Selbstständig machen mit (mobiler) Fußpflege

Füße mit Aufschrift Podologie
Zuletzt aktualisiert: 17.12.2025

Fußpflege ist weit mehr als Nägel schneiden und Hornhaut entfernen – sie ist für viele Menschen ein entscheidender Beitrag zu Lebensqualität, Mobilität und Gesundheit. Genau darin liegt die große Chance für Gründer: Die Nachfrage wächst stetig, der Markt ist vergleichsweise krisenfest, und gleichzeitig herrscht vielerorts ein echter Versorgungsbedarf. Doch wer sich als Fußpfleger oder Podologe selbstständig machen will, steht vor klaren Entscheidungen: kosmetisch oder medizinisch, Studio oder mobil, Gewerbe oder Heilberuf, Privatkunden oder Krankenkassen.

Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, rechtssicher und realistisch, wie Sie die Selbstständigkeit in der Fußpflege richtig angehen, welche Voraussetzungen tatsächlich zählen – und wie Sie typische Fehler vermeiden, bevor sie teuer werden. Wenn Sie wissen wollen, ob und wie sich Fußpflege für Sie wirklich lohnt, sollten Sie jetzt weiterlesen.

Wie mache ich mich als Fußpfleger/in selbstständig? Wenn der Schuh drückt, sind die meisten Menschen froh, abends die strapazierten Füße entspannt hochlegen zu können. Doch wer dauerhaft unter Fußproblemen leidet –und das tun Erhebungen zufolge Millionen Deutsche– wird sich irgendwann mit der Option der professionellen Fußpflege befassen müssen. Hier soll es aus Sicht von Gründern differenziert um diese Geschäftsidee gehen (kosmetische vs. medizinische Fußpflege). Wichtig ist dabei, die Begriffe sauber zu trennen: Im Alltag wird oft „medizinische Fußpflege“ gesagt, im Kassen- und Berufsrecht geht es in der Regel um die „Podologie“ bzw. um „podologische Therapie“ als Heilmittel.
 

Selbstständig machen mit Fußpflege:  Geschäftsidee mit Potenzial!

Auch wenn die Fußpflege von vielen Menschen nicht bewusst wahrgenommen wird, sind die Füße die Basis für ein bewegtes Leben. Sie tragen uns jeden Tag und auf das Leben hochgerechnet laufen wir im Durchschnitt 150.000 Kilometer! Diese Zahl wird in verschiedenen Quellen sehr unterschiedlich angegeben; für Ihren Businessplan ist deshalb weniger die „Kilometerzahl“ entscheidend, sondern die nachvollziehbare Zielgruppe (Ältere, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Kunden mit Fuß- und Nagelproblemen, Prävention/Wellness). Insofern sind schon von der Nachfrage her attraktive Rahmenbedingungen für eine Geschäftsidee skizziert: selbstständig machen mit (mobiler) Fußpflege. Zusätzlich verstärken Trends wie demografischer Wandel, steigende Lebenserwartung, Diabetes/Neuropathien sowie der Wunsch nach gepflegtem Auftreten (z. B. Barfußschuhe, offene Schuhe, Sport) die Marktnachfrage.

In jedem Fall gilt es, direkt zu Beginn der Planung mit beiden Füßen fest auf dem Boden zu bleiben und alle strategischen Aspekte ganzheitlich zu planen. Genau das soll in diesem Beitrag geschehen, indem auf grundlegende Möglichkeiten für die Existenzgründung in der kosmetischen oder medizinischen Fußpflege eingegangen wird. Dabei werden auch 2025-relevante Themen wie Kassenzulassung (Zulassung als Heilmittelerbringer), Zuzahlungen, Hygiene- und Dokumentationspflichten, Datenschutz und die Kleinunternehmerregelung berücksichtigt.
 

