Zuschüsse für Messen und Ausstellungen

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen bieten Unternehmen die Möglichkeit, sich einem Fachpublikum zu präsentieren. Neue Geschäftskontakte schließen, Reputation aufbauen, Kunden gewinnen und das Image pflegen – viele verschiedene Ziele können über Messen angestrebt und erreicht werden. Zuschüsse aus öffentlichen Töpfen sollen den deutschen Firmen dabei helfen, im nationalen und internationalen Wettbewerb zu bestehen. So wundert es nicht, dass es für Inlandsmessen und Auslandsmessen verschiedene Fördermöglichkeiten gibt. Allerdings ist ihre Zahl rar gesät. Es gibt derzeit nur fünf Bundesprogramme (Stand November 2019) und weniger als 20 Landesprogramme, die das Thema Messen und Ausstellungen zum Inhalt haben. Wir stellen die fünf Bundesprogramme im Detail vor und nennen im Anschluss daran die verfügbaren Landesprogramme.
 

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen mit bundesweiter Verfügbarkeit

Unabhängig vom Firmensitz sind die nachfolgend vorgestellten fünf Programme für Unternehmen verfügbar. Den Reigen eröffnet das Auslandsmesseprogramm.
 

Auslandsmesseprogramm

Ziel dieses Programms ist es, deutsche Firmen international wettbewerbsfähig zu halten. Um dieses Ziel zu erreichen unterstützt die Bundesregierung Unternehmen mit Sitz in Deutschland bei der Teilnahme an Auslandsmessen. Wirtschaftsverbände, deutsche Außenhandelskammern, diplomatische Vertretungen, verschiedene beteiligte Bundesministerium sowie der Ausstellung- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) schlagen die Messen vor, die aus Bundessicht in Betracht kommen. Zweimal im Jahr legen sie das Auslandsmesseprogramm fest, welches fortan gilt. Zu dem Arbeitskreis beim AUMA gehören die folgenden Vereinigungen und Institutionen:

  • Spitzenorganisationen/Verbände der deutschen Wirtschaft

  • Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

  • Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft

  • Auswärtiges Amt

  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

  • Vertreter der Bundesländer

Sobald die Beteiligten die Messen ausgewählt haben, werden diese online in die Messedatenbank des AUMA eingetragen. Gibt es hier Änderungen, werden die Änderungen sofort eingepflegt, sodass Interessenten sofort up-to-date sind.
 

Antragsteller

Die Größe, Branche und Verbandszugehörigkeit sowie der Standort der Firma spielen keine Rolle, soweit dieser in Deutschland ist. Auch ausländische Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Firmen in Deutschland, die deutsche Produkte verkaufen, gehören zum Kreis der Teilnahmeberechtigten.
 

Mögliche Präsentationsformen

Firmen können Maßnahmen wahrnehmen, die in einer der folgenden Formen bereitgestellt werden.

  • Informationsstände

  • Firmengemeinschaftsausstellungen

  • Informationszentren

  • Sonderschauen

  • Branchen-Leistungsschauen

  • Sonderveranstaltungen der Exportinitiative Energie
     

Informationsstände

Die simpelste Möglichkeit im Rahmen des Förderprogramms von der staatlichen Unterstützung zu profitieren ist, sich auf einem Informationsstand zu präsentieren. Ein Informationsstand ist so konzipiert, dass in einem offiziellen Rahmen das deutsche Interesse am Warenaustausch bekundet wird. Ein Informationsstand ist eine Art Visitenkarte zur Anbahnung von Geschäftsbeziehungen.

Ein Informationsstand ist mit Fachleuten besetzt, die für Auskünfte zur Verfügung stehen. Die Fachleute berichten über die deutschen Aussteller und ihre Produkte, referieren über Hersteller und Messevertreter aus Deutschland. Die Fachleute sind in der Lage, Trends und Tendenzen zu erkennen, Geschäftskontakte herzustellen und hilfreiche Berichte und Messe-Erfahrungen an interessierte Firmen zu kommunizieren. Das jeweils zuständige Bundesministerium errichtet einen Informationsstand und stattet ihn sachlich sowie personell aus.
 

