Zuschüsse Selbstständigkeit: Programm-Tipps für Gründer und junge Unternehmen

junger Gründer hält Geldscheine in Hand

Sich selbstständig zu machen ist für viele eine richtungsweisende Entscheidung, die das Leben stark beeinflusst. Die Sicherheit des Angestelltendaseins ist vorüber, Freiheit, Eigenverantwortung und Verantwortungsbewusstsein für die eigene finanzielle Situation beginnen – und damit treffen Sie auch die Konsequenzen hart, wenn etwas schiefläuft.

Vielen Existenzgründern ist nicht richtig bewusst, wie wichtig die gesicherte Finanzierung der Selbstständigkeit ist. Besonders bei jungen Gründern überwiegt das Hochgefühl, sich unabhängig zu machen über das besonnene Kalkül. Doch auch erfahrene Gründer mit viel beruflichem Background und vermeintlich funktionierenden Kontakten zu Geschäftspartnern landen mitunter ziemlich unsanft auf dem Boden der finanziellen Tatsachen. Das Ersparte ist rasch verbraucht, wenn die Aufträge nicht so schnell kommen wie geplant und die Zahlungen unerwartet ausbleiben. Tatsächlich sprechen Experten davon, dass 80 Prozent der Gründungen innerhalb der ersten 36 Monate scheitern. Häufigste Fehler sind

  • Probleme mit Gründungspartnern

  • zu wenig Aufträge

  • zu dünne finanzielle Decke

Zuschüsse und andere Fördermittel können helfen, die schwierige Anfangszeit finanziell abzusichern. Denn ein „Zuviel“ an Geld kann es eigentlich fast nicht geben. Allerdings ist es nicht ganz einfach, sich durch die Vielzahl der Programme zu arbeiten, um die passenden zu identifizieren. Um zu verstehen, wie Förderprogramme Gründern und jungen Unternehmen helfen, müssen Sie für sich klar haben, dass

  • nicht rückzahlbare Zuschüsse konkrete Bedingungen vorgeben, unter denen Sie die Gelder verwenden dürfen. Anträge sind an den jeweils zuständigen Regionalpartner zu stellen. Das können zum Beispiel die IHK oder die Wirtschaftsförderung vor Ort sein.

  • Förderdarlehen wie alle anderen Darlehen auch die Prüfung Ihrer finanziellen Rahmenbedingungen voraussetzt. Das bedeutet, dass Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter bei der Bank von ihrer Geschäftsidee überzeugen müssen, um Zugang zu Förderdarlehen zu erhalten. Denn in fast jedem Fall müssen Anträge auf Förderdarlehen über ein Finanzinstitut gestellt werden.
     

Zuschüsse I: Diese 3 Programme sind für Gründer interessant

Zuschüsse werden so lange verteilt, bis der Topf leer ist. Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht. Tatsächlich hat der Sachbearbeiter, bei dem Sie den Antrag stellen, großen Einfluss auf die Bewilligung. Es liegt in seinem Kompetenzbereich, Zuschüsse zu gewähren oder zu verwehren. In der Fachsprache ist von einem Kann-Zuschuss die Rede. Manchmal führen Formfehler zu einer Ablehnung, mitunter sind verpasste Fristen und Termine Gründe dafür, dass ein Zuschuss nicht gewährt werden kann. Deshalb raten wir Ihnen, sich frühzeitig mit den möglichen Zuschüssen zu beschäftigen, um die Voraussetzungen zu klären sowie Fristen und Termine zu eruieren.
 

Der Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss ist ein Ermessensleistung, die die Arbeitsagentur herausgibt. Das heißt, Ihr Antrag kann auch abgelehnt werden. Sie müssen mehrere Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen arbeitslos sein, um Zugang zum Zuschuss zu kommen.

  • Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld muss mindestens noch 150 Tage betragen.

  • Die geplante Selbstständigkeit muss mindestens 15 Wochenstunden umfassen.
     

Dreh- und Angelpunkt des Programms ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Das können zum Beispiel die Industrie- und Handelskammer sein, ein Gründungszentrum oder auch Ihr Steuerberater. In der Stellungnahme wird die Geschäftsidee eingeschätzt und die Tragfähigkeit bescheinigt. Diese Bescheinigung soll den Sachbearbeiter beim Arbeitsamt die Entscheidung erleichtern, Ihnen den Gründungszuschuss zuzusprechen. Denn nur, wenn er der Meinung ist, dass Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten ausreichen und die geplante Geschäftsidee Aussicht auf Erfolg hat, ist ein Zuschuss aus Sicht der Geldgeber sinnvoll.

