Der ERP Gründerkredit (Startgeld)

Keine Geschäftsidee kann ohne Kapital umgesetzt werden: Der beste Businessplan wird in der Praxis nicht viel bewirken können, wenn keine finanziellen Mittel für wichtige Investitionen genutzt werden können (wobei er aber eine große Hilfe dabei sein kann, externe Geldgeber von der Nachhaltigkeit der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen). Kein Aspekt ist in der Frühphase einer Unternehmensgründung derart erfolgskritisch wie die Finanzierung. In diesem Beitrag wird angesichts dessen mit dem StartGeld ein Darlehen für die Existenzgründung bzw. deren Festigung kompakt und praxisnah vorgestellt. Bereitgestellt wird es vom Bund, wobei die KfW Bankengruppe der direkte Ansprechpartner ist. Diese Förderung geht auf eine Initiative der Europäischen Union zurück, im Zuge derer die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen sowie mittleren Unternehmen gefördert werden soll.

Finanzierungsmöglichkeiten für die Existenzgründung: Worüber dieser Beitrag informiert

Dieser Beitrag führt in alle wesentlichen Bedingungen und Konditionen des ERP Gründerkredits ein, sodass Interessenten ganzheitlich prüfen können, inwiefern sie diese finanzielle Unterstützung einbinden können. Eine Checkliste hilft dabei, die zu erfüllenden Voraussetzungen schnell zu prüfen. Im Gegensatz zum Mikrokredit, der hier an anderer Stelle ebenfalls schon vorgestellt wurde, erlaubt dieses Darlehen wesentlich höhere Volumina, sodass auch größere Investitionen langfristig gestemmt werden können.

Ziele und Inhalte des ERP Gründerkredites

Seit jeher hat es sich die KfW Bankengruppe zur Aufgabe gemacht, Freiberufler, Existenzgründer sowie KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Blick auf die Finanzierung von Betriebsmitteln/Investitionen zu unterstützen. Der hier vorgestellte Kredit deckt dabei einen Fremdfinanzierungsbedarf von bis zu 100.000 Euro zu günstigen Konditionen. Generell werden alle Formen der Existenzgründung gefördert: Neben der Errichtung werden auch Übernahmen oder Beteiligungen und ferner Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert. Existenzgründer, die einen höheren Fremdfinanzierungsbedarf zu decken haben, können den ERP Gründerkredit Universell in Anspruch nehmen.
 

Antragsberechtigte: Wer hat Anspruch auf diese finanzielle Förderung?

Grundsätzlich antragsberechtigt sind natürliche Personen, die ein Unternehmen gründen bzw. in Deutschland eine freiberufliche Existenz aufbauen. Kleine Unternehmen (gemäß der KMU Definition der EU) werden ebenfalls gefördert, sofern sie noch keine 3 Jahre am Markt tätig sind.
 

Welche formalen Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Für die Inanspruchnahme dieser Finanzierungshilfe ist vorgesehen, dass Existenzgründer über die notwendige kaufmännische Fachqualifikation verfügen müssen. Zudem müssen sie zur Umsetzung ihrer Ziele über eine ausreichende Entscheidungsfreiheit als Unternehmer verfügen. Wird die Existenzgründung zunächst nur im Nebenerwerb betrieben, so muss sie langfristig auf einen Vollerwerb ausgerichtet sein. Eine aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers ist ferner eine essentielle Grundvoraussetzung. Explizit ausgeschlossen sind Unternehmenssanierungen und solche Betriebe, die im Sinne der EU Leitlinien in Schwierigkeiten sind. Es handelt sich also um kein finanzielles Instrument, mit dem betriebliche Krisensituationen gelöst werden können.
 

Details zur Art und Höhe der möglichen Förderung

Prinzipiell wird die Förderung als Darlehen gewährt, womit langfristig Handlungssicherheit und Planbarkeit entsteht. Gedeckt werden können bis zu 100 % des gesamten Bedarfes in puncto Fremdfinanzierung. Der Höchstbetrag des Darlehens liegt bei 100.000 Euro, wovon maximal 30.000 Euro auf Betriebsmittel entfallen dürfen. Ein Antragsteller kann das StartGeld zweimal beantragen, sofern die Gesamtsumme dabei nicht überschritten wird. Vorgesehen ist eine Laufzeit von maximal 10 Jahren, wobei 2 Jahre tilgungsfrei sind, sodass sich attraktive unternehmerische Handlungsspielräume ergeben können. Der jeweils geltende Zinssatz ist den aktuellen Konditionen zu entnehmen, wobei diese aufgrund der Niedrigzinspolitik momentan sehr gut ausfallen. Vorgesehen ist darüber hinaus eine 80%-tige Haftungsfreistellung für das konkret durchleitende Kreditinstitut.
 

