Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Beruf, Aus- und Weiterbildung

Seminargruppe Weiterbildung
Zuletzt aktualisiert: 08.05.2026

Berufliche Weiterbildung kostet Geld – manchmal richtig viel. Eine Meisterprüfung verschlingt schnell 10.000 Euro und mehr, ein berufsbegleitendes Studium summiert sich über Jahre auf fünfstellige Beträge, und selbst ein einzelner KI- oder Marketingkurs kann mit 2.000 bis 5.000 Euro zu Buche schlagen. Die gute Nachricht: Sie müssen das in den allermeisten Fällen nicht aus eigener Tasche bezahlen. Bund und Länder schütten jedes Jahr hunderte Millionen Euro an Zuschüssen aus – speziell für Selbstständige, Freiberufler, Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter.

Schneller Einstieg: Wenn Sie nicht erst alle Programme durchgehen wollen, sondern direkt wissen möchten, welche Zuschüsse für Sie persönlich in Frage kommen, nutzen Sie unseren kostenlosen Fördermittelcheck. In wenigen Minuten erhalten Sie eine maßgeschneiderte Übersicht der für Sie passenden Bundes- und Landesprogramme – inklusive KOMPASS, Aufstiegs-BAföG und der jeweiligen regionalen Bildungsschecks.

Fördermittelcheck · 2026

Welche Förderprogramme könnten für Sie in Frage kommen?

In 4 Schritten zur unverbindlichen Vorauswahl – kostenlos & ohne Anmeldung. Reine Orientierungshilfe; ersetzt keine individuelle Förderberatung.

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Schritt 2 von 4

Wofür benötigen Sie die Förderung in erster Linie?

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Eine grobe Einschätzung reicht – die genaue Höhe lässt sich später präzisieren.

Schritt 4 von 4

In welchem Bundesland sind Sie ansässig?

Jedes Bundesland hat eigene Förderprogramme über die Landesförderbank.

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Auf Basis Ihrer Angaben kommen typischerweise folgende Förderwege in Frage. Die konkrete Eignung und Höhe hängt von Ihrer individuellen Situation ab und sollte mit einem Förderberater geprüft werden.

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Haftungsausschluss: Diese Vorauswahl basiert auf öffentlich zugänglichen Förderbedingungen (Stand 2026) und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Förderberatung dar. Konditionen, Voraussetzungen und Antragsfristen können sich kurzfristig ändern; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht in der Regel nicht. Für Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Eine fachkundige Einzelfallprüfung vor Antragstellung wird ausdrücklich empfohlen.
 

Wer sich auf dem Arbeitsmarkt präsentiert, muss sich um seine berufliche Qualifizierung kümmern. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige. Der Förderbereich Beruf, Aus- und Weiterbildung ist im Prinzip dreigeteilt: Die Programme richten sich zum einen an Arbeitnehmer, zum anderen an Arbeitslose und an Selbstständige. Für Sie als Chef heißt das, dass Sie nicht nur die berufliche Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen können, sondern auch, dass Sie neue Mitarbeiter aus der Arbeitslosigkeit heraus unter Ausnutzung von Zuschüssen einstellen können. Nicht zuletzt haben Sie selbst Zugriff auf Fördertöpfe, um umfassende Qualifizierungsmaßnahmen bezuschussen zu lassen – seit 2023 sogar ein eigenes Bundesprogramm speziell für Solo-Selbstständige (KOMPASS).

Die politische Absicht: Menschen in Arbeit bringen, um Sozialleistungen zu sparen

Allgemein gesprochen geht es bei der Förderung von Arbeitnehmern und (noch) Erwerbslosen darum, dass der Staat langfristig Geld sparen will. Jeder, der nicht arbeitet, bezieht mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwelche Sozialleistungen. Der Staat lässt es sich viel kosten, um diese Sozialleistungen zu vermeiden, indem er die Situation jedes einzelnen (potenziellen) Arbeitnehmers optimiert. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, soll auch langfristig beschäftigt bleiben, und wer aktuell keine Arbeit hat, soll schon bald eine finden.

Das Geld fließt in verschiedene Förderprogramme. Zum einen bieten Arbeitsagenturen zur Qualifizierung von einzelnen Personen bestimmte Maßnahmen an. Die arbeitslosen Teilnehmer haben selbst keine Kosten, Vater Staat bezahlt den gesamten Kurs. Zum anderen gibt es auch Fördertöpfe, die Personalkosten bei einem Betrieb bezuschussen, der beispielsweise einen Langzeitarbeitslosen einstellt. Immer dann, wenn Ihr betriebsinternes Ziel sich mit den politischen Absichten überschneidet, haben Sie sehr gute Chancen auf Zuschüsse. Sie suchen einen Mitarbeiter, und der Staat will gleichzeitig Arbeitslose in die Beschäftigung führen – das ist die Schnittmenge, aus der sich Fördermittel beschaffen lassen.

