Gewerbeschein beantragen: Das sollten Sie beachten

Gewerbeformular mit Geld, Kugelschreiber und Taschenrechner

Möchten / Müssen Sie ein Gewerbe beantragen? Das ist eigentlich eine unkomplizierte Angelegenheit. Dennoch werden sich Ihnen einige Fragen stellen. Wo meldet man ein Gewerbe an? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen braucht das Gewerbeamt überhaupt? Nicht zuletzt müssen Sie klären, ob sie überhaupt dazu verpflichtet sind, ein Gewerbe anzumelden oder nicht.
 

Wo kann ich den Gewerbeschein beantragen?

Einen Gewerbeschein beantragen Sie beim örtlichen Gewerbeamt. Die Kosten für die Ausstellung eines Gewerbescheines belaufen sich zwischen 16 und 40 Euro, je nach Sitz des Unternehmens. Freiberuflich Tätige nach §18 EStG benötigen keinen Gewerbeschein. Diese müssen die Anmeldung beim Finanzamt veranlassen.


Gewerbeschein beantragen: Voraussetzung

Bevor sie sich aufmachen, ein Gewerbe zu beantragen, müssen sie zweifelsfrei klären, ob sie dazu überhaupt verpflichtet sind. Freiberufliche Tätigkeiten sind nämlich keinesfalls als Gewerbe einzustufen. Sie müssen als Freiberufler lediglich beim Finanzamt eine Steuernummer beantragen und haben weder mit dem Gewerbeamt noch mit der Gewerbesteuer etwas zu tun. Sie gehören zur Kategorie der Freiberufler, wenn Sie zu diesen oder zu ähnlichen Berufsgruppen gehören:

  • Ärzte und Apotheker
  • Künstler, Schriftsteller und Journalisten
  • Apotheker
  • Berater und Dozenten

Für die genannten Berufe, die in § 18 Einkommensteuergesetz explizit als Katalogberufe neben einigen anderen aufgeführt werden, gilt Gewerbesteuerfreiheit. Doch Vorsicht! Wenn Sie eine GmbH gründen und in diesem Rahmen zum Beispiel Texte schreiben, Bilder verkaufen oder Beratungsleistungen erbringen, dann ist die GmbH auf jeden Fall gewerbesteuerpflichtig und muss ein Gewerbe anmelden. Nur, wenn Sie einen Freiberuflerstatus als Einzelunternehmer, also höchstpersönlich führen, dann fallen Sie rein steuerrechtlich betrachtet in die Kategorie der Freiberufler.

Übrigens: Landwirte, Viehzüchter, Fischzüchter und Personen, die Fischerei als Geschäftszweck auf ihre Fahnen geschrieben haben, müssen ebenfalls keine Gewerbeanmeldung machen.


Gewinnerzielungsabsicht muss gegeben sein

Wann wird das Hobby zum Gewerbe? Gehören Sie nicht zu den genannten Berufen, betreiben aber gewerbliche Tätigkeit in einem so geringen Umfang, dass man diese als Hobby bezeichnen könnte, dann müssen sie ebenfalls keine Gewerbeanmeldung vornehmen. Rein formal dürfen Sie pro Jahr bis zu 410 Euro Gewinn ohne Gewerbe erwirtschaften. Sie müssen nur dann ein Gewerbe anmelden, wenn Sie eine dauerhafte Gewinnerzielungsabsicht verfolgen – so heißt es im Gesetzestext:

Wenn Sie zum Beispiel Kinderspielzeug herstellen oder Comics an Kinderzimmerwände malen und dafür kein Geld verlangen, sondern ihre Leistung oder ihre Waren an Kindergärten und Privathaushalte verschenken, betreiben sie kein Gewerbe, sondern verfolgen aus Sicht des Gesetzgebers ein Privatvergnügen.

Fazit: nicht steuerpflichtig, keine Gewerbeanmeldung nötig. Auch, wenn Sie eine einmalige Aktion in den großen Ferien starten und Ihr Holzspielzeug auf einem Flohmarkt verkaufen, betreiben sie kein Gewerbe. Dennoch müssen Sie nach der Ferienaktion Ihre Einnahmen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.


