Diese Versicherungen benötigen Sie als Hausmeister

Als Hausmeister sind Sie wahrscheinlich ein Universaltalent. Neben einfachen Instandhaltungsarbeiten sowie der Sicherung der Treppen und Gemeinschaftsräume kümmern Sie sich auch um Reparaturen. Weiterhin obliegt es den meisten Hausmeistern, den Rasen zu mähen, die Hecken zu schneiden und im Winter alles schnee- und eisfrei zu halten. Mieter sprechen Sie wegen Tausenden Kleinigkeiten an, wie undichte Fenster, defekte Glühbirnen oder tropfende Wasserhähne. Als selbstständiger Hausmeister tragen Sie Verantwortung, mehr noch, wenn Sie Mitarbeiter haben. Sie benötigen zum einen das passende Werkzeug und zum anderen die richtigen Versicherungen, damit Sie als selbstständiger Hausmeister bestehen können.
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Welche Schadensrisiken Sie als Hausmeister haben
Aufgrund der Vielseitigkeit der Tätigkeit als Hausmeister gibt es viele mögliche Schadensszenarien. Durch Personen- oder Sachschäden, Rechtsstreitigkeiten und Eigenschäden kann Ihnen enormer finanzieller Schaden entstehen, der existenzbedrohend sein kann.
Beispiel für einen Personenschaden
Als Hausmeister betreuen Sie im Rahmen Ihrer Tätigkeit das Eigentum Dritter. Entsteht an diesem Eigentum oder an einer Person ein Schaden durch Sie, handelt es sich um einen Sach- oder Personenschaden. Sie sind als Unternehmer gesetzlich verpflichtet, die damit entstehenden Kosten zu übernehmen. Stürzt beispielsweise jemand, weil Ihr Werkzeug auf dem Boden lag, und bricht sich ein Bein, können die Behandlungskosten sich häufen. Sie müssen dafür aufkommen. Wenn Sie eine entsprechende Betriebshaftpflicht-Versicherung abgeschlossen haben, kümmert diese sich um die Regulierung des Schadens.
Beispiel 1: Sie betreuen ein Wohngebäude und wischen dort im Treppenhaus regelmäßig den Fußboden. Eine Bewohnerin des Hauses rutscht auf der nassen Treppe aus und bricht sich die Schulter. Sie müssen in diesem Fall für die Behandlungskosten und den Verdienstausfall aufkommen, wenn Sie keine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Beispiel 2: Es fällt in Ihren Aufgabenbereich, für Verkehrssicherheit im Treppenhaus zu sorgen. Dazu gehört auch die Beleuchtung. Nun stürzt ein Bewohner, bricht sich ein Bein und behauptet, das defekte und bereits reklamierte Treppenlicht sei schuld an dem Unfall. Der Bewohner fordert von Ihnen Schmerzensgeld und die Krankenversicherung verlangt die Erstattung der Behandlungskosten.
Beispiel für einen Eigenschaden
Ihr Werkzeug ist grundlegend für Ihre Tätigkeit als selbstständiger Hausmeister. Entsteht an Ihrem Inventar ein Schaden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl, kann Sie das erheblich beeinträchtigen. Zudem fallen Kosten für das neue Werkzeug oder die Reparatur an. Schlimmstenfalls sind Sie nicht nur beeinträchtigt, sondern der Betrieb ist vollständig lahmgelegt. Um weiterarbeiten zu können, müssen Sie alles wiederinstandsetzen, was teilweise mit hohen Kosten verbunden sein kann. Wenn Sie eine Inhaltsversicherung haben, kommt diese für den entstandenen Schaden auf. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Sie gegen einen vorübergehenden Betriebsausfall ab.
Was ein solcher Ausfall Sie tatsächlich kostet, hängt davon ab, welchen Umsatz Sie in dieser Zeit nicht erwirtschaften. Wer seinen kalkulatorischen Mindestumsatz kennt, kann die nötige Versicherungssumme sauber ableiten, statt sie zu schätzen.
Zielumsatz-Rechner: Welchen Umsatz Sie monatlich brauchen
Beispiel für einen Rechtsschaden
Rechtsstreitigkeiten passieren häufiger und sie kommen meistens unerwartet. Eine Unstimmigkeit mit einem Lieferanten, einem Kunden oder mit Handwerkern kann rasch vor Gericht enden. Wenn Sie den Streit nicht außergerichtlich beilegen können, drohen Ihnen hohe Prozess- und Anwaltskosten. Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie gegen Rechtsstreitigkeiten abgesichert. Diese übernimmt die Kosten, wenn Sie verklagt werden, und prüft die Aussichten auf Erfolg, wenn Sie selbst klagen wollen.