Alternative Zuschüsse für Beschäftigte

Falls Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, der Sie bei einem innovativen Projekt unterstützt – sagen wir mal bei der Entwicklung einer neuen Technik – fließen Gelder aus anderen Töpfen. Bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten erhalten Firmen Geld für ihr Vorhaben, wobei die Förderprogramme auch Personalkosten bezuschussen. Es ist aber nicht vorrangiges Ziel der Programme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern innovative Technik auf den Markt zu bringen, um die internationale Konkurrenzfähigkeit zu erhalten. Das ist ebenfalls eine politische Zielsetzung, die der Staat mit Zuschüssen und Darlehen unterstützt – diese haben jedoch nichts mit den arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten zu tun. Sie stellen einen eigenen Förderbereich dar.

In diesem Beitrag geht es um die direkte Förderung von Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb sowie um Zuschussmöglichkeiten für Einzelmaßnahmen zum Thema Aus- und Weiterbildung.

Zuschüsse fließen von Bund und Ländern

Wer sich in Deutschland weiterbilden will, kann aus mehreren Quellen staatliche Unterstützung nutzen. Nicht nur der Bund kümmert sich darum, dass Menschen in Deutschland in Lohn und Arbeit gebracht werden und dort bleiben, sondern auch die Bundesländer. Diese haben individuelle Programme für die Bürger in ihrem Bundesland. Ein weiteres Plus: Die Kosten der Weiterbildung können je nach Situation und beruflicher Position (selbstständig oder angestellt) zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden – als Selbstständiger als Betriebsausgabe, als Angestellter als Werbungskosten.

Tipp aus der Praxis: Damit Weiterbildungskosten sauber als Betriebsausgaben anerkannt werden, sollten Sie Lehrgangsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie Fachliteratur konsequent über Ihre Buchhaltung erfassen – getrennt von privaten Ausgaben und idealerweise mit zugeordneten Belegen. Eine Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle hilft, den Überblick zu behalten und vereinfacht die Prüfung durch das Finanzamt erheblich.

Buchhaltungssoftware für Selbstständige im Vergleich

Die Förderungen richten sich in vielen Fällen an Angestellte, doch oft können auch selbstständige Personen wie Sie von den Zuschüssen profitieren. Sie sollten auf jeden Fall die Zuschüsse für Ihre Mitarbeiter im Hinterkopf behalten, denn auch wenn Sie manchmal nicht direkt davon profitieren, sparen Sie sich doch indirekt Kosten, wenn Ihre Mitarbeiter staatliche Zuschüsse für Fortbildungen beanspruchen. Sie könnten Ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, denn letztlich profitieren Sie auch davon, wenn Ihr Team qualifiziert ist. Egal, ob Sie selbst einen Zuschuss beantragen wollen, die Mitarbeiter dazu motivieren oder einen augenblicklich arbeitslosen Bewerber einstellen wollen – der konkrete Rat lautet: Schauen Sie sich die jeweils aktuelle Richtlinie des gewählten Programms an und prüfen Sie die Förderkonditionen. Im Kleingedruckten verstecken sich nämlich wichtige K.-o.-Kriterien hinsichtlich des Alters, Einkommensgrenzen oder andere Aspekte, die den Zugriff auf das Programm beschränken.

Keine Angst vor dem Papierkrieg

Jeder Antrag ist mit Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Je nach Programm kann das viele Stunden dauern, insbesondere, wenn es um viel Geld geht. Doch Ihnen stehen Hilfen zur Verfügung. Zum einen finden Sie auf den Internetseiten der Fördergeber Merkzettel und Bearbeitungshinweise. Zudem stehen eigens bereitgestellte Mitarbeiter bei den Förderstellen zur Verfügung, um laufende Fragen zu beantworten und bei der Antragstellung zu unterstützen. Schließlich haben die Förderstellen den Auftrag, die bereitgestellten Gelder zu vermitteln. Trotzdem ist es ratsam, sich ohne Anspruchshaltung um die Zuschüsse zu kümmern, denn es besteht – mit Ausnahme des Aufstiegs-BAföGs – in der Regel kein Rechtsanspruch. Der Sachbearbeiter der Förderstelle entscheidet über Ihren Antrag.