Die Voraussetzungen für eine Gewerbeanmeldung

Generell darf in Deutschland jeder gewerblich tätig werden. Aber es besteht die Verpflichtung, dass ausgeübte Gewerbe anzumelden. Die Behörden überprüfen, ob formale Rahmenbedingungen erfüllt sind und um welche Tätigkeit es sich handelt. Es gibt einige Ausnahmen, an die spezielle Anforderungen gebunden sind. Dabei handelt es sich um diese Tätigkeiten:

  • Pflegedienstleistungen

  • zulassungspflichtige Bauberufe/Handwerkerberufe

  • Makler und Vermittler von Finanzdienstleistungen und Versicherungen

  • Personen- und Güterbeförderung

  • Fahrschulbetriebe

  • Gaststätten

  • Spielhallen

  • Tierhandel

  • Handel mit Waffen/Munition/Sprengstoff

  • Inkassobetriebe

  • Arbeitnehmerüberlassungen

  • selbstständige Buchführungshelfer

  • Tätigkeiten im Bereich von Objektschutz/Bewachung

Um in diesen Bereichen arbeiten zu können, brauchen Sie jeweils eine Konzession (Stichwort erlaubnispflichtige Gewerbe). Diese erteilt die Behörde, nachdem sie spezielle Einzelheiten überprüft hat. Bei einer Gaststätte ist das zum Beispiel der Nachweis bestimmter Hygienekurse, wer im Personen- oder Güterfernverkehr tätig ist, muss bestimmte Beförderungs- und gegebenenfalls Gefahrgutscheine vorweisen, für bestimmte Handwerksbetriebe muss der Meisterbrief vorliegen. Sie sollten sich immer explizit bei der zuständigen Kammer oder beim Gewerbeamt informieren, welche zusätzlichen Bescheinigungen und Nachweise Sie bringen müssen.
 

Schritt für Schritt zur Gewerbeanmeldung: Welche Unterlagen brauche ich?

Nachdem Sie geklärt haben, ob Sie überhaupt ein Gewerbe anmelden und ob Sie besondere Bescheinigungen oder Zertifikate vorlegen müssen, stehen Ihnen noch diese 3 Schritte bevor:

  1. Je nachdem, in welchem Bundesland sie leben, machen Sie einen Termin bei der IHK oder beim zuständigen Gewerbeamt. Bringen Sie mindestens diese Unterlagen mit: Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung sowie eventuell bereits vorher angeforderte Bescheinigungen, Zertifikate oder Zeugnisse.

  2. Füllen Sie bereits vorab das Gewerbeanmeldungsformular aus, soweit es von der zuständigen Meldestelle online bereitgestellt wird.

  3. Reichen Sie das Formular persönlich ein, zahlen Sie die Gebühr und nehmen Sie Ihren Gewerbeschein mit nach Hause.


Muss ich das Gewerbe persönlich anmelden?

Um ein Gewerbe anzumelden, müssen Sie in den meisten Fällen persönlich beim Gewerbeamt erscheinen. Alternativ können Sie eine entsprechende Vollmacht ausstellen, sodass der Bevollmächtigte den Behördengang für sie erledigt. Falls Sie in der Rechtsform der GmbH gründen, ist die Gewerbeanmeldung vom Geschäftsführer oder vom geschäftsführenden Gesellschafter vorzunehmen.
 

Kann ich das Gewerbe online beantragen?

Manche Behörden erlauben es auch, dass der Antrag per Post eingereicht wird. Dann drucken Sie das Formular aus, machen die geforderten Angaben und schicken alles zum Gewerbeamt. Letztlich müssen sie aber persönlich unterschreiben, eine komplette Online-Anmeldung ganz ohne Papierkram noch eher selten. Die Unterschrift müsste dann auch mit einer sicheren Signatur im Sinne einer eindeutigen Identifikation ersetzt werden. Vielerorts lässt sich dieser Verwaltungsvorgang aber online mittlerweile zeitsparend zu großen Teilen durchführen. Am besten prüfen Sie die Möglichkeiten in Ihrem Bundesland bzw. der Stadt/Kommune.


Wie viel kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gemeinden legen die Kosten für eine Gewerbeanmeldung selber fest. So kann eine Gewerbeanmeldung in einer ländlichen Gegend durchaus unter 10 € kosten, in stark frequentierten Regionen, die bei Geschäftsleuten sehr beliebt sind, werden schnell 60 € fällig. Das ist lediglich die Gebühr, die eine Gewerbeanmeldung beim Amt kostet.