  1. Die Zahlung erfolgt in zwei Phasen. Zunächst bekommen Sie für sechs Monate Ihr Arbeitslosengeld weiterbezahlt. Parallel dazu werden 300 Euro aufgestockt, damit sie sich gesetzlich versichern können.

  2. Nach Ablauf der ersten Phase ist eine Verlängerung der Förderung über 300 Euro denkbar. Dafür müssen Sie nachweisen, dass Ihre Geschäftstätigkeit erfolgreich verläuft.

Wichtig: Den Antrag müssen Sie stellen, bevor Sie in die Selbstständigkeit starten! Zuständig ist der örtliches Arbeitsamt.
 

Exist-Gründerstipendium

Für Absolventen einer Hochschule, Studierende und Wissenschaftler, die aus einem technologieorientierten oder wissensbasierten Bereich kommen, ist das Exist-Gründerstipendium interessant. Wollen Sie sich selbstständig machen, ist dieses Programm wirklich lukrativ. Der innovative Charakter des Vorhabens ist Voraussetzung für die Bewilligung des Stipendiums. Und das wird gefördert:

  • Gründungsvorhaben mit innovativem bzw. technologieorientiertem Charakter

  • Geschäftsideen für Dienstleistungen mit innovativem, wissensbasiertem Hintergrund

Die Förderung fällt recht üppig aus. Promovierte Gründerinnen können mit 3.000 Euro pro Monat rechnen, Hochschulabsolventen mit 2.500 Euro monatlich, technische Mitarbeiter mit 2.000 Euro und Studierende mit 1.000 Euro. Falls Sie Kinder haben, kommt ein Kinderzuschlag von 150 Euro monatlich oben drauf.

Neben dem Zuschuss, der für die Sicherung des Lebensunterhalts bereitgestellt wird, werden Sachausgaben mit bis zu 10.000 Euro bezuschusst. Falls Sie im Team arbeiten, sind sogar 30.000 Euro möglich. Coachingleistungen im Wert von 5.000 Euro kommen hinzu. Mit Blick auf die eingangs erwähnten hohen Ausfallquoten bei Gründern (zur Erinnerung: 80 Prozent scheitern in den ersten 36 Monaten) ist dieser Zuschuss besonders wertvoll.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie schöpft das Geld aus dem europäischen Sozialfonds und knüpft bestimmte Bedingungen daran. So müssen Gründer die Coachingleistungen in Anspruch nehmen, wobei sie mit qualifizierten Partnern des Gründernetzwerks zusammenarbeiten. Auch ist es verpflichtend, ein bestimmtes Gründungsseminar zu besuchen. Nach Ablauf von fünf Monaten müssen Zuwendungsempfänger einen Businessplan erstellen, in dem sie den Zwischenstand präsentieren. Gleiches ist nach zehn Monaten zu tun. Die Empfänger der Zuschüsse müssen in eigener Regie Steuern zahlen und sich selbstverständlich sozialversichern. Eine Gründung während der Phase der Förderung ist zulässig, darf aber nicht direkt zum Start der Förderung erfolgen.

Antragsteller sind nicht etwa die Zuschussempfänger, sondern die Hochschulen oder die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, bei denen sie arbeiten. Unser Rat ist deshalb, sich zuerst mit den zuständigen Personen in Ihrem Arbeitsumfeld bzw. Studienumfeld zu verbinden, damit die Antragstellung auf den Weg gebracht werden kann. Zur Koordination des Programms ist das Forschungszentrum Jülich GmbH mit Sitz in Berlin zuständig. Dort können Sie auch die Programmdetails einsehen und sich persönlich beraten lassen.
 

Meistergründungsprämie

Nicht in jedem Bundesland verfügbar und mitunter abweichend bezeichnet sind Zuschüsse für Existenzgründer mit handwerklichen Berufen, die ein Gewerbe anmelden. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein heißt das Programm zum Beispiel Meistergründungsprämie. Am Beispiel von Nordrhein-Westfalen erklären wir das Programm.

Zuständig ist eine Niederlassung der Handwerkskammer, in NRW ist das die Landes-Gewerbeförderungsstelle des Nordrhein-westfälischen Handwerks e. V. mit Sitz in Düsseldorf. Gefördert werden Personen, die zum ersten Mal ein Geschäft gründen oder einen bestehenden Betrieb übernehmen. Der Zuschuss beträgt 7.500 Euro und wird einmalig ausgezahlt.

