Darlehen für Existenzgründer: Die beliebtesten Förderprogramme

Wer auf der Suche nach einem Existenzgründerdarlehen ist, wird vielleicht überrascht sein. Es gibt nämlich nicht nur das eine, universelle Existenzgründerdarlehen, das für alle gilt. Vielmehr sind mehrere Förderprogramme für die Finanzierung von Geschäftsideen und Gründungsvorhaben auf dem Markt. Die Frage ist nur, welche in Frage kommen.
Die erste wichtige Weiche, die den Weg zu den verschiedenen Förderprogrammen weist, ist der Standort der Unternehmensgründung. Denn neben den bundesweit geltenden Förderprogrammen für Existenzgründer verfügt jedes einzelne Bundesland über weitere Programme. Das heißt also, dass ein Existenzgründer in Bremen Zugriff auf andere (Länder-) Töpfe hat, als ein Gründer aus Freiburg.
Die Hauptmerkmale der einzelnen Bundes-Programme sowie allgemeine Informationen zur Auffindbarkeit von Gründungsdarlehen der Länder sind Gegenstand dieses Beitrags.
Wie viel Kapital brauchen Sie?
Ein wichtiges Kriterium, um das passende Förderprogramm auszuwählen, ist die Summe, die Sie beantragen wollen. Mit Rückgriff auf bundesweit geltende Förderprogramme für Gründer kommen diese vier in die engere Wahl:
- bis 20.000 € – Mikrokredit
- bis 100.000 € - ERP-Gründerkredit - Startgeld
- bis 500.000 € - ERP-Kapital für Gründung
- bis 25.000.000 € - ERP-Gründerkredit – Universell
Praxistipp: Es spart ungemein viel Zeit, wenn Sie sich bei der Recherche nach dem passenden Förderdarlehen auf Programme fokussieren, die zu Ihrem Kapitalbedarf passen.
Bundesweit geltende Förderprogramme gestaffelt nach Kapitalbedarf
Die wichtigsten Rahmenbedingungen der vier genannten Förderprogramme sollen im Folgenden erläutert werden.
1.) Mikrokredit für Darlehen bis 20.000 €
Die Kreditvergabe eines Mikrokredits verläuft anders, als die klassische Kreditvergabe über Banken. Sie müssen nämlich Kontakt zu einem akkreditierten Mikrofinanzinstitut aufnehmen. Auf der Internetplattform www.mein-mikrokredit.de findet sich eine Liste, die Auskunft über die nächste niedergelassene Anlaufstelle gibt. Es handelt sich dabei in erster Linie um Unternehmensberatungen, die sich auf Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus spezialisiert haben. Es gibt auch Genossenschaften und Vereine, die als Dachorganisation Mikrokredite vermitteln.
Ein Mikrokredit kommt infrage, wenn Gründer von Banken kein Geld erhalten. Damit wird auch Menschen Zugang zu Kapital ermöglicht, die selber keine Sicherheiten bieten können, aber mit viel Engagement hinter ihrer Geschäftsidee stehen. Die Praxis zeigt, dass insbesondere
- Gründer mit Migrationshintergrund und
- Gründerinnen
über Zweidrittel aller vergebenen Kredite in Anspruch nehmen. Im Wesentlichen handelt es sich dabei um Kleinst- und Kleinunternehmen. Die Vergabe ist ausgesprochen unkompliziert und die Mikrofinanzinstitute sind kreativ, was die Besicherung des Kleinkredits angeht. Üblicherweise vergeben sie nämlich nicht 20.000 € in einer Summe, sondern sie splitten den Kredit auf.
Praxisfall Mikrokredit: Eine Unternehmerin benötigt 10.000 € für die Anschaffung der Büroausstattung und der ersten Waren. Das Mikrofinanzinstitut zahlt zunächst 6.000 € an die Gründerin aus und koppelt an diesen Kredit zwei Bürgschaften von je 3.000 €. Diese Bürgschaften können zum Beispiel Freunde oder Verwandte abgeben. Zahlt die Gründerin den Kredit innerhalb von 2 Jahren zurück, erhält sie weitere 4.000 €.
Über die Bürgschaften sichert das Mikrofinanzinstitut den Kredit doppelt ab. Die Summen sind bewusst niedrig gehalten und das aus gutem Grund. Falls es zum Zahlungsausfall seitens der Gründerin im Beispielfalls kommt, dann sind die Chancen für das Kreditinstitut hoch, einen verbürgten Betrag von 3.000 € erfolgreich beim Bürgen einzutreiben.
