Selbstständig machen mit einem Geräteverleih

Ein Geräteverleih bietet die Möglichkeit, vorhandene Maschinen und Werkzeuge gewinnbringend zu nutzen und in ein erfolgreiches Geschäftsmodell umzuwandeln. Besonders gefragt ist dieser Service bei Kunden, die teure Geräte nur selten benötigen. Entscheidend für den Erfolg sind eine gute Marktanalyse, fachliche Kompetenz sowie gepflegte und hochwertige Geräte. Ob als eigenständiges Unternehmen oder als Ergänzung zu einem bestehenden Gärtner- oder Hausmeisterservice – Flexibilität, persönliche Beratung und transparente Mietbedingungen machen den Unterschied. Mit einer klaren Planung und dem richtigen Standort kann der Geräteverleih eine rentable Geschäftsidee werden.
Wer als Hobby-Gärtner, als Nebenerwerbs-Landwirt oder als passionierter Hausmeister bereits eine große Auswahl an technischem Equipment angehäuft hat, der könnte mit dem Gedanken spielen, daraus mit der hier vorgestellten Geschäftsidee „selbstständig machen mit Geräteverleih“ Geld zu machen. Welche Möglichkeiten es gibt, zeigt diese Ideensammlung unter Berücksichtigung der wichtigsten Planungsaspekte für die Existenzgründung.
Gerade im Jahr 2025 passt diese Geschäftsidee hervorragend in den Trend zur Sharing Economy, bei dem immer mehr Menschen lieber flexibel leihen statt dauerhaft kaufen.
Geräteverleih eröffnen: Das Wichtigste in aller Kürze zur Existenzgründung
- Leihen statt kaufen ist ein gefragtes Geschäftsmodell, da Nachhaltigkeit, Ressourcensparen und Vermeidung von Fehlkäufen für viele Kunden zunehmend wichtig werden.
- Zielgruppe sind Kunden, die ein Gerät nur für einen begrenzten Zeitraum benötigen oder die Anschaffungskosten scheuen.
- Besonders in der Landwirtschaft ist das Prinzip des Geräteverleihs bereits seit Jahrzehnten fest etabliert.
- Die Vertrags- und Ausleihbedingungen sollten transparent und fair geregelt sein.
- Ergänzend wichtig: klare Sicherheitsregeln, digitale Buchungsmöglichkeiten und nachvollziehbare Preisstrukturen.
Voraussetzungen, um sich mit Geräteverleih selbstständig zu machen?
Die wichtigste Voraussetzung sind funktionierende Geräte, die verliehen werden können und für die ein geeigneter Geschäftsraum vorhanden ist. Je nach Art und Anzahl der Geräte ist mit hohen Investitionskosten für diese Geschäftsidee zu rechnen. Das zeigt, wie wichtig die Ausarbeitung des Businessplans für eine solide Finanzplanung ist. Dazu gehören realistische Kalkulationen über Abschreibungen, Wartung, Reparaturen und Versicherungen.
Es versteht sich von selbst, dass Gründer einen Bezug zu den verliehenen Geräten und Fachwissen mitbringen sollten. Schließlich müssen Hobbyhandwerker fundiert beraten werden können, um ein passendes Gerät leihen zu können. Es ist im eigenen finanziellen Interesse des Gründers, dass der Leihende das Gerät richtig und pfleglich nutzt.
Es gilt zusätzlich:
- Für gefährliche Geräte (z. B. Arbeitsbühnen, Kettensägen, Minibagger) gelten dokumentationspflichtige Sicherheitsunterweisungen.
- Geräte müssen nach Herstellervorgaben und anerkannten Regeln der Technik regelmäßig geprüft werden.
- Ein digitales Inventar- und Buchungssystem verhindert Doppeltreservierungen und verbessert die Auslastung.
Gewerbe anmelden für Geräteverleih?
Sobald eine klare Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist und Geräte regelmäßig gegen ein Entgelt vermietet werden, ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Ob und welche Nachweise bei der Gewerbeanmeldung für einen Geräteverleih einzureichen sind, hängt vom konkreten Leistungsspektrum ab.
Sofern von den Geräten eine Gesundheitsgefahr ausgehen kann, ist mit dem Nachweis der fachlichen Qualifikation und mit der Einhaltung rechtlicher Sicherheitsbestimmungen zu rechnen. Für einen professionellen Geräteverleih erscheint eine fundierte Sachkunde unverzichtbar.