Firmengemeinschaftsausstellung

Wird eine Ausstellergruppe mit einem Informationsstand gekoppelt, ergibt sich ein Firmengemeinschaftsstand für die Firmengemeinschaftsausstellung. Diese Kombination ist wirkungsvoll und recht häufig auf Messen mit deutscher Beteiligung im Ausland zu sehen. Die Firmen werden auf einem Stand räumlich organisiert und wirkungsvoll hervorgehoben. Besucher der Messe sollen Deutschland zunächst als Dachmarke „made in Germany“ kennenlernen. Werden sie davon angezogen, können sie sich über die einzelnen Angebote und Erzeugnisse der Firmen informieren.

Direkte Zahlungen leistet dieses Programm nicht an Firmen, sie profitieren im Prinzip indirekt. Allerdings resultieren aus den Gemeinschaftsausstellungen Kostenersparnisse, wobei andere Effekte in der Regel wesentlich wichtiger für viele Aussteller sind:

  • Hilfe und Unterstützung im Bereich Technik und Organisation

  • Positive Wirkkraft der Dachmarke „made in Germany“
     

Gemeinschaftsstände werden nur dann auf einer Auslandsmessen errichtet, wenn sich bis ungefähr vier Monate vor dem Messetermin mindestens zehn Firmen gefunden haben, die Interesse an einer Messeteilnahme bekunden. Jede Messe verfolgt unterschiedliche Ziele und deshalb gelten für jede Messe spezielle Teilnahmebedingungen. Die Durchführungsgesellschaft, die mit der Aufgabe betraut ist, den Messestand zu errichten und zu betreuen, gibt die besonderen und allgemeinen Teilnahmebedingungen heraus. Folgende Leistungen sind bei den meisten Messen für Teilnehmer inklusive:

  • Mietkosten für die Standfläche

  • der Standbau an sich inklusive Strom und Licht

  • Rahmengestaltung unter dem Label „made in Germany“

  • Bereitstellung eines Kopiergeräts und eines Internetanschlusses

  • Aufnahme in den Internetauftritt und die Ausstellerbroschüre und/oder kostenfreie Eintrag ins Ausstellerverzeichnis

  • Kosten für Hallenbeleuchtung, Bewachungsdienst, Ordnungsdienst und Reinigung der Gänge

  • Rat und Unterstützung bei der Vorbereitung und Umsetzung am Messestand
     

Gelegentlich beteiligt sich der Bund auch finanziell und personell an weiteren Maßnahmen wie Pressekonferenzen, Fachvorträgen diplomatische Empfänger oder Dolmetscherdiensten am Informationsstand.

Die teilnehmende Firma bezahlt einen verminderten Preis, um in den Genuss der genannten Vorzüge zu kommen. Aus eigener Tasche müssen Kosten für die Anreise und den Aufenthalt, für den Transport und diverse Sonderausstattungen gestemmt werden. Werbung, Bewirtung oder die Teilnahme an Symposien gehören ebenfalls zu den Dingen, die die Firmen selbst bezahlen müssen. Allerdings ist die Durchführungsgesellschaft behilflich, die benötigten Leistungen im Ausstellungsland zu bekommen. Zudem sind individuelle Ausstattungswünsche oft noch zu realisieren, wenn Firmen sich rechtzeitig in der Planungsphase mit der Durchführungsgesellschaft in Verbindung setzen. Besondere Ausstattungswünsche können zum Beispiel Ergänzungen beim Standbau, besondere Beleuchtung, Mobiliar oder elektronische Geräte sein.
 

Informationszentrum

Ein Informationsstand mit zusätzlichen Besprechungs- und Präsentationsmöglichkeiten wird als Informationszentrum bezeichnet. Die Präsentationsmöglichkeit/Besprechungsmöglichkeiten reduzieren sich auf ungefähr 2 Quadratmeter, was ausreichend für Gespräche mit Geschäftskontakten ist. Teilnehmer können auf diesem kleinen Stand Flyer oder kleine Modelle präsentieren. Das Nutzungsentgelt ist reduziert. Zusätzlich können weitere Begleitmaßnahmen, wie bereits im Bereich Firmengemeinschaftsausstellung beschrieben, genutzt werden. Auch bei Informationszentren gilt die Mindestteilnehmerzahl von zehn Firmen.
 

Sonderschau

Eine Sonderschau ist eine gesonderte Ausstellung von Exponaten, wobei kein Standpersonal zur Verfügung gestellt wird. In Zusammenhang mit einer Firmengemeinschaftsausstellung, seltener mit einem Informationszentrum, können Sonderschauen angekoppelt werden. Ziel ist, einzelne Wirtschaftszweige zu präsentieren, wobei hier immer ein Informationsstand angeschlossen ist. Die Thematik einer Sonderschau wird durch den Fokus der Veranstaltung vorgegeben. Falls eine Messe sehr breit angelegt ist, geben die Wirtschaftsverbände konkrete Themen für eine Sonderschau vor.
 