Als Antragsberechtigte kommen ausschließlich Handwerksmeisterrinnen und -meister in Betracht. Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:

  • Es muss mindestens ein sozialversicherungspflichtige Arbeitsplatz vorhanden sein. Der Arbeitnehmer muss mindestens 24 Monate im Betrieb arbeiten. Zulässig sind auch Teilzeit-Arbeitsplätze, die entsprechend anteilig berücksichtigt werden.

  • Falls Sie einen Auszubildenden beschäftigen, wird dieser mit zwölf Monaten angerechnet.

  • Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, müssen die dort bereits eingerichteten Arbeitsplätze mindestens zwölf Monate nach der Übernahme erhalten bleiben.

  • Ihr Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit der Existenzgründung muss mindestens 15.000 Euro umfassen.

  • Der Zuschuss ist daran gebunden, dass Sie an einer offiziellen Existenzgründungsberatungsveranstaltung der Handwerkskammer in der Region teilnehmen.

  • Sie müssen mit Antragstellung ein Gründungskonzept einreichen und eine gesicherte Gesamtfinanzierung nachweisen.
     

Zuschüsse II: Diese Programme sind für junge Unternehmen spannend

Für junge Unternehmen gilt genau dasselbe, wie für Existenzgründer: ein Anspruch auf die Zuschüsse besteht nicht. Oft sind Sie von einem einzelnen Sachbearbeiter abhängig, der über Wohl oder Wehe des Antrags richtet. Je nach Förderprogramm entscheidet keine Einzelperson, sondern ein Team von Mitarbeitern, manchmal auch ein Konsortium. Doch Sie sollten sich von diesen formalen Einzelheiten nicht abschrecken lassen, einen Antrag zu stellen. Denn grundsätzlich sind die zuständigen Regionalpartner daran interessiert, die Gelder zu verteilen. Je nach Programm ist es sogar so, dass die weitere Existenz eine Regionalstelle davon abhängt, wie viele Zuschüsse sie vermittelt. Natürlich sind Sie der Antragsteller und wollen damit etwas von der Förderstelle, nämlich Geld. Aber die Förderstelle selbst braucht Sie, um die Zielsetzung der Bundesregierung zu erreichen und die vereinbarte Vermittlungsquote zu erfüllen. Vor diesem Hintergrund ist es manchmal unverständlich, dass gerade in strukturschwachen Region die Töpfe voll bleiben. Genügend Geld ist nämlich da, doch entweder ist die Zahl der Anträge verschwindend gering oder die Förderrichtlinien zu unübersichtlich.

Unser Tipp: Nehmen Sie Kontakt zu der Leitstelle auf, um sich das Programm erklären zu lassen. Natürlich ist auch der Regionalpartner eine gute Adresse für ein klärendes Gespräch. Das ist jeweils kostenfrei und hilft ihnen zu erkennen, ob und wie Sie Zugang zu einem Programm bekommen.
 

Der Beratungszuschuss „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“

Dieses kompliziert bezeichneter Programm dreht sich um Zuschüsse, die Sie erhalten können, wenn Sie einen Unternehmensberater beauftragen. Suchen sie zum Beispiel

  • Unterstützung, um eine Finanzierung vorzubereiten,

  • brauchen Rat in Sachen Marketing oder Personalmanagement oder

  • wollen sich in irgendeinem wirtschaftlichen, personellen, finanziellen oder organisatorischen Bereich Rat und Hilfe holen,

dann bezahlt der Staat einen Teil der Kosten. Die Förderquote liegt zwischen 50 Prozent und 90 Prozent in Bezug auf die Beratungskosten. Die maximal möglichen Zuschüsse bewegen sich zwischen 1.500 Euro und 3200 Euro. Beeinflusst wird die Höhe des Zuschusses zum einen durch das Unternehmensalter und zum anderen durch den Standort, an dem sich Ihr Unternehmen befindet. Zwei Beispiele sollen zeigen, wie sich der Standort auf die Höhe des Zuschusses auswirkt:
 

1. Beispiel

Eine Firma ist bereits vier Jahre alt und in Köln angesiedelt. Sie sucht Unterstützung bei der strategischen Ausrichtung des Unternehmens und beauftragt ein Berater. Die Kosten belaufen sich auf 3.000 Euro. Die Förderquote in Nordrhein-Westfalen liegt bei 50 Prozent und ist auf maximal 1.500 Euro festgelegt. Es greift die jeweils niedrigere Summe.

