Gewerbe anmelden in 2025 – Schritt für Schritt erklärt

Gewerbe anmelden: Was Sie wissen müssen, bevor Sie starten

Ein Gewerbe anmelden – das klingt einfacher, als es manchmal ist. Zwischen Formularen, Paragraphen und Begriffen wie „Kleingewerbe“, „Freiberuf“ oder „Gewerbeschein“ kann man schnell den Überblick verlieren. Doch keine Sorge: Wenn Sie wissen, was wann zu tun ist, wird die Gewerbeanmeldung zum sicheren ersten Schritt in Ihre Selbstständigkeit. 

Wussten Sie eigentlich, dass Sie in Deutschland schon mit einem simplen Online-Formular ein Unternehmen gründen können – oft in weniger als 15 Minuten? 

Trotzdem gibt es wichtige Dinge zu beachten: Ab wann muss man ein Gewerbe anmelden? Welche Unterlagen werden benötigt? Und wo lauern typische Fehler, die später teuer werden können? In diesem Ratgeber zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Gewerbe korrekt und stressfrei anmelden – egal ob Haupt- oder Nebengewerbe, klassisches Unternehmen oder Kleingewerbe. Dazu erhalten Sie praxisnahe Tipps, aktuelle Infos für 2025 und Hinweise zu Kosten, Fristen und Voraussetzungen.

Tipp: Nichts vergessen mit unserer  

Checkliste Gewerbeanmeldung (PDF)

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer

Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...

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In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.

Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.

Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.

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Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).

  • Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
  • Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Tipp: In vielen privaten Krankenversicherungen lässt sich Krankentagegeld flexibel ergänzen.

PKV Tarifvergleich...

Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihre Krankenversicherung!

Sind Sie vorbereitet?

Ja, alles geregelt. Nein, was ist zu tun?

Zuletzt aktualisiert: 16.04.2025

Wer eine selbstständige Tätigkeit mit Gewinnerzielung startet – ob haupt- oder nebenberuflich – muss in der Regel ein Gewerbe anmelden. Die rechtliche Grundlage bildet § 14 der Gewerbeordnung. Zuständig ist das örtliche Gewerbeamt. Viele Kommunen bieten mittlerweile auch eine Online-Gewerbeanmeldung an. Die Kosten variieren je nach Stadt und liegen meist zwischen 20 und 70 Euro. Ob Sie tatsächlich zur Anmeldung verpflichtet sind, hängt von Ihrer Tätigkeit ab. Denn Freiberufler – etwa Ärzte, Designer oder Journalisten – müssen kein Gewerbe anmelden, sondern sich direkt beim Finanzamt melden. 

Was genau für die Anmeldung erforderlich ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie Ihr Gewerbe online oder rückwirkend anmelden können, erfahren Sie in diesem Ratgeber. Nutzen Sie dazu gern unser Inhaltsverzeichnis, um direkt zu den für Sie relevanten Themen zu springen.



 

Gewerbe anmelden oder Freiberuf? So treffen Sie die richtige Entscheidung

Falls sie den Unterschied nicht kennen, sind Sie in bester Gesellschaft. Doch es handelt sich nicht um Haarspalterei, sondern es ist von zentraler Bedeutung, die richtige Einordnung bereits vor der Anmeldung Ihres Gewerbes vorzunehmen. Denn Freiberufler müssen kein Gewerbe beim Gewerbeamt anmelden, sondern einfach eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen.
 

Die Abgrenzung zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit ist deshalb so wichtig, weil Gewerbetreibende zum Beispiel gewerbesteuerpflichtig sind. Wer als Freiberufler eingestuft wird, der muss im Gegensatz dazu keine Gewerbesteuer bezahlen. Das Finanzamt prüft ganz genau, um welche Art von Tätigkeit es sich handelt und Sie sollten sehr genau darauf achten, wie Sie sich beim Finanzamt anmelden. Im Zweifel rufen Sie vor Einreichung Ihres steuerlichen Erfassungsbogens beim zuständigen Finanzamt an und fragen nach.


1. Gewerbe anmelden oder nicht? So erkennen Sie eine freiberufliche Tätigkeit

Ob Sie eine freiberufliche oder eine gewerbliche Tätigkeit ausüben hängt maßgeblich davon ab, was Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit tun. Eine freiberufliche Selbstständigkeit ist zum Beispiel bei Architekten, Autoren und Musikern gegeben. Diese Berufsgruppen einen die typischen Kennzeichen einer freiberuflichen Tätigkeit:

  1. Sie nutzen schöpferische Begabung zur Erbringung ihrer Leistungen.
  2. Sie erbringen die Dienstleistung persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.