Beispiel: Sie haben eine Bohrmaschine bestellt, erhalten jedoch eine Lieferung mit fünf Bohrmaschinen. Sie reklamieren die Bestellung, doch der Lieferant weigert sich, die vier streitigen Bohrmaschinen zurückzunehmen. Sie bezahlen nur eine Bohrmaschine und der Lieferant verklagt Sie auf Erfüllung. Es kommt zum Rechtsstreit, dessen Kosten Ihre Rechtsschutzversicherung übernimmt.
Welchen Status haben Sie als Hausmeister – und was heißt das für die Anmeldung?
Bevor es an die Policen geht, sollten Sie eine Frage geklärt haben, die viele Gründer zu spät stellen: Welche Arbeiten Sie anbieten, entscheidet nicht nur über den Versicherungsschutz, sondern auch darüber, wo Sie sich anmelden müssen. Der klassische Hausmeisterservice mit Betreuung, Kontrolle, Reinigung, Grünpflege und einfachen Ausbesserungen ist ein Gewerbe, das Sie ohne Meisterbrief ausüben dürfen. Sobald handwerkliche Leistungen dazukommen, wird zwischen zulassungsfreien und zulassungspflichtigen Tätigkeiten unterschieden. Betrifft eine Arbeit tragende Bauteile, elektrische Leitungen oder Gas- und Wasserinstallationen, verlassen Sie den zulassungsfreien Bereich – dann verlangt die Handwerksordnung die Eintragung in die Handwerksrolle und in aller Regel einen Meistertitel.
Insofern lohnt sich der Blick in das Leistungsverzeichnis Ihrer Handwerkskammer, bevor Sie Ihr Leistungsangebot festzurren. Denn genau dieselbe Abgrenzung zieht später auch Ihr Versicherer heran, wenn er prüft, ob ein Schaden überhaupt in den vereinbarten Betrieb fällt. Details zur Anmeldung finden Sie im Beitrag Gewerbe anmelden; wenn Sie noch unsicher sind, ob Ihre Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzuordnen ist, hilft der Statuscheck.
Gewerbe oder Freiberuf? Status in wenigen Minuten klären
Ein Punkt wird dabei besonders oft übersehen: Arbeiten Sie überwiegend für einen einzigen Auftraggeber – etwa eine große Hausverwaltung, die Sie fest einplant –, kann die Deutsche Rentenversicherung darin Scheinselbstständigkeit sehen. Die Folgen reichen bis zur Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Scheinselbstständigkeits-Check: 12 Fragen zu Ihrer Auftragslage
Absicherungs-Fahrplan für selbstständige Hausmeister
Die folgende Übersicht ist als Orientierungshilfe gedacht und ersetzt keine individuelle Beratung – welche Policen Sie tatsächlich brauchen, hängt von Ihrem Leistungsangebot, Ihren Objekten und Ihrer persönlichen Situation ab.
- Leistungsangebot schriftlich festhalten: Welche Arbeiten führen Sie tatsächlich aus?
- Prüfen, ob Ihre Tätigkeiten zulassungsfrei sind oder eine Eintragung in die Handwerksrolle verlangen.
- Gewerbe anmelden und dabei den Tätigkeitsumfang vollständig angeben.
- Betrieb innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft melden.
- Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Euro abschließen.
- Im Vertrag ausdrücklich prüfen: Sind Tätigkeits-, Obhuts- und Schlüsselschäden eingeschlossen?
- Winterdienst und Verkehrssicherungspflichten als versichertes Risiko benennen lassen.
- Alle Sonderleistungen über die klassische Hausmeistertätigkeit hinaus einzeln aufführen.
- Wert von Werkzeug, Maschinen und Lagerbestand ermitteln und dokumentieren.
- Inhaltsversicherung für das betriebliche Eigentum abschließen.
- Teure Maschinen wie Kehr- oder Streugeräte gesondert versichern.
- Firmenfahrzeug versichern und über Vollkasko entscheiden.
- Krankenversicherung klären und den Beitrag als Selbstständiger kalkulieren.
- Freiwillige Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft beantragen – als Unternehmer sind Sie nicht automatisch versichert.
