Firmennamen finden - Was ist erlaubt, was nicht? Tipps und Hinweise

Nomen est omen: Was bei der Wahl eines guten Firmennamens insbesondere zu beachten ist: Endlich erfolgreich und voller Eifer in die Selbstständigkeit starten! Alle Pläne sind soweit ausgearbeitet, doch eine ganz entscheidende Frage stellt sich noch: Wie soll die ganze Unternehmung eigentlich heißen? Der Firmenname besitzt eine nicht zu verachtende Wichtigkeit sowie ein enormes Identifikationspotenzial. Er ist für den ersten und einen hoffentlich bleibenden Eindruck entscheidend, daher sollte er mit Bedacht strategisch gewählt werden. Zu bedenken ist, dass ein ‚guter Name‘ im übertragenen Sinne immer auch immer hoher Qualität verbunden wird. Letztlich handelt es sich bei der Namensgebung um eine Grundsatzentscheidung mit Nachhaltigkeit, denn eine spätere Änderung des Namens ist nicht nur mit hohen Kosten verbunden, sie kann auch dazu führen, von Kunden nicht mehr wahrgenommen zu werden. Im Folgenden werden relevante Erfolgsfaktoren praxisnah beleuchtet.

 

Unterschiede in der Wahl des Firmennamens: Mit und ohne Handelsregistereintrag

Die Wahl des Firmennamens unterliegt verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, je nachdem, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist oder nicht.

1. Ohne Handelsregistereintrag (Nicht im Handelsregister eingetragene Einzelunternehmen):

  • Personenbezogener Firmenname: Der Firmenname basiert in der Regel auf dem eigenen Namen des Unternehmers. Reine Phantasienamen ohne den eigenen Namen sind nicht zulässig.
  • Eingeschränkte Zusätze: Zusätzliche beschreibende Elemente zum Geschäftsfeld oder zur Tätigkeit sind erlaubt, solange sie nicht irreführend sind.
  • Keine Rechtsformzusätze: Zusätze, die auf eine andere Rechtsform hinweisen (z.B. "GmbH", "AG") sind nicht erlaubt.
     

2. Mit Handelsregistereintrag (Einzelunternehmen im Handelsregister):

  • Größere Flexibilität bei Namenswahl: Einzelunternehmer im Handelsregister dürfen auch Phantasienamen verwenden. Der eigene Name muss nicht zwingend Bestandteil des Firmennamens sein.
  • Eindeutigkeit und Unterscheidbarkeit: Der Firmenname muss sich deutlich von anderen bereits eingetragenen Namen im Handelsregister unterscheiden.
  • Keine irreführenden Zusätze: Wie bei nicht eingetragenen Unternehmen dürfen keine irreführenden Angaben gemacht werden. Zusätze, die auf eine andere Rechtsform hindeuten, sind unzulässig.
  • Pflicht zur Eintragung im Handelsregister: Die Wahl eines Phantasienamens erfordert die Eintragung des Unternehmens im Handelsregister.


In beiden Fällen muss der Firmenname eindeutig sein und darf nicht irreführend oder täuschend sein. Eine Überprüfung der Verfügbarkeit des Namens im Handelsregister und eventuell auch im Markenregister ist empfehlenswert, um rechtliche Konflikte zu vermeiden.

Ohne Handelsregister: Fantasiename erlaubt? Firmenname im Handelsregister automatisch geschützt?

 

Grundregeln für professionelle Firmennamen:
Der erfinderischen Kreativität sind durchaus Grenzen gesetzt

Grundsätzlich ist Kreativität gefragt und auch erlaubt, allerdings müssen sich Existenzgründer innerhalb bestimmter rechtlicher Rahmenbedingungen bewegen. Hier sind in erster Linie markenrechtliche sowie handels- und gesellschaftsrechtliche Bestimmungen zu beachten. Die konkret gewählte Rechtsform entscheidet darüber, ob im Handelsregister überhaupt ein Eintrag zu erfolgen hat. Freiberufler, Kleingewerbetreibende und die Rechtsform Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) müssen nicht im Handelsregister stehen, daher können sie theoretisch einen Phantasienamen tragen, der aber zwangsläufig durch den echten Namen ergänzt werden muss (Vor- und Zuname). Auch im Onlinebereich (insbesondere im Impressum) ist der vollständige Name stets anzugeben. Eingetragene Kaufleute, offene Handelsgesellschaften (OHG), Kommanditgesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) müssen sich im Handelsregister eintragen lassen. Gewählt werden kann ein Personenname (z.B. Müller GmbH), ein Sachname (Flughafen X AG) oder ein Phantasiename (z.B. Traum AG). Wichtig ist, dass bei den Namen immer die Rechtsform am Ende angegeben wird. Sach- und Personennamen wirken etwas seriöser, bei Phantasienamen besteht die Chance, sofort Bilder zu erzeugen und sich im Gedächtnis zu verankern. Allerdings sollte der Phantasiename einen Bezug zur Tätigkeit haben. Eine Traum AG beispielsweise könnte sich dem guten Schlaf in Form von Matratzen widmen. Zudem darf der Name generell nicht zu allgemein sein und keine falschen Tatsachen suggerieren: Wer am heimischen Baggersee Softeis verkauft, wird sich kaum als International Ice Factory bezeichnen und vermarkten (!) können. Hier zeigt sich deutlich, dass der Firmenname auch ein großes Marketingpotenzial haben muss. Es gilt, authentisch und seriös zu wirken. Phantasie klingt immer gut, aber Kunden wollen durch Qualität und Verlässlichkeit überzeugt werden. Irgendwann ist der Firmenname im Idealfall so stark, dass er magisch auf Kunden wirkt: Apple ist hierfür im internationalen Kontext das wohl beste Beispiel.