Bei Kosten in Höhe von 3.000 Euro bekommt die Firma den Höchstsatz, also 1.500 Euro (=50 Prozent). Hätte der Berater 4.000 Euro berechnet, wäre der Zuschuss ebenfalls auf 1.500 Euro gedeckelt, weil dieser Betrag maximal ausgezahlt wird. Hätte der Berater nur 2.000 Euro in Rechnung gestellt, würde der Zuschuss 1.000 Euro (=50 Prozent) betragen, weil jeweils der niedrigere Betrag greift.
 

2. Beispiel

Liegt der Firmensitz in Mecklenburg-Vorpommern, sieht die Zuschusssituation anders aus. Hier beträgt die Förderquote 80 Prozent. Hätte der Berater 3.000 Euro in Rechnung gestellt, würde die Firma einen Zuschuss von 2.400 Euro erhalten, was die maximale Summe ist. Hätte der Berater 4.000 Euro berechnet, wäre der Zuschuss ebenfalls auf 2.400 Euro gedeckt. Bei einem Rechnungsbetrag von 2.000 Euro läge der Zuschuss bei 1.600 Euro.
 

So gesehen ist es ein Vorteil, sich vor der Firmengründung über den Standort Gedanken zu machen. Das gilt nicht allein im Hinblick auf den Beratungszuschuss, sondern generell.
 

Erst Antrag stellen, dann Auftrag vergeben

Auch bei diesem Programm müssen Sie den Antrag stellen, bevor Sie die Beratung beauftragen. Einen kleinen Haken hat die Sache. Der Haken zeigt sich allerdings nur dann, wenn Sie sich bereits für einen konkreten Berater entschieden haben. Falls dieser noch nicht für das Programm registriert ist, muss er das nachholen. Der Registrierungsvorgang ist kostenfrei, erfordert aber die Einreichung verschiedener Unterlagen vom Berater. Er muss im Zuge des Registrierungsvorgangs nachweisen, dass er tatsächlich im Sinne der Richtlinie berät und dass er die nötige professionelle Erfahrung mitbringt. Die Anerkennung seiner Beratereignung erfolgt erst, wenn er am Ende der Beratung einen Beratungsbericht verfasst und diesen einreicht. Die Unterlagen werden überprüft und wenn keine Zweifel bestehen, wird der Zuschuss bewilligt. Passt das Profil des Beraters aber nicht zum Förderprogramm, wird der Zuschuss nicht gewährt.

Klären Sie die Zulässigkeit der Beratungsleistung vor Antragstellung

Für Beratungskunden, wie sie es sein könnten, ist das die oben beschriebene Situation unwägbar. Sie sollten deshalb Ihren Berater offen ansprechen und ihn bitten, sich im Vorfeld bereits um weitestgehende Klärung zu bemühen. Das erreicht er, indem er mit den zuständigen Leitstellen spricht. Dazu gehören zum Beispiel das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle in Eschborn, der Zentralverband des Deutschen Handwerks in Berlin oder die Förderungsgesellschaft des BDS-DGV mbH für die gewerbliche Wirtschaft und freie Berufe in Bonn.

 

Business Angels: Investment vermögender Investoren mit INVEST – Zuschuss Wagniskapital

Ein Investment, das ein vermögender Investor in ein aufstrebende Unternehmen tätigt, ist oft risikoreich. Gerade in der frühen Phase eines innovativen Startups lassen sich die Zukunftsprognosen nur sehr ungenau eruieren. Wer hätte zum Beispiel gedacht, dass ein Gründer mit einem Schmutz-Einsatz für Abflussrohre in Privathaushalten zum Millionär wird? Mit dem Wagniskapital eines Investors aus der Höhle der Löwen, einem TV Format des Senders VOX, gelang ihm der Durchbruch und sein Produkt ist nun in vielen Handelsketten zu haben.