- Private Unfallversicherung für die Zeit außerhalb der Arbeit abschließen.
- Berufsunfähigkeitsversicherung ohne abstrakte Verweisung prüfen.
- Krankentagegeld-Bedarf berechnen, damit laufende Kosten bei Ausfall gedeckt sind.
- Deckungssummen anpassen, wenn Sie neue Objekte oder Leistungen übernehmen.
- Bei der ersten Einstellung den Versicherer informieren und Mitarbeiter anmelden.
- Selbstbeteiligungen überprüfen, sobald sich Ihre Liquidität ändert.
- Verträge alle paar Jahre gegen den aktuellen Marktstandard gegenprüfen.
Betriebshaftpflicht-Versicherung für selbstständige Hausmeister – diese Versicherung sollten Sie auf jeden Fall haben
Die Betriebshaftpflicht-Versicherung ist eine sehr wichtige Versicherung für jedes Unternehmen. Nach dem Gesetz müssen Sie unbegrenzt mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Das bedeutet, dass Sie auch mit Ihrem Privatvermögen haften und mit allen Einkünften, die Sie in Zukunft noch erzielen werden. Dabei spielt es zunächst keine Rolle, ob der Anspruch berechtigt ist oder nicht. Ihre Versicherung kümmert sich darum und prüft, was dem Anspruchsteller zusteht. Unberechtigte Forderungen, unbegründete oder zu hohe Ansprüche weist die Versicherung auf ihre Kosten zurück.
Bei Vertragsabschluss müssen Sie genau prüfen, ob die Versicherung für alle Tätigkeiten, die Sie anbieten, auch tatsächlich haftet. Scheinbar günstige Verträge können sich als Fehlgriff erweisen, Sie sparen dann nur Geld, wenn nie etwas passiert. Wenn Sie einen Service anbieten, der über die klassische Hausmeistertätigkeit hinausgeht, wie beispielsweise Gas- oder Elektroinstallationen, müssen Sie diese explizit im Vertrag erwähnen oder einen separaten Versicherungsschutz beantragen.
Die drei Lücken, an denen es bei Hausmeistern wirklich klemmt
Wer eine Betriebshaftpflicht abschließt, geht meist davon aus, damit sei jeder Schaden erledigt, den er im Objekt anrichtet. Genau das stimmt nicht. Die Standardpolice deckt Schäden, die Sie nebenbei verursachen – nicht aber die Schäden an genau der Sache, an der Sie gerade arbeiten oder die man Ihnen anvertraut hat. Für einen Hausmeister sind das keine Randfälle, sondern der Alltag. Diese drei Bausteine gehören deshalb ausdrücklich in den Vertrag:
Tätigkeitsschäden: Schäden an fremden Sachen, die durch Ihre Arbeit genau an dieser Sache entstehen. Zerkratzen Sie beim Austausch eines Waschbeckens die Fliesen, ist das ein Tätigkeitsschaden. Bei vielen Versicherern ist er nur als Zusatzbaustein zu haben – ohne ihn zahlen Sie selbst.
Obhutsschäden: Schäden an fremdem Eigentum, das sich in Ihrer Obhut befindet. Als Hausmeister haben Sie ständig fremdes Gerät, Werkzeug oder Inventar in der Hand. In der Grunddeckung sind diese Schäden üblicherweise ausgeschlossen.
Schlüsselverlust: Der Klassiker im Facility-Bereich. Verlieren Sie den Generalschlüssel einer Wohnanlage, muss die gesamte Schließanlage getauscht werden – das geht schnell in den fünfstelligen Bereich. Übliche Policen übernehmen den Austausch von Schlössern und Schließanlagen sowie eine vorübergehende Bewachung des Objekts. Nicht gedeckt sind dagegen Folgeschäden, also ein Einbruch, der mit dem verlorenen Schlüssel begangen wird.
Fragen Sie diese drei Punkte beim Angebot einzeln ab und lassen Sie sich die Deckungssummen nennen – gerade beim Schlüsselverlust sind sie oft separat und niedriger begrenzt als die allgemeine Deckungssumme. Das ist der Unterschied zwischen einem Vertrag, der im Ernstfall trägt, und einem, der nur billig aussah.