Eine kleine kreative Namenskunde für die eigene Firma

Die Möglichkeiten der Namensfindung sind zahlreich, daher sollen hier einige gängige skizziert werden, um den einen oder anderen kreativen Denkanstoß zu ermöglichen.

  • Tätigkeitsbeschreibung einbauen: Sehr klug ist es, wenn Kunden sofort vom Namen ableiten können, was ihnen ein Unternehmen bietet (z.B. Scootervermietung Schulz). Ein solcher Name ließe sich auch wunderbar als ‚sprechende URL‘ benutzen, denn heutzutage gehört ein professioneller Internetauftritt einfach dazu. Daher sollte der Name auch mit Blick auf diesen Aspekt klug und funktional gewählt werden.
  • Vorteile/Alleinstellungsmerkmale mit in den Namen einbauen, um sich von Wettbewerbern abzuheben (z.B. Sofortreparaturdienst)
  • durch Adjektive/Zusätze auf die Gefühle und Wünsche von Kunden eingehen. Der Name zeigt so, was Kunden konkret erwarten können (Beispiel: Besserwischer als humorvoller Name für einen Reinigungsdienst). Gute Namen können Emotionen wecken und Kunden langfristig binden.


Woran lässt sich denn ein guter Name erkennen?

Zu aller erst muss sich der Selbständige damit vollends identifizieren können. Niemand wird Erfolg haben, wenn er sich für seinen Namen schämt und nicht voll dahinter steht! Darüber hinaus sollte ein ‚guter‘ Firmenname auch die folgenden Punkte abdecken:

  • Kontraste schaffen, um sich abzuheben: eine Elektro Schulze GmbH ist zwar ein Inbegriff für Zuverlässigkeit, gleichzeitig aber auch etwas nichtssagend. Die Bezeichnung Stromschlag AG jedoch wirkt wenig glaubwürdig. Eine gute Namensformel liegt irgendwo in der Mitte.
  • Die Würze des Namens liegt in der Kürze: Der Name sollte gut auszusprechen und leicht einprägsam sein. Dies sind übrigens auch gleichzeitig sehr gute Voraussetzungen für eine sprechende URL. Bei der Namensfindung sollte gleichzeitig auch geprüft werden, ob eine entsprechende Domain noch verfügbar ist.
  • Der Name sollte Spielräume für Wachstum lassen: Insofern sollte der Name es zulassen, das Tätigkeitsfeld irgendwann erweitern zu können.


Markenrechtliche Aspekte sind immer im Auge zu behalten

Ist ein vermeintlich guter Name gefunden, so kann erst grünes Licht gegeben werden, wenn eine rechtliche Prüfung erfolgt ist. Es kann sein, dass der Name schon so oder sehr ähnlich verwendet wird und dass die Rechte anderer verletzt würden. Solche Verstöße können richtig teuer werden. Daher lohnt es sich, beim Deutschen Patent- und Markenamt oder aber beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt zu recherchieren. Im Zweifelsfall ist es sehr ratsam, einen Fachanwalt zu engagieren. In umgekehrter Richtung sollte der eigene Name auch geschützt werden, vor allem dann, wenn sich ein Unternehmen im globalen Wettbewerb mit seinen Produkten platzieren möchte. Nie vergessen werden sollte aus wahrnehmungspsychologischer Sicht, dass der Name immer auch mit dem Ruf bzw. Image in direkter Verbindung steht, und dieses sollte in Zeiten schwindender Kundenbindung und dynamischer Märkte bestmöglich geschützt werden. Es zeigt sich, dass der Unternehmensname sein wertvolles Asset ist, das sich gerade in Krisenzeiten als wichtige Stütze erweist. Insofern sollte jeder Existenz- bzw. Firmengründer auf jeden Fall einen Fachanwalt einschalten, um Namens- und auch Patentrechte von Beginn an konsequent schützen zu lassen. Auch ein etwaiges Firmenlogo mit möglichst hohem Wiedererkennungswert sollte geschützt werden.

Firmenname schützen lassen
 

Erfolgreich in die Selbstständigkeit: Tipps für einen guten Firmennamen

  • Was Kunden hören wollen: kurz, prägnant und einprägsam soll er sein
  • wiedererkennbar und aussagekräftig muss er sein: Ist eine Abgrenzung gegenüber Wettbewerbern möglich?
  • Namensflexibilität: Lässt der gewählte Name eine Erweiterung des Tätigkeitsfeldes zu?
  • werden globale Märkte angestrebt, so muss der Name international funktionieren (hier bietet sich die englische Sprache an)
  • Kreativität klingt gut und erzählt Geschichten: ein guter Name erzeugt Bilder im Kopf und sorgt so für eine hohe Verfügbarkeit in der Kundenwahrnehmung
  • kein nachhaltiger Geschäftserfolg ohne Internet: idealerweise sollte sich der Name auch für eine moderne Internetseite nutzen lassen

 

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