Was sie nicht vergessen dürfen ist, dass die zusätzliche Erlangung nötiger Unterlagen ebenfalls Geld kostet.

  • Wenn zum Beispiel ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht ist, dann müssen Sie das vorab beantragen. Das kostet schnell 30 bis 40 €.

  • Fehlt Ihnen zum Beispiel ein gültiger Personalausweis, müssen Sie auch dafür in die Tasche greifen. Denn es ist nicht möglich, mit einem abgelaufenen Personalausweis bzw. ohne gültigen Identitätsnachweis ein Gewerbe anzumelden.

  • Noch teurer wird es, wenn sie Kurse belegen müssen, um eine Konzession zu bekommen. Wenn Sie beispielsweise an Gastronomiebetrieb eröffnen wollen, dann müssen Sie den sogenannten Hygieneschein vorlegen. Der Hygieneschein wird nur ausgestellt, wenn sie den Hygienekurs abschließen. Dieser ist mit Kosten verbunden. Allerdings werden die Kosten für Gründer teilweise in den Bundesländern zumindest anteilig durch Förderprogramme übernommen.

  • Wollen Sie zum Beispiel einen Gefahrgutstransporter fahren, müssen Sie ein Gefahrgutsschein vorlegen. Dieser Gefahrgutsschein wird im Rahmen von Wochenendkursen in Verbindung mit praktischen Einweisungen erteilt. Der Kostenpunkt kann schnell einige hundert Euro ausmachen.

  • Für Handwerksbetriebe, die einen Meisterbrief zur Eröffnung benötigen, stehen noch ganz andere Kosten an. Falls Ihnen der Meisterbrief noch fehlt, müssen sie einen Meisterkurs belegen und die Prüfung schaffen. Dann kommen einige tausend Euro an Kosten dazu.

Kurzum: Wie teuer die Gewerbeanmeldung wird, hängt nicht alleine von der zuständigen Meldestelle und ihrer Gebühr ab, sondern vor allem an der Art des Gewerbes, das sie anmelden wollen.


IHK und Finanzamt: Was geschieht nach der Gewerbeanmeldung?

Sobald sie ihr Gewerbe angemeldet haben, werden die Informationen seitens der Meldestelle an die IHK und an das Finanzamt weitergeleitet. Sie bekommen Post von beiden Stellen. Bei der IHK werden sie Pflichtmitglied. Sie erhalten einen Fragebogen, auf dem sie beantworten müssen, wie hoch ihr voraussichtlicher Umsatz sein wird. Anhand dessen stuft die IHK Sie ein und erlässt einen Beitragsbescheid.

Nachdem das Finanzamt Kenntnis von ihrer Gewerbeanmeldung erhalten hat, schickt es Ihnen den steuerlichen Erfassungsbogen zu. Dort müssen Sie Angaben zur angemeldeten Tätigkeit machen. Zum einen sind das Kontaktdaten, zum anderen die Inhalte der Tätigkeit. Aber auch steuerlich relevante Fragen

  • nach dem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn,

  • nach der Form des Jahresabschlusses (einfach Gewinnermittlung oder Bilanz)

  • sowie die Frage, ob Sie als Kleinunternehmer agieren, müssen sie beantworten.

Der steuerliche Fragebogen hat es in sich, denn die Angaben, die Sie hier machen, ziehen Konsequenzen bei der Finanzbehörde nach sich. Geben Sie zum Beispiel einen voraussichtlichen Gewinn von 50.000 € an, wird Ihnen auf dieser Grundlage bereits im Vorfeld eine Aufforderung zur Einkommensteuervorauszahlung ins Haus flattern.

Aus diesem Grund lohnt es sich, einen Steuerberater zurate zu ziehen. Für ihn ist das Ausfüllen des steuerlichen Fragebogens in einer halben Stunde erledigt. Die Kosten, die Ihnen für die Unterstützung entstehen, sind gut investiert und sorgen unter anderem dafür, dass Sie keine unnötigen oder überhöhten Steuervorauszahlungen leisten müssen.

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