Selbstständig machen als Fliesenleger

Wer den Duft frischer Baustellen kennt, das Gefühl perfekter Fugen schätzt und täglich sieht, wie sehr sauberes Handwerk gefragt ist, für den kann der Schritt in die Selbstständigkeit als Fliesenleger der Beginn einer echten Erfolgsgeschichte sein. Trotz Baukrise und steigenden Kosten bleibt der Bedarf an qualifizierten Fachkräften hoch – vor allem im Bereich Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Bäder. Wer jetzt startet, kann sich nicht nur ein stabiles Einkommen sichern, sondern eine Marke aufbauen, die für Qualität, Zuverlässigkeit und modernes Handwerk steht.
Wenn Sie darüber nachdenken, den Sprung zu wagen, zeigt Ihnen dieser Beitrag, welche Chancen der Markt bietet, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie sich so positionieren, dass Ihr Betrieb von Anfang an auf Erfolgskurs liegt.
Wer in einem Handwerksbetrieb als Fliesenleger(geselle) angestellt ist, hat eventuell schon mit dem Gedanken gespielt, sich selbstständig zu machen. Die berufliche Selbstständigkeit als Fliesenleger kann je nach individueller Motivationslage und finanziellen Möglichkeiten auch ein sinnvoller Weg sein, um eine Phase der Arbeitslosigkeit selbstbestimmt zu beenden und wieder dauerhaft Fuß zu fassen. Trotz der seit einigen Jahren angespannten Baukonjunktur ist die Nachfrage im Bereich Sanierung, Modernisierung und barrierefreie Bäder weiterhin hoch , sodass qualifizierte Fliesenleger in vielen Regionen gute Chancen auf eine stabile Auftragslage haben. Besonders beim Fliesenlegen stoßen Hobbyhandwerker im Gegensatz zu einfacheren Renovierungstätigkeiten wie Tapezieren schnell an ihre Grenzen, sodass fachliche Unterstützung nahezu immer erforderlich ist.
In diesem Beitrag sollen alle wesentlichen Rahmenbedingungen und strategischen Anforderungen kompakt und praxisnah beleuchtet werden, die mit Blick auf das Thema „selbstständig machen als Fliesenleger“ von Bedeutung sind.
Existenzgründung als Fliesenleger: Worüber dieser Beitrag informiert
- Ausgangslage und strategische Grundsatzentscheidungen
- Leistungsspektrum und Alleinstellungsmerkmale
- Formale Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fliesenleger
- Marketing und Werbung für das eigene Handwerksgeschäft
- Sinnvolle Versicherungen im Handwerksbereich
Ausgangslage: aktuelle Diskussionen um die Meisterpflicht
Seit der Neuordnung der Handwerksordnung 2004 war die Selbstständigkeit als Fliesenleger zunächst ohne Meistertitel möglich. Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Gesetz zur Wiedereinführung der Meisterpflicht gehört der Beruf Fliesen-, Platten- und Mosaikleger wieder zu den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A der Handwerksordnung. Damit gilt seitdem: Wer selbstständig einen eigenen Fliesenlegerbetrieb führen möchte, benötigt grundsätzlich einen Meistertitel oder eine andere Form der Ausübungsberechtigung.
Die im Text genannten älteren Zahlen zur Entwicklung des Fliesenlegerhandwerks sind historisch korrekt, wurden jedoch durch neuere Daten ergänzt: Während 2003 nur rund 12.400 Betriebe verzeichnet waren, stieg die Zahl bis zur Abschaffung der Meisterpflicht massiv an – auf über 71.000 Betriebe im Jahr 2019. Seit der Rückkehr zur Meisterpflicht ist ein spürbarer Strukturwandel erkennbar, bei dem die Gesamtzahl der Betriebe zwar rückläufig ist, die durchschnittliche Betriebsqualität laut Evaluationsberichten aber zunimmt. Gleichzeitig existiert weiterhin ein deutlicher Fachkräftemangel, der es qualifizierten Gründern erleichtert, sich am Markt zu etablieren.
Ein weiterer Grund für die Wiedereinführung der Meisterpflicht lag im dokumentierten Qualitätsrückgang. Sehr niedrige Einstiegshürden hatten vielerorts zu handwerklich unzureichenden Arbeiten, häufigen Reklamationen und zu einem massiven Preisdruck geführt. Dieser Preiskampf führte wiederum zu wirtschaftlichen Risiken für viele Ein-Mann-Betriebe. Preis-Dumping ist daher langfristig keine Option, denn hochwertige handwerkliche Arbeit hat ihren Preis – Kunden orientieren sich zunehmend an Qualität, Expertise und Spezialisierung.