Branchenleistungsschau

Im Rahmen einer Branchenleistungsschau werden besondere Aspekte einer Branche auf einer exponierten Plattform präsentiert. Im Rahmen des Auslandsmesseprogramms werden dann spezielle Highlights gesetzt, zum Beispiel „German Living“, „German Driving“ oder ähnliches. Auf einer Branchenleistungsschau werden über das gewöhnliche Maß hinaus Begleitmaßnahmen angeboten. Diese schlagen sich insbesondere in der intensiven Werbung nieder, die auf Sonderschauflächen durchgeführt oder durch exklusive Standbaumaßnahmen erreicht wird. Wie immer gilt hier die Dachmarke „made in Germany“. Als weitere unterstützende Maßnahmen kommt zum Beispiel auch ein kulturelles Rahmenprogramm in Betracht.
 

Sonderveranstaltung der Exportinitiative Energie

Eine besondere Bedeutung hat die Exportinitiative Energie. Sie wird von der Bundesregierung ganz besonders gefördert. Das tut sie, indem sie den Absatz ankurbeln will, was über die Messeteilnahme erreicht werden soll. Mindestens fünf Firmen müssen sich anmelden, damit eine Sonderveranstaltung der Exportinitiative Energie auf den Weg gebracht wird. Im Zentrum dieses Förderangebots steht eine Themenausstellung. Diese ist als umfassender Informationsstand aufgebaut, der die Kernidee der Exportinitiative Energie mit all seinen Inhalten verständlich und greifbar machen soll. Die Energiewende soll auch im Ausland Anklang finden, deshalb ist eine Beteiligung der Exportinitiative Energie im Ausland so wichtig. Wie intensiv ein Thema in welcher Form dargestellt wird hängt zum einen vom inhaltlichen Aufbau der Messe und zum anderen von den Firmen ab, die sich als Teilnehmer anmelden. Entweder steht das Thema erneuerbare Energien oder das Thema Energieeffizienz im Mittelpunkt. Mitunter werden besondere Highlights mit Blick auf länderspezifische Eigenheiten gesetzt. Teilnehmer haben die Wahl zwischen zwei differierenden Optionen:

  • Sie können einen Infopoint anmieten.

  • Sie können eine Standfläche anmieten.

Die Präsentationsflächen werden einheitlich gestaltet und möbliert, sodass sich ein geschlossener Rahmen für die Firmen daraus ergibt. Zusätzlich zur Präsentation der deutschen Technologien im Bereich Energie werden individuelle Firmenpräsentationen gefördert.
 

Zuschuss

Die Förderung besteht nicht in einem monetären Zuschuss, sondern in der Reduktion von Kosten und Organisationsaufwand. Über die Firmengemeinschaftsstände haben Firmen die Möglichkeit, sich auf Auslandsmessen und Ausstellungen zu präsentieren, ohne dabei die anfallenden Kosten komplett alleine zu tragen.
 

Antragstellung

Ansprechpartner ist der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e.V. (AUMA) mit Sitz in Berlin. Das festgelegte Auslandsmesseprogramm ist in der stets aktuellen Messe-Datenbank verfügbar. Wer Interesse an einer Teilnahme hat, richtet seine Anmeldung an die jeweils beauftragte Durchführungsgesellschaft, die sich aus den einzelnen Messen in der Datenbank ergibt.


 

Exportinitiative Energie

Ziel des Programms ist, deutsche Energie-Technologien im internationalen Wettbewerb strategisch günstig zu positionieren. Außerdem soll die Verbreitung deutscher Technologien optimiert werden. Um dieses Ziel zu erreichen unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten von KMU aus der Energiebranche, die im Ausland Fuß fassen wollen. Es handelt sich bei diesem Programm nicht um eine einzelbetriebliche Förderung. Stattdessen geht es der Bundesregierung darum, Informationen nach außen zu tragen sowie Kontakte und Geschäftsanbahnungen zu begünstigen. Auch das Auslandsmarketing wird gefördert.
 