Das Steuerrecht hat zur näheren Bestimmung einer freiberuflichen Tätigkeit konkrete Hinweise in § 18 Einkommensteuergesetz aufgenommen. Wer wissen will, ob die eigene Tätigkeit gewerblich oder freiberuflich einzustufen ist, der sollte folgende Fragen allesamt mit NEIN beantworten:

  1. Üben Sie eine wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische oder erzieherische Tätigkeit aus?
  2. Sind Sie Arzt, Zahnarzt oder Tierarzt?
  3. Wollen Sie sich als Anwalt, Notar, Ingenieur, Architekt, Steuer- oder Wirtschaftsberater selbstständig machen?
  4. Sind Sie Journalist, Fotograf, Dolmetscher oder Übersetzer?


Haben Sie eine dieser Fragen mit JA beantwortet, dann sind Sie Freiberufler und sollten sich zum einen § 18 Einkommensteuergesetz in Ruhe ansehen und zum anderen einen Termin bei einem Steuerberater vereinbaren, um die daraus resultierenden steuerlichen Konsequenzen zu besprechen.

Die oben stehende Liste ist nicht vollständig, es gibt noch weitere Berufsgruppen, die unter die Freiberufler fallen, so zum Beispiel Lotsen, selbstständige Vollstreckungsbeamten oder Vermögensverwalter.

Unterschied Gewerbe und Freiberufler? Ab wann bin ich Freiberufler?
 

2. Diese Tätigkeiten gelten als Gewerbe. Anmeldepflicht prüfen

Viele selbstständige Tätigkeiten, die Sie mit der Absicht ausüben, regelmäßig Geld zu verdienen, sind – steuerlich betrachtet – ein Gewerbe. Das Einkommensteuergesetz gibt in § 15 Auskunft darüber, was eine gewerbliche Tätigkeit überhaupt ist:
 

§ 15 Einkünfte aus Gewerbebetrieb

(2) Eine selbstständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbstständige Arbeit anzusehen ist.


Haben Sie den Paragraphen aufmerksam gelesen? Dann werden Sie im letzten Halbsatz den Hinweis wahrgenommen haben, dass jede Tätigkeit gewerblich ist, solange sie nicht als Ausübung eines freien Berufs anzusehen ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Kriterien zu kennen, die eine Tätigkeit als freiberuflich markieren.


Noch einmal in aller Deutlichkeit: Alles, was nicht freiberuflich und nicht in den Bereich der Land- und Forstwirtschaft einzuordnen ist, ist eine gewerbliche Tätigkeit. Konkret gehören dazu zum Beispiel die folgenden Sparten:

  • Händler
  • Gastronomiebetriebe
  • Handwerker aller Art
  • Hersteller und Produzenten

Wenn Sie zu der großen Gruppe der Gewerbetreibenden gehören, sollten Sie einiges beachten, wenn sie ihr Gewerbe anmelden wollen. Die folgende Checkliste hilft dabei, die nächsten Schritte sicher zu gehen.


 

Checkliste: Was Sie vor der Gewerbeanmeldung beachten müssen

  1. Bevor Sie ein Gewerbe beantragen, nehmen Sie Kontakt zur Industrie- und Handelskammer auf. Dort bringen Sie in Erfahrung, ob Sie für das Gewerbe eine spezielle Erlaubnis oder Genehmigung beantragen müssen. Manchmal sind auch Fachkundeprüfungen obligatorisch.
  2. Falls Ihr Gewerbe im Bereich Handwerk angesiedelt ist, steht ein weiterer Behördengang an: handwerkliche und handwerksähnliche Tätigkeiten sind in der Handwerksrolle zu verzeichnen. Auskünfte erteilt die zuständige Handwerkskammer.
     