Existenzgründer sind gut beraten, ihre individuellen Voraussetzungen mit Blick auf ihre Geschäftsidee und den Standort frühestmöglich in Erfahrung zu bringen. Ziel muss es sein, Planungssicherheit herbeizuführen. Je nach Geräteart können zusätzlich baurechtliche, sicherheitstechnische oder versicherungstechnische Vorgaben gelten.
Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Geräteverleih?
Ein gutes Vorbild ist die Landwirtschaft. In der Landwirtschaft ist das Prinzip des Teilens längst ein alter Hut. Der Agrarwissenschaftler Erich Geiersberger ist der Gründer des ersten Maschinenrings. Das Prinzip ist denkbar simpel: „Maschinen und Arbeitskräfte werden gegen Verrechnung getauscht.“ Technisch aufwändiges Einsatzgerät wie Mähdrescher oder Häcksler wird immer schlagkräftiger, aber auch teurer. Investitionen bis zu mehreren hunderttausend Euro sind dabei häufig keine Ausnahme. Sie lohnen sich nur bei betriebsübergreifendem Einsatz.
Übertragen auf kleinere oder private Anwendungsbereiche ergibt sich eine ähnliche Logik: Wo Geräte teuer, selten in Nutzung und platzintensiv in der Lagerung sind, entsteht ein ideales Umfeld für ein Miet- oder Verleihgeschäft. Kunden profitieren von Flexibilität und niedrigen Einstiegskosten, während Unternehmer vorhandene Ressourcen gewinnbringend einsetzen.
Wo macht die Selbstständigkeit mit einem Geräteverleih Sinn?
Das heißt auch, dass der Geräteverleih vor allem dort greifen könnte, wo große Investitionskosten auf eine nur sehr begrenzte Nutzung treffen.
Bei der Zuckerrübenernte beispielsweise, die von September bis November erfolgt, wird deutlich, wie das Teilen in der Praxis funktioniert. Die sogenannte Rübenmaus, ein großes Gerät, das die Zuckerrübe aufnimmt und über ein Förderband auf den Lkw hievt, ist zur Erntezeit fast rund um die Uhr im Einsatz und tourt von Acker zu Acker. Abtransportiert werden unzählige Lkw-Ladungen voller Zuckerrüben, die in die großen Zuckerwerke gelangen. Müsste sich jeder Landwirt das spezielle Gerät selbst anschaffen, wäre an eine Amortisation kaum zu denken.
Nach dem gleichen Prinzip nutzen auch Privatkunden Geräte oft nur wenige Stunden oder Tage im Jahr. Dadurch entstehen perfekte Voraussetzungen für einen regionalen Geräteverleih – sei es im Bereich Garten, Renovierung, Reinigung, Bau oder saisonale Arbeiten wie Laub- und Schneebeseitigung.
Businessplan: Wie selbstständig machen mit Geräteverleih?
Welche Geräte lassen sich gut vermieten? Diese zentrale Frage ist im Businessplan für einen Geräteverleih nachfrageorientiert zu erörtern. Wichtig ist es mit Blick auf die Ausgangsanalyse, die Nachfrage für den anvisierten Standort bzw. Aktionsradius zu konkretisieren. Die bereits vorhandene Konkurrenz muss auf dem Bildschirm landen, damit sich Gründer differenzieren können.
Wesentliche Punkte im Businessplan:
- Kalkulation von Auslastung und saisonalen Schwankungen
- Preisgestaltung (Tagessätze, Wochenendpauschalen, Kaution, Staffelpreise)
- Regelung der Rückgabezeiten und möglicher Verzugskosten
- digitale Abwicklung (Online-Kalender, Rechnungs-Tools)
- Wartungskonzept und Reparaturbudget
- Versicherungspaket für Haftung, Diebstahl und Geräteausfall
Die Kombination eines klassischen Verleihkonzepts mit modernen Elementen wie Online-Buchung und Abholservice kann die Nachfrage deutlich erhöhen.
Den Geräteverleih als zusätzlichen Service anbieten
Wer eine Ausbildung als Gärtner vorweisen kann, der könnte den Geräteverleih mit dieser Profession koppeln. Welche Punkte bei der Selbstständigkeit als Gärtner zu beachten sind, war bereits Thema in einem extra Fachbeitrag.
Beispiel: Wer Gärtnerleistungen anbietet und seinen Kunden nicht zwingend seine eigene Pflegeleistung verkauft, sondern ihnen das entsprechende Equipment stellt, damit sie ihren Garten selbst in Schuss halten, bindet diese langfristig.
