriterium spielt herbei die Schadenabwehr als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung. Wenn ein Schadenersatzanspruch an Sie gestellt wird prüft eine Haftpflichtversicherung, ob Sie wirklich ein Verschulden trifft. Ist dies nicht der Fall, werden die Kosten zur Abwehr des Schadens ersetzt. (Wichtig: Ersetzt keine Rechtsschutzversicherung!)

    Oftmals ist das private Haftungsrisiko in der Betriebshaftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Eine separate Privathaftpflichtversicherung ist in dem Fall dann nicht notwendig. Fragen Sie hier bei Abschluss explizit nach.

     
  • Inventarversicherung
    Die Inventarversicherung ist sinnvoll, wenn Sie Geschäftsräume besitzen, in denen sich (hochwertige) Einrichtungsgegenstände (PC, Büromaterialien, EDV, Möbel, etc.) befinden. In der Regel schützt eine Inventarversicherung vor Schäden durch Einbruch- Diebstahl, Brand, Überspannung nach Blitz, Leitungswasser und Sturm. Wichtig: Die Versicherungssumme gibt Ausschluss über die Einrichtungswerte. Richten Sie sich immer nach den Neuwert Ihrer Einrichtung und bestimmen Sie daraufhin die Versicherungssumme. Spielen Sie in Gedanken den Fall durch, dass Sie sich nach einem Brandschaden neu einrichten müssen und wieviel Geld Sie dann benötigen.

    Wichtig: Arbeiten Sie von zuhause aus, sollten Sie den Anteil der geschäftlich genutzten Räume bei Ihrer Hausratversicherung anzeigen. Gewerblich genutzte Räume sind nur bis zu gewissen Grenzen in der privaten Hausratversicherung eingeschlossen.
     
  • Krankentagegeldversicherung
    Eine Krankentagegeldversicherung ist für Selbstständige überaus wichtig. Im Krankheitsfall und daraus verminderten Einnahmen laufen die Kosten für Ihren Betrieb und Personal ungehindert weiter. Eine Krankentagegeldversicherung schafft finanziellen Ersatz und zahlt im Krankheitsfall den vereinbarten Tagessatz. Zwar kann man schon ab dem ersten Krankheitstag ein Tagegeld vereinbaren, dies ist jedoch sehr teuer. Aufgrund der monatlichen Beitragsbelastung lohnt in der Regel die Zahlung eines Tagesgeldes nach einer Wartezeit von 1 Monat.

    Die Krankentagegeldversicherung können Sie bei vielen Krankenversicherungen abschließen. Wenn Sie sich privat versichern, lohnt der Einschluss in der Krankenvollversicherung.
     
  • Krankenversicherung: Gesetzlich oder Privat?
    Als Selbstständiger sind Sie von der Versicherungspflicht befreit und können sich frei entscheiden, wo sie sich krankenversichern. Eine private Krankenversicherung kann besonders für Selbstständige sinnvoll sein, zumal neben der besseren medizinischen Versorgung der Versicherungsschutz individuell an die Bedürfnisse angepasst werden kann. Wichtig: Ein Krankentagegeld mit einrechnen lassen und vor Abschluss. In jedem Fall empfiehlt sich hierfür ein kostenloser und unverbindlicher Vergleich mehrerer Anbieter.
     
  • Berufsunfähigkeitsversicherung
    Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet in der Regel dann, wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles zu mindestens 50% berufsunfähig sind. Sie dient als notwendige Ergänzung zur gesetzlichen Erwerbsminderungsrente und enthält in der Regel keine Verweisungsklausel (Verweis auf andere verrichtbare Tätigkeiten möglich). Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der gewählten monatlichen Rente. Diese sollte in etwa so hoch sein wie das derzeitige Netto-Einkommen.
     
  • Rechtsschutzversicherung
    Die Rechtsschutzversicherung gehört zwar nicht zu einer wichtigen Grundsicherung, dennoch ist ein Abschluss zu überlegen. Beachten sollten Sie allerdings, dass z.B. Kosten für die Geltendmachung von Forderungen aus Verträgen nicht versicherbar sind. Besteht eine Private Rechtsschutzversicherung sollten Sie Ihre Selbstständigkeit melden. Sind Fahrzeuge auf den Namen der Firma angemeldet, muss eine etwaige Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeändert werden.
    In einer Firmenrechtsschutzversicherung ist zumeist der Privatrechtsschutz für den Firmeninhaber bzw Geschäftsführer enthalten.
     

Wichtig: Besonders zu Beginn der Selbstständigkeit ist es wichtig, die laufenden Kosten und Verbindlichkeiten so gering wie möglich zu halten. Legen Sie am Anfang wert darauf, eine grundlegende Absicherung zu schaffen, und nicht sofort mit dem TOP-Versicherungsschutz zu beginnen. Denn für alles müssen Sie letztlich auch Beiträge bezahlen.