Spezielle Erlaubnisse und Genehmigungen für die Gewerbeanmeldung

Der Bereich spezieller Erlaubnisse und Genehmigungen ist breit gefächert. Im Prinzip sollten Sie die Fachkenntnis besitzen, ob Sie für die Ausübung Ihres Gewerbes eine spezielle Erlaubnis oder eine andere, gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung benötigen. Machen Sie sich unbedingt kundig, bevor Sie die Anmeldung vornehmen wollen, denn das Gewerbeamt wird Ihnen den Gewerbeschein erst dann ausstellen, wenn alle Unterlagen vorliegen.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob der Punkt der speziellen Erlaubnisse und Genehmigungen auf Sie zutrifft, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Setzen Sie sich mit der zuständigen IHK oder Handwerkskammer in Verbindung und lassen sich beraten.
  • Informieren Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft.
  • Rufen Sie beim zuständigen Gewerbeamt an und fragen konkret nach.
  • Sprechen Sie mit anderen Unternehmern oder Ihrem Mentor.
  • Nehmen Sie Kontakt zum Ihrem Unternehmens- oder Existenzgründungsberater auf, um den Sachverhalt mit seiner Unterstützung zu klären.


Genehmigungspflichtige Gewerbe: Was vor der Anmeldung wichtig ist

Es gibt zahlreiche Gewerbebetriebe, die besondere, genehmigungspflichtige Tätigkeiten ausüben. Wollen Sie sich in einem dieser Berufsgruppen selbstständig machen, brauchen Sie einen entsprechenden Nachweis. Viele IHKs verfügen über Listen genehmigungspflichtiger Tätigkeiten, die auch online verfügbar sind. Im Folgenden listen wir Ihnen einige Beispiele auf:

  • Einzelhandel: Für den Handel mit Hackfleisch, Arzneimitteln, Wirbeltieren, Schusswaffen und Monition brauchen Sie eine entsprechende Erlaubnis. Die IHK schult angehende Gewerbetreibende in Sachen Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Im Volksmund nennt sich die Teilnahmebescheinigung auch „Bouletten-Schein“, weil sie auf der Grundlage der „Verordnung über Hackfleisch, Schabefleisch und anderes zerkleinerts rohes Fleisch“, kurz Hackfleischverordnung, durchgeführt wird.
  • Finanzdienstleistungen: Falls Sie sich im Bereich Finanzdienstleistungen selbstständig machen, brauchen Sie eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
  • Personenbeförderung: Machen Sie sich als Taxifahrer selbstständig? Dann benötigen Sie den Personenbeförderungsschein.
  • Betrieb einer Spielhalle: Hier benötigen Sie eine Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten.


Sich mit einem Gewerbe selbstständig zu machen ist in der Tat mit viel Papierkram verbunden, doch das sollte Sie nicht abschrecken. Anfangs haben Sie mit einer wahren Flut von Papieren zu tun, doch das ändert sich im Laufe der Zeit. Im eingespielten Geschäftsalltag verringert sich der Aufwand, auch wenn er niemals ganz verschwindet. Dennoch: Die Gründungsphase ist besonders stressig und erfordert Ihre ganze Aufmerksamkeit.

Genehmigungspflichtige Gewerbe Was ist eine Berufsgenossenschaft?


 

Wie melde ich mein Gewerbe an und welche Behörden werden informiert?

Haben Sie die genannten Unterlagen zusammen, vereinbaren Sie ein Termin beim zuständigen Gewerbeamt. Zuständig ist die Stadt, in der Sie Ihr Gewerbe eröffnen möchten. Mit Ihrer Anmeldung beim Gewerbeamt setzen Sie mehrere Prozesse in Gang. Vom Gewerbeamt gehen Informationen über Ihre Anmeldung an das Finanzamt, die zuständige Berufsgenossenschaft und gegebenenfalls an das Amtsgericht, z. B. wenn Sie in der Rechtsformder GmbH gründen. Von all diesen Stellen erhalten Sie Post und werden aufgefordert, bestimmte Unterlagen einzureichen oder Angaben zu machen. Wer die Prozesse beschleunigen will, nimmt mit der vorhandenen Gewerbeanmeldung direkt Kontakt zu den Ämtern auf. Machen Sie sich auf längere Wartezeiten gefasst. Manchmal dauert es beim Amtsgericht monatelang, bis eine Handelsregisternummer vergeben wird und das Unternehmen offiziell gegründet ist. Berücksichtigen Sie das in Ihrer Zeitplanung.
 

