Checkliste: Diese Genehmigungen brauchen Sie vor der Gewerbeanmeldung

Zusammenfassung: Genehmigungen vor der Gewerbeanmeldung

Vor der Gewerbeanmeldung sind für viele Branchen spezielle Genehmigungen, Erlaubnisse oder Konzessionen erforderlich. Dazu zählen beispielsweise Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer diese Dokumente nicht rechtzeitig einholt, riskiert Verzögerungen oder rechtliche Konsequenzen. Wichtig ist, frühzeitig die zuständige Behörde zu ermitteln, alle notwendigen Unterlagen vorzubereiten und ausreichend Zeit für die Bearbeitung einzuplanen.

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Der Weg in die Selbstständigkeit beginnt meist mit der Gewerbeanmeldung. Doch bevor Sie offiziell starten können, müssen für viele Gewerbearten bestimmte Genehmigungen, Erlaubnisse oder Nachweise vorgelegt werden. Wer diese Dokumente nicht rechtzeitig einholt, riskiert Verzögerungen, Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Untersagung der gewerblichen Tätigkeit.

Doch welche Genehmigungen sind wirklich erforderlich? Und welche Unterlagen sollten Sie zur Gewerbeanmeldung bereithalten? Diese Fragen stellen sich viele angehende Unternehmer – und genau hier setzt dieser Artikel an.

In unserer praxisnahen Checkliste erfahren Sie, welche Genehmigungen für verschiedene Branchen vorgeschrieben sind, welche Unterlagen Sie vorbereiten sollten und wie Sie den Anmeldeprozess effizient gestalten. So sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Gewerbe erfolgreich anzumelden und von Anfang an auf der sicheren Seite zu sein.

 

Wichtig: Der Unterschied zwischen "Genehmigung", "Erlaubnis" und "Konzession"

Genehmigung: Eine Genehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für bestimmte gewerbliche Tätigkeiten erforderlich ist. Sie wird erteilt, wenn gesetzliche Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt sind. Beispiele hierfür sind die Erlaubnis für Versicherungsmakler (§ 34d GewO) oder Immobilienmakler (§ 34c GewO).

Erlaubnis: Die Erlaubnis ist eine spezifische Form der Genehmigung, die für Tätigkeiten erforderlich ist, die eine besondere Sachkunde, Qualifikation oder persönliche Eignung voraussetzen. Sie wird häufig für reglementierte Berufe vergeben, wie beispielsweise die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeitsfirmen) oder die Erlaubnis für das Betreiben eines Bewachungsgewerbes (§ 34a GewO). Auch handwerkliche Tätigkeiten, die einen Meisterbrief erfordern, fallen unter die Erlaubnispflicht.

Konzession: Eine Konzession ist eine spezielle Form der Genehmigung, die für besonders sicherheitsrelevante oder gesellschaftlich sensible Tätigkeiten erforderlich ist. Sie ist strenger geregelt und an umfassendere Prüfungen gebunden. Beispiele sind die Gaststättenkonzession (bei Alkoholausschank) oder die Erlaubnis für den Personenbeförderungsverkehr (z.B. Taxigewerbe).

 

In diesen Branchen und Gewerbe benötigen Sie eine Genehmigung

Nicht jede gewerbliche Tätigkeit kann ohne Weiteres angemeldet werden. Für bestimmte Branchen ist vor der Gewerbeanmeldung eine spezielle Genehmigung, Erlaubnis oder Konzession erforderlich. Diese soll sicherstellen, dass gesetzliche Vorgaben eingehalten werden und der Schutz von Verbrauchern sowie die öffentliche Sicherheit gewährleistet sind. So benötigen beispielsweise Gastronomiebetriebe mit Alkoholausschank eine Gaststättenkonzession, während Sicherheitsunternehmen eine Erlaubnis nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) vorlegen müssen. Auch für Immobilienmakler, Versicherungsvermittler, Handwerksbetriebe, Betreiber von Spielhallen oder Pfandleiher sind behördliche Genehmigungen vorgeschrieben. Die Anforderungen variieren je nach Branche und umfassen oft Nachweise über persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung oder finanzielle Leistungsfähigkeit. Wer sich nicht rechtzeitig um die erforderlichen Genehmigungen kümmert, riskiert Verzögerungen bei der Gewerbeanmeldung oder sogar rechtliche Konsequenzen. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über die notwendigen Erlaubnisse zu informieren und die entsprechenden Unterlagen vollständig vorzubereiten.


Beispiele von Gewerbearten mit Genehmigungspflicht vor der Gewerbeanmeldung:

  • Gastronomiebetriebe (bei Alkoholausschank – Gaststättenkonzession)
  • Handwerksbetriebe (z.B. Maurer, Bäcker, Elektriker – Eintrag in die Handwerksrolle, Meisterbrief)
  • Immobilienmakler (Erlaubnis nach § 34c GewO)
  • Versicherungsvermittler (Erlaubnis nach § 34d GewO)
  • Finanzanlagenvermittler (Erlaubnis nach § 34f GewO)
  • Pfandleiher (Erlaubnis nach § 34 GewO)
  • Spielhallenbetreiber (Konzession nach Glücksspielstaatsvertrag)
  • Personenbeförderungsgewerbe (z.B. Taxiunternehmen – Konzession nach dem Personenbeförderungsgesetz)
  • Wach- und Sicherheitsdienste (Erlaubnis nach § 34a GewO)
  • Zeitarbeitsfirmen (Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – AÜG)
  • Beförderung gefährlicher Güter (Sondergenehmigung nach Gefahrgutrecht)
  • Betrieb von Apotheken (Erlaubnis nach dem Apothekengesetz)
  • Betrieb von Kindertagesstätten (Genehmigung nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz)
  • Betrieb von Pflegeeinrichtungen (Erlaubnis nach den jeweiligen Landesgesetzen)
  • Betrieb von Spielkasinos (Konzession nach Glücksspielrecht)
  • Betrieb von Auktionshäusern (Erlaubnis nach § 34b GewO)


An wen muss ich mich für die Erteilung einer Genehmigung wenden?