Damit ein Investor als Business Angel auftritt, überprüft er den Gründer bzw. das Unternehmen auf seiner ganz persönliche Weise. Die meisten Business Angels investieren nur in Unternehmen, von deren Geschäft sie etwas verstehen. Andere wiederum sind flexibel und haben offenbar einen universellen siebten Sinn, der ihnen die Erfolgschancen einer Geschäftsidee ins Ohr flüstert. Mit ihrem Geld ermöglichen sie es dem Unternehmen, am Markt einen echten Durchbruch zu erreichen. Das Förderprogramm Invest – Zuschuss für Wagniskapital stellt diesen Investoren einen Zuschuss von 20 Prozent in Bezug auf die investierte Summe zur Verfügung. Eine Investition von mindestens 10.000 Euro ist Grundvoraussetzung für den Zuschuss.

Eine weitere Voraussetzung, damit der Investor den Zuschuss erhält, ist, dass Ihr Unternehmen nicht älter als sieben Jahre ist und einen innovativen Geschäftszweck verfolgt. Weitere Voraussetzungen sind die folgenden:

  • Ihre Firma muss als Kapitalgesellschaft firmieren, also zum Beispiel als GmbH.

  • Der Hauptsitz muss in der EU liegen und mit mindestens einer Zweigniederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland geführt werden.

  • Ihre Firma muss in einer innovativen Branche tätig sein. Innovative Branchen sind zum Beispiel

    • die Herstellung von technischen Textilien,

    • chemischen Erzeugnissen,

    • pharmazeutischen Produkten,

    • Gummi und Kunststoffwaren,

    • Glaskeramik und Steinprodukten,

    • Oberflächenveredelung,

    • Wärmebehandlung

    • Mechanik

    • Maschinenbau,

    • Herstellung von Kfz und Kfz-Teilen,

    • Herstellung von medizinischen und zahnmedizinischen Produkten,

    • Produkte aus dem Verlagswesen

    • Telekommunikation,

    • Forschung und Entwicklung,

    • Werbung und Marktforschung,

    • Kreative, künstlerische sowie unterhaltende Berufen

Die genannten Branchen sind nicht abschließend, sondern stellen nur einen Ausschnitt dar.

  • Der Investor erhält für sein Investmentanteile an der Firma.

  • Der Investor muss auf Grundlage wirtschaftlicher Erwägungen investieren und eine Ausstiegsstrategie vorlegen.

  • Die Beteiligung darf nicht allein auf Gewinne ausgerichtet sein, sondern auch die Risiken müssen vom Investor mitgetragen werden.

  • Abweichende Vereinbarungen zur Risikominderung zwischen Investor und Unternehmer sind verboten.

  • Der Investor muss mindestens drei Jahre in der Firma bleiben.

  • Der Investor darf mit dem Unternehmen nicht verbunden sein, auch dasselbe trifft auf jede ihm nahestehende Person zu.

Gefördert wird in Form eines Zuschusses in zwei Stufen. Der Erwerbszuschuss liegt bei 20 Prozent in Bezug auf die Beteiligung. Investoren erhalten maximal 100.000 Euro Jährlich. Unternehmen hingegen können Beteiligungen von maximal 3 Mio. Euro vergeben, so dass höchstens 600.000 Euro in Form von Zuschuss-Wagniskapital zu ihnen fließen.

Beim Austritt, also dem Exit, erhalten Investoren Steuervergünstigungen, die ihnen durch den Verkauf der Anteile entstehen. Die Förderquote liegt bei 25 Prozent des Gewinns der verkauften Anteile.

Bei Interesse an diesem Zuschuss raten wir ihnen, sich hier weiter zu informieren

 

Erst recherchieren, dann mit Plan vorgehen

Unser Tipp: Informieren Sie sich beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über die möglichen Förderprogramme und rufen Sie bei Zweifelsfragen direkt dort an. Auf diese Weise lässt sich klären, welche Programme für Sie in Frage kommen könnten. Im nächsten Schritt prüfen Sie die einzelnen Programme im Detail und holen sich bei konkreten Rückfragen Hilfe. Erste Anlaufstelle ist das BMWi, aber auch professionelle Fördermittelberater unterstützen Sie bei Ihrem Anliegen. Als Faustregel gilt: Geht es um Beträge unter 1.000 Euro, sollten Sie kein Geld für einen Berater ausgeben, denn die Kosten könnten einen wesentlichen Teil des möglichen Zuschusses wieder auffressen. Bei höheren Zuschüssen vereinbaren Sie entweder eine Kostenpauschale oder Sie lassen sich nur ganz gezielt zu Einzelfragen per Stundenabrechnung beraten. Dann behalten Sie die Kosten im Griff und profitieren vom Zuschuss.

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