Übrigens: Mit der Gewerbeanmeldung sind Sie automatisch zur Mitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) oder – bei handwerklichen Tätigkeiten – in der Handwerkskammer (HWK) verpflichtet. Diese Pflichtmitgliedschaft ist gesetzlich vorgeschrieben und mit regelmäßigen Beitragszahlungen verbunden.

Die Höhe der Beiträge richtet sich unter anderem nach Ihrem Jahresumsatz, der gewählten Rechtsform sowie dem Standort Ihres Gewerbebetriebs. Kleingewerbetreibende zahlen in der Regel geringere Beiträge als größere Unternehmen. Die genauen Beitragssätze können Sie bei Ihrer zuständigen Kammer erfragen oder auf deren Website einsehen.

Tipp: Viele Kammern bieten spezielle Beratungsangebote für Existenzgründer an – häufig sogar kostenlos. Es lohnt sich, dieses Angebot frühzeitig zu nutzen.

Was ist der "Kammerzwang"? 4 Fakten zur Handwerkskammer


 

Die Anmeldung beim Gewerbeamt und Kosten der Gewerbeanmeldung

Um Ihr Gewerbe ordnungsgemäß anzumelden, benötigen Sie die entsprechenden Unterlagen sowie eine geringe Verwaltungsgebühr. Die Höhe der Anmeldegebühr variiert je nach Stadt oder Gemeinde – in der Regel liegt sie zwischen 20 und 70 Euro (Stand 2025). Die genauen Kosten können Sie auf der Website Ihres örtlichen Gewerbeamts vorab in Erfahrung bringen.

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, hängt von Ihrer gewählten Tätigkeit und Rechtsform ab. Die folgende Checkliste gibt einen Überblick über typische Nachweise, die bei der Gewerbeanmeldung vorzulegen sind. Viele Kommunen bieten mittlerweile auch die Möglichkeit, das Gewerbe online anzumelden. Informieren Sie sich dazu direkt auf der Webseite Ihres zuständigen Gewerbeamts.

Hinweis: Für die einfache Gewerbeanmeldung sind die Formulare in vielen Fällen standardisiert. Sie können daher auch unser kostenloses PDF-Formular zur Gewerbeanmeldung nutzen, um sich optimal vorzubereiten.

 

Lässt sich ein Gewerbe auch rückwirkend anmelden?

Ja, Sie können Ihr Gewerbe rückwirkend anmelden. Viele Gewerbeämter zeigen sich kulant, wenn der rückwirkende Termin nicht zu weit in der Vergangenheit liegt. Ist das der Fall, droht ein Bußgeld wegen ordnungswidrigem Verhalten. In der Praxis zeigt sich, dass eine ein- bis zweimonatig verspätete Anmeldung ohne Konsequenzen bleibt, vorausgesetzt, der Gründer selbst geht auf die zuständige Behörde zu. Tipp: Rufen Sie beim Gewerbeamt an und fragen Sie nach. So sind Sie auf der sicheren Seite.

Checkliste Gewerbeamt

  1. Gültige Ausweispapiere
  2. alle erforderlichen Erlaubnisse bzw. Genehmigungen
  3. Handwerkskarte, falls sie einen eigenen Handwerksbetrieb eröffnen wollen
  4. Gewerbekarte, falls es sich um einen handwerksähnlichen Betrieb handelt
  5. Handelsregisterauszug, falls das Gewerbe im Handelsregister eingetragen ist
  6. Führungszeugnis/Auskunft des Gewerbezentralregisters
  7. für Gründer, die nicht die deutsche Staatsbürgerschaft innehaben: 
  8. Aufenthaltsgenehmigung inklusive Bestätigung, dass die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit erlaubt ist


 

Gewerbe online anmelden: So funktioniert die digitale Gewerbeanmeldung

In vielen Städten und Gemeinden ist es inzwischen möglich, das Gewerbe auch online anzumelden – ganz ohne Besuch beim Gewerbeamt. Die digitale Gewerbeanmeldung spart Zeit und ermöglicht eine bequeme Abwicklung von zu Hause aus. Doch welche Schritte sind notwendig, welche Unterlagen werden verlangt, und worauf sollten Sie achten?