Winterdienst: die Pflicht, die Sie sich vertraglich einhandeln
Räum- und Streupflicht liegt zunächst beim Eigentümer. Sie kann aber auf einen professionellen Hausmeisterdienst übertragen werden – das ist der typische Fall einer zulässigen Delegation der Verkehrssicherungspflicht. Für Sie heißt das: Mit der Übernahme des Winterdienstes übernehmen Sie auch die Haftung, wenn jemand auf ungeräumtem Weg stürzt. Beim Auftraggeber bleiben nur noch Kontroll- und Überwachungspflichten.
Damit die Übertragung überhaupt wirksam ist, braucht es eine klare Absprache, aus der hervorgeht, dass Sie die Verkehrssicherungspflicht in vollem Umfang übernehmen. Mündliche Zusagen sind hier zweifelsohne der falsche Weg – halten Sie Umfang, Zeitfenster und Zuständigkeit schriftlich fest. Und melden Sie den Winterdienst Ihrem Versicherer ausdrücklich als Teil Ihres Leistungsangebots. Ein Glätteunfall im Januar ist der wahrscheinlichste große Haftpflichtschaden, den Sie in diesem Beruf produzieren können.
Die Gewerberechtsschutzversicherung
Die Haftpflichtversicherung reguliert Schäden gegenüber Dritten und schützt Sie vor unberechtigten Forderungen. Die Gewerberechtsschutzversicherung steht Ihnen bei, wenn Sie einen Anwalt oder gerichtliche Hilfe brauchen. Optional kann auch ein Inkassoservice Vertragsbestandteil sein. Dieser kümmert sich um Mahnverfahren sowie die Realisierung von Forderungen.
Die Inhaltsversicherung
Mit der Inhaltsversicherung ist Ihr betriebliches Eigentum versichert. Kommt es durch äußere Einflüsse, wie Feuer, Hagel, Sturm oder Leitungswasser, zu einem Schaden, ersetzt diesen die Inhaltsversicherung. Sie bezahlt die Kosten für die Instandsetzung nach dem Schaden bis zur Höhe der ausgehandelten Deckungssumme.
Welche Tarifoptionen haben Sie als selbstständiger Hausmeister?
Die tariflichen Leistungen der verschiedenen Versicherer können sehr unterschiedlich sein. Am besten ist es, wenn Sie sich von einer unabhängigen Stelle beraten lassen. Bevor Sie sich für eine Versicherungsgesellschaft entscheiden, sollten Sie sich genau überlegen, welchen Vertragsumfang Sie sich vorstellen und die wichtigsten Kriterien für Ihren Versicherungsvertrag festlegen. Wichtig ist, insbesondere die Deckungssumme in ausreichender Höhe festzulegen. Da Sie als Hausmeister fast immer mit oder an fremdem Eigentum arbeiten, sollten Sie nicht weniger als drei Millionen Euro als Deckungssumme wählen. Auch über eine Selbstbeteiligung sollten Sie nachdenken. Sie sorgt dafür, dass der jährliche Beitrag sich verringert. Dabei sollten Sie die Selbstbeteiligung nicht höher wählen, als Sie im Schadensfall auch tatsächlich problemlos aufbringen können. Lieber verzichten Sie auf die Ersparnis und schließen einen Vertrag ohne Selbstbeteiligung ab, wenn Sie sich diese zunächst nicht leisten können. Das kann insbesondere am Anfang der Selbstständigkeit ein Problem sein.
Die Beiträge zu diesen betrieblichen Policen sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn – insofern fällt die Nettobelastung geringer aus, als die reine Beitragsrechnung vermuten lässt. Wie stark sich das bei Ihrem Gewinn auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.
Einkommensteuerrechner: Ihre voraussichtliche Steuerlast
Weitere wichtige Versicherungen
Als selbstständiger Hausmeister haben Sie wahrscheinlich ein Fahrzeug, mit dem Sie zu Ihren Kunden fahren. Außerdem brauchen Sie eine Krankenversicherung, eine Unfall- und möglichst auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kraftfahrt- und Sachversicherung
Um das Firmenfahrzeug optimal zu versichern, ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Sie ist in vielen Fällen nicht wesentlich teurer als die Teilkaskoversicherung, bietet aber viel besseren Versicherungsschutz. Kommt es an Ihrem Fahrzeug zu einem Schaden, weil jemand es aufgebrochen und mit Gewalt beispielsweise das Navigationsgerät herausgerissen hat, zahlt diesen Schaden die Teilkaskoversicherung. Diese zahlt auch, wenn der Schaden durch Hagel, Glasbruch, Brand oder Überschwemmung entsteht. Die Vollkaskoversicherung hingegen übernimmt auch Unfall- und Vandalismusschäden an Ihrem Fahrzeug. So ist Ihr Wagen nach einem Schaden schnell wieder einsatzbereit, weil Sie nicht lange überlegen müssen, wovon Sie die Reparatur bezahlen.