Bundesmittel für die Bildung

Die folgenden Programme gelten in ganz Deutschland. Es spielt keine Rolle, wo Ihr Betrieb sitzt, Hauptsache, der Standort liegt innerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik. Wir stellen Ihnen die folgenden Programme kurz vor, die in vielen Fällen auch von Selbstständigen zu eigenen Zwecken beansprucht werden können:

Bundes-ProgrammFür SelbstständigeFür Ihre MitarbeiterFür aktuell Arbeitsuchende*
1. Aufstiegs-BAföGXXX
2. AufstiegsstipendiumXXX
3. Bildungsgutschein XX
4. KOMPASS (Solo-Selbstständige)X  
5. Qualifizierungschancengesetz (ehem. WeGebAU) X 
6. Qualifizierungsgeld (seit April 2024) X 
7. WeiterbildungsstipendiumXXX

*Es geht um Arbeitsuchende, die in Ihrem Betrieb eingestellt werden sollen.

Wichtig – diese Programme gibt es nicht mehr: Die in älteren Ratgebern oft noch erwähnte Bildungsprämie (Prämiengutschein/Spargutschein) wurde zum 31.12.2021 endgültig eingestellt. Auch WeGebAU existiert seit Januar 2019 nicht mehr und ist im Qualifizierungschancengesetz aufgegangen. Wenn Sie auf Webseiten oder in Beraterunterlagen noch Hinweise auf diese Programme finden, können Sie diese ignorieren – die unten genannten Programme sind die aktuellen Nachfolger.

1. Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist Ihnen vielleicht noch unter dem Ausdruck „Meister-BAföG" ein Begriff. Dieses Programm können Sie selbst und Ihre Mitarbeiter beanspruchen. Egal, ob angestellt, selbstständig oder Berufsrückkehrer, jeder kann Zuschüsse aus dem Programm beantragen. Wenn Sie sich zum Meister oder Techniker fortbilden wollen oder einen Abschluss zum Betriebswirt anstreben, ist das Aufstiegs-BAföG das geeignete Programm für Sie. Selbst wenn Sie bereits ein Studium abgebrochen haben oder einen Bachelorabschluss vorweisen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf diesen Zuschuss nehmen. Eine Altersgrenze gibt es nicht. Für Abiturienten ist der Zuschuss ebenfalls verfügbar. Mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse sind förderfähig.

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Grundsätzlich werden Maßnahmen gefördert, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten. Übrigens darf jede Person das Aufstiegs-BAföG einmal pro Fortbildungsstufe beanspruchen. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel: Falls ein Fortbildungsziel nur dadurch erreichbar wird, dass Sie eine zwingend erforderliche Vorqualifikation erwerben, die Sie über das Aufstiegs-BAföG finanziert haben, dann dürfen Sie einen zweiten Antrag stellen und bekommen in der Regel eine Zusage.

Die folgenden Voraussetzungen müssen förderfähige Maßnahmen erfüllen:

  • Mindestdauer 400 Unterrichtsstunden
  • bei Vollzeitmaßnahmen: mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche, maximale Laufzeit drei Jahre
  • bei Teilzeitmaßnahmen: mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat, Gesamtlaufzeit maximal vier Jahre
  • Fernlehrgänge müssen die Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erfüllen
  • mediengestützte Lehrgänge müssen entweder Präsenzphasen oder termingebundene, mediengestützte Veranstaltungen aufweisen, Mindestumfang 400 Stunden; Erfolgskontrollen sind Pflicht
  • nur zertifizierte Anbieter zulässig
  • Nicht gefördert werden reine Selbstlernkurse.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Einkommens hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Auch Selbstständige müssen für diesen Teil keine Rechenschaft über die Umsätze oder Gewinne ablegen. Bis zu 15.000 Euro Unterstützung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind möglich, wobei 50 Prozent davon als nicht rückzahlbarer Zuschuss fließen. Damit schenkt Ihnen der Staat 7.500 Euro. Der Rest in Höhe von 7.500 Euro wird in Form eines zinsgünstigen KfW-Darlehens angeboten – das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzphase zinsfrei. Haben Sie die Abschlussprüfung erfolgreich bestanden, werden Ihnen weitere 50 Prozent des Restdarlehens erlassen. Unterm Strich können Sie auf diese Weise eine effektive Förderquote von rund 75 Prozent erreichen. Falls einer Ihrer Mitarbeiter die Fortbildung macht und nach erfolgreicher Prüfung selbst ein Unternehmen gründet oder übernimmt und dieses mindestens drei Jahre im Haupterwerb betreibt, wird das gesamte Restdarlehen für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen – die frühere Anforderung, mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Mitarbeiter einzustellen, ist seit 2020 entfallen.

Weitere Zuschüsse fließen für Materialkosten. Fertigen Sie zum Beispiel ein Meisterstück an, können Sie bis zu 50 Prozent der Kosten und maximal 2.000 Euro erstattet bekommen. Auch hier gilt, dass Sie den Rest des Betrages über ein günstiges KfW-Darlehen finanzieren können.