Und hier die wesentlichen Konditionen des Mikrokredits im kompakten Überblick:
Bezeichnung | Mikrokredit |
Förderbereich | bundesweit |
Voraussetzungen | Antragsteller müssen einen Fremdkapitalbedarf glaubhaft machen und ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorweisen |
Darlehensbetrag | 20.000 € max. |
Laufzeit | 4 Jahre max. |
Zinsen | nach Vereinbarung, meistens deutlich höher als bei Bankkrediten. |
2.) ERP-Gründerkredit – Startgeld für Darlehen bis 100.000 €
Der ERP-Gründerkredit – Startgeld ist für Finanzierungen aller denkbaren Branchen einsetzbar. Dabei müssen Gründer kein Eigenkapital mitbringen. Eine Besonderheit des Startgelds ist die eingebaute Haftungsfreistellung. Die Haftungsfreistellung beträgt 80 % und bedeutet, dass die begleitende Hausbank nicht mehr das volle Risiko übernehmen muss, sondern nur noch 20 % trägt. Die 80 % Haftungsfreistellung übernimmt die KfW. Der Umstand der geteilten Haftung veranlasst Banken, den Kredit zu bewilligen.
Aus diesem Grund ist es möglich, dass auch Gründer mit geringen Sicherheiten Zugang zu Kapital bekommen. Für den Unternehmer bedeutet die vereinbarte Haftungsfreistellung, dass er sich zwei Gläubigern gegenübersieht, nämlich der Hausbank mit 20% und der Förderbank mit 80%.
Geld, das über dieses Förderprogramm bewilligt wird, darf für Investitionen und für Betriebsmittel eingesetzt werden. Das bedeutet, dass zum Beispiel in Maschinen oder Gebäude investiert werden kann und dass zudem Betriebsmittel wie Bürobedarf und andere Dinge, die keinen bleibenden Wert darstellen, angeschafft werden können. Auch Ausgaben für Buchhaltung, Miete und anderes sind über das Darlehen finanzierbar. Allerdings sind für Betriebsmittel Grenzen vorgesehen. Maximal 30.000 € dürfen dafür verwendet werden.
Eine Besonderheit für Teamgründer: Jeder Gründer darf einen eigenen Antrag stellen.
Bezeichnung | Startgeld |
Förderbereich | bundesweit |
Voraussetzungen | Antragsteller müssen zum einen geeignete Qualifikationen vorweisen, die sie für das Vorhaben prädestiniert. Außerdem muss jeder Antragsteller unternehmerisch frei handeln können. |
Darlehensbetrag | 100.000 € max. |
Laufzeit | 10 Jahre max. |
Zinsen | Zwischen 2,07 und 2,63 % effektiv, maximal 2 tilgungsfreie Anlaufjahre möglich |
3.) ERP-Kapital für Gründung für Darlehen bis 500.000 €
Dieses Förderdarlehen ist für alle Unternehmer gedacht, die noch keine drei Jahre seit der offiziellen Aufnahme der Geschäftstätigkeit am Markt tätig sind. Für die Beantragung eines Kredits müssen sie allerdings mindestens eine Eigenkapitalquote von 10 % vorweisen. Das bedeutet: Soll ein Kredit über 200.000 € aufgenommen werden, muss Eigenkapital in Höhe von 20.000 € Minimum vorhanden sein.
Das ERP-Kapital für Gründung hat einen unschätzbaren Vorteil. Es hat einen Eigenkapital-Charakter, der ihm ermöglicht, langfristig die Kreditwürdigkeit des Unternehmens zu stärken. Das wirkt sich vorteilhaft auf Kredite aus, die später aufgenommen werden sollen.
Mit dem ERP-Kapital für Gründung können Unternehmen Investitionen vornehmen und zum Beispiel Maschinen, Computer, Fahrzeuge oder entsprechende Betriebs-und Geschäftsausstattung kaufen. In der Erstausstattung ist auch die Anschaffung von Material und Waren zulässig. Außerdem dürfen Kosten für die erste Messeteilnahme über das Darlehen finanziert werden. Auch, wenn ein Gründer mit dem Darlehen ein Unternehmensanteil erwerben will, um als Geschäftsführer leitende Tätigkeiten auszuüben, so ist das mit dem Kredit aus dem Förderprogramm ERP-Kapital für Gründung möglich.
Bezeichnung | ERP-Kapital für Gründung |
Förderbereich | bundesweit |
Voraussetzungen | Antragsteller müssen zum einen geeignete Qualifikationen vorweisen, die sie für das Vorhaben prädestiniert. Außerdem muss jeder Antragsteller unternehmerisch frei handeln können. |
Darlehensbetrag | 500.000 € max. |
Laufzeit | 15 Jahre max. |
Zinsen | Zwischen 0,4 und 3,07 % effektiv, 7 tilgungsfreie Anlaufjahre |
4.) ERP-Gründerkredit – Universell – für Darlehen bis 25.000.000 €
Benötigen Sie für das Gründungsvorhaben mehr als 500.000 €, können Sie vom ERP-Gründerkredit – Universell Gebrauch machen. Die Besonderheit dieses Programms ist, dass nicht nur alle Branchen und nahezu alle Vorhaben gefördert werden, sondern auch, dass Gründungsaktivitäten im Ausland unterstützt werden.