Ob Sie den Wagen als Firmenfahrzeug führen oder privat halten und die betrieblichen Fahrten abrechnen, ist letztlich eine Rechenfrage – und eine, die je nach Fahrleistung und Privatanteil unterschiedlich ausgeht.
Firmenwagenrechner: 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch
Versicherung für technische Geräte
Sie haben in Ihrem Unternehmen eine teure Kehrmaschine, die durch einen Fahrfehler an einer Bordsteinkante umkippt. Die Maschine ist nicht mehr zu gebrauchen. Ein wirtschaftlicher Totalschaden ist entstanden. Solche mobilen Kehr- oder Streumaschinen sind allerorts im Einsatz. Mit einer Maschinen-Teilversicherung können Sie die Geräte gegen elementare Gefahren, wie Blitzschlag, Brand oder Abhandenkommen durch Einbruchdiebstahl oder Diebstahl, versichern. Außerdem sind Schäden durch Frost, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Bedienungsfehler, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler geschützt, wenn Sie eine Vollversicherung für die mobilen Maschinen vereinbaren. Diese Policen funktionieren nach dem Allgefahren-Konzept. Das bedeutet, dass alles versichert ist, was nicht ausdrücklich im Vertrag ausgeschlossen wurde.
Größere Maschinen schaffen Sie in aller Regel nicht aus der Portokasse an. Über die Nutzungsdauer schreiben Sie sie ab, und je nach Anschaffungswert greifen unterschiedliche Regeln.
Abschreibungsrechner: Nutzungsdauer und AfA für Ihre Maschinen
Für die Anschaffung selbst gibt es je nach Bundesland und Vorhaben Zuschüsse und zinsgünstige Programme, die viele Gründer schlicht nicht kennen.
Kostenloser Fördermittelcheck: passende Programme finden
Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung
Wenn Sie bei einem Unfall schwer verunglücken und anschließend nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können, ist das ein herber Schlag. Meistens bedeutet das den finanziellen Ruin. Da Ihre Arbeitskraft sehr wertvoll ist, sollten Sie sie mit einer privaten Unfallversicherung absichern. Diese entschädigt Sie auch, wenn Sie nicht bei der Arbeit verunglücken. Je nach Versicherungsumfang fängt Sie die finanziellen Folgen des Unfalls ab, beispielsweise Behandlungskosten oder behindertengerechte Umbauten am Haus. Wenn Sie die private Unfallversicherung als Gruppenvertrag abschließen und beispielsweise Ihre Mitarbeiter mitversichern, bekommen Sie meist günstigere Beiträge.
Der teure Irrtum bei der Berufsgenossenschaft: Viele selbstständige Hausmeister gehen davon aus, dass sie über die Berufsgenossenschaft gegen Arbeitsunfälle abgesichert sind. Das trifft auf Ihre Mitarbeiter zu – die sind kraft Gesetzes pflichtversichert. Für Sie als Unternehmer gilt das nicht: Sie stehen nicht automatisch unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, sondern müssen die freiwillige Unternehmerversicherung schriftlich beantragen. Verzichten Sie darauf, sind Sie nach einem Sturz vom Dach nicht über die BG abgesichert. Den Betrieb selbst müssen Sie ohnehin binnen einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden – für baunahe Hausmeisterdienste ist das meist die BG BAU, bei überwiegend betreuenden Tätigkeiten die VBG.
Wie die Anmeldung abläuft, welche Beiträge anfallen und welcher Fehler dabei am häufigsten passiert, lesen Sie im Beitrag zur Berufsgenossenschaft für Selbstständige.