Das Wichtigste zur Existenzgründung mit Fußpflege

  • Wachstumsmarkt: Viele Millionen Deutsche leiden an Fußproblemen, auch medizinisch bedingt (z. B durch Diabetes). Die demografische Entwicklung wird die Nachfrage für professionelle Fußpflege weiter erhöhen. Für Gründer ist besonders relevant: In der Podologie ist die Nachfrage häufig planbarer, weil ärztliche Verordnungen (Heilmittel) und feste Therapieschemata eine kontinuierliche Auslastung begünstigen; in der kosmetischen Fußpflege hängt der Erfolg stärker von Lage, Preispositionierung und Stammkundenaufbau ab.
  • Es sind in einer alternden Gesellschaft auch zukünftig gute Rahmenbedingungen für eine Existenzgründung als Fußpfleger nutzbar. Achten Sie aber darauf, dass „Fußpfleger“ umgangssprachlich ist: Rechtlich und für die Außendarstellung sind die Begriffe „kosmetische Fußpflege“ (nicht geschützt) und „Podologe/Podologin“ bzw. „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“ (geschützt) entscheidend.
  • Es gilt, mit dem Businessplan die konkreten Chancen am Standort zu beleuchten. Dazu gehören typischerweise: Konkurrenzdichte, Erreichbarkeit (ÖPNV/Parkplätze), Barrierearmut, Kooperationsmöglichkeiten (Hausärzte/Diabetologen/Orthopäden/Pflegedienste), Google-Sichtbarkeit (Local SEO) sowie realistische Kapazitäts- und Preisannahmen (Behandlungsdauer, Rüstzeiten, No-Show-Quote).
  • Für eine Existenzgründung in diesem Bereich gibt es zwei Grundoptionen (je nach vorhandenem Ausbildungshintergrund): 
    1. Podologie/podologische Therapie (Heilmittel) und 2. kosmetische Fußpflege (Pflege/Wellness/Ästhetik).
  • Nur Personen mit Erlaubnis dürfen die Berufsbezeichnungen „Podologe/Podologin“ oder „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“ führen; ohne Erlaubnis dürfen Sie diese Begriffe weder als Titel noch in der Werbung verwenden.
  • Mit Kassenzulassung ist sogar die Abrechnung mit Krankenkassen möglich. Dabei handelt es sich praktisch um die Zulassung als Heilmittelerbringer (Podologie) nach den Regeln des SGB V; ohne diese Zulassung bleiben Sie im GKV-Bereich in der Regel auf Privatzahler beschränkt.
  • Die Bezeichnung „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“ ist – wie „Podologe/Podologin“ – geschützt und nur mit Erlaubnis zulässig.  
  • Abgesehen von der Gründung eines eigenen Fußpflege Studios ist die strategische Option der mobilen Fußpflege eine Alternative. Für viele Gründer ist ein hybrides Modell besonders attraktiv: fester Behandlungsraum als Basis plus ausgewählte Hausbesuche (z. B. bei Pflegebedürftigkeit oder ärztlich verordneter Therapie), sofern die Rahmenbedingungen erfüllt sind.
  • Podologische Therapie ist an Praxis- und Qualitätsanforderungen gebunden; ein rein „mobiles“ Konzept ohne Praxisbasis ist für eine reguläre Heilmittelzulassung in der Regel nicht tragfähig, Hausbesuche können aber – je nach Fall – Bestandteil der Versorgung sein.


Hintergrundinformationen zum Berufsbild


Ausgangsanalyse: Warum selbstständig machen mit Fußpflege?

Glaubt man aktuellen Berichten, dann leiden weit mehr als 50 % der Erwachsenen in Deutschland unter teils schmerzhaften Fußproblemen. Dabei kann es sich um Symptome handeln, die durch Krankheiten wie insbesondere Diabetes hervorgerufen werden. In vielen Fällen ist falsches Schuhwerk dafür verantwortlich, dass es im voranschreitenden Alter zu schmerhaften Deformationen an den Füßen kommt, die irgendwann eine professionelle Behandlung unverzichtbar machen. Für die professionelle Praxis ist wichtig: „Fußprobleme“ reicht von harmloser Hornhaut bis zu komplexen Risikofüßen (z. B. diabetisches Fußsyndrom). Gerade bei Risikopatienten spielen Verordnung, Dokumentation und klare Abgrenzung der Leistungen eine zentrale Rolle.

Dabei werden in den westlichen Industrienationen gut 98 % aller Babys mit gesunden Füßen geboren. Fußprobleme sind also oft selbstverschuldet, sofern es sich nicht um ein Krankheitsbild als Auslöser oder eine erbliche Vorbelastung handelt. Diese Schlussfolgerung sollte 2025 deutlich differenzierter betrachtet werden: Neben Schuhwerk und Belastung können auch Wachstumsphasen, Sport, Übergewicht, Beruf (viel Stehen), genetische Dispositionen und Erkrankungen eine Rolle spielen – und viele Kunden reagieren sensibel auf „Schuld“-Formulierungen.


Soweit die Füße tragen?

Mit Blick auf diese Zahlen und die demografische Entwicklung (Alterung der Gesellschaft) ergeben sich in der Fußpflege (Podologie) sehr gute Zukunftschancen für eine Existenzgründung. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass sich die Zahl der Patienten mit Fußproblemen in den nächsten Jahren noch deutlich erhöhen dürfte. Für Gründer ist dabei entscheidend: Die Nachfrage wächst, aber die Umsetzung unterscheidet sich stark zwischen kosmetischer Fußpflege (frei kalkulierbar, marktabhängig) und Podologie (qualifikations- und zulassungsabhängig, mit Kassenlogik und Zuzahlungen).