Ein zusätzliches Risiko betrifft die Frage der Scheinselbstständigkeit. Fliesenleger, die dauerhaft nur für einen Auftraggeber tätig sind oder auf Baustellen weisungsgebunden arbeiten, laufen Gefahr, rechtlich als scheinselbstständig eingestuft zu werden. Die Deutsche Rentenversicherung führt regelmäßig Statusprüfungen durch – drohende Nachzahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen können sehr hoch ausfallen. Ein klar strukturiertes Geschäftsmodell und eine breite Kundenbasis sind deshalb unverzichtbar.
Leistungsspektrum, Alleinstellungsmerkmale und Mehrwerte aus Kundensicht
Wer als selbstständiger Fliesenleger sein Leistungsspektrum plant, muss seine Zielgruppe gut kennen. Sollen klassische Standardleistungen im mittleren Preissegment angeboten werden oder eher hochpreisige Projekte für anspruchsvolle Kunden? Die Wahl des Schwerpunktes beeinflusst die Preisgestaltung, die Vermarktung und die benötigte technische Ausstattung.
Im Sinne klarer Alleinstellungsmerkmale können folgende Erweiterungen sinnvoll sein:
- Ganzheitlicher Service, der neben Fliesenarbeiten auch das Verlegen anderer Bodenbeläge umfasst (Vinyl, Naturstein, Parkettkooperationen).
- Kooperation mit Sanitär- und Heizungsbetrieben, um komplette Badsanierungen aus einer Hand anzubieten.
- Spezialisierungen auf Trendbereiche wie XXL-Fliesen, barrierefreie Duschen, fugenarme Systeme, Designkonzepte oder Wellnessbereiche.
- Stil- und Materialberatung, inklusive Bemusterung und Visualisierung per Software.
- Arbeiten im Innen- und Außenbereich, z. B. Terrassen, Balkone, Treppenanlagen und wetterbeständige Verlegearten.
Besonders gefragt sind barrierefreie Bäder, seniorengerechte Umbauten und energetische Modernisierungen , die häufig auch förderfähig sein können. Ein Fliesenleger, der sich auf diese Bereiche spezialisiert, hebt sich nicht nur fachlich ab, sondern eröffnet sich einen wachsenden Markt.
Angebots- und Preisgestaltung als selbstständiger Handwerker
Wie bereits angedeutet, sind Niedrigpreise der falsche Weg, um mit einem Fliesenlegerbetrieb langfristig erfolgreich zu sein. Der Preis signalisiert Qualität , und hochwertige Kunden erwarten professionelle Arbeit, saubere Gewährleistungsabwicklung, langlebige Materialien und transparente Abläufe.
In die eigene Kalkulation müssen sämtliche Betriebskosten einbezogen werden: Fuhrpark, Versicherung, Einkäufe, Werkzeuge, Maschinen, Rücklagen, Buchhaltung und private Absicherung. Die in vielen Regionen üblichen Stundensätze von Fliesenlegern liegen heute zwischen etwa 30 und 60 Euro , abhängig von Qualifikation, Region und Spezialisierung.
Kunden bevorzugen zunehmend transparente Festpreise, besonders bei klar abgrenzbaren Leistungen wie Bad- oder Küchensanierungen. Diese können eine attraktive Gewinnmarge ermöglichen, sofern die Kalkulation sorgfältig erfolgt. Unkalkulierbare Untergründe, notwendige Nacharbeiten oder Sonderanforderungen sollten im Angebot klar definiert sein , ebenso der Umfang der Abdichtung, der Materialqualitäten und der Arbeitsabläufe.
Zum handwerklichen Können zählt bei der Selbstständigkeit auch die Geschäftsführung
Das handwerkliche Können ist der sichtbare Beweis für Qualität – doch für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung muss auch der administrative Bereich beherrscht werden. Kaufmännische Grundkenntnisse, Preiskalkulation, Risikomanagement, Steuern, Buchhaltung und Liquiditätsplanung sind entscheidend , um wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten.