Um auch Verdienstausfälle durch einen schweren Unfall oder eine schwere Krankheit abzusichern, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu empfehlen. Wenn Sie Ihren Beruf nach einem Unfall nicht mehr ausüben können, zahlt diese Versicherung eine monatliche Rente. Dabei ist es wichtig, dass der Vertrag keine Klausel mit einem „abstrakten Verweis" enthält. Diese Klausel besagt nämlich, dass Sie erst eine Rente bekommen, wenn Sie überhaupt nicht mehr arbeiten können. Bis dahin sind Sie verpflichtet, eine Tätigkeit in einem anderen Beruf aufzunehmen, auch wenn Sie damit Ihren Lebensstandard nicht aufrechterhalten können und unter Ihrer Qualifikation arbeiten. Mittlerweile verzichtet die große Mehrheit der Versicherer auch in den Basistarifen auf die abstrakte Verweisung – in älteren Verträgen findet sie sich dagegen häufig. Wenn Sie eine ältere Police haben, lohnt insofern der Blick in die Bedingungen.
Zwischen dem ersten Krankheitstag und einer Berufsunfähigkeit liegt eine Lücke, die viele übersehen: Wer als Selbstständiger sechs Wochen ausfällt, bekommt kein Geld vom Chef. Die laufenden Kosten – Miete, Leasing, Versicherungsbeiträge – laufen weiter. Wie hoch Ihr Krankentagegeld sein muss, damit diese Lücke geschlossen ist, rechnet der folgende Rechner für Ihre Situation aus:
Sobald Sie den ersten Mitarbeiter einstellen, ändert sich Ihre Kostenstruktur spürbar – und Ihre Pflichten als Arbeitgeber kommen dazu, von der Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft bis zur Unfallversicherung für Ihr Personal.
Mitarbeiterkosten-Rechner: Was ein Angestellter wirklich kostet
Was die Absicherung kostet – und was sie Ihnen bringt
Eine pauschale Beitragsangabe wäre unseriös: Die Prämie hängt vom Umsatz, vom Leistungsspektrum, von der Mitarbeiterzahl und von der gewählten Selbstbeteiligung ab. Ein reiner Betreuungsservice zahlt deutlich weniger als ein Betrieb, der Elektro- und Sanitärarbeiten mit anbietet. Sinnvoll ist deshalb, mehrere Angebote mit identischen Eckdaten einzuholen – gleiche Deckungssumme, gleiche Selbstbeteiligung, gleiche Liste der versicherten Tätigkeiten. Erst dann vergleichen Sie tatsächlich Preise und nicht Leistungsumfänge.
Wer die Beiträge in die eigene Kalkulation einrechnen will, sollte sie als festen Posten führen und nicht als gelegentliche Ausgabe. Sie gehören zu den Fixkosten, die Ihr Stundensatz mittragen muss.
Stundensatz-Rechner: Ihr Honorar im Branchenvergleich
Wie sich das im Verhältnis zu üblichen Marktpreisen darstellt, zeigt der Beitrag Wie viel verdient ein Hausmeister?. Und wer noch am Anfang steht, findet die Absicherung als eigenes Kapitel auch im Businessplan für Hausmeister wieder – Banken und Förderstellen schauen dort durchaus hin.
Legen Sie sich eine einfache Übersicht Ihrer Policen an: Versicherer, Vertragsnummer, Deckungssumme, Selbstbeteiligung, Kündigungsfrist. Wenn ein Schaden passiert, wollen Sie nicht erst suchen. Und wenn Sie ein neues Objekt übernehmen, sehen Sie auf einen Blick, ob die vereinbarten Summen noch passen.
Für welche Versicherung Sie sich entscheiden sollten
Unverzichtbar ist die Betriebshaftpflicht – sie ist die eine Police, ohne die Sie in diesem Beruf nicht arbeiten sollten, weil ein einziger Personenschaden Ihre Existenz beenden kann. Direkt danach kommt die Absicherung Ihrer eigenen Arbeitskraft, denn ohne Sie steht der Betrieb still. Inhalts-, Maschinen- und Rechtsschutzversicherung ordnen Sie danach ein, wie hoch Ihr Sachwert und Ihr Streitrisiko tatsächlich sind. Ein Ein-Mann-Betrieb mit Handwerkzeug im Kombi hat einen anderen Bedarf als ein Dienst mit drei Mitarbeitern, Kehrmaschine und Winterdienst für zwölf Objekte.
Letztlich gilt in puncto Versicherungen dasselbe wie bei der Kalkulation: Der teuerste Vertrag ist der, den Sie im Schadensfall nicht nutzen können. Nehmen Sie sich die Zeit, die Ausschlüsse zu lesen – gerade bei Tätigkeits-, Obhuts- und Schlüsselschäden entscheidet sich dort, ob Ihre Police im Ernstfall trägt.
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