Diese Unterlagen benötigen Sie für die Online-Gewerbeanmeldung:

Je nach Art des Gewerbes und Ihrer Rechtsform können folgende Nachweise erforderlich sein:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Handelsregisterauszug (z. B. bei GmbH oder UG)
  • Zustimmungserklärung der Gesellschafter
  • Beiblatt über Vertretungsberechtigungen
  • Meisterbrief oder andere Qualifikationsnachweise
  • Führungszeugnis oder Auszug aus dem Gewerbezentralregister
  • Gesundheitszeugnis (z. B. bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich)
  • Gewerbeerlaubnis bei genehmigungspflichtigen Gewerben


Informieren Sie sich auf der Website Ihres zuständigen Gewerbeamts über die konkret erforderlichen Unterlagen. Häufig finden Sie dort auch das passende Online-Formular.
 

Vor- und Nachteile der Online-Anmeldung im Überblick


Vorteile:

  • Keine Wartezeiten vor Ort
  • Anmeldung jederzeit möglich (auch abends und am Wochenende)
  • Schnellere Abwicklung bei standardisierten Gewerben
  • Bequemer Zugang zu Formularen und Informationen


Nachteile:

  • Persönliche Beratung entfällt
  • Teilweise müssen Unterlagen zusätzlich per Post eingereicht werden
  • Komplexere Fälle sind online schwer zu klären
  • Technische Probleme bei einzelnen Behördenportalen möglich
     

Tipp zur Vorbereitung:

Wenn Ihre Kommune die digitale Gewerbeanmeldung bereits vollständig unterstützt, können Sie alle erforderlichen Dokumente direkt hochladen. In manchen Fällen müssen Unterlagen trotzdem auf dem Postweg oder persönlich eingereicht werden. Prüfen Sie daher vorab die genaue Vorgehensweise auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.

 


 

Gewerbe anmelden - Firmennamen: Regeln beachten

Zusätzlich zu den genannten Punkten sollten Sie sich darüber informieren, welche Bezeichnung Ihr Unternehmen tragen darf. Die Rechtsform gibt vor, welche Namensgebung zulässig ist. Hierbei gilt: Wer im Handelsregister eingetragen wird, muss eine Bezeichnung wählen, die die Rechtsform zu erkennen gibt, zum Beispiel GmbH, OHG oder AG. Vor der Rechtsform darf im Prinzip alles stehen, solange keine andere Firma bereits denselben Namen für sich beansprucht.

Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen werden, unterliegen diesen Zwängen nicht. Im Prinzip dürfen sie sich einen Fantasienamen ausdenken. Allerdings gibt es Empfehlungen seitens der IHK, die es Gründern nahelegt, den vollständigen Namen zu benutzen, statt irgendeinen kreativen Kunstnamen. Zwar gibt es nirgendwo eine gesetzliche Verpflichtung dazu, doch alleine aufgrund des alltäglichen Geschäftsverkehrs bietet es sich an. Denn egal, wie Sie Ihren Betrieb nennen: auf dem Briefpapier, auf Rechnungen, im Impressum und an allen anderen Stellen, die rechtsverbindlich sind, müssen Ihr vollständiger Name inklusive ladungsfähige Anschrift abgedruckt werden. Dasselbe gilt übrigens auch beim Handel im Internet.

Ebenfalls wichtig: Falls Sie einen Fantasienamen wählen, dürfen Sie Verbraucher auf keinen Fall mit falschen Informationen in die Irre führen. So darf sich eine kleine Manufaktur zum Beispiel nicht Fabrik nennen, ein einzelner Künstler nicht Agentur. Wer sich unsicher bezüglich der Namensgebung ist, klärt diese Frage rechtzeitig vor der Anmeldung, zum Beispiel bei einem kostenfreien Beratungsgespräch bei der zuständigen IHK oder Wirtschaftsförderung.

Wollen Sie sich auf eigene Faust informieren? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie beantwortet hier typische Fragen rund um das Thema Unternehmensname.

Welche Rechtsform soll ich wählen? Firmenname: "Fantasiename" zulässig?


 

Mehrere Gewerbe angemeldet? Das ist zu beachten

Wenn Sie mehr als ein Gewerbe angemeldet haben, müssen Sie dies in Ihrer Einkommensteuererklärung vollständig angeben. Als Einzelunternehmer erhalten Sie vom Finanzamt den jährlichen Einkommensteuerbescheid, der für freiwillig gesetzlich Versicherte in der Krankenversicherung von großer Bedeutung ist. Die Krankenkasse nutzt diesen Bescheid zur Neuberechnung Ihres monatlichen Beitrags. Sie sind verpflichtet, den Steuerbescheid an die Krankenkasse weiterzuleiten. Beitragserhöhungen oder -senkungen gelten in der Regel rückwirkend zum 1. Januar des entsprechenden Jahres. Das kann Nachzahlungen zur Folge haben – oder eine Erstattung, wenn Sie im betreffenden Jahr zu hohe Beiträge gezahlt haben. 