Auch für den Hausmeisterservice bietet der Geräteverleih ein attraktives Zusatzgeschäft. Der Hausmeister pflegt die gemeinschaftliche Fläche selbst, kann aber zusätzlich einzelne Geräte an Bewohner verleihen, etwa für Terrassenreinigung oder kleine Reparaturarbeiten. 2025 nutzen viele Selbstständige solche Zusatzangebote, um Kundenbeziehungen auszubauen und Auslastungsspitzen abzufedern.
Leistungsspektrum: Was muss der Geräteverleih bieten?
Die Gerätschaften, die das Zeug haben zu Leihgeräten zu werden, müssen zweierlei haben:
- Sie müssen aus der Rubrik der professionellen Gerätschaften stammen. Ein Modell vom Discounter würde sich ein Hobby-Gärtner meist selbst anschaffen.
- Sie müssen so benutzerfreundlich sein, dass die Privatperson nach einer kurzen Einweisung selbst mit dem Gerät klarkommt.
Der Gärtner punktet mit diesem Equipment:
- Axt
- Bohrmaschine
- Handsägen
- Heckenschere
- Kettensäge
- Laubsauger
- Rasenmäher
- Sprühgerät
- Vertikutierer
- zusätzlich relevant: Hochdruckreiniger, Motorhacke, Gartenhäcksler, Mähroboter zur Kurzzeitmiete
Der Hausmeister ergänzt außerdem:
- Leitern
- Trocken-, Nass- und Industriestaubsauger
- Werkzeug- und Reparaturset
- Winterdienst-Ausrüstung
- zusätzlich sinnvoll: Teppichreiniger, Rüttelplatten, kleinere Baumaschinen mit Einweisung
Damit die Geräte dauerhaft einsatzbereit sind, müssen regelmäßige Wartungen und Prüfungen dokumentiert werden. Gerade bei elektrischen oder motorbetriebenen Geräten sind Prüfintervalle ernst zu nehmen.
Der Geräteverleih birgt auch seine Tücken
Wer einen Geräteverleih ins Leben ruft oder diese Zusatzleistung andockt, muss sich der Gefahren bewusst sein. Ein Beispiel aus einer ganz anderen Branche – dem Autoverleih – zeigt die Risiken:
- Die Geräte dürfen nur mit einer professionellen Unterweisung oder an Personen mit ausreichender Fachkenntnis abgegeben werden.
- Bei riskanten Geräten sollten Sicherheitspakete verpflichtend sein (z. B. Schnittschutz bei Kettensägen).
- Geräte müssen regelmäßig gewartet und instandgesetzt werden.
- Eine Vermietung ohne digitale Übergabeprotokolle birgt Streitpotenzial.
- Ggf. wünscht der Leihende eine Absicherung, wenn ihm oder dem Gerät etwas passiert.
Gerade teure Geräte sollten mit eindeutigen Regeln zu Selbstbeteiligung, Schadensmeldung und Verschleiß ausgegeben werden.
Franchise als Alternative für die Existenzgründung?
Bei Recherchen für diese Geschäftsidee stoßen Gründer auf Hersteller von diversen Geräten, die mit Franchiseangeboten werben. Gründer könnten so auf einen großen Pool an Geräten zurückgreifen und schnell ein funktionierendes Geschäftsmodell hochziehen. Hohe Startgebühren und Umsatzbeteiligungen sind allerdings eine wirtschaftliche Bürde, die zu bedenken ist. Zudem können sich Gründer in einem solchen Franchisesystem nicht voll frei verwirklichen.
Es gibt einige Franchise-Modelle für Werkzeugverleih, DIY-Verleih, Eventtechnik oder Baugeräte, die aber meist hohe Gebühren und strikte Vorgaben mitbringen.
Marketing: Warum nicht im Baumarkt leihen?
Diese Frage rückt Mehrwerte aus Kundensicht unmittelbar in den Fokus. Die größte Konkurrenz ist der örtliche Baumarkt, der viele Geräte auch als Leihgerät anbietet. Allerdings punktet der selbstständige Gärtner ebenso wie der selbstständige Hausmeister mit Kundennähe und idealerweise mit einem hohen Maß an Flexibilität. Wer seinen Hauptjob gut macht, kann den zusätzlichen Verleih problemlos andocken.
Zudem kann der selbstständige Verleiher Leistungen anbieten, die Baumärkte nur selten bieten:
- Hol- und Bringservice
- individuelle Beratung
- flexible Mietzeiten
- Wochenend- und Feierabendtarife
- Notfallverfügbarkeit
- bessere Erreichbarkeit
- kurze Wege und persönliche Betreuung
Moderne Online-Bewertungen, lokale Reichweite und Empfehlungen erhöhen die Nachfrage zusätzlich.
