Zuschüsse und Fördermöglichkeiten für Beruf, Aus- und Weiterbildung

Seminargruppe Weiterbildung

Wer sich auf dem Arbeitsmarkt präsentiert, muss sich um seine berufliche Qualifizierung kümmern. Das gilt für Angestellte genauso wie für Selbstständige. Der Förderbereich Beruf, Aus- und Weiterbildung ist im Prinzip dreigeteilt. Die Programme richten sich zum einen an Arbeitnehmer, zum anderen an Arbeitslose und an Selbstständige. Für sie als Chef heißt das, dass sie nicht nur die berufliche Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeiter staatlich fördern lassen können, sondern auch, dass sie neue Mitarbeiter aus der Arbeitslosigkeit heraus unter Ausnutzung von Zuschüssen einstellen können. Nicht zuletzt haben sie selbst Zugriff auf Fördertöpfe, umfassende Qualifizierungsmaßnahmen Bezuschussung zulasten.

 

Die politische Absicht: Menschen in Arbeit bringen, um Sozialleistungen zu sparen

Allgemein gesprochen geht es bei der Förderung von Arbeitnehmern und (noch) Erwerbslosen darum, dass der Staat langfristig Geld sparen will. Jeder, der nicht arbeitet, bezieht mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwelche Sozialleistungen. Der Staat lässt es sich viel kosten, um die Sozialleistungen zu vermeiden, indem er die Situation jedes einzelnen (potenziellen) Arbeitnehmers optimiert. Wer in einem Arbeitsverhältnis steht, soll auch langfristig beschäftigt bleiben und wer aktuell keine Arbeit hat, soll schon bald eine finden.

Das Geld fließt in verschiedene Förderprogramme. Zum einen bieten Arbeitsagenturen zur Qualifizierung von einzelnen Personen bestimmte Maßnahmen an. Die arbeitslosen Teilnehmer haben selbst keine Kosten, Vater Staat bezahlt den gesamten Kurs. Zum anderen gibt es auch Fördertöpfe, die Personalkosten bei einem Betrieb bezuschussen, der beispielsweise einen Langzeitarbeitslosen einstellt. Immer dann, wenn Ihr betriebsinternes Ziel sich mit den politischen Absichten überschneidet, haben sie sehr guter Chancen auf Zuschüsse. Sie suchen einen Mitarbeiter und der Staat will gleichzeitig Arbeitslose in die Beschäftigung führen – das ist die Schnittmenge, aus der sich Fördermittel beschaffen lassen.
 

Alternative Zuschüsse für Beschäftigte

Falls Sie einen Mitarbeiter einstellen wollen, der Sie bei einem innovativen Projekt unterstützt – sagen wir mal bei der Entwicklung einer neuen Technik – fließen Gelder aus anderen Töpfen. Bei Forschung- und Entwicklungsprojekten erhalten Firmen Geld für ihr Vorhaben wobei die Förderprogramme auch Personalkosten bezuschusst. Es ist aber nicht vorrangiges Ziel der Programme aus dem Bereich Forschung und Entwicklung, Arbeitsplätze zu schaffen, sondern innovative Technik auf den Markt zu bringen, um die internationale Konkurrenzfähigkeit zu erhalten. Das ist ebenfalls eine politische Zielsetzung, die der Staat mit Zuschüssen und Darlehen unterstützt, diese haben jedoch nichts mit den Arbeitsmarktpolitischen Fördermöglichkeiten zu tun. Sie stellen einen eigenen Förderbereich dar.

In diesem Beitrag geht es um die direkte Förderungen von Arbeitsplätzen in Ihrem Betrieb sowie um Zuschussmöglichkeiten von Einzelmaßnahmen zum Thema Aus- und Weiterbildung.
 

Zuschüsse fließen von Bund und Ländern

Wer sich in Deutschland weiterbilden will, kann aus mehreren Quellen staatliche Unterstützung nutzen. Nicht nur der Bund kümmert sich darum, dass Menschen in Deutschland in Lohn und Arbeit gebracht werden und dort bleiben, sondern auch die Bundesländer. Diese haben individuelle Programme für die Bürger in ihrem Bundesland. Weiteres Plus ist, dass die Kosten der Weiterbildung je nach Situation und beruflicher Position (selbstständig oder angestellt) steuerlich geltend gemacht werden können.