Sind Sie privat krankenversichert, erfolgt die Beitragseinstufung in der Regel unabhängig vom Einkommen. Eine Mitteilung über zusätzliche Gewerbe ist meist nicht erforderlich, sofern sich keine vertragsrelevanten Änderungen ergeben. Prüfen Sie im Zweifel die Vertragsbedingungen oder kontaktieren Sie Ihre Versicherung direkt. 

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung gelten Besonderheiten: Viele Selbstständige sind grundsätzlich nicht rentenversicherungspflichtig, es gibt jedoch Ausnahmen. Bestimmte Berufsgruppen wie Hebammen, selbstständige Lehrer, Handwerker oder freischaffende Künstler unterliegen einer Rentenversicherungspflicht. Wenn Sie mehrere selbstständige Tätigkeiten gleichzeitig ausüben, kann eine sogenannte Mehrfachversicherungspflicht entstehen. Das bedeutet: Für jede versicherungspflichtige Tätigkeit müssen Beiträge separat entrichtet werden. Die Beiträge sind jedoch gedeckelt – sie dürfen in Summe nicht die jeweils gültige Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.



 

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung – nach der Gewerbeanmeldung kommt das Finanzamt

Wie weiter oben erwähnt, informiert das Gewerbeamt das Finanzamt über die Anmeldung Ihres Gewerbes. Das Finanzamt schickt Ihnen daraufhin automatisch den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zu. Da es in Ballungsgebieten einige Wochen dauern kann, bis der Bogen verschickt und die Steuernummer erteilt wird, ist es empfehlenswert, das gesamte Procedere aktiv zu beschleunigen.

Surfen Sie zur Webseite des zuständigen Finanzamts oder nutzen sie die Formularsammlung der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de. Alternativ können Sie bei der Neuaufnahmestelle des Finanzamts anrufen oder persönlich vorsprechen, um den Fragebogen schnellstmöglich zu erhalten.

Der Fragebogen ruft alle relevanten Informationen ab, die das Finanzamt benötigt, um die Tätigkeit steuerlich korrekt einzuordnen. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass der Fragebogen vollständig und richtig ausgefüllt ist. Tun Sie das nicht, dann drohen zeitraubende oder ärgerliche Konsequenzen, und Zeit ist ja bekanntlich Geld:

  • Das Finanzamt meldet sich zur Betriebsbesichtigung an, um die Rückfragen vor Ort zu klären
  • Die Steuernummer wird nicht erteilt bzw. so lange zurückgehalten, bis alle Fragen beantwortet sind
  • Die Einkommensteuer Vorauszahlungen werden falsch angesetzt. Sind die Vorauszahlungen zu niedrig, drohen ihnen unverhofft hohe Nachzahlungen und die schwächen Ihre Liquidität.


Sie müssen in den Fragebogen bereits eintragen, ob Sie eine Gewinnermittlung oder eine Bilanz einreichen und welche umsatzsteuerliche Behandlung Sie wählen. Klingt das wie Fach-Chinesisch für Sie? Dann sollten Sie Nägel mit Köpfen machen und den Fragebogen gemeinsam mit dem Steuerberater Ihres Vertrauens ausfüllen. Der kennt relevante Freibeträge, überblickt die Höhe eventueller Vorauszahlungen und kann Ihnen dabei helfen, die Weichen von Beginn an korrekt zu stellen.

Klar, ein Steuerberater kostet erst einmal Geld. Doch wenn Sie aufgrund falscher Eintragungen Probleme mit dem Finanzamt bekommen und zudem noch viel Zeit investieren müssen, die Probleme zu lösen, dann wird der daraus resultierende Umsatzausfall mit hoher Wahrscheinlichkeit teurer werden, als das Honorar für die Beratungsstunde. Es muss ja nicht die teuerste Kanzlei am Platz sein. Entscheiden Sie sich für eine junge Praxis, zum Beispiel ebenfalls von einem Existenzgründer, sehen die Preise meist moderater aus.