Dabei ist generell zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege zu unterscheiden. Die medizinische Fußpflege ist in den letzten Jahren stärker gesetzlich geschützt worden und ausgebildeten Podologen vorbehalten. Wer als Existenzgründer keine solche Qualifikation vorweisen kann, darf nicht mit dem Begriff medizinische Fußpflege werben. Es bliebe dann nur die Option der kosmetischen Fußpflege. Präziser: Geschützt sind insbesondere die Berufsbezeichnungen „Podologe/Podologin“ und „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“. Im GKV-Kontext wird die Leistung als „podologische Therapie“ erbracht und ist an ärztliche Verordnung sowie an zugelassene Leistungserbringer gebunden.

 

Voraussetzungen, um sich mit Fußpflege selbstständig zu machen?

Grundsätzlich darf sich seit Anfang 2003 nur derjenige Podologe bzw. medizinischer Fußpfleger nennen, der eine Erlaubnis nach Paragraf 1 des Podologen Gesetzes oder eine staatliche Anerkennung (§ 10 PodG) nachweisen kann. In Einzelfällen kann es Ausnahmen geben, die in § 10 (Absätze 2 bis 6) geregelt sind. Ansonsten ist der Bereich der kosmetischen Fußpflege als Alternative weniger stark reglementiert. Wichtig: Die Erlaubnis bezieht sich auf das Führen der Berufsbezeichnung; für die Abrechnung als Heilmittelerbringer kommen zusätzlich Zulassungs- und Vertragsanforderungen hinzu.

Um die beiden im Folgenden skizzierten Ausrichtungen abgrenzen zu können und alle Rahmenbedingungen umzusetzen, ist ein Blick in das Podologen Gesetz (PodG) sehr empfehlenswert. In jedem Fall sind die Voraussetzungen für eine Existenzgründung in der Fußpflege mit Blick auf den eigenen Qualifikationshintergrund und das angedachte Leistungsspektrum sehr differenziert zu betrachten. Praktisch bedeutet das: Schon die Website-Texte, Google-Unternehmensprofil, Flyer und Preisliste müssen sprachlich so gestaltet sein, dass keine unzulässigen Titel, Leistungsversprechen oder Verwechslungen mit Heilbehandlung entstehen.

 

Differenzierter Blick: Gründungsvoraussetzungen in der Fußpflege

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig macht, muss vor der Aufnahme ein Gewerbe anmelden. Dies gilt auch für den Fall, dass es sich zunächst nur um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt. Im Zuge der Gewerbeanmeldung muss das angebotene Leistungsspektrum umfassend geschildert werden. Hieraus können sich im Einzelfall zu erbringende Nachweise ergeben. Medizinische Behandlungen dürfen in diesem Bereich explizit nicht als solche vermarktet werden. Zusätzlich sollten Sie 2025 unbedingt die steuerliche Seite mitdenken: Entscheidend ist, ob Sie umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringen (typisch kosmetisch) oder ob bestimmte Heilbehandlungen/Heilmittelleistungen umsatzsteuerlich anders zu behandeln sind. Gerade Mischmodelle (Pflege + Produkte + ggf. Heilmittel) sollten sauber getrennt und buchhalterisch strukturiert werden.

Ebenfalls neu und für Gründer sehr relevant: Die Kleinunternehmerregelung wurde ab 01.01.2025 angepasst. Die Umsatzgrenzen liegen nun bei 25.000 Euro (Vorjahr) und 100.000 Euro (laufendes Jahr); beim Überschreiten gelten besondere Wechsel- und Abrechnungsregeln. Das beeinflusst Preisgestaltung, Rechnungen, Vorsteuer und Liquiditätsplanung spürbar.

Wer sich mit medizinischer Fußpflege selbstständig machen bzw. niederlassen will, kann eine Kassenzulassung erwirken. Nur so wird es möglich sein, die Behandlungskosten mit den gesetzlichen Krankenkassen auf Basis einer Überweisung abrechnen zu können. Die Kassenzulassung erhalten staatlich ausgebildete Podologen, in Einzelfällen nach Prüfung auch weitere Fallgruppen. Präziser: Im Heilmittelbereich geht es um die Zulassung als Leistungserbringer nach den einschlägigen Regelungen (u. a. § 124 SGB V) und die vertraglich festgelegten Anforderungen; abgerechnet wird bei podologischer Therapie auf ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung), nicht auf „Überweisung“ im allgemeinen Sprachgebrauch.

 

Checkliste: Wie Kassenzulassung erwirken?