Professionalität mit vertraglicher Absicherung
Jetzt geht es um das berühmte Kleingedruckte, das sehr entscheidend sein kann. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln alles Wichtige für den Geräteverleih. Kunden müssen von den AGB Kenntnis nehmen, damit diese rechtswirksam werden. Kunden sollten auf alle wesentlichen Regeln hingewiesen werden.
Zu regeln ist:
- Was passiert bei Defekt, Unfall oder Verlust?
- Wie hoch ist die Kaution?
- Muss eine Selbstbeteiligung vereinbart werden?
- Welche Nutzung ist erlaubt oder ausgeschlossen?
- Wie erfolgt die Rückgabe und Prüfung des Zustands?
- Wie wird dokumentiert (Fotos, Übergabeprotokoll, digitale Signatur)?
Eine gute vertragliche Absicherung schützt beide Seiten und minimiert Streitigkeiten.
Wie viel verdient man mit einem Geräteverleih?
Eine aussagekräftige Antwort auf diese Frage sollten Gründer im Businessplan selbst geben können. Unter Berücksichtigung einer angenommenen Auslastung und der konkreten Kostenstruktur wird deutlich, wie viel Gewinn der Geräteverleih am Ende des Monats abwerfen kann. Im Falle einer hohen Auslastung und einer schlanken Kostenstruktur sollten Gründer gut von diesem Geschäftsmodell leben können.
Zu bedenken ist allerdings, dass es zu saisonalen Schwankungen kommt, vor allem bei Gartengeräten. Es lohnt sich deshalb, Geräte aus verschiedenen Bereichen anzubieten, um diese Schwankungen auszugleichen. Zusätzlich können moderne Servicepakete („Wochenendset Gartenpflege“) das Einkommen stabilisieren.
Insgesamt ist zu prüfen, ob es sich eher um einen Nebenerwerb oder um eine hauptberufliche Selbstständigkeit handeln soll. Viele starten im Nebenerwerb und erweitern später.
Geräteverleih gründen: Welche Versicherungen sind notwendig?
Eine Betriebshaftpflichtversicherung erscheint unabdingbar, um sich vor möglichen Schadenersatzforderungen von Kunden zu schützen. Bei der Arbeit mit Geräten kann immer etwas passieren, und die Frage der Beweislast sollte im Vorfeld geregelt werden.
Weitere sinnvolle Versicherungen:
- Schutz gegen Diebstahl oder Verlust der Geräte
- Maschinen- oder Elektronikversicherung für teure Geräte
- Transportversicherung für mobile Geräte
- Versicherung gegen Ertragsausfall, wenn ein Gerät durch Schaden vorübergehend nicht zur Verfügung steht
- Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten
Gerade im Verleihgeschäft sollte der Versicherungsschutz regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Nicht vernachlässigen sollte man auch die persönliche Absicherung. Die bestehende Krankenkasse muss informiert werden und stuft nun Ihren neuen Status als Selbstständiger ein – damit entfällt die bisherige Versicherungspflicht, und Sie müssen Ihren Schutz aktiv gestalten. Ein Wechsel in die private Krankenversicherung ist dabei nicht nur aus Kostengründen in Erwägung zu ziehen, sondern auch wegen der deutlich flexibleren Leistungen, etwa beim Krankentagegeld, das für Selbstständige essenziell ist, um Einkommensausfälle bei längerer Krankheit abzufedern.
Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung hängen vom Einkommen ab und variieren von Jahr zu Jahr. Viele Gründer prüfen daher im Vorfeld, ob ein Wechsel in die PKV günstiger und leistungsstärker ist. Nutzen auch Sie dafür gern unseren kostenlosen PKV-Check.
Fazit
Ein Geräteverleih ist 2025 eine attraktive Möglichkeit, vorhandene Geräte sinnvoll zu monetarisieren und von einem wachsenden „Leihen statt Kaufen“-Trend zu profitieren. Besonders dort, wo teure Anschaffungen auf seltene Nutzung treffen, entsteht eine stabile Nachfrage. Wer bereits als Gärtner, Hausmeister oder im handwerklichen Umfeld tätig ist, kann den Verleih ideal als Zusatzstandbein nutzen und die Auslastung seines Equipments deutlich erhöhen.
Wichtig bleibt eine professionelle Organisation: klare Verträge, Sicherheitsunterweisungen, regelmäßige Wartung und ein passender Versicherungsschutz. Werden diese Grundlagen erfüllt und ein kundenfreundlicher Service angeboten, bietet ein Geräteverleih ein wirtschaftlich solides, leicht skalierbares Geschäftsmodell – sowohl im Neben- als auch im Haupterwerb.
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2025...









