Der Gewerbeschein

Der Start in die berufliche Selbständigkeit ist nicht nur mit einer überzeugenden Geschäftsidee, mit Engagement und dem Dienst am Kunden verbunden. Wer sich mit einem Gewerbe selbständig machen möchte, der muss zunächst einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt beantragen. Im Grundsatz ist es sehr einfach, eine Gewerbeanzeige aufzugeben. Doch dieser förmlicher Akt steht ganz am Anfang seines berufliches Engagements.
Gewerbeanmeldung ist eine Voraussetzung für eine Tätigkeit
Wer ein Gewerbe anmelden möchte, der erhält im Gegenzug vom Gewerbeamt einen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt ist eine kommunale Einrichtung und in der Regel dem Ordnungsamt nachgegliedert - deshalb sind auch die Gebühren, die dafür entstehen, einen Gewerbeschein zu beantragen, von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich. Als Gewerbeschein wird umgangssprachlich der Gewerbeanmeldungsschein bezeichnet. Die Erfahrung zeigt, dass ein gewerbeschein vom Gewerbeamt mit einem Betrag zwischen 15 und 66 Euro in Rechnung gestellt wird.
Damit ist die vom Gewerbeamt erhobene Gebühr im Vergleich zu den Kosten im europäischen Ausland aber noch äußerst gering. Die Anmeldung beim Gewerbeamt ist eine vorgeschriebene Maßnahme. Wer sich nicht beim Gewerbeamt meldet, um seine Gewerbeanzeige aufzugeben, der riskiert ein Bußgeld. Zieht ein Selbständiger um und ändern sich damit Wohnsitz und Sitz der Betriebsstätte, so ist dies ebenfalls beim Gewerbeamt anzuzeigen. Der Gewerbeschein wird dann auf die neue Adresse umgemeldet - auch dies ist kostenpflichtig, auch dies ist eine zwingende nötige Maßnahme.
Persönliche und berufliche Angaben müssen
dem Gewerbeamt gemeldet werden
Um ein Gewerbe anmelden zu können, bedarf es einiger Voraussetzungen. Zunächst sind dem Gewerbeamt in einem Formular die persönlichen Daten mitzuteilen. Darüber hinaus ist es aber auch nötig anzugeben, ob es sich um ein Hauptgewerbe oder um ein Nebengewerbe handelt. Ein Nebengewerbe ist dann sinnvoll, wenn beispielsweise ein Arbeitnehmer neben seiner hauptberuflichen Tätigkeit ein Gewerbe ausübt, von dem er aber nicht vollständig leben kann. Wer plant, neben seiner eigentlichen Arbeit ein Gewerbe anmelden zu wollen, sollte dies aber zunächst mit seinem Steuerberater besprechen. Außerdem muss die Gewerbeanzeige auch den Inhalt der beabsichtigten Tätigkeit und die gegebenfalls geplante Zahl der Mitarbeiter angeben. Sinnvoll ist es, die Tätigkeit in der Beschreibung für die Gewerbeanzeige nicht zu eng zu fassen, um eine spätere Korrektur oder ein Ummelden und damit unnötige Kosten zu vermeiden.
Zusätzliche Angaben sind nachzureichen
Schließlich müssen gegenüber dem Gewerbeamt ein Identitätsnachweis, spezielle Genehmigungen gerade für den Bereich der Gastronomie und unter Umständen eine Aufenthaltsgenehmigung nachgewiesen werden. In besonderen Fällen wie der Eröffnung einer Pfandleihe müssen auch polizeiliche Führungszeugnisse dem Gewerbeamt überreicht werden. Um einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt anmelden zu können, gibt es auch Ausnahmereglungen. Wenn beispielsweise Minderjährige einen Online-Shop eröffnen oder einen Promotion-Job übernehmen möchten, bedarf es der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Das betrifft alle Personen, die im Alter von bis zu 18 Jahren beim Gewerbeamt eine Gewerbeanzeige aufgeben wollen. Im juristischen Sinne gelten sie als eingeschränkt geschäftsfähig. Sinnvoll ist es darüber hinaus, rechtzeitig zu prüfen, ob es sich nur um ein Hobby handelt - wer als Jugendlicher für Freunde eine Homepage erstellt, der muss sicher kein Gewerbe anmelden
Ausnahmen bei der Gewerbeanzeige
für Freiberufler
Für bestimmte Berufsgruppen gibt es Ausnahmen. Diese dürfen ihre Tätigkeit ausüben, ohne beim Gewerbeamt ein Gewerbe anmelden zu müssen. Die sogenannten freien Berufe, die per Gesetz definiert sind, benötigen keinen Gewerbeschein. Dazu zählen beispielsweise Ärzte, Architekten, Anwälte und Notare, aber auch Journalisten. Wer sich unsicher ist, ob er für seinen Beruf einen Gewerbeschein benötigt, sollte sich beim Gewerbe- oder beim Finanzamt erkundigen und entsprechenden Rat einholen.
Gewerbeanmeldung unbefristet gültig
Die Gewerbeanzeige ist unbefristet gültig. Einmal beantragt, ist sie dauerhaft gültig. Wer sich dafür entscheidet, ein Gewerbe anmelden zu wollen, muss sich natürlich darüber im Klaren sein, dass auch in steuerlicher Hinsicht Forderungen auf ihn zukommen. Da eine Gewerbeanzeige ja der Beleg dafür ist, dass eine Tätigkeit gewerblich und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird, muss natürlich auch Einkommenssteuer und unter Umständen Umsatzsteuer zahlen. Es empfiehlt sich, mit einem Steuerexperten vorab im Detail darüber zu sprechen, ob diese Tätigkeit als Geschäftsidee tragend ist und ob es sich lohnt, ein Gewerbe anmelden zu können. Die Gewerbeanzeige ist darüber hinaus mit einer Pflichtmitgliedschaft in der zuständigen Industrie- und Handelskammer verbunden, so dass jeder Gewerbetreibende auch die entsprechenden Zeitschriften der IHK erhält.
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