Gewerbeanmeldung: Diese 6 Punkte sollten Sie wissen

Die 3 wichtigsten Fragen für Gründer
Selbstständige und Freiberufler sind nicht kraft Gesetzes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert. Sie müssen aktiv entscheiden, ob sie sich gesetzlich oder privat versichern. Die Beiträge zur GKV richten sich nach dem Einkommen und betragen 2025 zwischen...
In der Regel entfällt die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung für Selbstständige. Nur bestimmte Berufsgruppen (z. B. Handwerker, Lehrer, Künstler) müssen weiterhin Beiträge zahlen.
Wenn Sie nicht pflichtversichert sind, können Sie freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen oder sich für eine private Altersvorsorge entscheiden – etwa mit einer Rürup-Rente oder ETF-Sparplänen.
Wichtig: Ohne eigene Vorsorge erhalten Sie später keine gesetzliche Rente.
Ja – als Selbstständige tragen Sie das Risiko allein. Es gibt keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (außer bei freiwilliger Weiterversicherung).
- Krankentagegeldversicherung: ersetzt das Einkommen bei längerer Krankheit
- Berufsunfähigkeitsversicherung: schützt vor Einkommensausfall bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit
Mit der Gewerbeanmeldung ändert sich auch Ihre Krankenversicherung!
Sind Sie vorbereitet?
Sind Sie selbstständig? Ja klar! Sind Sie Freiberufler? Ich denke nicht. Brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung? Wenn Sie so fragen, wahrscheinlich. Zugegeben, der Sprung in die Selbstständigkeit und der Weg zum eigenen Unternehmen ist kein Spaziergang, sondern ein großes Stück Arbeit. Ein wenig Recherchearbeit nehmen wir Ihnen mit dieser Checkliste zur Gewerbeanmeldung ab und erklären Ihnen, welche sechs Dinge in jedem Fall zu einer Gewerbeanmeldung zu beachten sind.
- Unabhängig von der Rechtsform, die Sie Ihrem Unternehmen überstülpen, muss jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe anmelden. Landwirte und Freiberufler gehören nicht dazu! Zur Gruppe der Freiberufler zählen kreative Berufe wie Künstler und Schriftsteller, aber auch Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und einige medizinische Berufe.
- Direkt mit dem betrieblichen Engagement wird auch die Gewerbeanmeldung fällig. Das heißt, wenn Ihr Business startet, muss die Gewerbeanmeldung bereits vorliegen. Darin muss genau dokumentiert sein, welche Aufgaben sie ausführen. Aber Achtung: Je genauer die Beschreibung ist, desto schwieriger sind auch nur kleine Änderungen am Aufgabenbereich. Anschließend haben Sie nämlich eine Aktualisierungspflicht, das heißt: Ändern sich beispielsweise Rechtsform und Kontaktdaten, bekommt das Gewerbeamt eine Meldung.
- Um die Gewerbeanmeldung zu tätigen, müssen Sie als Unternehmer selbst vorstellig werden. Die richtige Adresse ist die Gewerbemeldestelle, das Gewerbeamt, manchmal auch das Ordnungsamt einer Kommune. Bei der Beantragung muss sich der Unternehmer ausweisen können. Auch der Eintrag im Handelsregister (falls vorhanden) ist zur Anmeldung nötig. Für Freiberufler gelten hingegen andere Regeln: Eine klassische Gewerbeanmeldung ist für sie nicht nötig. Allerdings muss eine Meldung beim Finanzamt erfolgen.
- Ein Gewerbe anzumelden ist eigentlich gar nicht schwierig. Nur gibt es in einigen Branchen besondere Vorschriften. In der Überwachungsbrache ist ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht. Auch der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (sachliche Voraussetzung) sowie die fachliche Voraussetzung muss in einigen Fällen nachgewiesen werden. Bekannt ist die Diskussion im Übrigen vor allem aus dem Handwerksbereich: Ein Meisterbrief ist in vielen Gewerken nötig, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen.
- Mit der Anmeldung eines Gewerbes startet eine wahre Kettenreaktion. Das Gewerbeamt gibt die Information an IHK und HWK weiter. Auch ein Erfassungsbogen, der an das Finanzamt gerichtet ist, ist Teil der Gewerbeanmeldung. Hinweis: Dieser Erfassungsboden ist auch von denjenigen auszufüllen, die im Rahmen der Kleinunternehmerregelung aktiv sind. Zudem werden die Unfallversicherung sowie diverse andere Anlaufstellen (Agentur für Arbeit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Registergericht, Eichamt, Zollamt und Statistikämter) informiert.
- Die Kosten für die reine Gewerbeanmeldung sind durchaus überschaubar und liegen bei 20 bis 50 Euro. Das variiert je nach Kommune. Doch damit sind meist nicht alle Kosten gedeckelt. Häufig ist es das größere Investment, Bescheinigungen und Nachweise beizubringen.
Wichtig: Das ändert sich bei Ihrer Krankenversicherung, wenn Sie selbstständig sind
Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht mehr automatisch in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) pflichtversichert. Sie müssen sich nun aktiv für eine Form der Krankenversicherung entscheiden. Die Beitragshöhe in der GKV orientiert sich am Einkommen. Die Kosten für Selbstständige betragen in diesem Jahr zwischen ...