Die Förderungen richten sich in vielen Fällen an Angestellte, doch oft können auch selbstständige Personen wie Sie von den Zuschüssen profitieren. Sie sollten auf jeden Fall die Zuschüsse für ihre Mitarbeiter im Hinterkopf behalten, denn auch wenn Sie manchmal nicht direkt davon profitieren, sparen sie sich doch indirekt Kosten, wenn Ihre Mitarbeiter staatliche Zuschüsse für Fortbildungen beanspruchen. Sie könnten ihre Mitarbeiter dabei unterstützen, die staatlichen Zuschüsse zu erhalten, denn letztlich profitieren sie auch davon, wenn Ihr Team qualifiziert ist. Egal, ob Sie selbst einen Zuschuss beantragen wollen, die Mitarbeiter dazu motivieren oder einen augenblicklich arbeitslosen Bewerber einstellen wollen, lautet der konkrete Rat: Schauen Sie sich die jeweils aktuelle Richtlinie des gewählten Programms an und prüfen Sie die Förderkonditionen. Im Kleingedruckten verstecken sich nämlich wichtige K.o.-Kriterien hinsichtlich des Alters oder Einkommensgrenzen oder andere Aspekte, die den Zugriff auf das Programm beschränken.
 

Keine Angst vor dem Papierkrieg

Jeder Antrag ist mit Arbeit und Zeitaufwand verbunden. Je nach Programm kann das viele Stunden dauern, insbesondere, wenn es um viel Geld geht. Doch Ihnen stehen Hilfen zur Verfügung. Zum einen finden Sie auf den Internetseiten der Fördergeber Merkzettel und Bearbeitungshinweise. Zudem stehen eigens bereitgestellte Mitarbeiter bei den Förderstellen zur Verfügung, um laufende Fragen zu beantworten und bei der Antragstellung zu unterstützen. Schließlich haben die Förderstellen den Auftrag, die bereitgestellten Gelder zu vermitteln. Trotzdem ist es ratsam, sich ohne Anspruchshaltung um die Zuschüsse zu kümmern, denn es besteht in der Regel kein Rechtsanspruch. Der Sachbearbeiter der Förderstelle entscheidet über Ihren Antrag.
 

Bundesmittel für die Bildung

Die folgenden Programme gelten in ganz Deutschland. Es spielt keine Rolle, wo Ihr Betrieb sitzt, Hauptsache der Standort liegt innerhalb der Landesgrenzen der BRD. Wir stellen Ihnen die folgenden Programme kurz vor, die in vielen Fällen auch von Selbstständigen zu eigenen Zwecken beansprucht werden können:

Bundes-Programm

Für Selbstständige

für Ihre Mitarbeiter

für aktuell Arbeitsuchende*

  1. Aufstiegs-BAföG

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  1. Aufstiegsstipendium

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  1. Bildungsgutschein

 

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  1. Bildungsprämie Prämiengutschein

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  1. Bildungsprämie Spargutschein

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  1. WeGebAU

 

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  1. Weiterbildungsstipendium

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*Es geht um Arbeitsuchende, die in Ihrem Betrieb eingestellt werden sollen.

  1. Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG ist Ihnen vielleicht noch unter dem Ausdruck „Meister-BAföG“ ein Begriff. Dieses Programm können Sie selbst und Ihre Mitarbeiter beanspruchen. Egal, ob angestellt, selbstständig oder Berufsrückkehrer, jeder kann Zuschüsse aus dem Programm beantragen. Wenn Sie sich zum Meister oder Techniker fortbilden wollen oder einen Abschluss zum Betriebswirt anstreben, ist das Aufstiegs-BAföG das geeignete Programm für Sie. Selbst, wenn Sie bereits ein Studium abgebrochen haben oder einen Bachelorabschluss vorweisen können, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zugriff auf diesen Zuschuss nehmen. Für Abiturienten ist der Zuschuss ebenfalls verfügbar.
 

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Grundsätzlich werden Maßnahmen gefördert, die auf öffentlich-rechtliche Prüfungen vorbereiten. Das bedeutet, dass ein Facharbeiterabschluss, eine Gesellenprüfung und auch ein Berufsfachschulabschluss förderfähig sind. Damit eine Aufstiegsfortbildung gefördert werden kann, müssen die Bewerber in den meisten Fällen eine abgeschlossene Erstausbildung vorweisen. Übrigens darf jede Person einmal das Aufstiegs-BAföG beanspruchen, öfter nicht. Wenn Sie also bereits eine andere Aufstiegsfortbildung absolviert haben und diese selbst bezahlt haben, dann haben Sie Anspruch auf die Förderung. Es gibt eine Ausnahme von dieser Regel. Falls ein Fortbildungsziel nur dadurch erreichbar wird, dass Sie eine zwingend erforderliche Vorqualifikation erwerben, die Sie über das Ausstiegs BAföG finanziert haben, dann dürfen Sie einen zweiten Antrag stellen und bekommen in der Regel eine Zusage.
 