Die Beantragung erfolgt beim für den Existenzgründer zuständigen Landesverband der Krankenkassen. Abgesehen vom obligatorischen Nachweis der abgeschlossenen Berufsausbildung müssen folgende Kriterien für den Erhalt der Zulassung erfüllt sein:

  • Die Praxis muss beim Gesundheitsamt angemeldet werden.
  • Geeignete Praxisräume müssen vorhanden sein, ebenso ein aussagekräftiger Lageplan.
  • Für die Kassenabrechnung ist das so genannte Institutionskennzeichen bei der ARGE-IK zu erwirken.
  • Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist alternativlos.
  • Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft hat zu erfolgen (Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege).


Je nach Region laufen Zulassungsverfahren über die zuständigen Arbeitsgemeinschaften/Zulassungsstellen (Heilmittel) und verlangen standardisierte Unterlagen, Selbstauskünfte und teils Praxisbegehungen. Planen Sie deshalb ausreichend Zeit ein und klären Sie früh, welche Unterlagen exakt gefordert werden (z. B. Grundriss, Ausstattungsliste, Hygiene- und Aufbereitungskonzept, Nachweise zur Berufshaftpflicht, IK, ggf. Datenschutz- und Dokumentationskonzept).


Mit dem Zulassungsantrag sind in der Regel noch die folgenden Dokumente beizufügen:

  • Polizeiliches Führungszeugnis.
  • Gesundheitszeugnis oder ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung.


In der Praxis können die geforderten Nachweise je nach Stelle variieren (z. B. aktuelle Registerauszüge, Qualifikationsnachweise, Mietvertrag, Nachweis über Aufbereitung/Medizinprodukte-Compliance). Wichtig ist: nicht „irgendetwas“ einreichen, sondern exakt die aktuelle Liste der zuständigen Zulassungsstelle abarbeiten, damit es keine Verzögerungen gibt.

 

Wer darf sich medizinischer Fußpfleger nennen?

Wer sich als Podologe bzw. mit medizinischer Fußpflege selbstständig machen möchte, betreibt eine Heilkunde. Durchgeführt werden dürfen solche Gesundheitsleistungen nur von einem Arzt, Heilpraktiker oder von einem Podologen auf ärztlicher Anordnung. Rein kosmetische Fußpflege, wie sie etwa in einem Nagelstudio erfolgt, ist weit weniger stark reglementiert. Die Berufsbezeichnungen „Podologe/Podologin“ sowie „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“ dürfen nur mit entsprechender Erlaubnis geführt werden.

Nicht jeder „Fachfußpfleger“ darf automatisch medizinische/podologische Heilmittelleistungen erbringen oder damit werben. Kosmetische Fußpflege darf typische pflegerische/ästhetische Leistungen anbieten, muss aber bei krankhaften Befunden und Risikokonstellationen sehr genau abgrenzen, keine unzulässigen Heilversprechen geben und im Zweifel an ärztliche bzw. podologische Versorgung verweisen. Das Podologengesetz wirkt in der Praxis als Titelschutz: Entscheidend sind Berufsbezeichnung und Außenauftritt.

Zu prüfen ist, ob auch eine Kassenzulassung möglich ist. Hier gilt: Zulassungsfähigkeit hängt an Qualifikation, Räumen, Ausstattung und den vertraglichen Voraussetzungen; ohne Zulassung ist eine GKV-Abrechnung der podologischen Therapie in der Regel nicht möglich.

 

Status als Selbstständiger: Ist Fußpflege ein Gewerbe?

Zum Abschluss der Klärung formaler Rahmenbedingungen bleibt noch die Frage nach dem Status. Sind selbstständige Fußpfleger gewerblich oder freiberuflich einzustufen?

Hier gibt es keine vollkommene Klarheit bzw. pauschale Antwort, so viel lässt sich tendenziell aber zur besseren Orientierung sagen: Bei kosmetischer Fußpflege geht die Tendenz ganz klar in Richtung der Notwendigkeit der Gewerbeanmeldung.

Bei der medizinischen Fußpflege bietet sich die Möglichkeit, auf den Katalogberuf des Heilpraktikers zu verweisen. In Einzelfall ist dann zu prüfen, ob das zuständige Finanzamt wirklich den Status des Freiberuflers anerkennt. Auch eine gemischte Tätigkeit ist denkbar, wenn ein Freiberufler durch den Verkauf von Pflegeprodukten beispielsweise gewerbepflichtig wird. 2025-Update für die Praxis: Bei Podologie/podologischer Therapie liegt häufig eine heilberufliche/therapeutische Tätigkeit nahe, während kosmetische Fußpflege regelmäßig gewerblich ist. Entscheidend sind Qualifikation, Leistungsinhalt und tatsächliche Ausgestaltung. Bei gemischten Tätigkeiten (z. B. kosmetische Leistungen + Produktverkauf + ggf. Heilmittelleistungen) sollten Sie von Beginn an sauber trennen (Leistungskatalog, Rechnungspositionen, Buchhaltung), um Diskussionen zu Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Gewinnermittlung zu vermeiden.