Checkliste: Übersicht mit den zu erfüllenden Voraussetzungen für die Beantragung von StartGeld

  • das unternehmerische Vorhaben lässt einen wirtschaftlichen Erfolg mit Nachhaltigkeit erkennen
  • der Antragsteller kann die nötige fachliche sowie kaufmännische Qualifikation nachweisen
  • er ist ferner zur Geschäftsführung bzw. Vertretung befugt (=> Eintragung im Handelsregister) und er muss über einen ausreichenden unternehmerischen Einfluss verfügen
  • ein kleines und mittleres Unternehmen muss im Sinne der EU Richtlinien vorliegen (d.h. konkret weniger als 50 Mitarbeiter und ein maximaler Jahresumsatz von 10 Millionen Euro)
  • beantragende Unternehmen müssen unabhängig von solchen sein, die die genannten Kriterien nicht erfüllen
  • eine erneute Gründung kann gefördert werden, sofern sich aus der vorherigen Tätigkeit keine Verbindlichkeiten mehr ableiten lassen
  • alle Formen der Existenzgründung werden gefördert, auch Mitfinanzierungen von Grundstücken sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung sind möglich
  • die Gewährung des StartGeldes ist nur innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Gründung möglich
  • nähere Informationen stellt im Bedarfsfall das KfW Merkblatt mit der Nummer 600 000 0196 bereit
     

Verfahrensweise: Wie kann das StartGeld beantragt werden?

Zu berücksichtigen ist, dass die KfW die Kredite nicht direkt an den Investor gewährt, sondern über bestimmte Kreditinstitute, die die Haftung für die durchgeleiteten Kredite teilweise übernehmen. Vor Beginn eines Vorhaben bzw. der Existenzgründung an sich ist also zu prüfen, welches Kreditinstitut gewählt werden sollte. Örtliche Erreichbarkeit für eine Fachberatung sollte ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl sein. Was Sicherheiten anbelangt, so macht die KfW keine besonderen Vorgaben. Daher muss zwischen dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart werden, ob und wenn ja in welchem Umfang Sicherheiten mit einzubringen sind. Auch wenn Sicherheiten vereinbart werden, so sind diese im Antragsformular nicht anzugeben. Die so genannte quotale Mithaftung tritt in Kraft, wenn die Antragstellung mit einer haftungsbeschränkten Rechtsform geschieht (etwa mit einer GmbH). Die Hausbank muss kann die Mithaftung der Anteilseigner entsprechend der konkreten Beteiligungsquote vereinbaren. Wichtig zu wissen für die Praxis ist, dass die Anträge bei der jeweiligen Hausbank gestellt werden müssen. Die Hausbank wird dann die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe leiten. Zu beachten ist, dass Förderanträge auch online über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden können.
 

Vorteile und Nutzen für den Antragsteller

Unter den bereits beschriebenen Voraussetzungen erlaubt der ERP Gründerkredit (StartGeld) eine vergleichsweise zinsgünstige Finanzierung in einer Höhe von bis zu 100.000 Euro. Ein weiterer Vorteilsaspekt ist, dass durchleitende Banken in erheblichem Maße von möglichen Risiken entlastet werden. Mittel aus dem ERP Sondervermögen sorgen darüber hinaus für günstige Zinssätze.
 

StartGeld: unternehmerische Perspektiven für diese Art der Fremdfinanzierung

Besonders die langen Laufzeiten bis zu 10 Jahren sowie 2 tilgungsfreie Jahre sorgen für eine langfristige Planbarkeit, die aufgrund der günstigen Zinskonditionen zu keiner wesentlichen Einschränkung der unternehmerischen Handlungsfreiheit führen sollte. Besonders die 2 tilgungsfreien Jahre verleihen jedem Unternehmen ein wünschenswertes Ausmaß an (Finanzierungs)flexibilität. Da die Höchstgrenze erst bei 100.000 Euro liegt, lassen sich mit diesem Darlehen auch größere Projekte bzw. Investitionen stemmen. Interessenten sollten die oben angeführte Checkliste abarbeiten, sodass schnell Klarheit darüber herrscht, ob die individuellen Voraussetzungen für das StartGeld erfüllt sind.

Zusammenfassung: Kompakter Überblick mit den wichtigsten Aspekten zum ERP Gründerkredit (StartGeld)

  • der Kredit wird in Form eines zinsgünstigen Darlehens gewährt
  • er ist explizit für Existenzgründungen und Festigungsmaßnahmen gedacht
  • gewährt wird das Darlehen vom Bund, die KfW Bankengruppe ist über die Hausbank der konkrete Ansprechpartner
  • vorgesehene Höchstgrenze: 100.000 Euro Fremdfinanzierungsbedarf (30.000 Euro dürfen dabei maximal auf Betriebsmittel entfallen)
  • neben der Errichtung von Unternehmen werden auch Übernahmen oder Beteiligungen sowie ferner Festigungsmaßnahmen innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert
  • Alternative für höheren Bedarf (über 100.000 Euro): ERP Gründerkredit Universell
  • Fachwissen und unternehmerische Entscheidungsfreiheit muss der Antragsteller mitbringen
  • eine aktive Mitunternehmerschaft des Antragstellers ist eine essentielle Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des ERP Gründerkredites
  • Laufzeit maximal 10 Jahre, 2 davon tilgungsfrei
  • der Antrag wird bei der Hausbank gestellt, die ihn an die KfW weiterleitet
  • eine Kombination des ERP Gründerkredites mit anderen ERP oder KfW Programmen ist nicht möglich
  • ein Antragsteller kann zweimal das StartGeld beantragen, sofern der maximale Rahmen von 100.000 Euro noch nicht voll ausgeschöpft wurde

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