Hinweis zur Reform 2024/2025: Die im Juli 2024 vom Kabinett beschlossene Reform mit einem geplanten Zuschussanteil von 75 Prozent und einer Anhebung der Förderhöchstgrenze auf 18.000 Euro hat im Bundestag der 20. Legislaturperiode keine Mehrheit gefunden. Es gilt deshalb weiterhin die ursprüngliche Regelung mit 50 Prozent Zuschuss und 15.000 Euro maximaler Förderhöhe. Eine erneute Reform-Initiative der aktuellen Bundesregierung ist Stand 2026 nicht beschlossen.

Einkommensabhängig: Zuschuss zum Lebensunterhalt

Ein weiterer Baustein im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs ist der Zuschuss zum Lebensunterhalt für Vollzeitmaßnahmen. Hier wird allerdings Ihr Einkommen und Vermögen überprüft und – falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben – auch die finanzielle Situation des Partners. Der monatliche Unterhaltsbeitrag für Alleinstehende bei Vollzeitmaßnahmen beträgt aktuell bis zu 1.019 Euro und wird vollständig als Zuschuss gewährt – muss also nicht zurückgezahlt werden.

Für Kinder gibt es extra Geld

Alleinerziehende, die Kinder unter 14 Jahren oder Kinder mit Behinderung im eigenen Haushalt erziehen, erhalten einen pauschalen monatlichen Zuschuss zur Kinderbetreuung von 150 Euro je Kind – einkommens- und vermögensunabhängig und sowohl bei Voll- als auch bei Teilzeitmaßnahmen. Dieser Zuschuss ist ein Vollzuschuss.

Förderämter beraten und unterstützen

Wem in Anbetracht der vielen Zahlen und Ausnahmeregelungen sowie Sondervorschriften der Kopf schwirrt, wendet sich einfach an die zuständige Beratungsstelle. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt stellt unter aufstiegs-bafoeg.de eine Übersicht mit sämtlichen Adressen und Kontaktdaten bereit. Außerdem ist auf der Webseite der Weg zur Förderung in einzelnen Schritten ausführlich beschrieben und ein Online-Antrag möglich.

Das Förderprogramm Aufstiegs-BAföG haben wir hier sehr umfassend beschrieben, weil es insbesondere für Selbstständige in Handwerksbetrieben von großer Bedeutung ist. Die folgenden Ausführungen zu den einzelnen Programmen fallen deutlich knapper aus.

2. Aufstiegsstipendium

Das Aufstiegsstipendium ist für all jene interessant, die noch nie studiert haben und erstmals an eine Universität oder Fachhochschule wollen. Ob Sie selbstständig sind oder ob es um Ihre Mitarbeiter geht – beide können von diesem Programm profitieren. Voraussetzung ist, dass eine Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde – mit einem Notendurchschnitt von mindestens 1,9 oder 87 Punkten. Zusätzlich ist eine Mindestzeit von zwei Jahren im praktischen Beruf vorzuweisen. Alternativ qualifizieren auch eine erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen Leistungswettbewerb oder ein begründeter Vorschlag des Arbeitgebers.

Was wird beim Aufstiegsstipendium gefördert?

Förderfähig sind Vollzeit- und berufsbegleitende Studiengänge bis zum ersten Hochschulabschluss (in der Regel Bachelor). Es muss sich um eine staatliche oder staatlich anerkannte Ausbildungsstätte (Universität, Fachhochschule, Akademie) handeln. Die Ausbildungsstätte muss nicht in Deutschland liegen, sondern darf auch im EU-Ausland oder in der Schweiz ansässig sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei einem Vollzeitstudium können Sie sich über einen Betrag von 1.072 Euro pro Monat freuen (992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld). Falls Sie Kinder unter 14 Jahren haben, erhalten Sie monatlich zusätzlich 160 Euro pro Kind als Betreuungspauschale. Bei einem berufsbegleitenden Studium liegt der Förderbetrag bei 3.045 Euro im Jahr. Die Förderung wird einkommensunabhängig als Vollzuschuss gewährt – sie muss also nicht zurückgezahlt werden. Vergeben werden die Stipendien von der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB).

3. Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist für Sie selbst nicht nutzbar, aber er stellt für Ihre Mitarbeiter eine gute Unterstützung dar. Letztlich entlastet er Ihr betriebliches Budget für die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter. Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese Förderung zuständig, sodass Ihre Mitarbeiter dort entsprechend beraten werden. Der zuständige Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob ein Bildungsgutschein vergeben wird oder nicht.

Was wird mit dem Bildungsgutschein gefördert?