Die folgenden Voraussetzungen müssen förderfähige Maßnahmen erfüllen:

  • Mindestdauer 400 Unterrichtsstunden

  • bei Vollzeitmaßnahmen: mindestens 25 Unterrichtsstunden pro Woche, maximale Laufzeit drei Jahre

  • bei Teilzeitmaßnahmen: mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Monat, Gesamtlaufzeit maximal vier Jahre

  • Fernlehrgänge müssen den Anforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes und des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG) erfüllen

  • mediengestützte Lehrgänge müssen entweder Präsenzphasen oder termingebundene, mediengestützte Veranstaltungen aufweisen, Mindestumfang 400 Stunden; Erfolgskontrollen sind Pflicht

  • nur zertifizierte Anbieter zulässig

  • Nicht gefördert werden reine Selbstlernkurse.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe des Einkommens hat keinen Einfluss auf die Höhe der Förderung. Auch Selbstständige müssen keine Rechenschaft über die Umsätze oder Gewinne ablegen. Bis zu 15.000 Euro Unterstützung für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind möglich, wobei 40 Prozent davon als nicht rückzahlbar Zuschuss fließen. Damit schenkt Ihnen der Stadt 6.000 Euro. Der Rest in Höhe von 9.000 Euro wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens an sie herausgegeben. Haben sie Erfolg, wird man Ihnen 40 Prozent des Darlehens erlassen. D. h., dass weitere 3.600 Euro nicht zurückbezahlt werden müssen. Unterm Strich können Sie auf diese Weise 9.600 Euro Zuschuss kassieren. Falls einer Ihrer Mitarbeiter die Fortbildung macht und nach erfolgreicher Prüfung selbst ein Unternehmen gründet, werden sogar bis zu 66 Prozent des Darlehens geschenkt.

Weitere Zuschüsse fließen für Materialkosten. Fertigen Sie zum Beispiel ein Meisterstück an, können Sie 40 Prozent der Kosten erstattet bekommen. Die Förderquote beträgt 50 Prozent und höchstens 2.000 Euro. Auch hier gilt, dass Sie den Rest des Betrages über ein günstiges Bankdarlehen finanzieren können.
 

Einkommensabhängig: Zuschuss zu Lebensunterhalt

Ein weiterer Baustein im Rahmen des Aufstiegs-BAföGs stellt der Zuschuss zum Lebensunterhalt dar. Hier wird allerdings Ihr Einkommen und Ihr Vermögen überprüft und, falls Sie verheiratet sind oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft leben, auch die finanzielle Situation des Partners oder der Partnerin. Wie in den anderen Modulen auch erfolgt die Förderung nicht über Zuschüsse, sondern über zinsgünstige Darlehen.
 

Für Kinder gibt es extra Geld

Falls Sie zum Kreise der alleinerziehenden Mütter oder Väter gehören und

  • mit einem Kind unter zehn Jahre zusammenleben oder

  • wenn das Kind eine Behinderung aufweist und in Ihrem Haushalt lebt,

fließt ein zusätzlicher pauschaler Kinderbetreuungszuschlag, der 130 Euro beträgt und komplett als nicht rückzahlbarer Zuschuss konzipiert ist. Der Grundbetrag pro Kind liegt bei 235 Euro mit einer Zuschussquote von 55 Prozent.

Grundsätzlich können monatlich bis zu 885 Euro aus staatlichen Quellen zum Lebensunterhalt beigesteuert werden. Davon geschenkt sind 391 Euro maximal. Einen Aufschlag dazu gibt es für Verheiratete/eingetragene Partnerschaften in Höhe von maximal 235 Euro. Der Zuschussanteil liegt hier bei 50 Prozent.
 

Förderämter beraten und unterstützen

Wem in Anbetracht der vielen Zahlen und Ausnahmeregelungen sowie Sondervorschriften der Kopf schwirrt, wendet sich einfach an die zuständige Beratungsstelle. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung stellt eine Übersicht mit sämtlichen Adressen und Kontaktdaten bereit. Außerdem ist auf der Webseite der Weg zur Förderung in einzelnen Schritten ausführlich beschrieben.

Das Förderprogramm Aufstiegs-BAföG haben wir in diesem Beitrag sehr umfassend beschrieben, weil es insbesondere für Selbstständige in Handwerksbetrieben von Bedeutung ist. Die folgenden Ausführungen zu den einzelnen Programmen fallen deutlich knapper aus.
 

  1. Aufstiegsstipendium

Das Ausstiegsstipendium ist für all jene interessant, die noch nie studiert haben und erstmals an eine Uni oder Fachhochschule wollen. Ob Sie selbstständig sind oder ob es um ihre Mitarbeiter geht – beide können von diesem Programm profitieren. Voraussetzung ist, dass eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Zusätzlich dazu ist eine Mindestzeit von zwei Jahren im praktischen Beruf vorzuweisen.
 

Was wir beim Aufstiegsstipendium gefördert?

Förderfähig sind Vollzeit- und Teilzeitstudiengänge neben dem Hauptberuf. Es muss sich um eine staatliche oder staatlich anerkannter Ausbildungsstätte (Universität, Fachhochschule, Akademie) handeln. Die Ausbildungsstätte muss nicht in Deutschland liegen, sondern darf auch im EU-Ausland oder in der Schweiz ansässig sein.
 