Auslandsmarkt Informationen

Hinter diesem sperrigen Begriff verbergen sich verschiedene Veranstaltungsformate. Angeboten werden die Folgenden:

  • Infoveranstaltungen in Deutschland

  • Fachveranstaltungen

  • Seminare über konkrete Marktchancen und Rahmenbedingungen für bestimmte Zielmärkte im Ausland

  • Informationen über die Webseite zu aktuellen Marktnachrichten
     

Geschäftsanbahnung

Die Auslandshandelskammern (AHK) hat ein Geschäftsreiseprogramm aufgelegt, um die Kontaktanbahnung auf Auslandsmärkten zu begünstigen. Betriebe können Kontakt zur AHK aufnehmen und um Unterstützung bitten. Abgestimmt auf das Firmenprofil organisiert die AHK ein passgenaues Programm und bringt die Firmen mit geeigneten potenziellen Geschäftspartnern zusammen. Bei den Terminen ist sie auf Wunsch anwesend. Auf schwierigen Auslandsmärkten bietet die AHK weitergehende Unterstützung rund um den Themenkomplex Export- und Projektfinanzierung an.
 

Auslandsmarketing

Unter dem Label „energy solutions – made in Germany“ (2019) können sich interessierte Firmen auf einem Gemeinschaftsstand der Exportinitiative präsentieren. Dabei können sie vergünstigte Preise erhalten und auf speziell ausgewählten Energiemessen im Ausland einen Platz bekommen.

Zusätzlich dazu besteht die Möglichkeit, sich auf einem zentralen Internetportal zu präsentieren. Dadurch sollen Produkte und Dienstleistungen auf dem ausländischen Markt besser vermarktet werden können. Ein individuelles Firmenprofil ergänzt die Präsentation der Produktpalette
 

Referenzprojekte

Im Rahmen des dena-Renewable-Energy-Solutions Programms (RES) werden deutsche Technologien aus dem Energiesektor im Ausland präsentiert. Dazu werden einzelne Projekte ausgesucht und mit besonderer Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit Rückgriff auf die ausgesuchten Projekte aus dem RES werden einige der Projekte im Ausland vorgestellt.
 

Projektentwicklungsprogramm für Entwicklungs- und Schwellenländer (PEP)

Im Rahmen dieses Programmes sollen der Wissens- und Technologietransfer sowie Kooperationen zwischen deutschen Firmen und ausländischen Firmen in Südostasien und Afrika unterstützt werden. Privatwirtschaftliches Engagement von deutschen Firmen soll in den genannten Regionen verstärkt werden.
 

Marktvorbereitung

In diesem Modul des Förderprogramms werden Qualifizierungsmaßnahmen angeboten. Sie fokussieren sich auf ausländische Führungskräfte, die im Rahmen von Managerfortbildungsprogrammen oder Innovationsseminaren an einer ausländischen Hochschule notwendiges Wissen erwerben. Mit diesem Wissen über Technologien aus den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz soll der Export aus Deutschland ins Ausland gefördert werden.
 

Antragsteller

Kleine und mittlere Unternehmen aus der Branche der erneuerbaren Energien, Energieeffizienz, intelligente Netze und Speicher können an den Modulen teilnehmen. Die Teilnahme selbst kostet nichts. Die Firmen müssen aber ihre Reisekosten und die Kosten für die Unterbringung selbst bezahlen. Auch ist die Teilnahme am Auslandsmessprogramm nicht umsonst, aber die Kosten werden vermindert.
 

Antragstellung

Wer sich über die Möglichkeiten im Rahmen des Programms informieren will nimmt Kontakt zur Geschäftsstelle Exportinitiative Energie mit Sitz in Berlin auf.
 

Besondere Hinweise: Für 2020 wurden für das Messeprogramm Veranstaltungen in den Ländern Brasilien, Mexiko, Vereinigte Arabische Emirate, Indien, Afrika, Russland und Australien ausgewählt.


 

Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau

Mit Mitteln dieses Programms sollen Verbraucher über den ökologischen Landbau informiert werden. Um das zu erreichen sollen ökologische Landbaubetriebe einen erleichterten Zugang zu Messen und Ausstellungen in Deutschland bekommen. Dieses Programm ist eine Ergänzung zum Bundesprogramm ökologischer Landbau.

Gefördert wird die Teilnahme an Messen und Ausstellungen, die neben Bio Produkten weiterer Produkte präsentieren. Interessenten können auf Einzelständen oder auf Gemeinschaftsständen einem Platz erhalten. Der Gemeinschaftsstand ist einheitlich gestaltet und präsentiert alle Teilnehmer gemeinsam. Teilnehmende Firmen müssen dafür sorgen, dass durchgehend jemand auf dem Stand anwesend ist.
 