Ein professioneller Businessplan sollte umfassend darstellen:
- Zielgruppen und Alleinstellungsmerkmal
- Kosten- und Finanzstruktur
- Umsatzplanung
- benötigte Investitionen (Fahrzeuge, Laser-Aufmaß, Maschinen, Werkzeuge)
- Personalplanung (Meister, Gesellen, Helfer)
- Digitales Arbeiten (Aufmaß-Apps, Terminplanung, Zeiterfassung, Angebotserstellung via Software)
Die Finanzierungskosten deutlich höher als vor einigen Jahren , was die Bedeutung eines belastbaren Finanzplans verstärkt. Materialpreise und Lieferketten sollten ebenfalls berücksichtigt werden, da Schwankungen die Marge beeinflussen.
Formale Voraussetzungen für die Selbstständigkeit als Fliesenleger
Seit dem 1. Januar 2020 ist der Meistertitel wieder zwingend notwendig , um als Fliesen-, Platten- und Mosaikleger einen eigenen Betrieb führen zu können. Der Beruf befindet sich erneut in Anlage A der Handwerksordnung, sodass für die Eintragung in die Handwerksrolle ein Meisterbrief erforderlich ist.
Für Gründer ohne Meisterbrief bestehen folgende Alternativen:
Altgesellenregelung (§ 7b HwO)
Mehrjährige Berufserfahrung in leitender Position kann unter bestimmten Voraussetzungen zu einer Ausübungsberechtigung führen.Ausnahmebewilligung (§ 8 HwO)
Diese ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen oder die regionale Versorgungslage es erforderlich macht.Beschäftigung eines Meisters als verantwortlichen Betriebsleiter
In diesem Fall trägt der angestellte Meister die fachliche Leitung des Betriebes.
Erst nach der Eintragung in die Handwerksrolle erfolgt die Gewerbeanmeldung beim zuständigen Ordnungsamt. Im Zuge dieser Anmeldung muss das geplante Leistungsspektrum detailliert angegeben werden. Die Gewerbeanmeldung führt zu einer kostenpflichtigen Mitgliedschaft in der Handwerkskammer, bietet aber zugleich Zugang zu umfangreichen Beratungs- und Weiterbildungsangeboten.
Zudem wird der Betrieb gewerbesteuerpflichtig. Einzelunternehmer und Personengesellschaften profitieren von einem Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag , sodass viele kleine Fliesenlegerbetriebe anfangs wenig oder keine Gewerbesteuer zahlen.
Vermarktung und Auftragslage als selbstständiger Fliesenleger
Nach wie vor sollten selbstständige Fliesenleger ihre Vermarktung breit aufstellen, um den Bekanntheitsgrad zu erhöhen und an möglichst viele Aufträge gelangen zu können. Die klassischen Mittel wie Einträge in Branchenverzeichnisse, Flyer oder Anzeigen in regionalen Tageszeitungen können weiterhin sinnvoll sein, spielen jedoch heute eine deutlich geringere Rolle als digitale Sichtbarkeit . Moderne Kunden informieren sich fast ausschließlich online über geeignete Handwerksbetriebe und vergleichen dort Bewertungen, Referenzen, Bilder und Preise.
Ein unverzichtbares Instrument ist das Google-Unternehmensprofil (ehemals Google My Business). Es macht den Betrieb in der lokalen Suche und auf Google Maps sichtbar und ermöglicht Kunden, Bewertungen abzugeben. Positive Rezensionen sind ein entscheidender Faktor, denn sie steigern das Vertrauen und erhöhen die Auftragswahrscheinlichkeit enorm. Auch eine suchmaschinenoptimierte Homepage gehört zum Pflichtprogramm: Sie dient als digitale Visitenkarte, zeigt Referenzbilder, informiert über Leistungen und ermöglicht schnelle Kontaktanfragen.
Darüber hinaus bieten Handwerkerportale wie MyHammer, Check24 Profis, Blauarbeit, 11880 oder regionale Plattformen eine weitere Möglichkeit, an neue Aufträge zu gelangen. Diese Portale bieten eine große Reichweite , führen jedoch teilweise zu starkem Preisdruck oder kontaktbasierten Gebührenmodellen. Eine sorgfältige Auswahl der geeigneten Plattformen empfiehlt sich daher.
Immer wichtiger wird außerdem die Nutzung von Social Media. Eine gut gepflegte Facebook-Seite eignet sich, um Neuigkeiten, Aktionen oder abgeschlossene Projekte zu zeigen. Instagram und TikTok sind ideal für Vorher-Nachher-Bilder und kurze Baustellenvideos , die hohe Reichweite erzielen können. Auch YouTube wird zunehmend von Handwerkern genutzt, um Projekte, Sanierungsabläufe oder Beratungsvideos zu präsentieren. Viele Betriebe gewinnen darüber nicht nur Kunden, sondern auch Auszubildende oder Mitarbeiter – ein entscheidender Vorteil angesichts des Fachkräftemangels.