Wie hoch ist die Förderung?

Sie können sich über einen Betrag von maximal 735 Euro freuen. Außerdem gibt es einen Extrazuschuss für Bücher in Höhe von 80 Euro. Falls Sie Kinder unter zehn Jahre haben, erhalten Sie monatlich 130 Euro pro Kind. Bei einem Studiengang in Teilzeit neben dem Beruf liegt der Förderbetrag bei 2.400 Euro im Jahr.
 

  1. Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist für Sie selbst nicht nutzbar, aber er stellt für Ihre Mitarbeiter eine gute Unterstützung dar. Letztlich entlastet er Ihr betriebliches Budget für die Fortbildung Ihrer Mitarbeiter. Die Bundesagentur für Arbeit ist für diese Förderung zuständig, sodass Ihre Mitarbeiter dort entsprechend beraten werden. Der zuständige Sachbearbeiter entscheidet darüber, ob ein Bildungsgutschein vergeben wird oder nicht.
 

Was wird mit dem Bildungsgutschein gefördert?

Im Zentrum dieses Zuschussprogramms steht die berufliche Weiterbildung. Arbeitnehmer oder Arbeitslose, die diesen Zuschuss beanspruchen, sollen für den Arbeitsmarkt fit gehalten werden. Das bedeutet, dass Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder denen ein Berufsabschluss fehlt, mit dem Bildungsgutschein Unterstützung finden. Jede Arbeitsagentur bestimmt jährlich neu, welche Bildungsziele sie fördern will. Dabei schauen sie genau auf die regionalen Gegebenheiten. Interessierte sollten bei ihrer Arbeitsagentur nachsehen, welche Details zum Bildungsgutschein in ihrer Region auf der Website zu finden sind. Stehen dort keine Besonderheiten, sollten Ihre Mitarbeiter einen Termin vereinbaren und sich beraten lassen.
 

Wie hoch ist die Förderung?

Vorausgesetzt, dass alle Anforderungen erfüllt werden, zahlt die Arbeitsagentur die komplette Fortbildung. Der Kurs muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die die Arbeitsagentur überprüft. Nicht nur die Kurskosten werden bezahlt, sondern auch Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung.

Interessant für Sie ist das Programm unter anderem, falls Sie einen Arbeitnehmer beschäftigen, der noch keinen Berufsabschluss hat und diesen beispielsweise nebenberuflich erwerben möchte. Dann erhalten Sie die Stundenleistung der Arbeitskraft zum größten Teil und können nach dem Berufsabschluss eine Fachkraft beschäftigen, die Ihren Betrieb bereits in- und auswendig kennt. Helfen Sie bei der Finanzierung oder kommen Ihrem Mitarbeiter mit einer stundenweisen Freistellung entgegen, haben Sie ein Instrument zur langfristigen Mitarbeiterbindung in der Hand.
 

  1. Bildungsprämie Prämiengutschein

Der Prämiengutschein ist für Selbstständige und Mitarbeiter verfügbar. Gefördert werden Weiterbildungen für Geringverdiener. Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen bei weniger als 20.000 Euro (bei Zusammenveranlagung 40.000 Euro), können Antragsteller profitieren. Der Gutschein lässt sich auch von Mitarbeitern im Mutterschutz verwenden, während der Elternzeit sowie Pflegezeit für Familienangehörige.
 

Was fördert der Prämiengutschein?

Der Prämiengutschein ist ein Baustein der Bildungsprämie. Er wird für eine konkrete Weiterbildung benutzt. Die Schulung muss extern sein, darf also nicht innerbetrieblich stattfinden. Der Prämiengutschein kann einmal jährlich eingesetzt werden und ist damit ein wiederkehrender Vorteil für Sie und Ihre Mitarbeiter.
 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderquote liegt bei höchstens 50 Prozent, doch mehr als 500 Euro können Sie nicht erhalten. Der Prämiengutschein wird in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt, deshalb prüfen Sie immer die aktuellen Richtlinien des Programms. In den meisten Bundesländern darf der Kurs mehr als 1.000 Euro kosten und wird maximal mit 500 Euro gefördert. In Brandenburg, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein darf der Preis der Weiterbildung 1.000 Euro inklusive Mehrwertsteuer nicht überschreiten. Andernfalls wird der Zuschuss nicht ausbezahlt.
 

  1. Bildungsprämie Spargutschein

Der zweite Teil der Bildungsprämie der Spargutschein. Auch dieser ist für Sie und Ihre Mitarbeiter sowie für Arbeitslose verfügbar. Für ihre Arbeitnehmer ist der Spargutschein interessant, wenn sie vermögenswirksame Leistungen ansparen. Wollen Arbeitnehmer das Geld aus den vermögenswirksamen Leistungen in eine Weiterbildung stecken, kommt der Spargutschein obendrauf. So lassen sich kostenintensive Maßnahmen leichter finanzieren.
 