Tipps oder Checklisten, wie Sie den Fragebogen „richtig“ ausfüllen, sind an dieser Stelle nicht sinnvoll, denn die Eintragungen sind sehr individuell und haben besonders in (einkommens-) steuerlicher Hinsicht weitreichende Auswirkungen. Das gilt auch dann, wenn Sie im Nebenerwerb gründen.

Welche Steuerklasse für Selbstständige? Steuerberater ab wann? Gewerbesteuer berechnen
 

Tipp: So vermeiden Sie Vorauszahlungen am Anfang

Mit Einreichung des steuerlichen Fragebogens lösen Sie möglicherweise Einkommensteuer-Vorauszahlungen aus. Diese orientieren sich an der Höhe des angegebenen Gewinns. Tragen Sie an der relevanten Stelle im Formular eine Null ein, werden keine Einkommensteuer-Vorauszahlungen fällig. Allerdings kann Sie das spätestens mit Einreichung des Jahresabschlusses bzw. der Gewinnermittlung empfindlich treffen. Denn das ist die Grundlage, auf der das Finanzamt die fällige Einkommensteuer festsetzt. Haben Sie keinerlei Vorauszahlungen geleistet, kann es richtig teuer werden. Um die Überraschung einer hohen Nachzahlung zu vermeiden ist es ratsam, regelmäßig die eingehenden Belege zu buchen und den vorläufigen Gewinn zu ermitteln. Auf den Gewinn wenden Sie Ihren persönlichen Steuersatz an. Diesen Betrag legen Sie zur Seite, damit er Ihnen später zur Verfügung steht.


 

Häufige Fragen und Antworten zur Gewerbeanmeldung

Ja, auch wenn Sie Ihr Gewerbe von zu Hause aus betreiben, müssen Sie es beim zuständigen Gewerbeamt anmelden. In bestimmten Fällen – etwa bei Mietwohnungen oder baurechtlichen Einschränkungen – kann zusätzlich eine Genehmigung zur gewerblichen Nutzung der Wohnräume erforderlich sein.
Häufige Fehler sind unklare oder unvollständige Angaben zur Tätigkeit, eine verspätete Anmeldung sowie das Vergessen wichtiger Genehmigungen. Auch die Wahl einer unpassenden Rechtsform oder eines irreführenden Firmennamens kann später zu Problemen führen. Eine gründliche Vorbereitung ist daher entscheidend.
Ja, sowohl Studierende als auch Rentner dürfen ein Gewerbe anmelden. Es gelten jedoch spezielle Regelungen bezüglich Krankenversicherung, Einkommensgrenzen und Rentenanspruch. Informieren Sie sich rechtzeitig über die individuellen Auswirkungen auf Ihre Sozialversicherung.
Ja. Auch eine nebenberufliche, gewinnorientierte Tätigkeit unterliegt der Anmeldepflicht – unabhängig vom zeitlichen Umfang. Maßgeblich ist allein, ob Sie regelmäßig Einnahmen erzielen wollen und die Tätigkeit gewerblich ist.
In der Regel dürfen Sie unmittelbar nach der Anmeldung mit Ihrer Tätigkeit beginnen – sofern keine weiteren Genehmigungen erforderlich sind. Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten müssen Sie zunächst die entsprechenden Nachweise vorlegen, bevor Sie starten können.

 


Umsichtig und vorausschauend das Gewerbe anmelden und gründen

Wenn Sie Ihren Weg in die Selbständigkeit als Gewerbetreibender so sorgfältig vorbereiten und mit offenen Augen gehen, sollten Ihnen eine ganze Reihe von Schwierigkeiten erspart bleiben. Noch ein letzter Tipp zum Thema: Planen Sie Ihre Zeit großzügig, denn der Behördenlauf kostet Sie mehrere Wochen, mitunter sogar Monate.

Am sensibelsten ist das Steuer-Thema, denn in Deutschland kennt das Finanzamt kein Pardon. Hier verursachen Fehler ganz schnell Kosten, die Sie durch die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater vermeiden können. Abgesehen davon: Stimmt das Verhältnis zu Ihrem Sachbearbeiter beim Finanzamt nicht, können die jährlichen Steuererklärungen zu einer Wut- oder Mutprobe werden, die Geld kostet, wertvolle Zeit stiehlt und noch wertvollere Energie schluckt.

Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind

Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...

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