 

Fußpflege: Welche Anforderungen müssen Praxisräume erfüllen?

Die Zulassung für eine Niederlassung als Podologe/medizinischer Fußpfleger werden Existenzgründer nur erhalten, wenn die Praxisräume folgenden Mindestanforderungen genügen:

  • Warteraum mit ausreichenden Sitzmöglichkeiten.
  • Mindestnutzfläche 25 m².
  • Die eigentliche Behandlungskabine darf nicht kleiner als 7 m² sein.
  • Eine behindertengerechte Zugänglichkeit sollte vorhanden sein.
  • Toiletten und Waschbecken müssen ebenso wie Möglichkeiten zur Fußwaschung vorhanden sein.
  • Vorhandensein von Erste Hilfe Utensilien.
  • Vorrichtungen für die Patientendokumentation (abschließbarer Aktenschrank o.ä.).

Die Anforderungen ergeben sich praktisch aus den aktuellen vertraglichen Zulassungsvoraussetzungen im Heilmittelbereich. Typisch ist insbesondere ein geschlossener Behandlungsraum, der nicht als Durchgangsraum genutzt wird, und fest definierte Mindestanforderungen an Raumzuschnitt, Ausstattung und Abläufe. In den aktuellen Anforderungen wird der Behandlungsraum z. B. häufig mit mindestens 8 m² als geschlossener Raum beschrieben, verbunden mit weiteren Vorgaben (z. B. Nutzung nur durch einen Leistungserbringer zur selben Zeit, keine Durchgangsnutzung). Prüfen Sie die für Ihre Region gültigen Anlagen/Checklisten, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben.  

Grundlegend für die spätere Tätigkeit im Bereich der medizinischen Fußpflege wird die Behandlungskabine sein. Sie muss mit diesen Merkmalen ausgestattet sein:

  • Lampe mit Lupe.
  • Mülleimer.
  • Desinfizierte Instrumente wie Schere, Pinzette oder Skalpell.
  • Patientenstuhl (mit integrierten teil- und ausziehbaren Fußstützen).
  • Sterilisierbare Fräs- und Schleifkörper.
  • Verschlossener Behälter für Tupfer, Tamponaden etc.
  • Fräsgerät inkl. Staubabsaugung oder alternativ Nasstechnik.

Ergänzend sind in der Praxis vor allem die Prozesse entscheidend: ein nachvollziehbarer Hygieneplan, klare Aufbereitung/Desinfektion/Sterilisation (inkl. Dokumentation), sichere Lagerung steriler Güter, sachgerechte Entsorgung (z. B. Klingen/Sharps), Flächenhygiene und eine saubere Trennung von „rein“ und „unrein“. Wenn Geräte/Instrumente als Medizinprodukte gelten, sind Betreiberpflichten (Einweisung, Wartung, sicherer Betrieb) einzuhalten.

 

Businessplan ausarbeiten: Wie selbstständig machen mit Fußpflege?

Der Standort ist mit Blick auf die vorhandene Konkurrenz und die mögliche Nachfrage sehr sorgfältig zu wählen. Zudem muss er für eine möglichst große Zielgruppe gut erreichbar sein. Gerade für solche Kunden, die eben nicht mehr wirklich gut zu Fuß sind! 2025 sollten Sie zusätzlich prüfen, wie gut der Standort digital „auffindbar“ ist: Google-Unternehmensprofil, Bewertungsstrategie, lokale Suchbegriffe („Fußpflege + Stadtteil“, „Podologe + Ort“, „Hausbesuch Fußpflege“) und eine klare, rechtssichere Leistungsbeschreibung sind für die Auslastung oft genauso wichtig wie die Laufkundschaft.

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig machen will, muss sicherstellen, dass es genügend zahlende Kunden für diese ästhetische Dienstleistung gibt. Anders sieht es bei der medizinischen Fußpflege aus. Hier wird es auf eine Zusammenarbeit mit überweisenden Fachärzten oder auch diabetologischen Ambulanzen ankommen. Präziser: Bei podologischer Therapie kommt es vor allem auf ärztliche Verordnungen (z. B. bei diabetischem Fußsyndrom und bestimmten Neuropathien) sowie auf verlässliche Kooperationen an. Gleichzeitig sollten Sie die Zuzahlungslogik kennen: Ab 18 Jahren fällt bei Heilmitteln typischerweise eine gesetzliche Zuzahlung von 10 % plus 10 Euro je Verordnung an – außer bei Zuzahlungsbefreiung.