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Förderung zu kommen müssen die Projekte gezielt fachspezifische Informationen rund um das Thema ökologischer Landbau und ökologisch erzeugte Produkte geben. Insofern kommen als Zuwendungsempfänger in erster Linie Verbände, Vereine und Stiftungen in Betracht. Antragsteller müssen eine Projektskizze vorstellen und nachweisen, dass sie personell und materiell so gut ausgestattet sind, dass sie ihr Projekt durchführen können. Nicht gefördert werden Projekte, die bereits angefangen haben. Auch sind Projekte ausgeschlossen, deren Hauptzweck sich auf geographische Herkunftsangaben stützt. Zwingend erforderlich ist, dass die Information neutral erfolgt und andere Erzeugungsmethoden in keiner Weise diskreditiert.
 

Zuschuss

Antragsteller erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse. Allerdings müssen sie mindestens 20 Prozent in Bezug auf die zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören zum Beispiel die folgenden Positionen:

  • Standmieten auf der Messe

  • Anmeldegebühren

  • Kosten für die Eintragung in den Katalog

  • Beiträge für den Ausstellung- und Messeausschuss

  • Miete von Medientechnik und Ausstattungsgegenständen für den Messestand

  • Energiekosten

  • Abfallkosten

  • Herstellungskosten für Infomaterial
     

Die Zuschüsse werden bis zu folgenden Höchstgrenzen gewährt:

  • Einzelstand bis 8.000 Euro

  • Doppelstand bis 16.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, drei Parteien, bis 21.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, vier Parteien, bis maximal 28.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, fünf Parteien, bis maximal 35.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, sechs Parteien, bis maximal 42.000 Euro

Personalausgaben Eigenleistungen (unbar) Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen sowie gebrauchte Gegenstände und Umsatzsteuer sind nicht zuschussfähig.

Wichtig: Nur Projekt mit einem Mindestvolumen von 2.000 Euro werden berücksichtigt. Projekte, die mit den (föderfähigen) Gesamtkosten darunter bleiben, sind nicht zuwendungsfähig.
 

Antragsteller

Wie oben bereits erwähnt können überregional tätige Verbände, Vereine und Stiftungen einen Antrag stellen. Auch KMU mit Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt.
 

Antragstellung

Spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung müssen Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLG), Referat 312 in Bonn.

Um den Zuschuss zu erhalten müssen zwei Monate nach dem letzten Ausstellungstag die entsprechenden Verwendungsnachweise ausgefüllt an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Belege zur Einsicht bereithalten müssen. Erst, wenn der Verwendungsnachweise überprüft wurde, kann die Auszahlung erfolgen.

Wichtiger Hinweis: Das Programm ist zunächst begrenzt und endet zum 31.12.2019. Danach sollten sie auf der Seite www.ble.de prüfen, inwieweit das Programm verlängert wurde.
 

Messe- und Ausstellungsbeiträge zur nachhaltigen Landwirtschaft

Mit diesem Programm unterstützt die Bundesregierung die Vermittlung fachspezifischer Informationen an Verbraucher zum Thema nachhaltige Landwirtschaft und Erzeugnisse der nachhaltigen Landwirtschaft. Um das zu erreichen unterstützt sie die Teilnahme von Betrieben nachhaltiger Landwirtschaft auf internationalen und überregionalen Ausstellungen, Messen und ähnlichen Veranstaltungen.
 

Voraussetzungen

Es werden Projekte gefördert, die Informationen vermitteln, die sich um nachhaltige Landwirtschaft drehen. Allerdings müssen die Betriebe nach einschlägigen Zertifizierungssystemen anerkannt sein. Folgende Zertifizierungssysteme gehören dazu:

  • Deutsche Landwirtschaftsgesellschaft (DLG) – Zertifizierungssystem für nachhaltige Landwirtschaft

  • Kriteriensystem nachhaltige Landwirtschaft (KSNL) der thüringischen Landesanstalt für Landwirtschaft

  • Eco-Management und Audit-Schema (EMAS) der Europäischen Union
     

Auch sind Betriebe zugelassen zu Messen und Ausstellungen, die eine besonders artgerechte Tierhaltung praktizieren, allerdings nicht oben genannten Richtlinien unterliegen, sondern eigene Richtlinien aufgestellt haben. Sie müssen sich externen Zertifizierungsstellen regelmäßig zwecks Kontrollen zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass die artgerechte Tierhaltung den Mindeststandard gemäß des Rahmenplans der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ entspricht und weitere Anforderungen erfüllt. Diese sind in der Anlage zu diesem Förderprogramm spezifiziert. Es handelt sich um folgende Aspekte der artgerechten Tierhaltung:

  • Trockener Einstreu auf Liegeflächen

  • Bei Säugetieren muss mindestens die Hälfte der Bodenfläche fest sein, das heißt kein Gitterrost, keine Spaltböden.