Was fördert der Spargutschein?

Gefördert werden Weiterbildungen nach den Regelungen der Bildungsprämie. Mithilfe des Spargutscheins lassen sich länger laufende Kurse bzw. teurere Kurse in finanzieller Hinsicht besser stemmen.
 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Spargutschein sorgt dafür, dass ein VL-Vertrag vorzeitig angetastet werden darf. Das Vermögensbildungsgesetz schreibt nämlich vor, dass dieses Guthaben erst nach einer Sperrfrist von sieben Jahren benutzt werden darf. Wer früher auf das Geld zugreift muss im Normalfall damit rechnen, dass die staatliche Förderung – diese ist unter dem Begriff Arbeitnehmersparzulage bekannt – gestrichen wird. Wenn Mitarbeiter aber ihren Vertrag auflösen und das Geld für eine Weiterbildung nutzen, dann bleibt ihnen der staatliche Zuschuss erhalten. Sie können beide Bausteine der Bildungsprämie kombinieren. Das bedeutet, dass sie 500 Euro Zuschuss sowie die angesparten vermögenswirksamen Leistungen zuzüglich der Arbeitnehmersparzulage in eine Weiterbildung stecken dürfen.
 

  1. WeGebAU

WeGebAU steht für „Weiterbildung gering qualifizierter Beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen“. Er richtet sich an Ihre Mitarbeiter, doch Sie profitieren indirekt dadurch, dass Sie schon bald einen gut ausgebildeten Arbeitnehmer einsetzen können. Außerdem gibt es Zuschüsse zu den Lohnkosten, die weiter unten nochmals aufgeführt werden. Insbesondere Mitarbeiter von kleinen und mittleren Unternehmen hat der Staat dabei im Visier. Wenn einer der Mitarbeiter keinen Berufsabschluss vorweisen kann oder den erlernten Beruf seit vier Jahren nicht mehr ausgeübt hat, ist dieses Förderprogramm passend.
 

Was fördert WeGebAU?

Das Programm bezuschusst Maßnahmen, die Ihren Mitarbeitern einen anerkannten Berufsabschluss oder eine entsprechend notwendige Qualifikation ermöglichen. Findet die Maßnahme außerhalb ihrer Firma statt und vermittelt übergreifenden Kenntnisse und Fertigkeiten, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt beruflich qualifizieren, können Mitarbeiter von dem Zuschuss profitieren.
 

Wie hoch ist die Förderung?

Der Zuschuss kann bis zu 100 Prozent betragen. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kurskosten ganz oder teilweise. Ist der Betrieb klein, hat also unter zehn Mitarbeiter, übernimmt die Agentur für Arbeit den Gesamtpreis. Sind mehr als 10 Mitarbeiter bei Ihnen beschäftigt, wird lediglich ein Teil der Kurskosten getragen. Wie viel das ist, entscheidet der zuständige Sachbearbeiter abhängig von der individuellen Situation. Zusätzlich dazu fließen Zuschüsse zum Arbeitsentgelt des Mitarbeiters, der eine geförderte Maßnahme besucht. Zuschüsse zu den Sozialversicherungsbeiträgen sind ebenfalls möglich.
 

  1. Weiterbildungsstipendium

Dieses Programm kommt mit einer Altersgrenze von 24 Jahren daher. Nur Selbstständige und Mitarbeiter bis zu diesem Alter können von dem Programm profitieren. Ausnahmen gelten, wenn Antragsteller einen Freiwilligendienst absolvieren oder in Elternzeit gehen. Dann verschiebt sich die Altersgrenze entsprechend nach oben. Voraussetzung ist, dass Antragsteller bereits im Vorfeld eine Berufsausbildung sehr gut abgeschlossen haben. Sehr gut heißt, dass ein Mindestdurchschnitt von 1,9 nachweislich erreicht wurde.
 

Was fördert das Weiterbildungsstipendium?

Zuschüsse bekommen Antragsteller, die sich zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt weiterbilden wollen. Darüber hinaus lassen sich Qualifizierungsmaßnahmen fördern, die für den allgemeinen Arbeitsmarkt von Bedeutung sind. Dazu gehören zum Beispiel auch Sprachkurse oder Kurse über Verhandlungstechniken. Auch ein berufsbegleitendes Studium ist unter Umständen förderfähig.
 

Wie hoch ist der Zuschuss?

Im Vergleich zur Dauer der Weiterbildung ist der Betrag verhältnismäßig übersichtlich. Bis zu 7.200 Euro fließen aus dem Fördertopf. Mit dem Geld können Sie nicht nur eine einzige Maßnahme fördern lassen, Sie können auch mehrere Weiterbildungen absolvieren. Ihr Eigenanteil bleibt bei 10 Prozent. Über das Weiterbildungsstipendium werden Kurse und Prüfungen, Arbeitsmittel und Fahrtkosten und auch Kosten für die Unterbringung bezuschusst.