Im Zentrum dieses Zuschussprogramms steht die berufliche Weiterbildung. Arbeitnehmer oder Arbeitslose, die diesen Zuschuss beanspruchen, sollen für den Arbeitsmarkt fit gehalten werden. Das bedeutet, dass Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder denen ein Berufsabschluss fehlt, mit dem Bildungsgutschein Unterstützung finden. Jede Arbeitsagentur bestimmt jährlich neu, welche Bildungsziele sie fördern will. Dabei schaut sie genau auf die regionalen Gegebenheiten. Interessierte sollten bei ihrer Arbeitsagentur nachsehen, welche Details zum Bildungsgutschein in ihrer Region auf der Website zu finden sind. Stehen dort keine Besonderheiten, sollten Ihre Mitarbeiter einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen.

Wie hoch ist die Förderung?

Vorausgesetzt, dass alle Anforderungen erfüllt werden, zahlt die Arbeitsagentur die komplette Fortbildung. Der Kurs muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die die Arbeitsagentur überprüft (insbesondere AZAV-Zertifizierung des Bildungsträgers). Nicht nur die Kurskosten werden bezahlt, sondern auch Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung. Bei abschlussorientierten Weiterbildungen wird zusätzlich eine Weiterbildungsprämie von 1.000 Euro bei Bestehen der Zwischenprüfung und 1.500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung gezahlt.

Interessant für Sie ist das Programm unter anderem, falls Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, der noch keinen Berufsabschluss hat und diesen beispielsweise nebenberuflich erwerben möchte. Dann erhalten Sie die Stundenleistung der Arbeitskraft zum größten Teil und können nach dem Berufsabschluss eine Fachkraft beschäftigen, die Ihren Betrieb bereits in- und auswendig kennt. Helfen Sie bei der Finanzierung oder kommen Sie Ihrem Mitarbeiter mit einer stundenweisen Freistellung entgegen, haben Sie ein Instrument zur langfristigen Mitarbeiterbindung in der Hand.

4. KOMPASS – das Bundesprogramm für Solo-Selbstständige

KOMPASS („Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige") ist ein vergleichsweise junges Bundesprogramm und für die Leser dieses Beitrags besonders relevant: Es richtet sich gezielt und ausschließlich an Solo-Selbstständige und Freiberufler, die bislang in keinem klassischen Förderprogramm gut untergebracht waren. Das Programm wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ins Leben gerufen und wird über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert.

Was fördert KOMPASS?

Gefördert werden individuelle und passgenaue Qualifizierungen, die Ihr Geschäftsmodell krisenfest und zukunftssicher machen sollen – z. B. Weiterbildungen in Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz, Marketing, Buchhaltung, Verhandlungsführung oder branchenspezifischen Fachthemen. Die Mindestdauer der Qualifizierung beträgt 20 Stunden, die Maßnahme muss innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen sein.

Wie hoch ist die Förderung?

Sie erhalten bis zu 90 Prozent der Nettokosten Ihrer Qualifizierung erstattet, höchstens jedoch 4.500 Euro. Förderfähig sind Maßnahmenkosten bis 5.000 Euro netto – darüber hinausgehende Kosten tragen Sie selbst. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

Voraussetzungen

  • Wohnsitz und Tätigkeit in Deutschland
  • Solo-Selbstständigkeit im Haupterwerb (mindestens 51 Prozent der Einkünfte aus dieser Tätigkeit)
  • seit mindestens zwei Jahren am Markt
  • maximal ein Vollzeitäquivalent an Mitarbeitenden
  • De-minimis-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre dürfen 300.000 Euro nicht übersteigen

Tipp aus der Praxis: Vor dem Antrag ist ein verpflichtendes (kostenloses) Erstberatungsgespräch mit einer KOMPASS-Anlaufstelle nötig. Die Anlaufstellen sind bundesweit verteilt – Sie können sich jede aussuchen, ein regionaler Bezug ist nicht erforderlich. Wegen der enormen Nachfrage waren neue Erstberatungen 2026 zwischenzeitlich gestoppt – informieren Sie sich aktuell auf der offiziellen ESF-Programmseite, ob neue Termine vergeben werden, bevor Sie sich auf eine Förderung verlassen.

5. Qualifizierungschancengesetz (Nachfolger von WeGebAU)

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und hat das frühere Programm WeGebAU komplett ersetzt. Es richtet sich an sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und ihre Arbeitgeber – Selbstständige und Geschäftsführer ohne Sozialversicherungspflicht sind ausgeschlossen, Sie als Chef profitieren aber indirekt durch besser qualifizierte Mitarbeiter und reduzierte Lohnkosten während der Weiterbildung.

Was fördert das Qualifizierungschancengesetz?