  • Bei Geflügel muss mindestens ein Drittel der Bodenfläche fest sein (keine Spaltböden, keine Gitterroste).

  • Die Tiere dürfen nicht mit leistungsfördernden Futtermitteln versorgt werden.

  • Der Einsatz heimischer Futtermittel ist förderfähig.

  • Mindestens die Hälfte der Futtermittel muss aus dem eigenen Betrieb stammen.

  • Alle Tiere müssen Zugang zur Freiflächen haben.
     

Voraussetzungen

Um in den Genuss der Förderung zu kommen müssen die Projekte gezielt fachspezifische Informationen rund um das Thema nachhaltige Landwirtschaft und nachhaltig erzeugte Produkte geben. Insofern kommen als Zuwendungsempfänger in erster Linie Verbände, Vereine und Stiftungen in Betracht. Antragsteller müssen eine Projektskizze vorstellen und nachweisen, dass sie personell und materiell so gut ausgestattet sind, dass sie ihr Projekt durchführen können. Nicht gefördert werden Projekte, die bereits angefangen haben. Auch sind Projekte ausgeschlossen, deren Hauptzweck sich auf geographische Herkunftsangaben bezieht. Zwingend erforderlich ist, dass die Information neutral erfolgt und andere Erzeugungsmethoden in keiner Weise diskreditiert.
 

Zuschuss

Die Höhe der Zuschüsse ist identisch mit den Beträgen im Programm Messe- und Ausstellungsbeiträge zum ökologischen Landbau. Der Vollständigkeit halber werden die Details hier noch einmal dargestellt. Antragsteller erhalten nicht rückzahlbare Zuschüsse. Allerdings müssen sie mindestens 20 Prozent in Bezug auf die zuwendungsfähigen Ausgaben selbst tragen. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören zum Beispiel die folgenden Positionen:

  • Standmieten auf der Messe

  • Anmeldegebühren

  • Kosten für die Eintragung in den Katalog

  • Beiträge für den Ausstellung- und Messeausschuss

  • Miete von Medientechnik und Ausstattungsgegenständen für den Messestand

  • Energiekosten

  • Abfallkosten

  • Herstellungskosten für Infomaterial
     

Die Zuschüsse werden bis zu folgenden Höchstgrenzen gewährt:

  • Einzelstand bis 8.000 Euro

  • Doppelstand bis 16.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, drei Parteien, bis 21.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, vier Parteien, bis maximal 28.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, fünf Parteien, bis maximal 35.000 Euro

  • Gemeinschaftsstand, sechs Parteien, bis maximal 42.000 Euro

Personalausgaben, Eigenleistungen (unbar) Kosten für Ersatzbeschaffungen und Reparaturen sowie gebrauchte Gegenstände und Umsatzsteuer sind nicht zuschussfähig.

Wichtig: Nur Vorhaben mit förderfähigen Projektkosten, die mindestens 2000 Euro umfassen, werden berücksichtigt. Projekte, die mit den förderfähigen Gesamtkosten darunter bleiben, sind nicht zuwendungsfähig.
 

Antragsteller

Wie oben bereits erwähnt können überregional tätige Verbände, Vereine und Stiftungen einen Antrag stellen. Auch KMU mit Sitz in Deutschland sind antragsberechtigt.
 

Antragstellung

Spätestens drei Monate vor Beginn der Veranstaltung müssen Anträge bei der zuständigen Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLG), Referat 312 in Bonn.

Um den Zuschuss zu erhalten müssen zwei Monate nach dem letzten Ausstellungstag die entsprechenden Verwendungsnachweise ausgefüllt an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung eingereicht werden. Bitte berücksichtigen Sie, dass Sie die Belege zur Einsicht bereithalten müssen. Erst, wenn der Verwendungsnachweise überprüft wurde, kann die Auszahlung erfolgen.
 