Tipp: Wenn Sie einen Computer anschaffen müssen, erhalten Sie einen Extrabonus von 250 Euro.
 

Landesmittel für Bildung

Nicht nur aus Bundesprogrammen können Sie sich Geld für die geplante Aus- oder Weiterbildung besorgen. Auch die Bundesländer sind bereit, Sie zu unterstützen. Dabei ist es nicht bei jedem Programm erforderlich, dass Ihr Wohnsitz in dem Bundesland ist, welches die Förderung bezahlt. Manchmal reicht es aus, wenn Sie dort lediglich Ihren Arbeitsplatz haben. Für Personen, die an einer Bundeslandgrenze leben, ist das von Vorteil. Die folgende Tabelle listet die möglichen Programme sortiert nach Bundesland von A bis Z auf.

Bundesland

Förderprogramm

geeignet für

  1. Brandenburg

Bildungsscheck

Mitarbeiter

  1. Bremen

Weiter Bildungsscheck

Mitarbeiter und Arbeitslose

  1. Hamburg

Weiterbildungsbonus 2020

Selbstständige und Mitarbeiter

  1. Hessen

Qualifizierungscheck

Mitarbeiter

  1. Nordrhein-Westfalen

Bildungsscheck

Selbstständige, Mitarbeiter und Berufsrückkehrer/Arbeitslose

  1. Rheinland-Pfalz

QualiScheck

Mitarbeiter

  1. Sachsen

Weiterbildungscheck individuell

Mitarbeiter, Berufsrückkehrer/Arbeitslose

  1. Sachsen-Anhalt

Weiterbildung direkt

Mitarbeiter, Berufsrückkehrer/Arbeitslose

  1. Schleswig-Holstein

Weiterbildungsbonus

Selbstständige und Mitarbeiter

  1. Thüringen

Weiterbildungscheck

Mitarbeiter


Brandenburg: Bildungsscheck

Gefördert werden Ihre Angestellten, wenn sie in Brandenburg ihren Hauptwohnsitz nachweisen. Wie bereits oben ausführlich erläutert wird der Bildungsscheck für berufliche Weiterbildungen eingesetzt. Ausgeschlossen sind Kurse, die den Erwerb eines Berufsabschlusses zum Ziel haben. Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen. Die Höhe des Zuschusses liegt bei maximal 3.000 Euro und einer Förderquote von 50 Prozent. Die Mindestkosten des Kurses müssen 1.000 Euro betragen. Der Bildungsscheck kann einmal im Jahr beantragt werden und ist somit ein attraktiver wiederkehrender Zuschuss.

Informationen gibt die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
 

Bremen: Weiterbildungsscheck

Der Weiterbildungsscheck orientiert sich ebenfalls an dem Programm, das bereits im Bereich der Bundesprogramme detailliert erläutert wurde. Als Basis dient das zu versteuernde Einkommen (20.000 Euro bei Einzelveranlagung, 40.000 Euro bei Zusammenveranlagung). Voraussetzung für Arbeitslose ist, dass der Antragsteller keine Ausbildung, aber eine mehrjährige Berufserfahrung vorweisen kann. Ziel der Weiterbildung muss der Erwerb eines Berufsabschlusses sein. Antragsteller müssen den Hauptwohnsitz in Bremen haben.

Im Gegensatz zu Brandenburg zahlt Bremen maximal 500 Euro für die Weiterbildung, wobei die Kursgebühr 1.000 Euro nicht unterschreiten darf. Nur, wenn es um einen Berufsabschluss geht, können höhere Beträge fließen. Dazu müssen sich Antragsteller an den Ansprechpartner bei der Stadt Bremen melden und beraten lassen.
 

Hamburg: Weiterbildungsbonus 2020

Dieser Weiterbildung Bildungsbonus richtet sich an Selbstständige und ihre Mitarbeiter. Der Betrieb darf nicht mehr als 249 Mitarbeiter beschäftigen. Auch Existenzgründer haben Zugriff auf den Weiterbildungsbonus 2020. Sind sie in der Kreativbranche tätig? Auch dann könnte dieses Programm für Sie die Lösung sein, wenn Sie sich beruflich weiterbilden oder qualifizieren wollen. Die Förderquote beträgt bis zu 100 Prozent und liegt bei höchstens 2.000 Euro. Anträge sind bei der gemeinnützigen GmbH (kurz gGmbH) zwei P Plan: Personal in Hamburg zu stellen.
 