Gefördert werden Weiterbildungen, die über reine arbeitsplatzbezogene Anpassung hinausgehen und Kenntnisse für den allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln – mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, KI und Strukturwandel. Voraussetzungen: Der Bildungsträger ist AZAV-zertifiziert, die Maßnahme umfasst mindestens 120 Unterrichtseinheiten, die letzte vergleichbare Berufsausbildung liegt in der Regel mindestens vier Jahre zurück.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderquote richtet sich nach der Größe Ihres Unternehmens:

  • Unter 10 Mitarbeitende: bis zu 100 Prozent Lehrgangskosten und bis zu 75 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss
  • 10 bis 249 Mitarbeitende: bis zu 50 Prozent Lehrgangskosten und bis zu 50 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss
  • 250 bis 2.499 Mitarbeitende: bis zu 25 Prozent Lehrgangskosten und bis zu 25 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss
  • Ab 2.500 Mitarbeitende: bis zu 15 Prozent Lehrgangskosten und 25 Prozent Arbeitsentgeltzuschuss

Für Mitarbeiter ab 45 Jahren oder mit Schwerbehinderung sowie bei abschlussorientierten Weiterbildungen können sich diese Sätze deutlich nach oben verschieben – auf bis zu 100 Prozent für beide Komponenten. Den Antrag stellen Sie als Arbeitgeber beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit.

6. Qualifizierungsgeld (seit April 2024)

Das Qualifizierungsgeld ist eine Entgeltersatzleistung, die seit dem 1. April 2024 zur Verfügung steht und das QCG ergänzt. Es richtet sich an Betriebe, die ihre Beschäftigten für längere Zeit von der Arbeit für eine umfangreiche Weiterbildung freistellen. Während der Weiterbildung erhalten Beschäftigte 60 Prozent ihres letzten Nettoentgelts (kinderlos) bzw. 67 Prozent (mit mindestens einem Kind). Voraussetzung: Mindestens 10 Prozent der Beschäftigten Ihres Betriebs (bei Unternehmen über 250 Mitarbeitern: 20 Prozent) müssen einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf haben. Das Programm wurde vor allem für Unternehmen geschaffen, die einen tiefgreifenden Wandel ihrer Geschäftstätigkeit durchlaufen.

7. Weiterbildungsstipendium

Dieses Programm kommt mit einer Altersgrenze von 24 Jahren bei Aufnahme daher. Nur Selbstständige und Mitarbeiter bis zu diesem Alter können von dem Programm profitieren. Ausnahmen gelten, wenn Antragsteller einen Freiwilligendienst absolvieren oder in Elternzeit gehen. Dann verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend nach oben (bis zu 3 Jahre). Voraussetzung ist, dass Antragsteller bereits im Vorfeld eine Berufsausbildung sehr gut abgeschlossen haben – mit einem Mindestdurchschnitt von 1,9 oder 87 Punkten.

Was fördert das Weiterbildungsstipendium?

Zuschüsse bekommen Antragsteller, die sich zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt weiterbilden wollen. Darüber hinaus lassen sich Qualifizierungsmaßnahmen fördern, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt von Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Sprachkurse oder Kurse über Verhandlungstechniken. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist unter Umständen förderfähig.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Bis zu 9.135 Euro fließen aus dem Fördertopf (Stand seit Januar 2025; bis Ende 2024 waren es 8.700 Euro). Damit können Sie nicht nur eine einzige Maßnahme fördern lassen, sondern auch mehrere Weiterbildungen über drei Förderjahre absolvieren. Pro Jahr sind maximal 3.045 Euro förderfähig. Ihr Eigenanteil bleibt bei 10 Prozent pro Maßnahme. Über das Weiterbildungsstipendium werden Kurse und Prüfungen, Arbeitsmittel sowie Fahrt- und Unterbringungskosten bezuschusst.

Tipp: Wenn Sie zusätzlich einen Computer oder ein Tablet anschaffen müssen, erhalten Sie im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Bildungsmaßnahme einen IT-Bonus von 250 Euro.

Landesmittel für Bildung

Nicht nur aus Bundesprogrammen können Sie sich Geld für die geplante Aus- oder Weiterbildung besorgen. Auch die Bundesländer sind bereit, Sie zu unterstützen. Die Landschaft hat sich in den letzten Jahren allerdings stark verändert: Viele klassische Programme – etwa der alte Bildungsscheck NRW oder einfach gestrickte „Qualischecks" mancher Länder – sind ausgelaufen oder durch Neuauflagen mit anderen Konditionen ersetzt worden. Die jeweils aktuellen Programme finden Sie auf der Website des zuständigen Landesministeriums oder der jeweiligen Förderbank (z. B. Investitionsbank Berlin, NRW.BANK, Sächsische Aufbaubank, Investitionsbank Schleswig-Holstein).