Wichtiger Hinweis: Das Programm ist zunächst begrenzt und endet zum 31.12.2019. Danach sollten sie auf der Seite www.ble.de prüfen, inwieweit das Programm verlängert wurde.


 

Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland

Ziel des Programms ist es, neue Produkte und Verfahren im Ausland vorzustellen und ihre Verbreitung zu unterstützen. Um dieses Ziel zu erreichen fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die Teilnahme von jungen und innovativen Unternehmen auf internationalen Leitmessen.
 

Antragsteller

Anträge können kleine, innovative Unternehmen in der Größenordnung KMU stellen, die ihren Sitz in Deutschland haben und jünger als zehn Jahre sind. Das Unternehmen kann aus Industrie, Handwerk oder einem technologieorientierten Dienstleistungsbereich stammen.
 

Voraussetzungen

Unternehmen können dann einen Antrag auf Förderung stellen, wenn ihre Neuentwicklung dazu beiträgt, Produkte, Verfahren und Dienstleistung wesentlich zu verbessern. Die Verbesserung muss sich klar von den Funktionen abgrenzen, die die bisherigen Produkte, Verfahren und Dienstleistungen auszeichneten.
 

Zuschuss

Der Zuschuss liegt bei höchstens 7.500 Euro pro Messe und Aussteller. Die Bagatellgrenze liegt bei 500 Euro. Die Förderquote beträgt 60 Prozent, der Eigenanteil 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dieser Wert bezieht sich auf die ersten beiden Messebeteiligung. Ab der dritten Messebeteiligung erfolgt der anteilige Zuschuss nach dem Schlüssel 50/50. Sie dürfen mit einem Unternehmen an der gleichen Messe dreimal teilnehmen.
 

Antragstellung

Spätestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn richten Sie die Bewerbung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Sitz in Eschborn.
 

Länderspezifische Zuschüsse

Neben den oben genannten Zuschüssen mit deutschlandweiter Geltung halten die einzelnen Bundesländer divers weitere Programme bereit, die aus Landesmitteln gespeist werden. Die folgende Auflistung erfolgt nach Bundesländern sortiert von A bis Z.
 

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Bayern

  • Bayern Export Bavaria 3.0 - Go International, zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK); Außenwirtschaftszentrum Bayern; zuständige Handwerkskammer (HWK)

  • Mittelständisches Messeprogramm, Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ; Bayern International
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Berlin

  • Programm für Internationalisierung - Förderung von KMU-Projekten (PfI-KMU), Investitionsbank Berlin (IBB)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Bremen

  • Bremisches Messeförderungsprogramm, Bremer Aufbau-Bank GmbH; BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Hessen

  • Gründungs- und Mittelstandsförderung, Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen

  • Gründungs- und Mittelstandsförderung - Beteiligung an Messen und Ausstellungen, zuständige Kammern oder Verbände; Hessen Trade & Invest GmbH
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Mecklenburg-Vorpommern

  • Absatzförderung land-, fisch- und ernährungswirtschaftlicher Erzeugnisse, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)

  • Messen und Ausstellungen, Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Niedersachsen

  • Messepräsentationen, Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Nordrhein-Westfalen

  • Kleingruppenförderprogramm auf Auslandsmessen des Landes Nordrhein-Westfalen, NRW.International GmbH
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Rheinland-Pfalz

  • Förderung der Teilnahme mittelständischer Unternehmen an Auslandsmessen (Messezuschuss), Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Sachsen

  • Mittelstandsförderung - B.II.2 - Messen, Außenwirtschaft, Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Sachsen-Anhalt

  • Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Fischereiwirtschaft an Messen und Ausstellungen, Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) Mitte

  • Beteiligungen an Messen und Ausstellungen (Messeförderprogramm), Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Schleswig-Holstein

  • Absatzförderung Land- und Ernährungswirtschaft (RiLi AbsFoe SH), Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung

  • Landesprogramm Wirtschaft - Internationalisierungsrichtlinie (INT), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

  • Technologiestandortdarstellungsrichtlinie (TSDR), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
     

Zuschüsse für Messen und Ausstellungen in Thüringen

  • Einzelbetriebliche Außenwirtschaftsförderung, Thüringer Aufbaubank (TAB)

  • Förderung von Gemeinschaftsprojekten zur Verbesserung der Exportorientierung der gewerblichen Wirtschaft, Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

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