Hessen: Qualifizierungscheck

Das Bundesland Hessen fördert mit dem Qualifizierungscheck Arbeitnehmer. Der Zuschuss fokussiert sich auf das Thema Nachqualifizierung. In der Praxis bedeutet das, dass ein Mitarbeiter ohne Berufsabschluss oder ein Mitarbeiter, der in einem Bereich arbeitet, für den ein qualifizierender Abschluss fehlt, einen Zuschuss bekommen kann. Der Hauptwohnsitz des Mitarbeiters muss in Hessen liegen und er muss ein Mindestalter von 27 Jahren haben. Um den Berufsabschluss zu erwerben, dürfen Antragsteller nur bei einem zertifizierten Bildungsanbieter lernen. Der Zuschuss beträgt im höchsten Fall 4.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Das bedeutet, dass Zuwendungsempfänger die andere Hälfte aus eigenen Mitteln bestreiten müssen.

Ansprechpartner für dieses Programm ist der Verein Weiterbildung Hessen. Der Verein schickt bei Bedarf auch einen kostenfreien Berater in Ihre Firma, um die Details mit Ihnen und Ihrem Mitarbeiter zu besprechen.

Tipp: Es eröffnet sich Ihnen als Arbeitgeber die Möglichkeit, einen guten Mitarbeiter langfristig zu binden. Unterstützen Sie ihn bei seinem Wunsch einer nachträglichen Berufsqualifizierung, könnten Sie zum Beispiel einen Arbeitsvertrag mit einer längeren Laufzeit vereinbaren. So haben beide Seiten viel von der wichtigen Qualifizierungsmaßnahme.
 

Nordrhein-Westfalen: Bildungsscheck

Wie in Hamburg auch richtet sich dieser Zuschuss an Firmen mit weniger als 249 Mitarbeiter. Gefördert werden Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf 40.000 Euro nicht überschreiten, bei Zusammenveranlagung 80.000 Euro. Wer in Nordrhein-Westfalen seinen Wohnsitz hat oder nach Nordrhein-Westfalen pendelt, um dort zu arbeiten, darf dem Bildungsscheck beantragen.

Fördermaßnahmen, die über den Bildungsscheck bezuschusst werden, müssen zum beruflichen Profil des Antragstellers passen. Das bedeutet, dass die Weiterbildungsmaßnahme entweder fachlichen Bezug zum Berufsfeld haben muss oder fachübergreifend sinnvoll angewendet werden kann. Kurse wie Projektmanagement oder Verhandlungsstrategien sind deshalb genauso förderfähig, wie Sprachkurse, Organisationskurse oder Terminplanungsseminare für Sekretärinnen. Was allerdings in keinem Fall bezuschusst wird sind Kurse, die sich allein auf den betrieblichen Arbeitsplatz beziehen. Es sind zum Beispiel Softwareschulungen für ein individuell entwickeltes Programm ausgeschlossen. Auch spezifische Kurse, die die Bedienung von Maschinen und Anlagen vermitteln, werden nicht gefördert.

Maximal 500 Euro werden gezahlt bei einer Förderquote von 50 Prozent. Zuschussfähig sind nur Kursgebühren und Prüfungsgebühren, nicht aber die Kosten für Anreise, Unterbringung oder Verpflegung.
 

Rheinland-Pfalz: QualiScheck

Die Zuschüsse aus diesem Programm sind nur für Angestellte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz zu haben. Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen darf die Grenze von 20.000 Euro für Einzelveranlagte und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte nicht überschreiten.

Der zuschussfähige Kurs muss mindestens 100 Euro kosten und dem Antragsteller bestimmte Kompetenzen in sozialer, methodischer oder fachlicher Hinsicht vermitteln. Die vermittelten Inhalte müssen zum aktuellen Beruf passen. Genauso wie beim Bildungsscheck in Nordrhein-Westfalen werden keine arbeitsplatzbezogenen Kurse bezahlt.

600 Euro können maximal für die Lehrgangs und Prüfungsgebühren bezahlt werden bei einer Quote von 60 Prozent. Alle anderen Kosten wie Bücher oder Schreibutensilien, Kosten für die Übernachtung oder die Verpflegung sind nicht förderfähig. Einmal jährlich kann der QualiScheck beantragt werden. Ansprechpartner ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Mainz.
 

Sachsen: Weiterbildungscheck individuell

Der Weiterbildungsscheck individuell ist für Ihre Mitarbeiter sowie für Arbeitssuchende bzw. Berufsrücklehrer geeignet. Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein und in Sachsen wohnen. Besondere Regelungen gelten für Antragsteller, die zwischen 2.900 und 4.300 Euro brutto verdienen. In diesem Fall müssen sie entweder ein befristetes Beschäftigungsverhältnis vorweisen, als Leiharbeitnehmer tätig sein oder eine Weiterbildung wählen, die ihnen einen akademischen Abschluss ermöglicht.

Der Weiterbildungsscheck individuell hat eine Besonderheit. Bei Maßnahmen, die nicht mehr als 2.600 Euro kosten, muss nur ein Angebot bei Antragstellung vorgelegt werden. Kostet die Maßnahme mehr, müssen potenzielle Zuschussempfänger Angebote von drei verschiedenen Anbietern einholen und diese vorlegen. 50 bis 70 Prozent der Kosten können bezuschusst werden. Das bedeutet bei einem Kurs von 2.000 Euro, dass 1.000 bis 1.400 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss fließen können. Die Mindestkosten für den Kurs müssen 1.000 Euro betragen.