 

2 strategische Optionen für selbstständige Fußpfleger

Wie bereits angedeutet, bieten sich für die Existenzgründung in diesem Bereich folgende Optionen an:

Medizinische Fußpflege:

Es handelt sich um eine geschützte Berufsbezeichnung, eine staatliche Ausbildung zum Podologen ist notwendig. Zu den typischen Aufgaben zählen medizinische Probleme wie Fuß- oder Nagelpilz, eingewachsene Zehen oder diabetesbedingte Symptome. 2025-Feinschliff: Als Kassenleistung wird in der Regel die „podologische Therapie“ erbracht. Bei Themen wie Pilz oder Entzündungen ist die Abgrenzung wichtig: Diagnose und medikamentöse Behandlung liegen ärztlich; podologische Maßnahmen können pflegerisch/therapeutisch unterstützen – aber ohne unzulässige Heilversprechen.

Kosmetische Fußpflege:

Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt, sodass sich jeder ohne eine bestimmte Qualifikation so nennen dürfte. Dementsprechend ist das Behandlungsspektrum auf kosmetische Arbeiten wie Nägel schneiden, Hornhautentfernen und Fußmassagen beschränkt. Auch wenn eine Ausbildung nicht zwingend vorgeschrieben ist, werden die meisten Kunden ein Zertifikat oder ähnliches sehen wollen. Ergänzend gilt 2025: Gerade bei Risikokunden (Diabetes, Durchblutungsstörungen, Antikoagulanzien, Neuropathie) sollten kosmetische Anbieter klare Sicherheitsregeln, Anamnesebögen und Verweisprozesse haben, um Haftungsrisiken zu reduzieren.
 

Wer sich als medizinischer Fußpfleger selbstständig machen will, kann sich niederlassen. Dies kann prinzipiell mit oder ohne Kassenzulassung geschehen. Ohne Kassenzulassung wird eine Praxis nur von Privatzahlern leben müssen, was sich an vielen Standorten als schwierig erweisen dürfte. Wer eine Kassenzulassung erlangt, kann mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen. Patienten, die eine medizinische Fußpflege verordnet bekommen, müssen dafür in aller Regel nicht selber zahlen. Bei den privaten Krankenversicherungen ist der individuelle Leistungsumfang diesbezüglich zu prüfen. Bei Heilmitteln zahlen Versicherte ab 18 Jahren in der Regel die gesetzliche Zuzahlung (10 % der Kosten plus 10 Euro je Verordnung), sofern keine Befreiung vorliegt. PKV-Tarife unterscheiden sich stark: Manche erstatten sehr gut, andere mit Limits, Selbstbehalt oder nur bei bestimmten Diagnosen.


Option: Gründung eines eigenen Fußpflege Studios

Mit der Niederlassung als kosmetischer Fußpfleger ergibt sich die Chance, ein eigenes Fußpflege Studio zu eröffnen. Medizinische Fußpfleger können eine Praxis für Podologie gründen. Hieraus ergibt sich ein großer finanzieller Aufwand, der einen detailliert ausgearbeiteten Businessplan erforderlich macht. Gerade heutzutage ist eine realistische Kalkulation entscheidend, da gestiegene Mieten, Energie- und Hygienekosten sowie Investitionen in Ausstattung und Digitalisierung (Terminsoftware, Abrechnungssysteme) die Anfangskosten deutlich beeinflussen.

Zunächst müssen Räumlichkeiten gefunden werden, die den weiter unten angeführten Bedingungen entsprechen. Dann muss der Standort mit Blick auf die spätere Auslastung viele Optionen eröffnen (überweisende Ärzte in der Nähe, wenig direkte Konkurrenz). Ergänzend sollten Gründer prüfen, ob sich der Standort für Laufkundschaft eignet oder ob der Erfolg primär über Terminpatienten, Hausbesuche oder Kooperationen (Pflegedienste, Seniorenresidenzen) erreicht wird. Auch baurechtliche Aspekte (Nutzungsänderung, Stellplatznachweis, Barrierearmut) können eine Rolle spielen.

 

Alternative Option des "mobilen" Fußpflege Konzeptes

Wer sich mit kosmetischer Fußpflege selbstständig macht, kann auch ein mobiles Geschäftskonzept prüfen, das nicht auf feste Räumlichkeiten angewiesen ist. Auf diese Weise lassen sich die anfänglichen Kosten und unternehmerischen Risiken deutlich senken. Insofern kann es sich um eine Option für den nebenberuflichen Einstieg in die Existenzgründung handeln. Gerade in ländlichen Regionen oder bei älteren Zielgruppen ist mobile Fußpflege häufig stark nachgefragt.