Auch die Fahrzeugflotte sollte als rollende Werbung genutzt werden. Beschriftete Fahrzeuge bieten unterwegs ein professionelles Erscheinungsbild, schaffen Wiedererkennungswert und liefern Kontaktdaten auf einen Blick.
Eine durchdachte Kombination aus lokaler Sichtbarkeit, Suchmaschinenpräsenz, Social Media und klassischer Werbung bildet heute die Grundlage für eine stabile und verlässliche Auftragslage.
Notwendiger Versicherungsschutz für selbstständige Fliesenleger
Generell sollte der private und geschäftliche Schutz zu Beginn der Selbstständigkeit gründlich überprüft und an die eigene Situation angepasst werden. Dies betrifft sowohl die persönliche Absicherung als auch den geschäftlichen Risikoschutz.
Im privaten Bereich ist vor allem die Altersvorsorge ein wichtiges Thema. Die Beiträge können in bestimmten Grenzen steuerlich geltend gemacht werden. Wer sich selbstständig macht, sollte zudem sorgfältig prüfen, ob die gesetzliche Krankenversicherung oder die private Krankenversicherung die bessere Wahl ist. In der GKV gelten Mindestbeiträge , während die PKV mit individuellen Tarifen und Services punkten kann – jedoch mit dem Risiko später steigender Beiträge. Ein objektiver Vergleich der beiden Systeme ist daher unverzichtbar.
Als Selbstständige müssen Sie sich eigenständig versichern. Viele Gründer prüfen hier, ob ein Wechsel in die PKV günstiger und leistungsstärker ist. Nutzen Sie dafür gern unseren kostenlosen PKV-Check.
Auch die Berufsunfähigkeitsversicherung oder – wenn diese nicht möglich ist – eine private Unfallversicherung zählt zu den wichtigsten Absicherungen, da Fliesenleger körperlich extrem anspruchsvolle Tätigkeiten ausüben. Bei einem längeren Ausfall kann ohne passende Versicherung schnell die Existenz gefährdet sein.
Für den geschäftlichen Bereich ist eine Betriebshaftpflichtversicherung zwingend notwendig . Sie schützt vor Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden, die durch die eigene Arbeit verursacht werden können – beispielsweise beschädigte Leitungen, Fliesenschäden oder fehlerhafte Abdichtungen. Eine Inhalts-/Inventarversicherung schützt Werkzeuge, Maschinen und Materialbestände, während eine gewerbliche Kfz-Versicherung für Firmenfahrzeuge notwendig ist.
Faktencheck – Was angehende Fliesenleger unbedingt beachten müssen
1. Meisterpflicht & formale Voraussetzungen
- Seit 2020 wieder Meisterpflicht (zulassungspflichtiges Gewerk, Anlage A HwO).
- Alternativen: Altgesellenregelung, Ausnahmebewilligung, Meister als Betriebsleiter.
- Erst Handwerksrolle, dann Gewerbeanmeldung.
2. Auftragslage & Markt
- Neubau schwächer, aber Sanierung, barrierefreie Bäder und Modernisierung sehr gefragt.
- Fachkräftemangel sorgt für gute Chancen qualifizierter Betriebe.
3. Preise & Kalkulation
- Preisdumping unbedingt vermeiden.
- Stundensätze häufig 30–60 €.
- Festpreise nur mit sauberer Kalkulation und klarer Leistungsbeschreibung.
4. Marketing
- Google-Unternehmensprofil, Homepage, Social Media und Bewertungen sind entscheidend.
- Handwerkerportale gezielt nutzen – Chancen und Kosten prüfen.
5. Versicherungen
- Betriebshaftpflicht Pflicht.
- Krankenversicherung (GKV/PKV) prüfen.
- BU/Unfallversicherung wichtig.
- Inventar, gewerbliche Kfz und ggf. Rechtsschutz ergänzen.
6. Wirtschaft & Geschäftsführung
- Businessplan sorgfältig erstellen.
- Finanzierungskosten höher als früher.
- Digitale Tools nutzen (Aufmaß, Buchhaltung, Zeiterfassung)
Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich selbstständig bin?
Als Selbstständiger oder Freiberufler sind Sie nicht mehr in Ihrer gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Sie müssen sich dort nun auf Antrag befreien lassen. Die künftige Beitragshöhe richtet sich nach Ihrem Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen im Jahr 2025...