Drei Beispiele, an denen Sie sich orientieren können (Stand 2026):

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck 2.0

Der frühere Bildungsscheck NRW ist zum 30. Juni 2024 ausgelaufen. Seit dem 1. Februar 2026 gibt es als Nachfolger den Bildungsscheck 2.0. Er richtet sich ausschließlich an Privatpersonen (also nicht mehr an Betriebe wie der frühere betriebliche Bildungsscheck). Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in NRW und einem zu versteuernden Jahreseinkommen von max. 50.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 100.000 Euro). Gefördert werden 50 Prozent der Weiterbildungsausgaben, maximal 500 Euro pro Person und Kalenderjahr. Der Antrag erfolgt online über das ESF-Förderportal des Landes NRW – spätestens einen Tag vor Kursbeginn.

Hamburg: Weiterbildungsbonus PLUS

Der Hamburger Weiterbildungsbonus PLUS richtet sich an Beschäftigte und Selbstständige, die in Hamburg leben oder arbeiten. Soloselbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer aus Betrieben mit unter 250 Beschäftigten können in der Regel bis zu 50 Prozent der Weiterbildungskosten erstattet bekommen, maximal 750 Euro (bei Maßnahmen ab 2.500 Euro Lehrgangsgebühr bis zu 1.000 Euro). Im Hamburger Handwerk sind bis zu 75 Prozent (max. 1.000 Euro) möglich, in der Kreativwirtschaft bis zu 90 Prozent für Coachings über die Hamburg Kreativ Gesellschaft. Antragstelle ist die zwei P PLAN:PERSONAL gGmbH.

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Selbstständige und Mitarbeiter Ihres Betriebes können vom Weiterbildungsbonus profitieren – Voraussetzung: Wohnsitz oder Betriebssitz in Schleswig-Holstein. Auch Freiberufler und Kleinstbetriebe haben Zugriff auf den Zuschuss. Gefördert werden Maßnahmen mit bis zu 1.500 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Onlinekurse und Fernlehrgänge sind förderfähig, sofern die Anbieter für den ordentlichen Fernunterricht akkreditiert sind. Ansprechpartner ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein.

Tipp: Da sich Förderprogramme der Länder und auch des Bundes regelmäßig ändern und neue Zuschüsse hinzukommen, lohnt sich vor jeder größeren Weiterbildung ein systematischer Förder-Check. Mit unserem kostenlosen Fördermittelcheck finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Programme Ihre konkrete Situation als Selbstständiger oder Arbeitgeber abdecken könnten – inklusive der seit 2024 deutlich ausgebauten KOMPASS-Förderung und der QCG-Zuschüsse.

Kostenloser Fördermittelcheck für Selbstständige

Schritt für Schritt: Die passende Weiterbildungsförderung finden und beantragen

Checkliste für Selbstständige (für eigene Weiterbildung oder Ihre Mitarbeiter):

  1. Lernziel klären: Geht es um eine Aufstiegsqualifikation (Meister, Fachwirt, Techniker, Betriebswirt), eine Anpassungsfortbildung (Sprachen, IT, Soft Skills) oder einen Hochschulabschluss? Davon hängt ab, welches Programm überhaupt in Frage kommt.
  2. Zielgruppe bestimmen: Wer wird gefördert? Sie selbst als Solo-Selbstständiger? Ein bestehender sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter? Oder ein neu einzustellender Arbeitsloser? Jede Konstellation hat ihre eigenen Programme.
  3. Bundesprogramme prüfen: Aufstiegs-BAföG (Meister/Fachwirt/Techniker), Aufstiegsstipendium (Erststudium), Weiterbildungsstipendium (unter 25 Jahre), KOMPASS (für Solo-Selbstständige), Qualifizierungschancengesetz und Qualifizierungsgeld (Mitarbeiterförderung).
  4. Bundesländer-Programme ergänzend prüfen: Bildungsscheck 2.0 (NRW), Weiterbildungsbonus PLUS (Hamburg), Weiterbildungsbonus (Schleswig-Holstein), Bildungschecks und Qualischecks anderer Länder. Maßgeblich ist meist Ihr Wohn- oder Arbeitssitz.
  5. AZAV-Zertifizierung prüfen: Bei vielen Programmen (insbesondere QCG, Bildungsgutschein) muss der Bildungsanbieter nach AZAV zertifiziert sein – fragen Sie das vor Buchung schriftlich ab.
  6. Beratungsgespräch nutzen: KOMPASS verlangt zwingend ein Erstgespräch bei einer Anlaufstelle, beim Aufstiegs-BAföG hilft die Förderberatungsstelle, beim QCG der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit. Diese Beratung ist kostenlos und meist sehr hilfreich.
  7. Antrag VOR Maßnahmenbeginn stellen: Praktisch alle Programme verlangen, dass der Antrag vor Beginn der Weiterbildung gestellt wird. Eine rückwirkende Bewilligung ist die absolute Ausnahme. Bewahren Sie Eingangsbestätigungen auf.
  8. Tragfähigkeitsnachweise sammeln: Insbesondere bei größeren Maßnahmen verlangen Förderstellen Bildungsplan, Anbieterzertifizierung, Kostenvoranschläge, ggf. Vergleichsangebote ab einer bestimmten Kostengrenze.
  9. Eigenanteile einplanen: Selbst bei 90-prozentiger Förderung (KOMPASS) bleibt ein Eigenanteil. Beim Aufstiegs-BAföG ist die Hälfte zunächst Darlehen. Liquiditätsplan entsprechend anpassen.
  10. Steuerliche Behandlung sauber dokumentieren: Weiterbildungskosten sind als Selbstständiger Betriebsausgaben (bei berufsbezogener Fortbildung), sofern sie nicht durch Zuschüsse gedeckt sind. Zuschüsse selbst sind grundsätzlich steuerfrei – prüfen Sie die genaue Behandlung mit Ihrem Steuerberater.
  11. Verwendungsnachweis termingerecht einreichen: Nach Abschluss der Maßnahme müssen Teilnahmebestätigung, Rechnung und ggf. Zahlungsnachweis fristgerecht eingereicht werden – sonst droht Rückforderung.
  12. Mehrfach-Förderung prüfen: Manche Programme können kombiniert werden (z. B. Aufstiegs-BAföG + Meisterbonus des Bundeslandes nach bestandener Prüfung – dieser liegt 2026 je nach Land bei 1.000 bis 5.000 Euro). Andere schließen sich aus. Klären Sie das im Beratungsgespräch.