Für Podologen gilt: Hausbesuche sind grundsätzlich möglich, jedoch in der Regel nur als Ergänzung zu einer zugelassenen Praxisstruktur. Ein ausschließlich mobiles Konzept ohne Praxisbasis ist für eine reguläre Heilmittelzulassung meist nicht ausreichend.

 

Welche Vorteile bietet die mobile Fußpflege als Geschäftsmodell?

Natürlich verursacht auch die mobile Fußpflege Kosten für ein Auto, Benzin und Versicherungen. Diese fallen im Vergleich zur Miete für Räumlichkeiten in der Regel aber weitaus geringer aus. Und letztlich kann ein Teil dieser Kosten an Kunden zurückgegeben werden. Bei der Preisgestaltung sind kosmetische Fußpfleger recht frei, wobei sie sich natürlich im eigenen Interesse am ortsüblichen Durchschnitt orientieren sollten. Es ist zudem üblich, Anfahrtskosten transparent auszuweisen oder in Zonen zu staffeln, um Wirtschaftlichkeit und Kundenakzeptanz auszubalancieren.

Ein immenser wirtschaftlicher Vorteil der mobilen Fußpflege ist, dass einfach mehr Kunden erreicht werden können. Viele ältere Menschen sind nicht mehr mobil genug, um ein solches Studio aufzusuchen. Andere bevorzugen es ohnehin, sich lieber in den eigenen vier Wänden behandeln zu lassen. Hinzu kommt: Pflegebedürftige oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität sind häufig langfristige Stammkunden.

Während in der Stadt an einem Tag viele Kunden erreicht werden können, kann die Situation auf dem Land durch die vorhandene Streuung ganz anders aussehen. Solche Aspekte sollten im Businessplan lösungsorientiert diskutiert werden, wobei letztlich die Vorteilhaftigkeit eines gewählten Standorts oder Aktionsradius deutlich werden muss. Planen Sie realistische Zeitfenster inklusive Rüst-, Fahr- und Dokumentationszeiten, um die tatsächliche Tagesauslastung korrekt abzubilden.

 

Ist eine Kassenzulassung für mobile Fußpflege möglich?

Die Option der Selbstständigkeit mit der mobilen Fußpflege wird sich in der Praxis eher im kosmetischen Bereich umsetzen lassen. Wer eine Kassenzulassung als Podologe bzw. für medizinische Fußpflege erwirken will, braucht feste Praxisräume. Das schließt nicht aus, dass es nicht auch ein mobiles Fußpflegeangebot gibt. Ein rein mobiler Service wird sich für die medizinische Fußpflege aber nicht umsetzen lassen. Wer dies vorhat, muss sich auf die kosmetische Fußpflege ausrichten. Entscheidend ist hier die Einhaltung aller Zulassungs- und Qualitätsanforderungen, da diese regelmäßig überprüft werden können.

 

Wie Kunden gewinnen für Fußpflege?

Für welche strategische Ausrichtung sich Existenzgründer auch entscheiden: Ihr professionelles Angebot sollte von Beginn an reichweitenstark vermarktet werden. In erster Linie gilt es, im Internet Präsenz zu zeigen und mit einer suchmaschinenoptimierten Homepage eine erste Anlaufstelle für suchende Kunden anzubieten. Heutzutage ist zudem ein gepflegtes Google-Unternehmensprofil mit aktuellen Fotos, Leistungen, Öffnungszeiten und Bewertungen nahezu unverzichtbar.

Durch gezielte Local SEO Maßnahmen wird es möglich sein, neue Kundschaft zu gewinnen. Für die Anfangsphase sind Flyer ein probates Mittel, um in einem abgesteckten Gebiet auf das neue Angebot aufmerksam zu machen. Gleiches können relativ kostengünstige Annoncen in Zeitungen leisten. Sofern ein Fußpflege Studio eröffnet wird, sollte es von außen mit wirksamen Werbemitteln versehen sein. Das professionelle Angebot sollte in kompakter Form erfassbar sein. Achten Sie dabei stets auf rechtssichere Formulierungen, insbesondere bei der Abgrenzung kosmetischer Leistungen von podologischer Therapie.

 

Wie Patienten für podologische Praxis gewinnen?

Wer sich mit einer Praxis für Podologie niedergelassen hat, sollte Gespräche mit den umliegenden Kooperationspartnern führen. So kann erreicht werden, dass ein bestimmter Teil der Patienten in der eigenen Praxis landet. Typische Kooperationspartner sind Hausärzte, Diabetologen, Orthopäden, Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste.