Das Geld darf für Investitionen in Maschinen, Gebäude Fahrzeuge und andere Anlagegüter verwendet werden. Außerdem ist es gestattet, mit dem Darlehen Kosten zu bestreiten, die den laufenden Betrieb sicherstellen. Sie dürfen damit Material einkaufen und Ihr Warenlager bestücken, Personal bezahlen und Mieten begleichen. Explizit ausgeschlossen sind alle Kosten, die in Zusammenhang mit Investitionen in erneuerbaren Energien stehen. Dafür stehen andere, spezielle Förderprogramme zur Verfügung. Ebenfalls ausgeschlossen sind unter anderem Projekte im Bereich „Betreutes Wohnen“ sowie treuhänderische Geschäftsvorhaben.
Dieser Kredit richtet sich an alle Existenzgründer, auch Unternehmensnachfolger, die nicht länger als 5 Jahre am Markt tätig sind.
Bezeichnung | ERP-Gründerkredit Universell |
Förderbereich | bundesweit |
Voraussetzungen | Antragsteller müssen zum einen geeignete Qualifikationen vorweisen, die sie für das Vorhaben prädestiniert. |
Darlehensbetrag | 25.000.000 € max. |
Laufzeit | 5, 10 oder 20 Jahre |
Zinsen | Zwischen 1,0 und 8,68 % effektiv, 1 bis 3 tilgungsfreie Anlaufjahre |
Bitte beachten: Die genannten Konditionen der Fördermittel beziehen sich auf den Stand April 2017. Da sich diese gelegentlich ändern, sollten Gründer die jeweils aktuellen Zinssätze bei der KfW-Bankengruppe tagesgenau abrufen, um über die Fakten im Bilde zu sein.
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei den vier erläuterten Existenzgründerdarlehen um Programme handelt, die für Gründer in ganz Deutschland zur Verfügung stehen. Neben diesen Fördertöpfen bieten die einzelnen Länder weitere Darlehen für Existenzgründer an.
Ländereigene Förderprogramme
Die Landes-Förderprogramme unterscheiden sich häufig in den Details voneinander. Was in Bayern gilt, gilt nicht zwingend in Hamburg oder NRW. Grund ist, dass Bundesländer ihre Förderprogramme - in gewissen vorgegebenen Rahmen-Richtlinien - frei gestalten dürfen. Der direkte Weg, um sich über weitere Existenzgründerdarlehen zu informieren, führt deshalb zur jeweiligen Landesbank. In NRW ist das die NRW-Bank, in Berlin die Landesbank Berlin (LBB) und Thüringen die Landesbank Hessen-Thüringen (Helaba). Wer erfahren will, welche Landesbank für sein Bundesland zuständig ist, braucht lediglich die Suchphrase „Landesbank + Bundesland“ in eine Suchmaschine eingeben und wird sie dann in den obersten Ergebnissen finden.
Auf den Seiten der Landesbanken gibt es in der Regel einen Bereich, der Informationen für Gründer bereithält. Suchen Sie diesen Bereich nach Förderprogrammen für Existenzgründer ab und vertiefen Sie sich in die Kategorie der Darlehen. Die Programme werden bei den Landesbanken in allen Einzelheiten vorgestellt und Interessierte erhalten einen Überblick über die Antragsvoraussetzungen, die zulässigen Verwendungszwecke, Konditionen und Antragsverfahren.
Tipp: Programme auf Kombinierbarkeit prüfen!
Einige Programme lassen sich untereinander kombinieren und sinnvoll zu einem Gesamt-Finanzierungskonzept verbinden. Wenn es um umfassende Finanzierungen geht, ist die zielführende Kombination oft ausschlaggebend, um den optimalen Finanzierungsrahmen für ein Vorhaben zu schaffen.
Die Zusammenstellung von Krediten müssen Gründer nicht alleine machen. Sie können sich zur detaillierten Beratung vorab telefonisch mit der Landesbank in Verbindung setzen. Allerdings sollten sie dann schon auf dem Schirm haben, ob KfW-Programme in Betracht kommen und wissen, wie diese Konditionen sind. Kurzum: Sie sollten Ihre Hausaufgab en machen und nicht völlig uninformiert bei der Landesbank anrufen.
Im Gespräch mit dem Sachbearbeiter lässt sich die Geschäftsidee in groben Zügen darstellen. Der Bankberater gliedert die Geschäftsidee im Hinblick auf die verfügbaren Förderprogramme in einzelne Themenblöcke und ist in der Regel in der Lage, eine erste unverbindliche Auskunft über Landesprogramme und deren Anwendbarkeit zu treffen.
Unterstützung bei der Finanzierung mit Förderdarlehen
Wer ein Förderdarlehen nutzen will, muss die begleitende Bank von seinem Vorhaben überzeugen. Das gelingt auf Basis eines sauber aufgestellten Businessplans mit durchdachten Berechnungen und Analysen. Übrigens können sich Gründer und auch erfahrene Unternehmer bei einem Steuer- oder Unternehmensberater professionelle Unterstützung einkaufen. Für diese Kosten können sie sogar Zuschüsse beantragen, die aktuell zwischen 50% und 80% liegen, maximal jedoch 3.200 € betragen. Das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows” macht es möglich. Weitere Infos hierzu sind beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de zu finden.
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