Um den Zuschuss zu bekommen, ist der Antrag bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) zu stellen. Die Antragstellung erfolgt über die Webseite der SAB.
 

Sachsen-Anhalt: Weiterbildung direkt

Dieses Programmes ist interessant für Arbeitnehmer sowie für Berufsrückkehrer/Arbeitssuchende. Liegt das durchschnittliche monatliche Bruttogehalt unter der Grenze von 2.500 Euro, können Mitarbeiter einen Antrag stellen. Der Hauptwohnsitz muss in Sachsen-Anhalt liegen. Auszubildende und Schüler ab 18 Jahren, die eine Berufsfachschule besuchen, gehören ebenfalls zur Zielgruppe dieses Programms.

Gefördert werden klassische Weiterbildungen, weiterbilden Studiengänge, Coachings und Supervisionen. Die Förderquote liegt zwischen 60 und 90 Prozent und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Voraussetzung ist, dass die Weiterbildung nicht länger als vier Jahre dauert. Besondere Regelungen gibt für Azubis und Berufsfachschule. Ansprechpartner ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, auf deren Website alle Informationen zum Programm zu finden sind.
 

Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Selbstständige und Mitarbeiter Ihres Betriebes können von den Weiterbildungsbonus profitieren. Voraussetzung ist, dass sie entweder in Schleswig-Holstein wohnen oder Ihr Betrieb seinen Sitz in einer Stadt in Schleswig-Holstein hat. Auch Freiberufler und Kleinstbetriebe haben Zugriff auf den Zuschuss.

Gefördert werden Maßnahmen, die nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Onlinekurse und Fernlehrgänge werden bezuschusst, wenn die jeweiligen Anbieter für den ordentlichen Fernunterricht akkreditiert sind. Auch Wissenschaftskurse an Hochschulen sind förderfähig. Auf diese Weise können Sie beispielsweise relevante Einzelkurse an einer Hochschule besuchen, ohne ein komplettes Studium absolvieren zu müssen. Ein Vollzeitstudium ist ohnehin über den Weiterbildungsbonus nicht zuschussfähig.

Der höchstmögliche Fördersatz liegt bei 1.500 Euro und einer Quote von 50 Prozent. Der Eigenanteil, der übrig bleibt, ist aber nicht vom Mitarbeiter, sondern von Ihnen als Arbeitgeber zu tragen. Allerdings darf der Kurs nicht mehr als 3.000 Euro kosten. Die Investitionsbank Schleswig-Holstein ist Ansprechpartnern und stellt online alle Informationen und Antragsformulare zur Verfügung.
 

Thüringen: Weiterbildungscheck

Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieses Zuschusses ist, dass das zu versteuernde Einkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro liegt, bei Zusammenveranlagung zwischen 40.000 und 80.000 Euro. Der Zuschuss ist ausschließlich für Angestellte bzw. Arbeitnehmer in einem Thüringer Unternehmen verfügbar.

Mit dem Weiterbildungsscheck lassen sich Kurse fördern, die berufsrelevante Fähigkeiten und Kenntnisse vermitteln. Sie müssen außerhalb Ihres Betriebes stattfinden. Der Zuschuss liegt bei maximal 1.000 Euro und kann alle zwei Jahre wiederkehrend beantragt werden. Auch bei diesem Zuschussprogramm eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit, Ihren Mitarbeiter zu unterstützen, ohne die vollen Kosten zu tragen. Ansprechpartner ist die Gesellschaft für Arbeit- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen. Die Informationen stehen online auf der Website.

 

Fazit: Fördermöglichkeiten nutzen und langfristig von qualifizierten Beschäftigten profitieren

Sie könne einige Programme nutzen, um Ihre eigene Fortbildung zu finanzieren. Damit lassen sich die Lernzeiten ein Stück weit leichter in den Berufsalltag integrieren. Wollen sich Ihre Mitarbeiter weiterbilden, haben Sie in mehrfacher Hinsicht etwas davon. Nicht nur, dass Sie schon bald über ein Team gut ausgebildeter Mitarbeiter verfügen, Sie können zudem durch Ihre eigene Unterstützung eine Win-Win-Situation schaffen, indem Sie einen längerlaufenden Arbeitsvertrag abschließen
 

Hinweis: Die genannten Werte und Zahlen in diesem Beitrag wurden im August 2019 recherchiert. Förderprogramme können sich ändern, so dass Sie bitte generell die Einzelprogramme auf der Website des jeweiligen Fördergebers prüfen müssen. Die aktuellen Angaben dort überschreiben die Informationen aus diesem Beitrag selbstverständlich.