Wer mit einem mobilen Fußpflegeservice unterwegs ist, sollte das Fahrzeug als sehr wirksame Werbefläche zur Erhöhung der eigenen Bekanntheit nutzen. Unabhängig von der konkreten Ausrichtung werden persönliche Empfehlungen mit Blick auf den Aufbau eines Kunden-/Patientenstammes sicher eine wichtige Rolle spielen. Eine hohe wahrgenommene Service- und Behandlungsqualität muss die Basis für eine langfristig erfolgreiche Existenzgründung im Bereich Fußpflege sein. Gerade im Gesundheitsbereich ist Vertrauen ein zentraler Erfolgsfaktor.

 

Wie viel verdienen selbstständige Fußpfleger?

Generell ist darauf hinzuweisen, dass medizinische Fußpfleger die besseren Verdienstaussichten haben. Bundesweit wird für angestellte Fußpfleger eine Gehaltsspanne angegeben, die sich zwischen 1.500 und 2.700 Euro bewegt. Gerade mit einer eigenen Praxis für Podologie sollte sich ein wesentlich höheres Einkommen erzielen lassen. Das setzt aber eine hohe Auslastung und eine ‚gesunde‘ bzw. wirtschaftlich vorteilhafte Kostenstruktur voraus. 2026 liegen die realen Einnahmen Selbstständiger stark auseinander: Entscheidend sind Behandlungsdauer, Abrechnungssätze, Ausfallquoten, Fixkosten und die Frage, ob allein oder mit Personal gearbeitet wird. 
 

Wie viel verdient man mit Fußpflege?

Das deutschlandweite Durchschnittsgehalt liegt bei etwa 28.000 Euro. Hier zeigt sich der finanzielle Anreiz der Selbstständigkeit als Fußpfleger, denn mit einer guten Auslastung und einer vernünftigen Preiskalkulation lässt sich ein höheres Einkommen erzielen. Wenn die Preise für die Dienstleistungen feststehen, lassen sich Prognosen für die Umsätze pro Monat ermitteln. Hierzu ist von typischen Arbeitstagen mit X Patienten und X Anwendungen auszugehen. Wichtig: Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Material, Hygiene, Versicherungen, Miete, Fahrzeugkosten, Software, Steuern und Rücklagen müssen realistisch berücksichtigt werden.

 

Welche Versicherungen brauchen selbstständige Fußpfleger?

Eine Berufshaftpflichtversicherung schützt vor finanziellen Risiken. Auch wenn selbstständige Fußpfleger noch so gründlich und gewissenhaft arbeiten: Fehler können immer passieren. Insofern muss eine leistungsstarke Berufshaftpflichtversicherung auf jeden Fall vor Beginn der Aufnahme der Tätigkeit abgeschlossen werden. Für Podologen ist sie faktisch Voraussetzung für die Zulassung.

Sollte es zu Forderungen in immenser Höhe infolge von Behandlungsfehlern kommen, wäre der selbstständige Fußpfleger finanziell abgesichert. Ohne eine entsprechende Versicherung ist der finanzielle Ruin oft zum Greifen nah! Existenzgründer sollten also nicht am falschen Ende sparen. Ergänzend sinnvoll sind – je nach Konzept – eine Inhaltsversicherung, Elektronikversicherung, Rechtsschutz, ggf. eine Kfz-Versicherung (bei mobiler Tätigkeit) sowie eine private Alters- und Berufsunfähigkeitsabsicherung.

 

Faktencheck: 

  1. Berufsbezeichnung: „Podologe/Podologin“ und „Medizinische(r) Fußpfleger(in)“ sind geschützt und dürfen nur mit Erlaubnis geführt werden.
  2. Leistungsabgrenzung: Kosmetische Fußpflege ≠ podologische Therapie (Heilmittel). Werbung und Angebot müssen klar getrennt sein.
  3. Kassenzulassung: Für GKV-Abrechnung ist eine Heilmittelzulassung erforderlich; Leistungen erfolgen auf ärztliche Verordnung.
  4. Zuzahlung: Gesetzlich Versicherte zahlen meist 10 % plus 10 Euro je Verordnung, außer bei Befreiung.
  5. Praxisräume: Geschlossene Behandlungsräume, Hygiene- und Dokumentationspflichten sind zwingend einzuhalten.
  6. Mobil: Mobile Fußpflege ist v. a. kosmetisch sinnvoll; podologische Hausbesuche meist nur mit Praxisbasis.
  7. Steuern: Gewerbe vs. Freiberuf hängt von Qualifikation und Leistung ab; Kleinunternehmerregelung 2025 beachten.
  8. Versicherung: Berufshaftpflicht ist unverzichtbar, weitere Policen je nach Geschäftsmodell sinnvoll.

 

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?

Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2026...
 

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