Gewerbeanmeldung: Diese 6 Punkte sollten Sie wissen

Fragen und Antworten - Strichmännchen

Sind Sie selbstständig? Ja klar! Sind Sie Freiberufler? Ich denke nicht. Brauchen Sie eine Gewerbeanmeldung? Wenn Sie so fragen, wahrscheinlich. Zugegeben, der Sprung in die Selbstständigkeit und der Weg zum eigenen Unternehmen ist kein Spaziergang, sondern ein großes Stück Arbeit. Ein wenig Recherchearbeit nehmen wir Ihnen mit dieser Checkliste zur Gewerbeanmeldung ab und erklären Ihnen, welche sechs Dinge in jedem Fall zu einer Gewerbeanmeldung zu beachten sind.

  1. Unabhängig von der Rechtsform, die Sie Ihrem Unternehmen überstülpen, muss jeder Gewerbetreibende sein Gewerbe anmelden. Landwirte und Freiberufler gehören nicht dazu! Zur Gruppe der Freiberufler zählen kreative Berufe wie Künstler und Schriftsteller, aber auch Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten, Steuerberater und einige medizinische Berufe.
     
  2. Direkt mit dem betrieblichen Engagement wird auch die Gewerbeanmeldung fällig. Das heißt, wenn Ihr Business startet, muss die Gewerbeanmeldung bereits vorliegen. Darin muss genau dokumentiert sein, welche Aufgaben sie ausführen. Aber Achtung: Je genauer die Beschreibung ist, desto schwieriger sind auch nur kleine Änderungen am Aufgabenbereich. Anschließend haben Sie nämlich eine Aktualisierungspflicht, das heißt: Ändern sich beispielsweise Rechtsform und Kontaktdaten, bekommt das Gewerbeamt eine Meldung.
  3. Um die Gewerbeanmeldung zu tätigen, müssen Sie als Unternehmer selbst vorstellig werden. Die richtige Adresse ist die Gewerbemeldestelle, das Gewerbeamt, manchmal auch das Ordnungsamt einer Kommune. Bei der Beantragung muss sich der Unternehmer ausweisen können. Auch der Eintrag im Handelsregister (falls vorhanden) ist zur Anmeldung nötig. Für Freiberufler gelten hingegen andere Regeln: Eine klassische Gewerbeanmeldung ist für sie nicht nötig. Allerdings muss eine Meldung beim Finanzamt erfolgen.
     
  4. Ein Gewerbe anzumelden ist eigentlich gar nicht schwierig. Nur gibt es in einigen Branchen besondere Vorschriften. In der Überwachungsbrache ist ein polizeiliches Führungszeugnis Pflicht. Auch der Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (sachliche Voraussetzung) sowie die fachliche Voraussetzung muss in einigen Fällen nachgewiesen werden. Bekannt ist die Diskussion im Übrigen vor allem aus dem Handwerksbereich: Ein Meisterbrief ist in vielen Gewerken nötig, um einen Handwerksbetrieb zu eröffnen.
     
  5. Mit der Anmeldung eines Gewerbes startet eine wahre Kettenreaktion. Das Gewerbeamt gibt die Information an IHK und HWK weiter. Auch ein Erfassungsbogen, der an das Finanzamt gerichtet ist, ist Teil der Gewerbeanmeldung. Hinweis: Dieser Erfassungsboden ist auch von denjenigen auszufüllen, die im Rahmen der Kleinunternehmerregelung aktiv sind. Zudem werden die Unfallversicherung sowie diverse andere Anlaufstellen (Agentur für Arbeit, Immissionsschutz, Arbeitsschutz, Registergericht, Eichamt, Zollamt und Statistikämter) informiert.
     
  6. Die Kosten für die reine Gewerbeanmeldung sind durchaus überschaubar und liegen bei 20 bis 50 Euro. Das variiert je nach Kommune. Doch damit sind meist nicht alle Kosten gedeckelt. Häufig ist es das größere Investment, Bescheinigungen und Nachweise beizubringen.

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