Kosten von der Steuer absetzen – ein zusätzlicher Hebel

Unabhängig von Zuschüssen können Sie Weiterbildungskosten in vielen Fällen zusätzlich steuerlich geltend machen. Selbstständige setzen berufsbezogene Fortbildungskosten als Betriebsausgaben unbegrenzt von ihrem Gewinn ab – das mindert die Einkommensteuerlast direkt. Angestellte machen die gleichen Kosten als Werbungskosten geltend. Wer dagegen eine komplette Erstausbildung in einem fachfremden Bereich absolviert, kann diese nur als Sonderausgaben bis maximal 6.000 Euro pro Jahr ansetzen. Voraussetzung in beiden Fällen: ein klarer beruflicher Bezug. Belege (Rechnungen, Teilnahmebestätigungen, Fahrtkostennachweise) konsequent aufbewahren – das Finanzamt prüft im Zweifel sehr genau.

Fazit: Fördermöglichkeiten nutzen und langfristig von qualifizierten Beschäftigten profitieren

Sie können einige Programme nutzen, um Ihre eigene Fortbildung zu finanzieren – insbesondere KOMPASS für Solo-Selbstständige (bis zu 4.500 Euro), das Aufstiegs-BAföG für Aufstiegsfortbildungen (bis zu 75 Prozent effektive Förderquote) sowie das Aufstiegsstipendium für ein erstes Hochschulstudium. Damit lassen sich die Lernzeiten ein Stück weit leichter in den Berufsalltag integrieren. Wollen sich Ihre Mitarbeiter weiterbilden, profitieren Sie in mehrfacher Hinsicht: Nicht nur, dass Sie schon bald über ein Team gut ausgebildeter Mitarbeiter verfügen, Sie können zudem über das Qualifizierungschancengesetz hohe Zuschüsse zu Lehrgangs- und Lohnkosten erhalten und durch Ihre eigene Unterstützung eine Win-Win-Situation schaffen, indem Sie längerlaufende Arbeitsverträge abschließen.

Hinweis: Die genannten Werte und Zahlen in diesem Beitrag wurden zuletzt im Mai 2026 recherchiert. Förderprogramme können sich kurzfristig ändern, neue Programme hinzukommen oder Kontingente vorübergehend gestoppt werden (so etwa bei KOMPASS Anfang 2026 wegen hoher Nachfrage). Prüfen Sie deshalb generell die Einzelprogramme auf der Website des jeweiligen Fördergebers. Die aktuellen Angaben dort überschreiben die Informationen aus diesem Beitrag selbstverständlich.

 

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Viele Selbstständige kennen die Situation: Jedes Jahr kommt Post von der Krankenkasse. Die Beiträge werden zunächst auf Basis geschätzter Einkünfte festgesetzt. Fällt der Gewinn später höher aus, erfolgt eine rückwirkende Anpassung – Nachforderungen können die Folge sein.

Doch es gibt eine Möglichkeit, Beiträge unabhängig vom Einkommen kalkulieren zu lassen und langfristig mehr Planungssicherheit zu gewinnen. 

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