An wen Sie sich für eine Genehmigung wenden müssen, hängt von der Art des geplanten Gewerbes und der erforderlichen Erlaubnis ab. In den meisten Fällen ist das örtliche Gewerbeamt die erste Anlaufstelle, insbesondere wenn es um die allgemeine Gewerbeanmeldung geht. Für spezifische Genehmigungen sind jedoch oft spezialisierte Behörden zuständig. Beispielsweise erteilt die Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK) Genehmigungen für bestimmte Tätigkeiten, bei denen fachliche Qualifikationen nachgewiesen werden müssen. Die Polizeibehörde ist zuständig, wenn Zuverlässigkeitsprüfungen erforderlich sind, wie etwa bei Bewachungsunternehmen. Für die Gaststättenkonzession wenden Sie sich an die kommunale Ordnungsbehörde, während für Tätigkeiten im Bereich der Personenbeförderung (z.B. Taxiunternehmen) das Straßenverkehrsamt zuständig ist. In einigen Branchen, wie dem Gesundheits- oder Pflegebereich, sind zudem die Gesundheitsämter oder Sozialbehörden die richtigen Ansprechpartner. Daher ist es ratsam, sich vor der Gewerbeanmeldung umfassend bei der zuständigen Behörde zu informieren, welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind.
 

Welche Unterlagen sind für die Beantragung von Genehmigungen erforderlich

Für die Beantragung von Genehmigungen sind verschiedene Unterlagen erforderlich, die je nach Art des Gewerbes variieren können. Grundsätzlich ist ein Identitätsnachweis notwendig, beispielsweise ein Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung. Zudem verlangen viele Behörden ein Führungszeugnis sowie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister, um die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu prüfen. Auch Nachweise über die fachliche Eignung, wie ein Meisterbrief oder relevante Zertifikate, sind in vielen Branchen Pflicht. Darüber hinaus kann ein finanzieller Nachweis, etwa eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, erforderlich sein, um die geordnete Vermögenslage nachzuweisen. Für Betriebe, die feste Geschäftsräume nutzen, wie Restaurants oder Handwerksbetriebe, ist ein Mietvertrag vorzulegen. Unternehmen mit Handelsregisterpflicht, wie GmbHs oder UGs, müssen zudem einen Handelsregisterauszug einreichen. Bei Tätigkeiten, die eine Versicherung voraussetzen, wie im Bewachungsgewerbe, ist außerdem ein Versicherungsnachweis (z.B. eine Berufshaftpflichtversicherung) notwendig.
 

Schritt-für-Schritt-Anleitung: So beantragen Sie die notwendigen Genehmigungen

  1. Zuständige Behörde ermitteln
    Ermitteln Sie zunächst, welche Behörde für Ihre Genehmigung zuständig ist. Dies kann das Gewerbeamt, die Industrie- und Handelskammer (IHK), die Handwerkskammer (HWK), das Straßenverkehrsamt oder eine andere Fachbehörde sein.

  2. Voraussetzungen prüfen
    Informieren Sie sich genau über die gesetzlichen Anforderungen und welche Unterlagen für die jeweilige Genehmigung notwendig sind. Viele Behörden stellen entsprechende Informationen online zur Verfügung.

  3. Erforderliche Unterlagen zusammenstellen
    Sammeln Sie alle notwendigen Dokumente wie Identitätsnachweis, Führungszeugnis, Nachweise der fachlichen Eignung, Mietverträge oder Versicherungsnachweise. Prüfen Sie diese sorgfältig auf Vollständigkeit.

  4. Antrag stellen
    Reichen Sie den Antrag bei der zuständigen Behörde ein. Viele Anträge können mittlerweile online gestellt werden, für einige Genehmigungen ist jedoch eine persönliche Vorsprache erforderlich.

  5. Bearbeitungszeit einplanen
    Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Behörde und Genehmigungsart. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein – die Bearbeitung kann zwischen einigen Tagen bis mehreren Wochen dauern.

  6. Gebühren begleichen
    Informieren Sie sich über die anfallenden Kosten und begleichen Sie diese fristgerecht. Die Gebührenhöhe variiert je nach Art der Genehmigung und Bundesland.

  7. Erhalt der Genehmigung abwarten
    Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie die Genehmigung. Prüfen Sie das Dokument sorgfältig auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

  8. Im Falle einer Ablehnung
    Sollte die Genehmigung abgelehnt werden, prüfen Sie die Begründung genau. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, fehlende Unterlagen nachzureichen oder offene Fragen zu klären. Alternativ können Sie formell Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.

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